Als Fliesenleger selbständig machen: Tipps für Ihren Erfolg

Sie wollen sich als Fliesenleger selbständig machen? Im firma.de-Ratgeber finden Sie die wichtigsten Tipps für Ihre Existenzgründung zusammengefasst: Lesen Sie mehr zu den Themen berufliche Voraussetzungen der Fliesenlegerei, Wahl der Rechtsform für Ihr Unternehmen und Inhalte Ihres Businessplans.

 

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Zusammenfassung

Die Selbständigkeit als Fliesenleger erfordert seit der Wiedereinführung der Meisterpflicht im Jahr 2020 einen Meisterbrief. Alternativ kann eine Ausübungsberechtigung gemäß der sogenannten Altgesellenregelung beantragt werden, wenn ausreichend Berufserfahrung nachgewiesen wird.

Wichtige Schritte bei der Gründung des eigenen Unternehmens umfassen die Wahl der passenden Rechtsform, die Erstellung eines detaillierten Businessplans und die Sicherstellung der Finanzierung. Zudem sind Anmeldungen bei Behörden wie dem Finanzamt und der Handwerkskammer erforderlich. Ein durchdachtes Marketingkonzept hilft dabei, Kunden zu gewinnen und sich erfolgreich am Markt zu positionieren.

Inhaltsverzeichnis

Fliesenleger und Meisterpflicht: Gesetzesänderung

Seit Anfang 2020 wurde die Meisterpflicht für Fliesen-, Platten- und Mosaikleger wieder eingeführt. Davor galt die Fliesenlegerei zulassungsfreien Handwerken ohne Meisterpflicht.

Dennoch gibt es mehrere Möglichkeiten, auch ohne Meisterbrief eine Selbständigkeit in Handwerken mit Meisterzwang zu beginnen. Wollen Sie professionelle Dienstleistungen zu branchenüblichen Preisen anbieten, sind Nachweise Ihrer beruflichen Qualifikation gegenüber der Kundschaft notwendig.

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Kosten: Selbständig als Fliesenleger mit smartem Finanzplan

Eine detaillierte Kostenaufstellung ist das Kernstück Ihres Businessplans. Bevor Sie irgendwelche Ausgaben tätigen, sollten Sie alle anfallenden Kosten berechnen und festhalten. Welche Kosten kommen typischerweise auf Sie zu, wenn Sie sich als Fliesenleger selbständig machen?

  • Gründungskosten bei Behörden und Ämtern
  • Ausstattungskosten für Ihren Geschäftssitz (Büroausstattung, Lagerausstattung)
  • Ausrüstungskosten (Arbeitsbekleidung, diverse Werkzeuge, Waschsets, Fliesenschneidemaschine, Nivelliersysteme etc.)
  • Fuhrpark
  • Produktsortiment (Fliesen aller Art, Pflegemittel)
  • Website und Werbemaßnahmen

Typische laufende Kosten eines selbständigen Fliesenlegers sind:

  • Pacht Ihres Geschäftssitzes
  • Diverse Versicherungen (z. B. Berufshaftpflicht-, Sozial- und Gewerbeversicherung)
  • steuerliche Abgaben
  • Kraftstoffkosten für Ihre Betriebsfahrzeuge
  • Lohnkosten Ihrer Angestellten: Fliesenlegergesellen und -Azubis, Buchhalter etc.
  • Werbemaßnahmen
  • HWK-Beitrag

Planen Sie lieber großzügig. Auch eine solide Kostenplanung schützt Sie nicht vor einer schleppenden Anlaufphase in den ersten Monaten. Finanzielle Reserven zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts und für unvorhergesehene Ereignisse sollten als Rücklagen vorhanden sein.

Wenn Sie sich einen Überblick über die erwarteten Kosten verschafft haben, können Sie die Preise Ihres Dienstleistungsangebotes berechnen.

 

Selbständigkeit als Fliesenleger: Rechtsform wählen

Um sich den Traum von der eigenen Fliesenlegerei erfüllen zu können, müssen Sie zunächst entscheiden, welche Rechtsform sich für Ihr Unternehmen eignet. Gängige Rechtsformen für Existenzgründungen in der Branche sind die GmbH und die UG. Beachten Sie bei der Wahl außerdem, dass sich die einzelnen Rechtsformen auch steuerlich unterscheiden.

Mehr erfahren zu den möglichen Rechtsformen:

Grundsätzlich stehen Ihnen natürlich weitere Rechtsformen zur Verfügung.

Tipp: Als Handwerker haften Sie für verursachte Schäden. Auch eine gute Gewerbeversicherung ist im Streitfall nicht ausreichend. Eine Haftungsbeschränkung bietet zusätzliche Sicherheit: Sie schützt gleichzeitig Ihren Betrieb und Ihr Privatvermögen.

