Inhaltsverzeichnis
Selbständig im Handwerk: Vorbereitung
Die Handwerksbranche in Deutschland umfasst 151 Berufsstände, die in zulassungspflichtige, zulassungsfreie und handwerksähnliche Gewerbe unterteilt werden. Wer einen Handwerksbetrieb gründen möchte, sollte vorher herausfinden, in welche Kategorie der gewählte Beruf fällt. Denn wie die Begriffe bereits erahnen lassen, gibt es je nach Kategorie unterschiedliche Voraussetzungen für die Eröffnung des entsprechenden Handwerkbetriebs. Je nach Handwerksbranche bietet sich gegebenenfalls auch ein Reisegewerbe an.
Für einen reibungslosen Start ins Unternehmertum, sollten Sie sich im Vorfeld bereits über folgende Fragen Gedanken machen:
- Welche Zielgruppe wollen Sie ansprechen?
- Bietet der von Ihnen gewählte Standort einen lukrativen Markt für die Dienstleistung, die Sie anbieten wollen?
- Gibt es lokale Wettbewerber in dem von Ihnen gewählten Handwerkszweig? Falls ja, hat Ihr Unternehmen die Chance, trotz Konkurrenz am Markt zu bestehen?
- Erfüllen Sie alle erforderlichen Voraussetzungen für die Eröffnung des Handwerkbetriebs, wie beispielsweise eine erfolgreich abgeschlossene Meisterausbildung?
- Wie viel Startkapital benötigen Sie für die Gründung des Betriebs und die Anfangszeit?
- Welche Anschaffungen müssen Sie vor Betriebsbeginn tätigen?
- Müssen Sie gleich zu Beginn Mitarbeiter einstellen oder können Sie den Betrieb zu Beginn alleine führen?
- Welche Marketingmaßnahmen können Sie ergreifen, um Ihren Betrieb am Markt zu platzieren?
Schritt für Schritt zum eigenen Handwerksbetrieb
Am Anfang einer jeden Firmengründung sieht sich der zukünftige Unternehmer oft einer vermeintlich unbezwingbaren Flut an Formularen, Anträgen, Behördengängen und diversen Entscheidungen gegenüber. Meistens hilft es hierbei, sich einen genauen Plan über die erforderlichen Schritte zu machen, die während des Gründungsprozesses auf den Gründer zukommen. Anschließend sollten Sie jeden Punkt Schritt für Schritt abarbeiten.
Im Branchenratgeber auf firma.de finden Sie darüber hinaus hilfreiche Artikel, in denen die Gründung in speziellen Handwerksbranchen detailliert beschrieben wird:
- Bäckerei
- Brauerei
- Elektrobetrieb
- Fleischerei
- Fliesenlegerei
- Floristik
- Friseursalon
- Konditorei
- Kfz-Werkstatt
- Lackiererei
- Malerei
- Schlosserei
Schritt 1: Voraussetzungen und Formalitäten prüfen
Handwerke, die zu den zulassungsfreien oder handwerksähnlichen Berufen zählen, können ohne einen Meister eröffnet werden. Meisterpflichtige Handwerke können hingegen nur von Personen eröffnet werden, die einen Meisterbrief besitzen. In einigen Fällen ist es möglich, die Meisterpflicht des Gründers zu umgehen. Zum Beispiel kann es ausreichend sein, einen Meister im Betrieb einzustellen. Dank der sogenannten Altgesellenregelung ist es auch möglich, dass ein Handwerksbetrieb die Ausübungsberechtigung erhält, wenn ein Geselle im Unternehmen ist, der bereits viele Jahre Berufserfahrung nachweisen kann und zudem in einer leitenden Position angestellt war. Lesen Sie hier im Detail nach, wie Sie den Meisterzwang bei der Gründung umgehen können.
Zusätzlich könnten weitere Gewerbeerlaubnisse für Ihre Branche nötig sein. Je früher Sie die richtigen Anträge und Nachweise vorlegen, desto schneller erhalten Sie eine Gewerbezulassung.
Verschaffen Sie sich einen genauen Überblick, welche formalen Voraussetzungen Sie brauchen. Dabei helfen Ihre zuständige Handwerkskammer und das Gewerbeamt. Falls Sie Unterlagen oder Zulassungen beantragen müssen, kann die Bearbeitung einige Wochen dauern. Deshalb spart Ihnen eine übersichtliche Checkliste für sämtliche Nachweise, Dokumente etc. im Verlauf der Gründung viel Zeit.
