Abmahnungsabwehr vom Anwalt zum Fixpreis - firma.de

Abmahnungsabwehr vom Anwalt zum Fixpreis

Sie haben eine Abmahnung im Urheber-, Marken-, Design- oder Wettbewerbsrecht erhalten? Wehren Sie sich mit professioneller Beratung.

  • Anwälte mit Erfahrung aus mehr als 10.000 Abmahnungen
  • Persönliche und professionelle Beratung
  • Volle Transparenz ohne versteckte Kosten
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Unsere Abmahnungsabwehr-Pakete vom Profi

Abmahnungsabwehr Basic

Telefonische Anwaltsberatung (max. 1h), Prüfung der Sach- und Rechtslage, Aufklärung zu Handlungsoptionen, Ausarbeitung der Verteidigungsstrategie, Abgabe Unterlassungserklärung
490 €
/

einmalig*

*Nettopreis zzgl. 19% MwSt. Weitere Leistungen nach Absprache auf Stundensatzbasis. Alle Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmen i. S. d. § 14 BGB
Top Leistungen:
  • Professionelle und individuelle Beratung vom Anwalt
  • Anschreiben an die Gegenseite
  • Ausarbeitung der Verteidigungsstrategie

Boden | Rechtsanwälte

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Erstellung u. Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung (wenn sinnvoll)

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Anschreiben an die Gegenseite

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Ausarbeitung der Verteidigungsstrategie

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Professionelle und individuelle Beratung vom Anwalt

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Prüfung der Sach- und Rechtslage

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Übernahme der außergerichtlichen anwaltlichen Vertretung

Abmahnungsabwehr Plus

Alle Leistungen aus Paket Basic + Anwaltsberatung (max. 1h) zu Annexansprüchen (Erstattung Anwaltskosten, Schadensersatz) zzgl. Anschreiben und Auskunftserteilung (max.1h)
950 €
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einmalig*

*Nettopreis zzgl. 19% MwSt. Weitere Leistungen nach Absprache auf Stundensatzbasis. Alle Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmen i. S. d. § 14 BGB
Alles aus Abmahnungsabwehr Basic plus:
  • Übernahme der weitergehenden Korrespondenz bzgl. der Annexansprüche
  • Rechtliche Beratung im Hinblick auf Auskunfts- und sonstiger Annexansprüche

Boden | Rechtsanwälte

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Übernahme der weitergehenden Korrespondenz bzgl. der Annexansprüche

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Rechtliche Beratung im Hinblick auf Auskunfts- und sonstiger Annexansprüche

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Erstellung u. Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung (wenn sinnvoll)

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Anschreiben an die Gegenseite

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Ausarbeitung der Verteidigungsstrategie

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Professionelle und individuelle Beratung vom Anwalt

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Prüfung der Sach- und Rechtslage

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Übernahme der außergerichtlichen anwaltlichen Vertretung

Abmahnungsabwehr Pro

Alle Leistungen aus Paket Plus + Führen von Vergleichsverhandlungen (max. 1h), Ausarbeitung einer Vergleichsvereinbarung zur Abgeltung aller Ansprüche (ca. 2 Seiten, max. 1h Aufwand)
1.450 €
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einmalig*

*Nettopreis zzgl. 19% MwSt. Weitere Leistungen nach Absprache auf Stundensatzbasis. Alle Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmen i. S. d. § 14 BGB
Alles aus Abmahnungsabwehr Plus plus:
  • Aufnahme und Durchführung von Vergleichsverhandlungen
  • Erstellung einer Vergleichsvereinbarung (falls gewünscht)

Boden | Rechtsanwälte

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Erstellung einer Vergleichsvereinbarung (falls gewünscht)

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Aufnahme und Durchführung von Vergleichsverhandlungen

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Übernahme der weitergehenden Korrespondenz bzgl. der Annexansprüche

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Rechtliche Beratung im Hinblick auf Auskunfts- und sonstiger Annexansprüche

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Erstellung u. Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung (wenn sinnvoll)

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Anschreiben an die Gegenseite

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Ausarbeitung der Verteidigungsstrategie

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Professionelle und individuelle Beratung vom Anwalt

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Prüfung der Sach- und Rechtslage

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Übernahme der außergerichtlichen anwaltlichen Vertretung

Nettopreise zzgl. 19% MwSt. Weitere Leistungen nach Absprache auf Stundensatzbasis. Alle Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmen i. S. d. § 14 BGB.

