Busunternehmen gründen: Hilfe und Tipps für Ihre Selbständigkeit

Sie möchten ein Busunternehmen gründen? firma.de informiert Sie zu Themen wie Rechtsformen, Businessplan, Kosten, Genehmigungen, Anmeldungen und liefert Infos und Tipps für Ihren gelungenen Start mit dem eigenen Busunternehmen.

 

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Inhaltsverzeichnis

Know-how: Was muss ich mitbringen, um ein Busunternehmen zu gründen?

Eine Ausbildung gemäß PBZugV (s. unten) oder eine gleichwertige Qualifikation ist Pflicht. In der Branche des Omnibusverkehrs gibt es unter anderem folgende Ausbildungsberufe:

  • Berufskraftfahrer
  • Reiseverkehrskauffrau/mann
  • Fachkraft im Fahrbetrieb

Entsprechende Qualifikationen sind für Sie nicht nur verpflichtend, sondern bei Firmengründungen immer zu empfehlen. Wenn Sie beispielsweise über keine betriebswirtschaftlichen Kenntnisse verfügen, sollten Sie spezielle Gründer-Seminare besuchen, die Sie auf Ihre anstehende Selbständigkeit vorbereiten.

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Andreas Munck

Seit über 7 Jahren berate ich Existenzgründer auf dem Weg zum eigenen Unternehmen. Gerne rufe ich Sie an und helfe bei allen Fragen rund um Ihre Gründung in einem persönlichen Gespräch.

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Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)

Diese Regelung bestimmt die Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, um für den Straßenpersonenverkehr als Fahrer zugelassen zu werden und um Ihre Gewerbeerlaubnis zu erhalten. Dies schließt Ihre persönliche Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit und die fachliche Eignung mit ein.

 

Busunternehmen gründen: Kosten, Finanzplan und Businessplan

Kosten und Finanzplan für die Gründung eines Fernbus Unternehmens

Bevor Sie Ausgaben jeglicher Art tätigen, sollten Sie eine umfassenden Finanzplan erstellen. Dieser sollte alle möglichen Kostenpunkte Ihrer Gründung abdecken:

  • Gründungskosten und Anlaufphase (Bürokratiekosten, Notar, etc.)
  • Einkauf der Transportmittel (Mindestens einen Omnibus kaufen; ggf. Werkstatt- und TÜV-Kosten)
  • Laufende Betriebskosten (Sprit, Unterhaltungskosten für Busse, Marketing; Büro und Garage(n) müssen gemietet werden)
  • Versicherungen, Steuern, finanzielle Reserven

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Was gehört in den Businessplan zur Busunternehmens-Gründung?

Für jegliche Firmengründung ist ein professioneller Businessplan Pflicht. Diesen müssen Sie spätestens dann vorlegen können, wenn Sie sich um die Finanzierung Ihres Projekts “Busunternehmen gründen” kümmern müssen und auf Fremdkapital angewiesen sind. In jedem gut ausgearbeiteten Businessplan sollten folgende Punkte behandelt werden:

  • Marktbetrachtung: Wie sieht der Wettbewerb aus? Gibt es Mitbewerber/Konkurrenz? Hier ist es wichtig, die Konkurrenz und die angebotenen Dienstleistungen genauestens zu analysieren, um evtl. Lücken im Service oder im Angebot zu finden, deren Produkte man dann vielleicht selbst anbieten kann.
  • Zielgruppe: Welche Kunden möchte ich ansprechen? Besucher regionaler Feste und Events oder lieber Fernbus-Reisende, die günstig von A nach B kommen wollen, ohne umzusteigen?
  • Leistungsangebot: An die Zielgruppe angepasst; z. B. wünschen sich Senioren eine komfortable Reisemöglichkeit, um zu einem ruhigen Ausflugsziel zu gelangen, wohingegen junge Leute womöglich Entertainment auf langen Reisen wünschen.
  • Marketing: Wie bewerbe ich mein Busunternehmen? Wie groß ist mein Budget?

