Das Geschäftskonto für GmbH und UG (haftungsbeschränkt)

Wer eine Kapitalgesellschaft gründet, ist dazu verpflichtet, ein Geschäftskonto zu eröffnen. firma.de erklärt, worauf es bei der Kontoeröffnung für GmbH und UG (haftungsbeschränkt) ankommt.

 

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Inhaltsverzeichnis

 

Geschäftskonto für eine Kapitalgesellschaft eröffnen

Für Kapitalgesellschaften, zu denen auch die GmbH und die UG (haftungsbeschränkt) gehören, ist ein Bankkonto Pflicht. Dieses Geschäftskonto darf ausschließlich für geschäftliche Zwecke genutzt werden. Dies verlangt das Trennungsprinzip der Besteuerung, wonach die Gewinne der Gesellschaft und die Einkünfte ihrer Besitzer strikt getrennt werden müssen.

Mit einem gesonderten Firmenkonto behalten Sie zudem den Überblick über alle Transaktionen und Buchungen, die im Unternehmen vorgenommen werden. In vielen Fällen bietet es sich auch an, mehrere Business-Konten zu führen wie beispielsweise ein Konto für die Umsätze, eines für die Fixkosten und ein Sparkonto für eventuelle Liquiditätsüberschüsse.

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Geschäftskonto für die GmbH: Einzahlung des Stammkapitals

Die Höhe des Stammkapitals hängt von der Rechtsform und den Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag ab. Alle Gesellschafter müssen die von ihnen festgelegte Stammeinlage in bar auf das Geschäftskonto einzahlen. Bei der GmbH muss ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro auf das Geschäftskonto eingezahlt werden. Bei der  GmbH-Gründung reicht es jedoch aus, wenn die Hälfte des Mindeststammkapitals, also 12.500 Euro, auf das Konto eingezahlt wird. Das Stammkapital kann als Bareinzahlung, Sacheinlage oder auch als eine Kombination aus beiden Varianten eingebracht werden. Solange jedoch nicht das vollständige Stammkapital auf dem Firmenkonto ist, haften die Gesellschafter persönlich mit ihrem Privatvermögen für den noch ausstehenden Differenzbetrag.

Geschäftskonto für die UG: Das müssen Sie wissen

Auch bei einer UG-Gründung kann das Unternehmen erst dann ins Handelsregister eingetragen werden, wenn das erforderliche Stammkapital in bar auf das Geschäftskonto eingezahlt wurde. Anders als bei der GmbH ist bei der UG jedoch ein Stammkapital von einem Euro bereits ausreichend. In der Regel zahlen die Gesellschafter der UG aber ein Stammkapital zwischen 500 und 1.000 Euro auf das Geschäftskonto ein. Sacheinlagen sind bei der UG nicht möglich. Wie hoch die jeweiligen Stammeinlagen der Gesellschafter sind wird im Musterprotokoll beziehungsweise dem Gesellschaftsvertrag festgehalten.

 

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Zeitpunkt für die Eröffnung des Geschäftskontos

Der ideale Zeitpunkt ist direkt nach der Beurkundung der Gründung beim Notar. Daher sollten Gründer schon vor dem Notartermin einen Termin zur Kontoeröffnung bei ihrer Bank ausmachen, um lange Wartezeiten zwischen Notartermin und Kontoeröffnung zu vermeiden. Zu Ihrem Banktermin müssen Sie unter anderem folgende Unterlagen mitbringen (zur Liste der benötigten Dokumente) :

  • Der notariell beglaubigte Gesellschaftsvertrag
  • Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass

Bei der Geschäftskontoeröffnung müssen alle Geschäftsführer anwesend sein. Einige Banken verlangen zusätzlich, dass auch die Gesellschafter dabei sind. Klären Sie im Vorfeld die Anforderungen Ihrer Wunschbank. Besitzen Sie keine deutsche Staatsbürgerschaft, sind ggf. weitere Unterlagen notwendig.

Bedenken Sie außerdem, dass es viele Vorteile hat, neben dem offiziellen Geschäftskonto über weitere Konten zu verfügen.

 

Eintragung ins Handelsregister nur mit Einzahlungsbeleg

Nachdem Sie das erforderliche Stammkapital auf das Geschäftskonto eingezahlt haben, erhalten Sie einen Einzahlungsbeleg von der Bank. Diesen Beleg benötigt der Notar, um die Anmeldung des Unternehmens zum Handelsregister beantragen zu können. Gründer sollten den Beleg unverzüglich nach ihrem Termin bei der Bank an das Notariat übermitteln, um die Phase bis zur Eintragung ins Handelsregister möglichst kurz zu halten.

Warum ist ein schneller Ablauf so wichtig? Die Haftungsbeschränkung einer Kapitalgesellschaft greift erst, nachdem das Unternehmen im Handelsregister aufgenommen wurde. Bis zu diesem Zeitpunkt haften alle Gesellschafter persönlich und unbeschränkt mit dem privaten Vermögen für die Gesellschaft in Gründung.

 

Verwaltung und Verfügung über das Geschäftskonto

In der Regel hat der Geschäftsführer die alleinige Verfügungsgewalt über das Firmenkonto. Es ist aber sinnvoll, einer anderen Person (z. B. einem Gesellschafter) eine Vollmacht auszustellen, damit diese im Notfall Zugriff auf das Konto hat. Wer über das Geschäftskonto verfügen darf, muss im Gesellschaftsvertrag des Unternehmens geregelt sein. Regeln Sie in der Satzung die Art und den Umfang der Vollmacht festgehalten, z. B. Zeitpunkt oder die Ereignisse, zu denen sie in Kraft tritt und wieder erlischt. So können Sie die Verfügungsgewalt des Bevollmächtigten klar definieren.

Hier geht es zum firma.de Geschäftskonto-Vergleich und unserem Vergleich der Geschäftskonten, die Sie online eröffnen können.

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