Schritt 2: Markt analysieren
Vor der Gründung sollten Sie unbedingt prüfen, ob und wie viele Wettbewerber es für ihren gewählten Berufszweig in der näheren Umgebung gibt. Bei handwerklichen Betrieben reicht es in der Regel aus, den Branchenmarkt in der Region auf Konkurrenten zu überprüfen und im Blick zu halten. Finden Sie vor allem heraus, wie viele Mitbewerber in Ihrem Umkreis bereits tätig sind und die Nachfrage ausreichend ist, um Ihr neues Unternehmen mit Aufträgen zu versorgen. Darüber hinaus ist es sinnvoll, sich auch über die Preise und das Leistungsangebot möglicher Konkurrenten zu informieren. So können Sie Ihr eigenes Leistungsangebot entsprechend anders gestalten und sich von der Konkurrenz abheben. Die Wettbewerbsanalyse ist ein wichtiges Instrument, um herauszufinden, ob das geplante Unternehmen Aussichten auf Erfolg hat und ob es mittel- und langfristig gegen mögliche Wettbewerber am Markt bestehen kann.
Schritt 3: Businessplan schreiben
Einen Businessplan sollte jeder schreiben, der ein Unternehmen eröffnet. Dieser dient nicht nur dazu, sich selbst einen Überblick über die notwendigen Ausgaben zu verschaffen, sondern ist in der Regel auch notwendig, um bei einer Bank einen Kredit zu beantragen. Kalkulieren Sie Ihren Kapitalbedarf hier möglichst genau und berücksichtigen Sie auch die finanzielle Belastung in der Anfangsphase, in welcher die Einnahmen normalerweise noch sehr gering ausfallen. Berücksichtigen Sie in der Berechnung außerdem, dass Handwerker gewöhnlich in Vorkasse gehen. Das bedeutet, dass sie zuerst die Leistung erbringen und erst im Anschluss entlohnt werden. Daher sollte insbesondere in der Anfangsphase genügend Kapital vorhanden sein, um eventuelle finanzielle Engpässe zu vermeiden.
Neben der Erstellung eines Finanzierungsplans sollte der Businessplan auch einige Informationen über den Gründer enthalten, wie:
- Sind für die Eröffnung des entsprechenden Handwerkbetriebs bestimmte Qualifikationen erforderlich und bringen Sie diese mit?
- Benötigen Sie eine Genehmigung für die Ausübung des Berufs?
- Verfügen Sie über das notwendige kaufmännische Knowhow für die Führung eines Unternehmens?
Die Handwerkskammer (HWK) bietet entsprechende Weiterbildungskurse für Existenzgründer an, sollten Sie noch nicht über das notwendige Wissen verfügen.
Schritt 4: Förderungsmöglichkeiten untersuchen
Möglichkeiten zur finanziellen Förderung für Existenzgründungen gibt es wie Sand am Meer. Oft ist es jedoch schwer herauszufinden, welche Fördermittel für welchen Berufszweig in Frage kommen. Bei der Beantragung von Fördermitteln spielen zum Beispiel die aktuelle Lebenssituation des Gründers und das jeweilige Bundesland, in dem das Unternehmen eröffnet werden soll, eine entscheidende Rolle. So gibt es zum Beispiel für Studenten besondere Förderprogramme und die Bundesagentur für Arbeit unterstützt Firmengründungen aus der Arbeitslosigkeit heraus mit speziellen Bezuschussungen. Bei der Suche nach den passenden Förderprogrammen für Ihre Existenzgründung kann Sie ein Gründerberater unterstützen.
Schritt 5: Die richtige Rechtsform wählen
Bei der Unternehmensgründung ist die Wahl der Rechtsform eine der wichtigsten Entscheidungen, die Sie vor der Gründung treffen müssen. Hierbei spielt die Höhe des verfügbaren Stammkapitals oft eine Rolle sowie die Anzahl der Gründer. Ob Sie ein Unternehmen mit oder ohne Haftungsbeschränkung gründen wollen, fließt bei der Entscheidung über die Rechtsform mit ein. In diesem Ratgeberartikel können Sie sich ausführlich über die Vor- und Nachteile verschiedener Rechtsformen informieren.
Beachten Sie auch, dass Sie je nach Rechtsform und Anzahl der Gründer ein notariell beglaubigtes Musterprotokoll oder einen Gesellschaftsvertrag benötigen.
Schritt 6: Anmeldung bei Behörden
Wie jedes andere Unternehmen müssen auch Handwerksbetriebe eine Gewerbeanmeldung vornehmen. Danach meldet sich in der Regel das Finanzamt zur steuerlichen Erfassung des Betriebs. Erst wenn Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung korrekt ausgefüllt haben, weist das Finanzamt Ihrem Handwerksbetrieb eine Steuernummer zu, die Sie für jede Rechnung benötigen.
