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Anwaltliche Hilfe für Geschäftsführer aus einem Drittstaat in Deutschland

Als angestellter Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft mit drittländischer Staatsbürgerschaft (nicht EU- oder EWR-Bürger) benötigen Sie zwingend eine Aufenthalts- sowie Arbeitserlaubnis. Zu diesen Themen erhalten Sie von einem spezialisierten Anwalt eine intensive Beratung und Unterstützung in Bezug auf die erforderlichen Anträge bei den zuständigen Behörden.

Das Angebot umfasst bis zu 5 Stunden Bearbeitungszeit inkl. Anwaltsberatung und Antragstellung.

LEISTUNGSÜBERSICHT

  • Beratung zu den erforderlichen Unterlagen und Angaben für die erfolgreiche Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis
  • Unterstützung bzgl. der erforderlichen Anträgen bei den zuständigen Behörden
  • Bis zu 5h Arbeitsleistung inklusive
  • Berechnung jeder weiteren Stunde mit EUR 250, - netto

LEISTUNGSERBRINGUNG

Die firma.de Firmenbaukasten AG übernimmt selbst keine Rechtsberatung. firma.de arbeitet ausschließlich mit Rechtsanwälten und selbständigen Steuerberatern zusammen, die auf den Bereich der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) spezialisiert sind. Die Rechtsanwaltsberatung wird durchgeführt durch den Rechtsanwalt Steffen Hartmann, Arnouxstraße 9, 13127 Berlin.

750 Netto

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