Welches Unternehmen passt zu mir und meiner Geschäftsidee?

 

Unsere Pakete für Ihre Gründung

Checkliste Gewerbeanmeldung für Fliesenleger

Damit die Gründungsphase möglichst kurz andauert, finden Sie hier einen Überblick der wichtigsten Stationen bei Behörden und Versicherungen.

Handelsregistereintragung für selbständige Fliesenleger

Wenn Sie eine Kapitalgesellschaft gründen möchten, müssen Sie Ihr Unternehmen im Handelsregister eintragen lassen. Als Einzelunternehmer (eingetragener Kaufmann – e. K.) benötigen Sie ebenfalls eine Eintragung.

Fliesenlegerei als Gewerbe anmelden

Unabhängig von der Rechtsform Ihres Unternehmens benötigen Sie einen Gewerbeschein von Ihrem zuständigen Gewerbeamt. Nach der Gewerbeanmeldung meldet sich das Finanzamt zur steuerlichen Erfassung bei Ihnen.

HWK-Mitgliedschaft für Handwerker

Sobald Sie sich als Fliesenleger selbständig machen, sind Sie zu einer Mitgliedschaft in der ortsansässigen Handwerkskammer verpflichtet.

Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

Bitte melden Sie Ihr Gewerbe selbständig bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) an. Sie ist der Träger Ihrer gesetzlichen Unfallversicherung. Selbst als Einmann-Betrieb ist die Anmeldung Pflicht.

Innungen und Verbände der Fliesenlegerbranche

Die freiwillige Mitgliedschaft in einer regionalen Innung für Fliesenleger oder das Bauhandwerk ist empfehlenswert. Verbände bieten Erfahrungsaustausch, Unterstützung bei Problemen aller Art und eine starke Interessenvertretung gegenüber der Politik.

 

Finanzierung für Gründer des Fliesenlegerhandwerks

Wenn Sie sich für einen Kredit bewerben, ist ein guter Businessplan basierend auf einem nachvollziehbaren Geschäftsmodell Ihr Aushängeschild. Bevor Sie zu Ihrer Hausbank gehen, erkundigen Sie sich außerdem zu folgenden Möglichkeiten

  • Bürgschaftsbanken und Förderbanken: Sie sind darauf spezialisiert Existenzgründer zu unterstützen.
  • Die Arbeitsagentur vergibt Gründungszuschüsse.
  • Die KfW bietet Kredite für selbständige Unternehmer aller Branchen.

 

Der Handwerker von heute: Marketing und Vertrieb

Fliesenleger gibt es viele. Je umkämpfter der Markt, desto wichtiger sind Ihre passgenauen Werbemaßnahmen. Auch für Handwerksberufe wird professionelles Marketing immer wichtiger. Traditionelle Werbung wie Briefkastenflyer und Anzeigen in lokalen Zeitungen sind erste Schritte, um interessierte Kunden auf Ihren Fliesenlegerbetrieb aufmerksam zu machen.

Homepage für selbständige Fliesenleger

Viele kleine Betriebe verzichten auf eine professionelle Website, weil sie den Wert dieser Investition unterschätzen. Betrachten Sie jedoch, wie sich unser Alltag verändert hat. Egal welche Frage sich der Verbraucher stellt, die erste Anlaufstelle ist die Suchmaschine. Privatpersonen vergleichen Bewertungen und Angebote, rufen an oder vergeben Aufträge direkt online. Eine suchmaschinenoptimierte Internetpräsenz ist also ein Muss, wenn Sie dieses Potential nicht verschenken wollen. Nutzen Sie außerdem Branchen-Suchmaschinen und Handwerkerdatenbanken wie etwa MyHammer oder blauarbeit.de.

Nicht vergessen: Tragen Sie Ihr Unternehmen kostenfrei in den Gelben Seiten und bei Google Maps ein. Der Google-Eintrag verschafft Ihnen zusätzliche Online-Sichtbarkeit und gibt Ihren Kunden die Möglichkeit, Ihre Dienstleistungen als Fliesenleger zu bewerten. Eine positive Bewertung schafft Vertrauen und verbessert Ihre Sichtbarkeit zusätzlich.

Fazit

Die Selbständigkeit als Fliesenleger bietet attraktive Chancen, erfordert jedoch sorgfältige Planung und die Erfüllung gesetzlicher Voraussetzungen. Ein Meisterbrief oder eine anerkannte Ausübungsberechtigung sind essenziell. Ein solider Businessplan, die richtige Rechtsform und effektives Marketing sind entscheidend für den langfristigen Erfolg.

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