Architekturbüro gründen: So machen Sie sich als Architekt selbständig

firma.de hilft Ihnen dabei, einen Überblick über die ersten Schritte als Architekt zu bekommen, informiert Sie über rechtliche Grundlagen und gibt wertvolle Tipps zu Businessplan, Standortwahl, möglichen Rechtsformen und vielem mehr.

 

Selbständig machen als freiberuflicher Architekt: Entdecken Sie hier unser ultimatives Starthilfe-Paket für Freiberufler – für nur 25 Euro!

mehr erfahren

Inhaltsverzeichnis

 

Architekturbüro gründen: Voraussetzungen

Bereits nach Abschluss des Architektur-Studiums haben Sie die Möglichkeit, Mitglied des Versorgungswerkes zu werden. Dieses stellt quasi das Äquivalent zur Rentenversicherung für den freien Beruf des Architekten dar. Zu dieser Mitgliedschaft gehört auch die in der zugehörigen Kammer; diese ist spätestens bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit verpflichtend.

Know-How: Was muss ich mitbringen?

Bevor Sie ein Architekturbüro gründen, sollten Sie ein Architekturstudium erfolgreich abgeschlossen und mehrere Jahre Berufserfahrung im Architekturberuf gesammelt haben. Die Pflichtfortbildungen der Berufsordnung haben Sie idealerweise auch schon absolviert. Quereinsteiger sieht man in diesem Berufszweig nicht, fast 87 % aller Architekten kommen auch aus dem Studiengang der Architektur, der Rest aus der Landschaftsarchitektur und dem Bauingenieurs-Studium.

[BEGIN: Insert an Image between this tag]

[END insert Image]

Andreas Munck

Seit über 7 Jahren berate ich Existenzgründer auf dem Weg zum eigenen Unternehmen. Gerne rufe ich Sie an und helfe bei allen Fragen rund um Ihre Gründung in einem persönlichen Gespräch.

  • Startup Experte
  • 7 Jahre Erfahrung

 

Architekturbüro eröffnen als Einzelunternehmen, PartG oder GmbH: Rechtsform wählen

Wenn Sie ein Architekturbüro gründen möchten, sollten Sie frühzeitig festelgen, welche Rechtsform Ihr Unternehmen haben soll. Üblicherweise wird ein Architekturbüro als Einzelunternehmen, PartG oder als GmbH gegründet. Auch die Übernahme eines bereits bestehenden Büros ist möglich. Als Einzelunternehmer steht es Ihnen frei, freiberuflich oder gewerblich zu arbeiten. Überlegen Sie vor der Gründung Ihres Architekturbüros genau, welche Rechtsform für Ihre Ziele am besten geeignet ist.

Selbständig machen als freiberuflicher Architekt

Als freiberufliches Einzelunternehmen haben Sie die Vorteile, dass keine Eintragung ins Handelsregister notwendig ist und dass Sie kein Mindestkapital benötigen. Allerdings sind Sie allein verantwortlich für das gesamte Unternehmen und haften unbeschränkt mit Ihrem Privatvermögen. Als freiberuflicher Architekt sind Sie zudem nicht verpflichtet, sich bei der IHK anzumelden.

Smarte Starthilfe für Freiberufler

Entdecken Sie unser ultimatives Paket: Checkliste, praktische Vorlagen, Wissen & Tipps auf über 50 Seiten – für nur 25 Euro!

Architekturbüro gründen als Partnerschaftsgesellschaft (PartG)

Als Freiberufler haben Sie außerdem die Möglichkeit zur Gründung einer Partnergesellschaft (PartG): Diese gründen Sie durch einen mündlichen oder schriftlichen Partnerschaftsvertrag und durch die Anmeldung im für Sie zuständigen Registergericht. Alle Gesellschafter dieser Partnergesellschaft müssen Freiberufler sein. Für eine PartG benötigen Sie kein Mindestkapital und profitieren von der “Handelndenhaftung”, bei der die persönliche Haftung für Berufsfehler, die von anderen Partnern verursacht worden sind, beschränkt wird.

Mehr zur Partnerschaftsgesellschaft erfahren Sie hier.

