Anwaltliche Hilfe für Fachkräfte aus Drittstaaten in Deutschland
Wenn Sie als Staatsbürger aus einem Drittstaat (nicht EU oder EWR) als Fachkraft in Deutschland arbeiten wollen, benötigen Sie zwingend einen Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis. Die Beantragung des Aufenthaltstitels hat je nachdem, ob Sie als Fachkraft, Akademiker oder zu Forschungszwecken nach Deutschland kommen wollen, unterschiedliche Voraussetzungen. Zu diesen Themen erhalten Sie von einem spezialisierten Anwalt eine intensive Beratung und Unterstützung in Bezug auf die erforderlichen Anträge bei den zuständigen Behörden.
Das Angebot umfasst bis zu 5 Stunden Bearbeitungszeit inkl. Anwaltsberatung und Hilfe bei der Antragstellung.
Dieser Service bezieht sich ausschließlich auf Visaverfahren bzw. Aufenthaltsgenehmigungen für nicht selbständig Beschäftigte, die gemäß Aufenthaltsgesetz §§ 18a, b oder d AufenthG nach Deutschland kommen wollen.
§18a = Fachkräfte mit Berufsausbildung
§18b = Fachkräfte mit akademischer Ausbildung
§18d = zum Zweck der Forschung
LEISTUNGSÜBERSICHT
- Beratung zu den erforderlichen Unterlagen und Angaben für die erfolgreiche Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis
- Unterstützung bzgl. der erforderlichen Anträgen bei den zuständigen Behörden
- Bis zu 5h Arbeitsleistung inklusive
- Berechnung jeder weiteren Stunde mit EUR 250, - netto
LEISTUNGSERBRINGUNG
Die firma.de Firmenbaukasten AG übernimmt selbst keine Rechtsberatung. firma.de arbeitet ausschließlich mit Rechtsanwälten und selbständigen Steuerberatern zusammen, die auf den Bereich der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) spezialisiert sind. Die Rechtsanwaltsberatung wird durchgeführt durch den Rechtsanwalt Steffen Hartmann, Arnouxstraße 9, 13127 Berlin.