Abmahnungsabwehr – Anwaltsleistung zu fairen Preisen

Abmahnungsabwehr BasicAbmahnungsabwehr PlusAbmahnungsabwehr Pro
Boden | Rechtsanwälte
Erstellung einer Vergleichsvereinbarung (falls gewünscht)
Boden | Rechtsanwälte wird eine kurze Vergleichsvereinbarung (ca. 2 Seiten) zur Abgeltung aller Ansprüche, ggf. auch inkl. Aufbrauchsfristen, entwerfen, soweit eine Vergleichsvereinbarung mit dem Abmahner ausgehandelt werden konnte (max. 1h).
Aufnahme und Durchführung von Vergleichsverhandlungen
Boden | Rechtsanwälte wird mit dem Abmahner Vergleichsverhandlungen hinsichtlich aller Ansprüche der Abmahnung führen und mit Ihnen abstimmen (max. 1h).
Übernahme der weitergehenden Korrespondenz bzgl. der Annexansprüche
Boden | Rechtsanwälte wird ein weiteres Anschreiben einfacher Art hinsichtlich der Annexansprüche an die Gegenseite richten (max. 1h).
Rechtliche Beratung im Hinblick auf Auskunfts- und sonstiger Annexansprüche
Bei Rechtsverletzungen in Bezug auf Urheber-, Marken-, Design- oder Wettbewerbsrecht können Auskunftsansprüche bzgl. Umsatz, Gewinn, Abnehmer, etc. entstehen. Boden | Rechtsanwälte berät Sie telefonisch bzgl. der Auskunftserteilung und Annexansprüchen.
Erstellung u. Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung (wenn sinnvoll)
Boden | Rechtsanwälte wird eine für Ihren Fall individuell verfasste modifizierte Unterlassungserklärung erstellen, mit Ihnen abstimmen und abgeben, falls dies im Rahmen der Verteidigungsstrategie zusammen mit Ihnen so entschieden wurde.
Anschreiben an die Gegenseite
Nach Ihrer Rückmeldung richtet Boden | Rechtsanwälte in Absprache mit Ihnen ein Schreiben an die Gegenseite und bestellt sich als Ihr Rechtsvertreter.
Ausarbeitung der Verteidigungsstrategie
Im Nachgang zu dem Telefonat wird Boden | Rechtsanwälte eine Verteidigungsstrategie ausarbeiten und Ihnen einen individuell auf Ihren Fall abgestimmten Verteidigungsvorschlag unterbreiten.
Professionelle und individuelle Beratung vom Anwalt
Sie können ein telefonisches Beratungsgespräch (max. 1h) mit einem Anwalt von Boden | Rechtsanwälte führen. Im Rahmen dieses Telefonats wird der Sachverhalt besprochen. Zudem stellt Ihnen die Vor- und Nachteile Ihrer Handlungsoptionen vor.
Prüfung der Sach- und Rechtslage
Ihr zuständiger Anwalt prüft den Sachverhalt durch Sichtung der Abmahnung. Es erfolgt eine rechtliche Prüfung der von dem Abmahner aufgestellten Behauptungen.
Übernahme der außergerichtlichen anwaltlichen Vertretung
Boden | Rechtsanwälte wird von Ihnen bevollmächtigt, die anwaltliche Vertretung hinsichtlich der Abmahnung zu übernehmen. Sie erhalten persönlichen Kontakt zu einem in der Abmahnungsabwehr versierten Anwalt.
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Die Rechtsdienstleistungen werden durchgeführt von Boden | Rechtsanwälte, Inh. Rechtsanwalt Martin Boden, LL.M., Adlerstraße 42, 40211 Düsseldorf, die alleiniger Vertragspartner werden. Die firma.de Firmenbaukasten AG übernimmt selbst keine Rechtsberatung und wird nicht Vertragspartner.

