Inhaltsverzeichnis
- Qualifikation
- Dolmetscher mit Fachbezug
- Freiberuflich oder Gewerbetreibend?
- Berufsgenossenschaft
- Künstlersozialkasse
- Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ)
Berufliche Qualifikation für Dolmetscher
Die Berufsbezeichnung Übersetzer oder Dolmetscher ist nicht geschützt. Das bedeutet, dass es keine gesetzlich geregelten Voraussetzungen gibt, die Sie für Ihre Selbständigkeit nachweisen müssen. Grundsätzlich darf sich jeder als Dolmetscher oder Dolmetscherin bezeichnen.
Der klassische Werdegang ist eine Ausbildung zum Fremdsprachenkorrespondenten. Alternativ ist ein Hochschulabschluss als Übersetzer oder Dolmetscher ein gängiger Einstieg. Anders als bei einem generellen sprachwissenschaftlichen Studium liegt hier der Schwerpunkt auf der Übersetzungstechnik.
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Staatliche Prüfung für Dolmetscher
Viele Bundesländer bieten eine zertifizierte Prüfung für Dolmetscher und Gebärdensprachendolmetscher. Ein Bestehen qualifiziert Sie zum staatlich geprüften Dolmetscher. Voraussetzung für die Teilnahme ist eine fachbezogene Ausbildung. Alternativ sind Nachweise der erforderlichen Sprach- und Fachkenntnisse und drei Jahre Berufserfahrung vorzuweisen. Informieren Sie sich über die angebotenen Sprachen und individuellen Voraussetzungen auf Länderebene.
Mit der staatlichen Prüfung ist eine Beeidigung für Dolmetscher möglich. Als beeidigter Übersetzer können Sie für Behörden, Gerichte und Notare arbeiten bzw. dort für Kunden übersetzen.
Dolmetscher-Prüfung der Industrie-und Handelskammer
Deutschlandweit bieten IHKs ebenfalls Examina zum geprüften Übersetzer oder Dolmetscher an. Als Vorbereitung für die zweiteilige IHK-Prüfung dient ein Kurs.
Spezialisierung: Dolmetscher mit Fachbezug
Während Ihrer Ausbildung werden Sie schnell herausfinden, wo Ihre Stärken liegen. Bauen Sie auf Ihren Talenten auf und bilden Sie sich im Selbststudium weiter. Als Existenzgründer sollten Sie Ihr Kerngeschäft klar kommunizieren. Typische Modi eines selbständigen Dolmetschers sind zum Beispiel:
- Simultandolmetschen oder Flüsterdolmetschen
- Konsekutivdolmetschen
- Schriftdolmetschen
- Gebärdendolmetschen für Gehör- und Sprachlose
- Beratung
Ihre Spezialisierung ist direkt verknüpft mit Ihren individuellen Fachgebieten und Qualifikationen. Ob Sie sich als beeidigter Übersetzer am Gericht oder als Konferenzdolmetscher selbständig machen, haben Sie selbst in der Hand. Erstellen Sie hierzu einen detaillierten Businessplan.
Freiberufler oder gewerbetreibender Dolmetscher?
Dolmetscher gehören nach Steuerrecht (§ 18 EStG) zu den Katalogberufen und sind in der Regel freiberuflich tätig.
Freiberufler oder Freelancer genießen im Gegensatz zu Gewerbetreibenden zahlreiche Privilegien, die ihnen im Gegensatz zu anderen Rechtsformen zahlreiche Formalitäten ersparen.
Vorteile als selbständiger, freiberuflicher Dolmetscher:
- Gewerbesteuern entfallen
- Mitgliedschaft in IHK ist nicht verpflichtend
- Vereinfachte Gewinnermittlung mittels Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
- Keine Bilanzierungspflicht
Voraussetzung für diese Vorzüge ist die Anerkennung als Freiberufler. Ihr zuständiges Finanzamt nimmt eine steuerliche Einstufung vor. Dazu genügt ein formloser Antrag. Nach einer Prüfung Ihrer Daten erhalten Sie Ihre Steuernummer und dürfen Rechnungen ausstellen.
Gewerbliche Dolmetscher
Auch als Dolmetscher steht es Ihnen frei, ein Gewerbe anzumelden. Wollen Sie sich als Dolmetscher selbständig machen, kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass eine Gewerbepflicht besteht. Bieten Sie Übersetzungsdienstleistungen Dritter an, werden die Einkünfte aus den Vermittlungstätigkeiten steuerlich als gewerbliche Tätigkeit behandelt. Besteht eine Gewerbepflicht für Teilbereiche Ihrer Tätigkeiten, gibt es üblicherweise zwei Möglichkeiten:
Entweder Sie melden ein Gewerbe an, sodass alle Ihre Einkünfte der Gewerbesteuer unterliegen oder Sie trennen die Tätigkeiten buchhalterisch streng voneinander ab. Im zweiten Fall können Sie Ihre Anerkennung als Freiberufler in Absprache mit dem Finanzamt behalten.
Berufsgenossenschaft für Dolmetscher
Freiberufliche Dolmetscherinnen und Dolmetscher können sich auf freiwilliger Basis bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) versichern, der zuständigen Berufsgenossenschaft für Freelancer aller Art.
Künstlersozialkasse
Wenden Sie sich an die Künstlersozialkasse, um Ihre Übersetzertätigkeit als künstlerisch-publizistische Arbeit einstufen zu lassen. Falls keine Versicherungspflicht besteht, sollten Sie dennoch über einen ausreichenden Versicherungsschutz nachdenken.
BDÜ – Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e. V.
Eine Mitgliedschaft in einem relevanten Branchenverband wie dem BDÜ ist empfehlenswert. Der Bundesverband hat zahlreiche Mitgliedsvereine, die eine regionale Interessenvertretung für Ihre Berufsgruppe bieten.