- Buchhaltung - Jahresabschluss ","name":"All-In Gründung/UG All-In","seller":{"@type":"Organization","url":"https://www.firma.de","@id":"https://www.firma.de","name":"firma.de"}},{"@type":"Offer","priceCurrency":"EUR","price":528,"description":"Rundum-Sorglos-Paket plus Einrichtung von - Buchhaltung - Jahresabschluss ","name":"All-In Gründung/GmbH All-In","seller":{"@type":"Organization","url":"https://www.firma.de","@id":"https://www.firma.de","name":"firma.de"}},{"@type":"Offer","priceCurrency":"EUR","price":1016,"description":"Rundum-Sorglos-Paket wahlweise als UG oder GmbH plus Einrichtung von - 2x Buchhaltung - 2x Jahresabschluss ","name":"All-In Gründung/GmbH-Holding All-In","seller":{"@type":"Organization","url":"https://www.firma.de","@id":"https://www.firma.de","name":"firma.de"}}]},"logo":"//images.ctfassets.net/oqz5kw6ppeo8/1ca7uDBNEissCEcg628KkS/2f3f2538f4bfb41ef3250287997e4880/rechtsform-gmbh-paket-all-in.svg"}
Hinweis: * Die Notarkosten sowie die Kosten für die Eintragung ins Handelsregister sind im Preis nicht enthalten und fallen zusätzlich an. ** Die firma.de Firmenbaukasten AG übernimmt selbst keine Rechtsberatung. firma.de arbeitet ausschließlich mit Rechtsanwälten und selbständigen Steuerberatern zusammen, die auf den Bereich der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) spezialisiert sind. Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter: +49 611 17207-0 oder per E-Mail unter support@firma.de.
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Benötige ich für meine GmbH eine deutsche Geschäftsadresse?
Ja. Eine Geschäftsadresse in Deutschland ist zwingend notwendig und als Satzungssitz anzugeben. Diese Adresse ist außerdem im Impressum und auf Rechnungen zu nennen und ist im Handelsregister einsehbar. Zusätzliche Betriebsstätten im Ausland sind möglich.
Was muss ich zum Firmennamen bei meiner GmbH-Gründung wissen?
Bei jeder Firmengründung gilt es, einen markanten Namen für das Unternehmen zu finden. Bei einer GmbH ist es gesetzlich vorgeschrieben, hinter dem Firmennamen den Zusatz „GmbH“ zu führen.
Grundsätzlich gibt es vier verschiedene Varianten der Namensfindung:
Firma nach Gesellschaftern benennen (Beispiel: “Bernd Beginner GmbH”)
Ähnlich wie bei Markennamen setzen nicht wenige Gründer inzwischen verstärkt auf Fantasiebegriffe, die in möglichst vielen Sprachen ausgesprochen werden können und im Idealfall weltweit noch unbesetzt sind. Selbstverständlich spielen auch brancheneigene Konventionen und die Zielgruppe eine große Rolle. In jedem Fall ist es wichtig, bei der Zielgruppe positive Assoziationen zu wecken. Bedenken Sie aber auch mögliche zukünftige Zielgruppen, bevor Sie sich endgültig für den Namen Ihrer Gesellschaft entscheiden.
Weitere rechtliche Vorgaben: Ihr Firmenname muss zur Kennzeichnung Ihrer GmbH geeignet sein und Unterscheidungskraft besitzen. Darüber hinaus darf der Name keine irreführenden Angaben enthalten. Im Zweifelsfall entscheidet das Registergericht darüber, ob ein Firmenname als irreführend einzustufen ist.
Die Geschäftsführung vertritt alle Belange der Gesellschaft nach außen und kann aus einer oder mehreren Personen bestehen. Sie ist verantwortlich für die geschäftliche Ausführung der Beschlüsse der Gesellschafterversammlung. Gesellschafter können gleichzeitig auch Geschäftsführer sein. Es ist selbstverständlich auch möglich, einen Geschäftsführer anzustellen, ohne dass dieser Anteile an der GmbH besitzt.
Bei einer Mini-GmbH handelt es sich um eine UG (haftungsbeschränkt), eine Sonderform der GmbH. Eine UG kann schon ab 1 Euro Stammkapital gegründet werden und ist als Unternehmensform insbesondere für Gründer mit geringem Startkapital vorgesehen. Sie haben keine 25.000 Euro und überlegen, eine UG (haftungsbeschränkt) zu gründen?