Abmahnungsabwehr durch Spezialkanzlei

  • benefit-star

    Professionell und persönlich

    Profitieren Sie von der Erfahrung aus mehr als 10.000 Abmahnungen auf Verteidigerseite. Bei Boden | Rechtsanwälte erhalten Sie zudem einen persönlichen Ansprechpartner, der stets per Telefon, E-Mail oder Service-Desk für Sie erreichbar ist.

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    Individuell und rechtssicher

    Die Verteidigungsstrategie richtet sich immer nach den individuellen Umständen des Einzelfalles. Boden | Rechtsanwälte behält Ihre betriebswirtschaftlichen Interessen bei der Abmahnung stets genau im Auge und berät Sie passgenau und rechtssicher.

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    Nervenschonend und fokussiert

    Boden | Rechtsanwälte bewahrt Sie vor einer unüberlegten Kurzschlussreaktion, die Ihnen womöglich Schaden zufügt. Mit einem professionellen Anwalt an der Seite bewahren Sie den Blick aufs Wesentliche und nehmen die Emotionen aus der Entscheidungsfindung.

In einfachen Schritten zur professionellen Abmahnverteidigung

  1. Sie entscheiden sich für Boden | Rechtsanwälte.
  2. Sie bestellen ein für Sie passendes Abmahnabwehr-Paket (Upgrade möglich).
  3. Sie lassen sich vom Anwalt von Boden | Rechtsanwälte beraten und wählen eine Handlungsmöglichkeit.
  4. Ihr Sachverhalt wird schnell und nach individuellen Bedürfnissen von Ihrem Anwalt aufgeklärt.
  5. Boden | Rechtsanwälte übernimmt die Kommunikation mit der Gegenseite und regelt die Sache in Abstimmung mit Ihnen.
  6. Mit Boden | Rechtsanwälte haben Sie auch für künftige Rechtsfragen im gewerblichen Rechtsschutz einen kompetenten Ansprechpartner.
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Häufig gestellte Fragen zur Abmahnung

Was ist eine Abmahnung?

Eine Abmahnung ist ein einfacher Brief, in dem ein Absender (Abmahner) dem Empfänger (Abgemahnter) einen konkreten Rechtsverstoß vorwirft, ihn zur Unterlassung und Beseitigung auffordert und dem Abgemahnten unter bestimmten Konditionen anbietet, die Sache außergerichtlich zu klären.

Oft verfolgt der Abmahner auch noch sog. Annexansprüche, also weitergehende Ansprüche, wie z. B. die Erstattung von Kosten (für einen Anwalt, Testkäufe etc.), die Mitteilung von Informationen (Auskunft) und die Zahlung von Schadensersatz.

Die Abmahnung ist daher eigentlich das geringere Übel, denn direkt verklagt zu werden oder ohne Vorankündigung eine weitaus teurere einstweilige Verfügung zu erhalten, ist für den Abgemahnten ein schwerwiegenderes Problem.

Was kann bei einer Abmahnung im schlimmsten Fall passieren?

Wenn Sie nicht auf eine Abmahnung reagieren, kann der Abmahner eine einstweilige Verfügung gegen Sie beantragen und/oder Klage erheben. Beides führt zu erhöhten Kosten.

Wenn die Abmahnung berechtigt ist, muss das gerügte Fehlverhalten abgestellt werden. Falls nicht, kann der Abmahner immer wieder auf Basis des Verstoßes neue kostspielige Verfahren gegen Sie anstreben. Machen Sie sich gleichzeitig bewusst, dass es nicht ausreicht, die vorgeworfene Verletzungshandlung einfach einzustellen.