Zusätzlich sind Sie zur Mitgliedschaft in Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaften verpflichtet. Sie ist Trägerin der gesetzliche Unfallversicherung Ihrer Angestellten. Aber auch ohne Mitarbeiter sind Selbständige häufig verpflichtet, Mitglied zu werden.
Je nach Branche muss der Betrieb zudem entweder bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK) angemeldet werden.
Alle selbständigen Handwerker werden in die sogenannte Handwerksrolle eingetragen. In dieser werden zwei Listen geführt: Zum einen für die zulassungsfreien und handwerksähnlichen Berufe und zum anderen für die zulassungspflichtigen. Für die Eintragung in die Handwerksrolle erhebt die HWK eine Gebühr, die je nach Bundesland unterschiedlich hoch ausfällt.
Eine zusätzliche Mitgliedschaft in der IHK ist in der Regel nur notwendig, wenn Sie einen Mischbetrieb planen. Das bedeutet, dass Sie zusätzlich Leistungen anbieten, die nicht als handwerkliche Tätigkeit gelten, wie zum Beispiel Werksverkauf, Wartungsdienstleistungen, Vertrieb von Ersatzteilen. Ihre HWK prüft im Einzelfall, ob ein Mischbetrieb vorliegt und so eine doppelte Kammermitgliedschaft nötig wird.
Schritt 7: Unternehmen absichern
Als Selbständiger müssen Sie sich selbst um eine Krankenversicherung und eine private Altersvorsorge kümmern. Aufgrund der deutschen Gesetzeslage besteht eine Versicherungspflicht für die Kranken- und Rentenversicherung. Welchen Versicherungsschutz Sie darüber hinaus abschließen, um betriebliche und persönliche Risiken zu minimieren, müssen Sie selbst entscheiden. Zu den gängigsten und wichtigsten Versicherungen für Selbständige zählen beispielsweise:
- Krankentagegeldversicherung
- Pflegeversicherung
- Unfallversicherung
- Erwerbsminderungs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung
Selbständig im Handwerk: Sicherheit für witterungsbedingte Ausfälle
Bei einigen Handwerksberufen findet die Arbeit überwiegend draußen statt. Davon betroffen sind insbesondere Berufe im Bau-, Gerüstbau- und Dachdeckergewerbe sowie im Garten- und Landschaftsbau. Wenn Sie einen Handwerksbetrieb eröffnen, der möglicherweise von witterungsbedingten Ausfällen betroffen ist, sollten Sie dies unbedingt in Ihrer Finanzplanung mit einbeziehen. Denn wenn Sie Mitarbeiter in Ihrem Betrieb beschäftigen, die aufgrund von schlechtem Wetter Aufträge nicht ausführen können, sind Sie trotzdem zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Damit es für betroffene Betriebe zu keinem finanziellen Engpass in den Schlechtwetter-Monaten kommt, können diese Saison-Kurzarbeitergeld (umgangssprachlich auch als Saison-KUG oder Schlechtwettergeld bezeichnet) bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Zusätzlich haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Möglichkeit, ergänzende Leistungen vom Arbeitsamt zu beziehen:
1. Zuschuss-Wintergeld
Wenn in den Schlechtwetter-Monaten zunächst die angesammelten Überstunden aufgebraucht werden und aus diesem Grund noch kein Anspruch auf Saison-Kog besteht, wird der Abbau der Überstunden mit einem Zuschuss-Wintergeld entlohnt.
2. Mehraufwandsgeld
Für jede Stunde, die Mitarbeiter während der Schlechtwetterzeit arbeiten, wird eine Mehraufwendung durch das Arbeitsamt gezahlt.
3. Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge
Beziehen Sie Schlechtwettergeld, werden Ihnen für den entsprechenden Zeitraum die Sozialabgaben für Mitarbeiter zurückerstattet.
Besteht eine Teilnahmepflicht am SOKA-Verfahren für selbständige Handwerker?
Bei der Sozialkasse (SOKA) handelt es sich um eine Einrichtung von Tarifvertragsparteien. Nicht jeder ist dazu verpflichtet am SOKA-Verfahren teilzunehmen. In der Regel sind Sozialkassen nur in der Handwerksbranche zu finden. Welche Berufsgruppen von einer Teilnahmepflicht betroffen sind, muss jedoch jeweils individuell geprüft werden. Hinzu kommt, dass je nach Branche unterschiedliche SOKAs zuständig sind. Für die Anmeldung bei der entsprechenden SOKA ist der Gründer selbst verantwortlich. Die Anmeldung ist in der Regel online möglich.