Ist die UG die richtige Unternehmensform für mich?
✅ Wenig Startkapital verfügbar
✅ Haftungsbeschränkung
✅ Niedrige Gründungskosten
Eine Unternehmergesellschaft (UG) zu gründen, bietet sich vor allem dann an, wenn Sie über wenig Startkapital verfügen: Es genügt schon eine Einzahlung von 1 Euro pro Gründer, um eine Unternehmergesellschaft zu gründen.
Gleichzeitig können Sie Ihr eigenes Vermögen schützen: Genau wie bei einer GmbH haften Sie als Gesellschafter einer UG (haftungsbeschränkt) nämlich nur mit dem Gesellschaftsvermögen – nicht aber mit Ihrem Privatvermögen. So bleibt das Haftungsrisiko für Gründer möglichst klein.
Die UG bietet außerdem die Möglichkeit, das Musterprotokoll für die Gründung zu nutzen. Ziel des Musterprotokolls ist eine kurze Gründungsphase, damit Ihr Unternehmen möglichst schnell voll geschäftsfähig ist. Durch die Nutzung des Musterprotokolls bleiben außerdem der bürokratische Gründungsaufwand und die Gründungskosten geringer als bei der regulären Gründung mit einer Satzung.
Jede UG muss jährlich mindestens 25 Prozent des Jahresüberschusses als Rücklage verbuchen. Der Fachbegriff für die gesetzliche Rücklagenbildung lautet Thesaurierung. Diese Pflicht besteht, damit das geringe Stammkapital einer UG ausgeglichen wird. Durch die Thesaurierungspflicht wächst nach und nach das Gesellschaftsvermögen der UG. Das ist positiv für Geldgeber, Kunden und das Unternehmen: Die Kreditwürdigkeit steigt kontinuierlich und Sie sind besser gewappnet für schwache Wirtschaftsjahre. Sobald Rücklagen und Stammkapital zusammen eine Summe von 25.000 Euro übersteigen, entfällt die Pflicht, Rücklagen zu bilden.
Das Musterprotokoll ist ein vorgefertigtes Formular zur Gründung einer UG oder GmbH. Es vereint mehrere Dokumente, die ohne Musterprotokoll einzeln (von einem Juristen) angefertigt und notariell beurkundet werden müssten.
Wenn Sie kein Musterprotokoll nutzen möchten oder können, benötigen Sie einen Gesellschaftsvertrag. Ein Synonym für den Gesellschaftsvertrag ist Satzung. Achtung: In der Umgangssprache wird manchmal Mustersatzung, eine Mischform der beiden Worte, benutzt. Diesen Begriff gibt es offiziell nicht, aber er wird oft fälschlicherweise anstelle von Musterprotokoll verwendet.
Haftet eine Holding für ihre Tochterunternehmen?
Eine Holding haftet nicht für ihre Tochterunternehmen. Gewinne können daher an eine Holding abgeführt und dort sicher “geparkt” werden. Ohne Holding-Struktur bleiben die Gewinne im Unternehmen und müssen im Haftungsfall benutzt werden. Insofern kann die Holding genutzt werden, um einen Teil Ihres Vermögens zu sichern.
Kann man mit einem bereits bestehenden Unternehmen eine Holding gründen?
Es ist durchaus möglich, ein bestehendes Unternehmen in eine Holding zu integrieren. Will man die Tochtergesellschaft jedoch veräußern, hat man erst nach Ablauf von sieben Jahren die vollen steuerlichen Vorteile. Findet der Exit vor Ablauf der sieben Jahre statt, erhält man die steuerlichen Vorteile anteilig, d. h. nach Ablauf von 4 Jahren greifen die steuerlichen Vorteile für einen Anteil von 4/7 des Verkaufspreises. Um die Vorteile der Holding unmittelbar nutzen zu können, muss die Holding von Anfang an in der Unternehmensstruktur angelegt sein.
Was ist eine Holding?
Unter einer Holding versteht man eine Muttergesellschaft mit mindestens einer Tochtergesellschaft, wobei die Muttergesellschaft Anteile an der Tochter besitzt, nicht selten sogar 100 %. Bei vielen Startups differiert diese Beteiligung stark. Handelt es sich um mehrere Gründer, ist es auch praktikabel, dass jeder seine eigene Holding gründet, die dann Anteile an dem bzw. den Tochterunternehmen hält bzw. halten. Inzwischen zeigen sich viele Unternehmer begeistert vom Holding-Modell.