In bestimmten Fällen kann es aber auch sinnvoll sein, sich in die einstweilige Verfügung zu „flüchten“, z. B. wenn die Abgabe einer Unterlassungserklärung zu risikoreich wäre. Ob dies der Fall ist, können die Anwälte von Boden | Rechtsanwälte nur zusammen mit Ihnen im Rahmen der Abmahnabwehrpakete besprechen. Eine pauschale Betrachtung ist hier nicht möglich.

Welche Fristen sind bei einer Abmahnung einzuhalten?

In einer Abmahnung wird Ihnen vom Abmahner eine Frist gesetzt. Sofern diese nicht übermäßig kurz gewählt ist (z. B. 1-2 Tage), sollte der Abgemahnte innerhalb der gesetzten Frist reagieren, um keine rechtlichen Nachteile zu erleiden. Ob eine Frist angemessen ist, kann nur anhand des Einzelfalles durch das zuständige Gericht beurteilt werden. Fristen von wenigen Tagen sind im gewerblichen Rechtsschutz durchaus üblich.

Wenn Sie nicht innerhalb der von der Gegenseite gesetzten Frist reagieren, droht Ihnen der Erlass einer einstweiligen Verfügung. Besonders im Wettbewerbsrecht ist aufgrund der Dringlichkeitsfrist (in der Rechtsprechung uneinheitlich, wohl aber ca. 4 Wochen) eine fristgerechte Reaktion empfehlenswert.

Was ist eine Dringlichkeitsfrist?

Die Dringlichkeitsfrist bedeutet, dass der Abmahner innerhalb von ca. 4 Wochen nach Kenntnisnahme aller anspruchsbegründenden Umstände des für die Abmahnung maßgeblichen Verstoßes, eine einstweilige Verfügung beantragen muss. Wenn er diese Frist versäumt, muss er eine Klage erheben und das Hauptsacheverfahren durchführen. Der Unterschied zwischen einstweiliger Verfügung und Klage ist dabei ganz klar der Faktor Zeit: Im Rahmen einer einstweiligen Verfügung hält der Abmahner innerhalb weniger Tage eine vollstreckbare Entscheidung in Händen, während das erstinstanzliche Gerichtsurteil im Klagefall ca. 6 bis 24 Monate (je nach Bundesland) in Anspruch nimmt.

In beiden Verfahrensarten stehen der unterliegenden Partei diverse Rechtsmittel zu. So können die meisten Entscheidungen in einer zweiten Instanz durch ein höheres Gericht überprüft werden.

Welche Kosten können bei einer Abmahnung anfallen?

Die geltend gemachten Abmahnkosten können von Fall zu Fall stark variieren. Entscheidend ist vor allem, wer der Abmahner ist. Sofern die Abmahnung durch Wettbewerbsvereine (z. B. die Wettbewerbszentrale oder den IDO-Verband etc.) ausgesprochen wurde, belaufen sich die Kosten für die Abmahnung selbst auf ca. 200 bis 350 Euro.

Wenn Wettbewerber Verstöße abmahnen, machen diese meist die Abmahnkosten anhand des Rechtsanwaltsverfügungsgesetzes (RVG) geltend. Hierbei kommt es ganz darauf an, in welchem Rechtsgebiet die Abmahnung erfolgt. Bei Wettbewerbsverstößen im Markenrecht setzt das höchste deutsche Gericht, der Bundesgerichtshof, einen Streitwert von mindestens 50.000 Euro fest. Hierdurch entstehen Abmahnkosten von ca. 2.000 Euro brutto. In den meisten wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen ist der Streitwert allerdings geringer. Hier müssen Sie mit Kosten zwischen 800 bis 1.500 Euro rechnen.

