Möchten Sie ein Einzelunternehmen gründen, ist es nicht immer einfach, herauszufinden, zu welcher der drei Berufsgruppen Freiberufler, Landwirt oder Gewerbetreibender Sie gehören. firma.de bietet Ihnen einen kurzen Überblick:
1. Einzelunternehmer der Berufsgruppe Landwirte
Angehörige dieser Berufsgruppe sind im Gegensatz zu Freiberuflern und Gewerbetreibenden einfach zu kategorisieren. Landwirt ist ein in Deutschland anerkannter Ausbildungsberuf zur zielgerichteten Herstellung pflanzlicher und/oder tierischer Erzeugnisse auf einer bewirtschafteten Fläche.
2. Einzelunternehmer der Berufsgruppe Freiberufler
Charakteristiken freier Berufe sind hohe Professionalität, Verpflichtung gegenüber dem Allgemeinwohl, strenge Selbstkontrolle, Eigenverantwortlichkeit und Unabhängigkeit. Ob Sie zur Berufsgruppe der Gewerbetreibenden oder der Freiberufler gehören, ist nicht immer leicht zu beantworten. Sollten Sie unsicher sein, zu welcher Liste Sie gehören, sollten Sie sich die Liste der Katalogberufe und katalogähnlichen Berufe ansehen, die sie auch hier im Einkommensteuergesetz nachlesen können. Die endgültige Einstufung ist immer vom Einzelfall abhängig und wird vom zuständigen Finanzamt vorgenommen. Hier finden Sie die offizielle Definition aus dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz: „Die Freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt."
Möchten Sie genaueres über die Definition freier Berufe wissen und/oder ist Ihre Berufsgruppe nicht eindeutig zu bestimmen, können Sie weitere wissenswerte Infos auf der Homepage des Bundesverbandes der freien Berufe nachlesen. Alle wichtigen Infos rund um Freiberufler finden Sie außerdem in unserem Fachartikel: Als Freiberufler in die Selbständigkeit.
3. Einzelunternehmer der Berufsgruppe Gewerbetreibender
Gewerbetreibende sind Ausübende all jener Berufe, die weder als „frei“ noch als „landwirtschaftlich“ einzustufen sind, insofern empfehlen wir auch Ihnen. einen Blick in die Liste der Katalogberufe der Freiberufler. Sollte Ihre Tätigkeit dort nicht aufgeführt werden und Sie außerdem nicht als ausgebildeter Landwirt tätig sind, zählen Sie zu den Gewerbetreibenden. In unserem Ratgeber können Sie hier nachlesen, wann und wie Sie ein Gewerbe anmelden müssen und hier, in welchen Fällen Sie KEIN Gewerbe anmelden müssen.