Welche Vor- und Nachteile hat ein Holding-Modell mit Betriebsaufspaltung?
Ein besonders wichtiger Vorteil ist die Haftungssituation Ihres Unternehmens. Normalerweise ist das gesamte Unternehmen bzw. alle Bereiche betroffen, wenn ein Haftungsfall eintritt. Bei einer Betriebsaufspaltung (also wenn jedes Tochterunternehmen für einen Unternehmensbereich zuständig ist) haftet nur das jeweilige Tochterunternehmen. Ist das betroffene Tochterunternehmen eine UG (haftungsbeschränkt) oder GmbH haften die Gesellschafter nicht mit ihrem Privatvermögen.
Vorteile einer Betriebsaufspaltung:
Aufteilung von Betriebsrisiken in Geschäftsbereiche
Vermögensschutz
Marktauftritt mit diversen Unternehmen und Marken möglich
Nachteile einer Betriebsaufspaltung:
höhere administrative Kosten für die Gründungen aller Gesellschaften
höhere laufende Kosten für das Führen aller Gesellschaften
höhere Kosten beim Steuerberater.
Wie kann ich durch eine Holding Steuern sparen?
Eine Holding bietet hinsichtlich der Versteuerung große Spielräume. Die Gewinnabführung von der Tochter an die Mutter ist nämlich zu 95 % steuerfrei, wenn die Holding ausreichend Anteile an der Tochter besitzt (vgl. § 9 Abs. 2a GewStG). Genaueres hierzu finden Sie im Fachartikel “Steuern sparen mit Holding-Strukturen”. Diesen Gewinn kann der Unternehmer entweder investieren oder an sich auszahlen. Dies gilt auch beim Verkauf einer Tochtergesellschaft. Plant man, sein Unternehmen bald zu verkaufen, ist die Holding sehr attraktiv, denn der gesamte Verkaufserlös wird nur mit ca. 1,5 % versteuert.
Rücklagenpflicht: Jede UG ist rechtlich verpflichtet, jedes Jahr Gewinnrücklagen zu bilden, um nach und nach das Gesellschaftsvermögen zu erhöhen. Diese Pflicht besteht bei der GmbH nicht.
Sacheinlagen: Bei einer GmbH können auch Sachwerte als Stammkapital bei der Gründung eingebracht werden. Das ist bei der UG nicht möglich.
Rechtsformzusatz: Wenn Sie den offiziellen Firmennamen Ihrer UG verwenden, muss immer der Zusatz “haftungsbeschränkt” ergänzt werden. Das gilt zum Beispiel für Rechnungen, Ihr Impressum auf der Firmenwebseite und den geschäftlichen Schriftverkehr.
Wie bei jeder anderen Kapitalgesellschaft fallen bei einer GmbH folgende Steuerarten an:
Körperschaftsteuer auf Gewinne: 15 Prozent
Kapitalertragsteuer auf Gewinnausschüttungen (auch Abgeltungsteuer genannt): 25 Prozent
Gewerbesteuer: 3,5 Prozent x Hebesatz (die Höhe des Hebesatzes ist abhängig von Ihrem Unternehmenssitz)
Vor- und Umsatzsteuer auf alle Umsätze: 19 bzw. 7 Prozent
Lohnsteuer: sobald Sie Beschäftigte anstellen
Auf die Körperschaftsteuer, die Kapitalertragsteuer und die Lohnsteuer werden zusätzlich der Solidaritätszuschlag und eventuell die Kirchensteuer aufgeschlagen.
Wie bei jeder anderen Kapitalgesellschaft fallen bei einer UG folgende Steuerarten an:
Körperschaftsteuer auf Gewinne: 15 Prozent
Kapitalertragsteuer auf Gewinnausschüttungen (auch Abgeltungsteuer genannt): 25 Prozent
Gewerbesteuer: 3,5 Prozent x Hebesatz (die Höhe des Hebesatzes ist abhängig von Ihrem Unternehmenssitz)
Vor- und Umsatzsteuer auf alle Umsätze: 19 bzw. 7 Prozent
Lohnsteuer: sobald Sie Beschäftigte anstellen
Auf die Körperschaftsteuer, die Kapitalertragsteuer und die Lohnsteuer werden zusätzlich der Solidaritätszuschlag und eventuell die Kirchensteuer aufgeschlagen.