Ihr Gesamtkostenrisiko wird im Regelfall weitaus höher liegen, denn auch die Gerichtskosten und die Kosten Ihres eigenen Anwalts müssen Sie einkalkulieren. Zudem können mögliche Schadensersatzansprüche Ihr finanzielles Risiko weiter erhöhen.

Welche Kosten entstehen im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens?

Die Kosten im einstweiligen Verfügungsverfahren (EV) sind von mehreren Faktoren abhängig:

  • Durchführung einer mündlichen Verhandlung vorab
  • Erwirken der EV im Beschlusswege ohne mündliche Verhandlung und vorherige Anhörung des Abgemahnten
  • Sofortige Akzeptanz der einstweiligen Verfügung

Das Gesamtkostenrisiko bei einer Abmahnung im Wettbewerbsrecht (Streitwert: 10.000 Euro) liegt bei sofortiger Akzeptanz durch Abgabe einer sogenannten Abschlusserklärung bei ca. 1.500 bis 2.000 Euro zusätzlich zu den Abmahnkosten. Im Markenrecht müssen Sie mit Kosten von ca. 3.500 bis 5.000 Euro rechnen, wenn Sie die EV direkt durch eine Abschlusserklärung akzeptieren (Streitwert: 50.000 Euro).

Welche Schadensersatzforderungen können auf den Abgemahnten zukommen?

Neben dem Anspruch auf Unterlassen des Rechtsverstoßes stehen dem Abmahner oft noch weitere Ansprüche zu, z. B. ein Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz. Voraussetzung ist natürlich immer, dass die Abmahnung in der Sache selbst begründet war.

Die konkrete Art und Weise der Schadensberechnung im gewerblichen Rechtsschutz ist kompliziert. Daher kann sich der Abmahner häufig aussuchen, welche Berechnungsmethode ihm am meisten Geld einbringt. Genau aus diesem Grund bedeuten mögliche Schadensersatzansprüche bei den meisten Abmahnungen ein erhebliches finanzielles Risiko. Die Verteidigungsstrategie sollte die Schadensersatzrisiken stets anhand der Umstände des Einzelfalles berücksichtigen. Mit Boden | Rechtsanwälte stehen Ihnen hier erfahrene Berater zur Seite.

Sollte ich die Unterlassungserklärung unterschreiben, die der Abmahnung beigefügt wurde?

Nein, Sie sollten eine Unterlassungserklärung niemals ungeprüft unterschreiben, denn Sie gehen damit ein sehr hohes Risiko ein. Teilweise werden die Unterlassungserklärungen durch Wettbewerber und Abmahnvereine weiter gefasst als es der angeblich begangene Verstoß erfordern würde.

Oft werden geringe Gebühren in Aussicht gestellt, wenn die Unterlassungserklärung bis zu einer bestimmten Frist unterschrieben wird. So entsteht das trügerische Gefühl, dass mit einer Unterschrift „alles erledigt“ sei, aber solche Formulierungen sind immer mit Vorsicht zu genießen.

Wenn Sie die Unterlassungserklärung unterzeichnen, droht nämlich zu einem späteren Zeitpunkt die „Verwirkung“ der Vertragsstrafe. Das bedeutet, dass bei einem erneuten Verstoß (oder einer ähnlichen Handlung) gegen die in der Unterlassungserklärung aufgeführten Rechte, eine Vertragsstrafe zu zahlen ist. Diese liegt in der Regel bei 5.000 Euro pro Verstoß.

Eine vorgefertigte Unterlassungserklärung sollte also nur dann unterzeichnet werden, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllt:

  • Sie enthält den konkreten Verstoß und beschreibt ihn möglichst genau.
  • Sie können in der Praxis sicherstellen, dass sich der gleiche (oder ein kerngleicher) Verstoß in der Zukunft nicht wiederholen wird.

Ohne Beratung durch einen versierten Anwalt zum weiteren Vorgehen sollten Sie nichts unterschreiben. Boden | Rechtsanwälte ist hierbei Ihr verlässlicher Partner!

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