firma.de warnt vor Betrugsschreiben bei Handelsregistereinträgen

aktualisiert am 9. Oktober 2024 6 Minuten zu lesen
Hero Icon

Sie sind wieder aktiver denn je: Betrüger, die Gründern gefälschte Handelsregisterrechnungen zuschicken und damit Beute machen. Täglich überweisen unzählige Opfer ihr Geld an dreiste Abzocker. So erkennen Sie die Betrugsschreiben.

 

Die Masche: So läuft der Betrug ab

Da Änderungen im Handelsregister seit 2009 auch im Internet veröffentlicht werden, wissen die Betrüger, wann und wo sie ihre gefälschten Rechnungen hinschicken müssen. Der Betrug funktioniert immer nach demselben Prinzip: Einige Tage nach der Eintragung ins Handelsregister erhalten Gründer einen Brief, der den Eindruck erwecken soll, er sei vom Amt ausgestellt worden. Der Gründer soll nun für die Eintragung ins Handelsregister einen Betrag zwischen 150 und 1.200 Euro bezahlen.

 

Merkmale der Fake-Rechnung erkennen

Die Fälschungen sind kaum von offiziellen, amtlichen Schreiben zu unterscheiden und enthalten meistens diese Merkmale:

  • Aktenzeichen
  • Landeswappen
  • Behördliches Kassenzeichen
  • Belegnummern
  • Irreführender Absender/ Firmenname (angelehnt an das Wort Handelsregister)
  • Beschreibungen in Betreffzeile, die auf Veröffentlichung oder Veränderung im Industrie- oder Handelsregister verweisen
  • Layout: Druck auf behördentypischem Papier in amtstypischer Schriftart

 

Prüfen Sie diese Merkmale genau

  • Begünstigter der Überweisung: Hier sollte die Justizkasse des Bundeslandes oder eine ähnliche öffentliche Kasse vermerkt sein – niemals aber ein Privatunternehmen (z. B. eine GmbH)!
  • Kleingedrucktes: Besonders dreiste Betrüger versuchen Gründer zusätzlich in eine Abo-Falle zu locken. D.h. mit Zahlung der Rechnung schließen sie einen Vertrag ab, der zu monatlichen Beiträgen verpflichtet.
  • Fristen und Säumnisgebühren: Die Zahlungsfrist der Fake-Rechnungen beträgt meist zwischen drei und sieben Werktagen. Nicht selten wird mit Säumnisgebühren gedroht, um den Empfänger zum schnellen Überweisen zu bringen. Das übliche Zahlungsziel der offiziellen Rechnung sollte 14 Tage sein.
  • Rechnungsbetrag: Der Handelsregistereintrag einer UG oder GmbH (Bargründung) beträgt 150 Euro. In seltenen Fällen kommen noch geringe Verwaltungsgebühren hinzu. Betrüger verlangen sehr unterschiedliche Summen, manche aber eben genau diesen Betrag von 150 Euro, um möglichst wenig Verdacht zu erzeugen.

Häufig kommt das Betrugsschreiben sogar noch vor der offiziellen Rechnung vom Amtsgericht, sodass Unternehmer den Betrag in Erwartung einer offiziellen Rechnung ohne weitere Prüfung überweisen.

 

Beispiele für Betrugsschreiben

Handelsregisterschreiben Fake
Beispiel 2018: Veränderung Handelsregistereintrag

 

Beispiel Betruggschreiben 2
Beispiel Eintragung, 2017

 

Beispiel Betrugsschreiben 3
Beispiel Eintrag, 2017

 

Weitere Fake-Rechnungen: Betrüger sind erfinderisch

Die Betrüger scheuen sich im Übrigen nicht davor, mit anderen Arten von Rechnungen neue Betrugsversuche zu unternehmen. Auch Rechnungen des Patent- und Markenamtes und des Transparenzregisters werden kopiert. Gerade wie hier im Beispiel unten kann das besonders teuer werden. Eine herkömmliche Rechnung des EUIPO für eine EU-Marke kostet mindestens 850 Euro. Betrüger schlagen nicht selten noch einige hundert Euro obendrauf.

Betrugsschreiben Trademark Registration
Beispiel  EU-Markenanmeldung

 

Wenn Sie eines dieser Schreiben oder ein ähnliches erhalten, ist es wichtig, nicht zu überweisen. Rufen Sie beim jeweiligen Amt an und fragen Sie nach, ob die Rechnung tatsächlich echt ist. Falls nicht, melden Sie den Betrug direkt dem Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität.
Leider dürfen wir die Namen der Firmen, die diese Schreiben versenden, aus rechtlichen Gründen nicht veröffentlichen. Obige Beispiele dürften dennoch verdeutlichen, wie die meisten dieser Rechnungen aufgebaut sind und mit welchen optischen Tricks verschleiert werden soll, dass der Urheber keine amtliche Einrichtung ist.

 

Achten Sie auf das Kleingedruckte!

Das Problem des Betrugs: Er ist nicht eindeutig illegal. Überweist der Gründer den Betrag an die Trickbetrüger, wird das Unternehmen in eine tatsächliche Onlinedatenbank eingetragen. Diese hat jedoch keinerlei Nutzen für Gründer. Erst das Kleingedruckte weist darauf hin, dass es sich bei der Eintragung um ein Unternehmensregister bzw. kostenpflichtiges Branchenbuch handelt, nicht aber das offizielle Handelsregister. Über 100.000 Menschen sind bereits Opfer der Betrüger geworden. Die Dunkelziffer ist vermutlich deutlich höher. Es wird vermutet, dass sich die Höhe des Schadens auf eine zweistellige Millionensumme beläuft.

  1. Die 10 Stationen Ihrer Gründung: Checkliste

    1. Geschäftsidee entwickeln
    2. Beratung und Vorbereitung
    3. Rechtsform auswählen
    4. Namensprüfung durch IHK
    5. Beurkundung beim Notar
    6. Eröffnung des Geschäftskontos
    7. Handelsregistereintragung
    8. Gewerbeanmeldung
    9. Anmeldung beim Finanzamt
    10. Erste Schritte als Unternehmer 

Wie reagiere ich richtig auf Fake-Rechnungen?

Ganz wichtig: Nicht zahlen! Versichern Sie sich, dass es sich um eine Fälschung handelt. Rufen Sie beim örtlichen Amtsgericht an. Dort erhalten Sie Auskunft darüber, ob eine Rechnung wirklich authentisch ist oder ob es sich um einen Betrugsversuch handelt. Sind Sie sich unsicher, rufen Sie bei firma.de an – wir helfen Ihnen gerne weiter.

 

Was kann ich tun, wenn ich die Fake-Rechnung bereits bezahlt habe?

Zwar hat der Bundesgerichtshof viele der gefälschten Rechnungen als Betrug und arglistige Täuschung identifiziert, dennoch lässt sich nur schwer dagegen vorgehen. Prinzipiell kann auch noch nach einer Überweisung der Vertrag angefochten werden. Dazu sollten Sie sich an einen Anwalt oder den Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität wenden. Aber: Im schlimmsten Fall ist das Geld verloren. Seien Sie also unbedingt achtsam!

Jetzt weiterstöbern im Ratgeber!