Architekturbüro gründen als GmbH, UG (haftungsbeschränkt) oder AG

Für die Architekturbüro-Gründung werden auch oft die Rechtsformen GmbH und UG verwendet: bei diesen Rechtsformen gibt es eine Haftungsbeschränkung; eine Eintragung ins Handelsregister ist hier Pflicht. Bei der GmbH, umgangssprachlich auch als “Architekten-GmbH” bezeichnet, müssen Sie zusätzlich ein Mindestkapital von 25.000 Euro aufbringen, bei der UG benötigen Sie lediglich eine Stammeinlage ab einem Euro. Zudem ist außerdem die Gründung einer AG möglich, es werden allerdings 50.000 Euro als Mindestkapital gefordert.

Welches nun die am besten geeignete Rechtsform für Ihr Architekturbüro ist, hängt unter anderem davon ab, welche Ziele Sie verfolgen, wie viel Kapital Sie mitbringen und ob Sie alleine gründen möchten oder nicht.

Entdecken Sie jetzt unsere Gründungspakete für Ihre Selbständigkeit als Architekt*in:

Wo Sie Ihr Architekturbüro anmelden müssen

Handelsregistereintragung

Das Handelsregister dokumentiert als öffentliches Verzeichnis Einträge über die angemeldeten Kaufleute im Bereich eines zuständigen Registergerichts. Die Unternehmensformen GmbH und UG erfordern eine Eintragung im Handelsregister.

Anmeldung beim Gewerbeamt

Unabhängig von der von Ihnen gewählten Rechtsform müssen Sie sich bei dem für Ihren Firmensitz zuständigen Gewerbeamt anmelden. Wenn Sie ein Architekturbüro als Einzelunternehmen eröffnen, genügt eine einfache Gewerbeanmeldung. Wenn Sie sich als Freiberufler in einem Katalogberuf selbständig machen wollen, melden Sie Ihre Tätigkeit ausschließlich beim Finanzamt an; eine Gewerbeanmeldung benötigen Sie nicht.

Nach der Anmeldung beim Gewerbeamt meldet sich das Finanzamt automatisch bei Ihnen zur steuerlichen Erfassung. Sobald Ihre Unterlagen vom Finanzamt gesichtet und geprüft wurden, erhalten Sie Ihre Steuernummer und dürfen Rechnungen ausstellen.

Mitgliedschaft bei der Architektenkammer

Die Mitgliedschaft bei der Architektenkammer ist obligatorisch und nur durch diese erhalten Sie Ihre Bauvorlageberechtigung, mit der Sie z.B. Bauanträge unterschreiben und diese bei der zuständigen Behörde einreichen dürfen. Voraussetzung für eine Mitgliedschaft bei der Architektenkammer sind ein abgeschlossenes Studium sowie zwei Jahre Berufserfahrung als Architekt. Alternativ können Sie auch ohne Hochschulabschluss Mitglied werden, allerdings müssen Sie dann sieben Jahre Berufserfahrung nachweisen. Nachdem Sie Mitglied der Kammer sind, steht die Erstellung eines Businessplans an: Dieser beinhaltet eine schriftliche Zusammenfassung Ihres unternehmerischen Vorhabens, Details zur Geschäftsidee und zu Ihren Zielen.

Meldung beim Finanzamt

Des Weiteren sind Sie als Architekt bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit dazu verpflichtet, sich beim zuständigen Finanzamt zu melden, um eine Steuernummer zu erhalten. Diese benötigen Sie, um Rechnungen zu erstellen. Als Freiberufler sind Sie zwar nicht verpflichtet, sich versichern zu lassen, allerdings sollten Sie darauf trotzdem nicht verzichten.

Zusätzlich unterliegen alle Freiberufler der jeweiligen Berufsordnung. Diese sichert den Berufsstand, steht für die Wahrung des unabhängigen Architekten ein, und sorgt dafür, dass die für diesen Beruf geltenden Rechtsvorschriften und Gesetze eingehalten werden. Außerdem sind in der Berufsordnung auch die Pflichtfortbildungen enthalten, die jeder Architekt absolvieren muss.

 

Kosten bei Gründung eines Architekturbüros

Beim Gründen eines Architekturbüros werden einige Kosten auf Sie zukommen. Zunächst fallen die Gründungskosten, gefolgt von den Gebühren für die Mitgliedschaft der Architektenkammer an: Je nach Unternehmensform benötigen Sie ein gewisses Kontingent an Kapital. Des Weiteren werden auch noch Kosten für den Standort anfallen. Die Höhe der Kosten sind abhängig davon, ob Sie neue Büroräume beziehen, Büroräume mieten oder sich im Sinne einer Bürogemeinschaft mit anderen Architekten oder Ingenieuren Räume teilen.