 

Busunternehmen als GmbH, UG, GbR oder Einzelunternehmen: Rechtsform wählen

Um sich den Traum von der eigenen Busunternehmen erfüllen zu können, müssen Sie zunächst entscheiden, welche Rechtsform sich für Ihr Unternehmen eignet. Gängige Rechtsformen für Existenzgründungen in der Branche sind die GmbH, die UG, die GbR oder das Einzelunternehmen. Beachten Sie bei der Wahl außerdem, dass sich die einzelnen Rechtsformen auch steuerlich unterscheiden.

Mehr erfahren zu den einzelnen Rechtsformen:

 

Welches Unternehmen passt zu mir und meiner Geschäftsidee?

 

Unsere Pakete für Ihre einfache Gründung eines Busunternehmens:

 

Wo muss ich mein Busunternehmen anmelden?

Busunternehmen gründen: Handelsregistereintrag

Die Rechtsformen GmbH sowie UG benötigen beide die Eintragung ins Handelsregister. Das Handelsregister dokumentiert alle Einträge über Kaufleute und macht diese öffentlich einsehbar.

Gewerbeanmeldung für den Omnibusverkehr

Unabhängig von der gewählten Rechtsform sind Sie dazu verpflichtet, sich beim Gewerbeamt anzumelden. Nach der Gewerbeanmeldung meldet sich das Finanzamt automatisch bei Ihnen zur steuerlichen Erfassung. Sobald Ihre Unterlagen geprüft wurden, erhalten Sie Ihre Steuernummer und dürfen Rechnungen ausstellen.

Busunternehmen: Ein überwachungspflichtiges Gewerbe

Ein Busunternehmen zählt zu den überwachungsbedürftigen Betrieben, das heißt für Sie, dass Sie dem Ordnungsamt sowohl ein Führungszeugnis und einen Gewerbezentralregisterauszug der zuständigen Meldebehörde vorlegen müssen, um Ihre Zuverlässigkeit nachzuweisen. Ohne diese Gewerbeerlaubnis ist es in der Regel nicht möglich, ein Busunternehmen zu gründen.

Anforderungen für eine Gewerbeerlaubnis

Innerhalb der Branchen bestehen gewisse Anforderungen und Voraussetzungen, die für eine Gewerbeerlaubnis erfüllt sein müssen. Diese lassen sich in drei Kategorien einteilen:

  • Fachliche Voraussetzungen: Ein Studium oder eine Aus- oder Weiterbildung dienen als Nachweis.
  • Sachliche Voraussetzungen: Diese betreffen z.B. den erforderlichen Zustand der Fahrzeuge oder den Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (SCHUFA-Auskunft).
  • Persönliche Zuverlässigkeit: Es wird ein aktuelles Führungszeugnis benötigt, ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts.

 

Busunternehmen gründen: IHK

Als Existenzgründer sind Sie verpflichtet, sich bei der für Sie zuständigen Industrie- und Handelskammer anzumelden. Die IHK kontaktiert Sie automatisch nach Ihrer Gewerbeanmeldung.

Berufsgenossenschaften für den Omnibusverkehr

BGs sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Unternehmen und deren Angestellte. Sie sind übrigens auch als Kleinunternehmer dazu verpflichtet, sich bei der für Ihre Branche zuständigen Berufsgenossenschaft anzumelden. Busunternehmen zählen zu den Reiseveranstaltern, somit ist die BG Verkehr hier zuständig.

Bundesverbände für Ihr Busunternehmen

Die Mitgliedschaft in einem relevanten Bundesverband ist freiwillig und durchaus zu empfehlen. Für Busunternehmen ist unter anderem der Deutsche Reiseverband e. V. (DRV) zuständig.

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Rechtliche Grundlagen für Ihre Busunternehmens-Gründung

Als Busreise-Unternehmen sind Sie dazu verpflichtet, sich an Gesetze und Regelungen bezüglich der angebotenen Reisen und der Fahrzeuge zu halten. Der Omnibusverkehr ist streng geregelt, es gibt einige Gesetzesgrundlagen, nach denen Sie sich ausrichten müssen:

Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

Beförderung von Personen gegen Entgelt unterliegen dem PBefG. Dies gilt sich vor allem mit Genehmigungen sowie Sonderbestimmungen zu einzelnen Verkehrsarten.

Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)

Die BOKraft regelt, wie sich Fahrgäste sowie Fahrer im Betrieb zu verhalten haben sowie wie die Beförderung im Detail auszusehen hat. Des Weiteren bestimmt die BOKraft, wie die Fahrzeuge (in Ihrem Fall: Omnibusse) ausgerüstet sein müssen, was zulässig ist und was nicht.

Lenk- und Ruhezeiten für LKW- und Busfahrer

Die Lenk- und Ruhezeiten für- Kraftfahrer beschränken, wie lange man täglich hinter dem Steuer sitzen darf und wie lange Pausen mindestens dauern müssen. Dies soll verhindern, dass ein Fahrer durch Ermüdung etc. sich selbst und andere gefährdet.

  • Tägliche Lenkzeiten: Nicht mehr als 9 Stunden. Zwei mal die Woche dürfen die Lenkzeiten auf maximal 10 Stunden verlängert werden.
  • Wochenlenkzeiten: Nicht mehr als 56 Stunden.
  • Lenkzeitunterbrechung: Ab 4,5 Stunden Fahrtzeit muss eine Pause von 45 Minuten erfolgen.
  • Tägliche Ruhezeit: 11 Stunden.

Der komplette Gesetzestext kann auf den Seiten der IHK Berlin eingesehen werden.

 

Muss ich für mein Busunternehmen Personal einstellen?

Um Fahrten zu planen, zu organisieren und vor allem durchführen zu können, benötigen Sie qualifiziertes Personal, beispielsweise Berufskraftfahrer.

 

Brauche ich einen geeigneten Standort für mein Busunternehmen?

Im Gegensatz zum Einzelhandel sind Sie mit Ihrem Busunternehmen nicht auf den perfekten Standort angewiesen. Da heutzutage so gut wie alle Beförderungsmittel online gebucht werden, sollten Sie Wert auf eine ansprechende und benutzerfreundliche Webseite legen.

 

Dienstleistungen und Zielgruppe: Was biete ich an?

Je nachdem, für welche Bus-Modelle Sie sich entscheiden, können Sie Ihr Angebot erweitern oder auch spezialisieren. Wenn Sie beispielsweise nur einen 6-Sitzer kaufen, ist selbstverständlich auch Ihr mögliches Angebot begrenzt. Wenn Sie jedoch im Besitz mehrerer Linienbusse sind, können Sie diese für verschiedene Zwecke einsetzen und ggf. sogar umgestalten, damit Sie verschiedenste Zielgruppen ansprechen können. Nun gilt es, seine Zielgruppe zu finden: Möchten Sie ältere Menschen in Erholungsgebiete fahren? Oder als “Partybus” junge Menschen in trendige Stadtteile transportieren? Die Möglichkeiten sind vielfältig, genau wie die Zielgruppen, die Sie mit einem Busunternehmen ansprechen können:

  • Tagestouren zu bekannten Sehenswürdigkeiten der Region
  • Trips in die nächste Großstadt zum Shopping
  • Komfortable Fahrten ohne Umsteigen ans andere Ende von Deutschland
  • Wellness und Entspannung für Geschäftsleute: Wochenend-Trip in ländliche Gegenden
  • Wanderwege und Radtouren für sportliche Gäste
  • Party-Trips zu den angesagtesten Locations (für Großstädte empfehlenswert)
  • Kaffee-Fahrten für ältere Menschen
  • Als günstige Alternative zur Bahn auch mittellange Strecken anbieten (im Gegensatz zum Programm vieler Fernbusse, möglichst weit zu fahren)

 

Marketing: Richtig werben für Ihr Busreise-Unternehmen

Ob Fernbus- oder Omnibusverkehr: Richtig werben ist das A und O für Ihr Unternehmen. Ein Muss für Sie als Beförderungsunternehmen ist eine übersichtliche, ansprechende und aufschlussreiche Webseite, die den Kunden anspricht und Ihre Angebote und Dienstleistungen optisch schön präsentiert. Der Kunde sollte die Möglichkeit haben, seine Tickets über Ihre Webseite zu buchen und auch über Aktionen informiert zu werden. Wenn Sie erst einmal online sind, bietet es sich an, sich bei Reiseveranstalter-Seiten online einzutragen und einen Facebook-Account zu eröffnen. Auch traditionell können Sie werben, beispielsweise durch Plakate, Flyer oder Anzeigen.

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