Deutsches Konto als Ausländer eröffnen: So geht’s!

Wer keinen Wohnsitz in Deutschland oder keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, muss der Bank einige Nachweise und Dokumente vorlegen. Gründer aus dem Ausland sollten sich daher bereits im Vorfeld genau informieren, welche der vorhandenen Nachweise von der Bank anerkannt werden.

 

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Inhaltsverzeichnis

Kontoeröffnung für Ausländer in Deutschland

Obwohl die Eröffnung eines Geschäftskontos theoretisch für jeden und bei jeder Bank möglich ist, können Ausländer ohne Wohnsitz in Deutschland meist nur bei sogenannten Direktbanken ein Konto eröffnen. Direktbanken haben im Gegensatz zu Filialbanken wie Sparkasse oder Volksbank keine für Kunden aufsuchbaren Geschäftsstellen, sondern sind ausschließlich online anzutreffen. Grundsätzlich kann jede Bank individuell entscheiden, welche Anforderungen Sie an eine Kontoeröffnung stellt. Direktbanken sind häufig wesentlich kulanter bei den Anforderungen für die Eröffnung eines Geschäftskontos aus dem Ausland.

Banken unterscheiden bei der Kontoeröffnung zwischen folgenden Personengruppen:

Staatsangehörigkeit Wohnsitz Geschäftskonto eröffnen
Deutsch Deutschland Bei allen Banken ohne Einschränkungen
Deutsch Ausland Bei den meisten Banken möglich, mit Einschränkungen
Ausland Deutschland Bei den meisten Banken ohne Einschränkungen
Ausland Ausland Bei bestimmten Banken möglich, mit Einschränkungen

Für ausländische Staatsbürger ohne Wohnsitz in Deutschland ist eine Kontoeröffnung teilweise sehr schwierig zu bewerkstelligen.

Zur Kontoeröffnung benötigen Sie generell:

  • Dokumente, die Ihre Identität bestätigen
  • Apostille/Legalisation für Dokumente/Urkunden aus dem Ausland (das entsprechende Beglaubigungsverfahren ist abhängig vom Ausstellungsland der Dokumente sowie dem Land, in dem das Konto eröffnet werden soll, in diesem Fall Deutschland
  • Vollmacht für einen Vertreter, der das Konto in Ihrem Namen eröffnen soll (falls Sie nicht selbst vor Ort sein können)

Bevor Sie ein Konto in Deutschland eröffnen, prüfen Sie daher unbedingt, ob Deutschland in Relation zum Ausstellungsstaat der Dokumente die Apostille oder die Legalisation akzeptiert.

Vorsicht: Einige Länder sind zwar Mitgliedsstaaten dieser Verfahren, jedoch wird teilweise aus politischen Gründen eine Beglaubigung nicht akzeptiert.

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Andreas Munck

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Deutsches Konto für Ausländer: Wie Sie Ihre Identität nachweisen

Zur Identitätsfeststellung werden einige Daten und Nachweise von Ihnen benötigt. Das Einreichen dieser Nachweise erfolgt idealerweise persönlich oder durch eine Vertretung vor Ort in einer Filialbank. Ist dies nicht möglich oder Sie haben eine Direktbank (Online-Bank) gewählt, stehen Ihnen unter anderem das PostIdent- oder das VideoIdent-Verfahren zur Auswahl, um sich bei einer Bank zu identifizieren.

Legitimation durch PostIdent-Verfahren

Um dieses Verfahren nutzen zu können, müssen Sie sich vor Ort in Deutschland befinden. Begeben Sie sich einfach mit dem ausgefüllten Kontoeröffnungsantrag Ihrer Bank sowie einem gültigen Ausweisdokument zu einer Filiale der Deutschen Post und legen Sie die Nachweise einem Mitarbeiter vor. Das PostIdent-Verfahren ist für Sie kostenlos, die Gebühr bezahlt Ihre Bank. Probleme können hierbei dann auftreten, wenn Ihr Ausweisdokument nicht alle erforderlichen Pflichtangaben enthält – beispielsweise Ihren Geburtsort. Halten Sie deshalb weitere Dokumente wie etwa Ihre Geburtsurkunde zur Sicherheit bereit, falls Probleme mit Ihrem Ausweisdokument auftreten sollten.