Stellen Sie sich einen konkreten Finanzplan zusammen, bevor Sie Ausgaben tätigen. Bedenken Sie dabei unter anderem folgende Kostenpunkte:

  • Kapitalbedarf für die Anlaufphase (z. B. für Umbaumaßnahmen, gezielte Werbung) und zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts
  • Evtl. Beratungs- und Bürokratiekosten in der Gründungsphase
  • Kapital für Wareneinkauf und -beschaffung, Gutachten und Zertifikate
  • Laufende Betriebskosten wie Ladenmiete, Lagerkosten, Strom- und Heizkosten, EDV
  • Steuern und Versicherungen
  • Finanzielle Reserven für unvorhergesehene Ereignisse

 

Welche Angebote stelle ich bereit? Nische, Thema und Wettbewerb

Wenn Sie ein Architekturbüro eröffnen, gilt es vorab einige Dinge zu bedenken. Das Angebot gehört definitiv dazu. Sie sollten sich Gedanken dazu machen, welche Angebote Sie bereitstellen und mit welcher Nische Sie sich möglicherweise vom Wettbewerb abgrenzen. Da der Fachbereich Architektur generell ziemlich unspezifisch ist, werden Sie es ohne Spezialisierung schwer haben, Kunden zu gewinnen. Deshalb sollten Sie sich in einem bestimmten Bereich eine besondere Kompetenz zulegen, die Ihre jeweilige Zielgruppe anspricht.

„Aus den Tätigkeitsfeldern des Büros ist eine Kernkompetenz zu finden – möglichst eine, die kein anderer bietet. Diese wird dann im Sinne einer Fokussierung auf ein bestimmtes Tätigkeitsfeld in Richtung der Zielgruppe kommuniziert.“ (Andreas Preißing, Dipl.-Betriebswirt (FH), MBA, Vorstand der Dr.-Ing. Preißing AG, Leonberg)

Ein Beispiel (von der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen (AKH)):

Beispiel

Sie sollten auch Ihre Stärken und Schwächen im Vergleich zur Konkurrenz kennen, deshalb ist es wichtig, Ihre Mitbewerber genau zu analysieren, um einen guten Einblick in die aktuelle Marktsituation zu bekommen.

 

Der richtige Standort für Ihr Architekturbüro

Der Standort ist als Architekt nicht so wichtig wie beispielsweise bei Gastronomen, da ein Architekt nicht unbedingt Laufkundschaft erwarten kann. Eine gute Anbindung sollte allerdings Pflicht sein, da Sie möglicherweise schnell bei einem Termin sein müssen.

 

Brauche ich Personal für mein Architekturbüro?

Generell ist Personal in einem Architekturbüro keine Pflicht. Wenn Sie allerdings nicht über alle Qualifikationen in jedem architekturrelevanten Bereich verfügen, sollten Sie darüber nachdenken, Personal einzustellen, beispielsweise als Bauzeichner: diese entwerfen Pläne und Grundrisse und unterstützen Sie bei Ihren Tätigkeiten.

 

Marketing und Vertrieb für Ihr Architektenbüro: Wie sieht meine Zielgruppe aus?

Definieren Sie möglichst noch vor der Gründung Ihres Architekturbüros Ihre Zielgruppen und notieren Sie sich die Anforderungen, die ein solcher Kunde an Sie und Ihr Unternehmen hat. Durch diese Methode können Sie Ihre Angebote auf die speziellen Wünsche, Vorstellungen und Interessen der Zielgruppen ausrichten. Die Kundengewinnung ist ein wichtiger Schritt.

Laut Berufsordnung darf sich der Architekt eines jeden Werbemediums bedienen, jedoch muss die Werbung sachlich über dessen Angebote informieren und darf weder anpreisend noch aufdringlich sein. Als Architekt können Sie sich des Weiteren freiwillig in das Büroverzeichnis der Architekten- und Stadtplanerkammer Ihres Bundeslandes eintragen lassen; gegen eine kleine Gebühr können Sie Ihr Architekturbüro auch auf der Webseite der Kammer bewerben.Eine Corporate Identity hilft Ihnen außerdem bei der Kundenakquise. Durch ein klares Firmenprofil und einen definierten USP (Unique Selling Point) können Sie sich aus der Masse hervorheben. Generell sollten Sie bedenken, dass Marketing für Architekten heißt, die Kunden und Ihre Bedürfnisse in den Mittelpunkt der eigenen Arbeit zu stellen und sie ernst zu nehmen.

Jetzt weiterstöbern im Ratgeber!