Legitimation durch VideoIdent-Verfahren

Dieses Verfahren kann auch außerhalb von Deutschland angewendet werden und funktioniert recht einfach: Nachdem Sie Scans Ihrer Anmeldedokumente online an Ihre Bank abgeschickt haben, werden Sie aufgefordert, einen Video-Anruf über Handy, Tablet oder Computer bei Ihrer Bank zu tätigen – hier hat sich vor allem die Legitimation über das Handy bewährt, da dieses über eine Zoom-Funktion verfügt und oftmals besser fokussieren kann als eine Webcam. Während dieses Anrufs werden Sie gebeten, Ihr Ausweisdokument in die Kamera zu halten. Dabei werden Vorder- und Rückseite kontrolliert und der Ausweis muss vor der Kamera gekippt werden, um Sicherheitsmerkmale wie ein Hologramm erkennbar zu machen. Im Anschluss wird Ihnen per SMS oder E-Mail eine TAN zugesendet, die Sie online eingeben müssen. Dieses relativ neue Verfahren nach einer Neuregelung von § 6 des Geldwäschegesetzes (GwG) erfreut sich mittlerweile großer Beliebtheit und dauert nur wenige Minuten.

Andere Methoden zur Identitätsfeststellung aus dem Ausland

Banken, Kreditinstitute, Rechtsanwälte, vereidigte Buchprüfer, Steuerberater und Notare aus allen EU-Staaten (teilweise auch Staaten des EWR sowie generell Staaten, die von der BaFin als gleichwertig eingestuft werden) sind dazu berechtigt, eine Legitimationsprüfung durchzuführen (“Identitätsfeststellung durch zuverlässige Dritte” nach § 7 Abs. 1 GwG), das heißt die Identität einer natürlichen oder juristischen Person festzustellen und auch zu bescheinigen. Erkundigen Sie sich bitte unbedingt genau, ob und von wem Ihre Bank eine Legitimation aus einem bestimmten Staat akzeptiert.

Sollte eine Bank weder das PostIdent- noch das VideoIdent-Verfahren anbieten, haben Sie also die Möglichkeit einer Legitimation durch eine lokale Bank oder einen Rechtsanwalt, ggf. auch durch einen Notar, einen vereidigten Buchprüfer oder Steuerberater. Hierbei bestätigt beispielsweise eine Bank bei Ihnen vor Ort auf dem Anmeldeformular für das Konto Ihre Identität und schickt das Formular direkt an die betreffende Bank in Deutschland. Diese Möglichkeit der Legitimation ist allerdings nicht in allen Ländern möglich: Sind in Ihrem Land mit Deutschland vergleichbare oder sogar bessere Sicherheitsstandards vorhanden, wird eine Identitätsprüfung grundsätzlich durchgeführt. Bitte beachten Sie, dass Deutschland Apostillen bzw. Legislationen aus einigen Ländern ablehnt. Aus diesen Ländern ist möglicherweise keine Kontoeröffnung in Deutschland möglich (siehe unten).

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Welche Dokumente benötige ich zur Identitätsfeststellung durch einen zuverlässigen Dritten?

Um Ihre Identität bei einem zuverlässigen Dritten Ihres Landes bestätigen zu lassen, benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Formular zur “Feststellung von Identität, Wohnsitz und Steuer-Identifikationsnummer”
  • ein gültiges Ausweisdokument (Reisepass oder EU-Personalausweis)
  • alle Eröffnungsunterlagen für das Konto
  • Muster für eine Apostille

Der zuverlässige Dritte füllt für Sie die entsprechenden Formulare aus und Sie müssen lediglich eine Unterschrift leisten. Das Schreiben des zuverlässigen Dritten wird von den meisten Banken in deutscher Sprache verlangt, ggf. müssen Sie hier noch eine beglaubigte Übersetzung beifügen. Die Unterschrift des zuverlässigen Dritten muss durch eine weitere Beglaubigung, die sogenannte Apostille, bestätigt werden – mit Ausnahme der Länder Frankreich, Schweiz, Griechenland, Österreich, Belgien, Dänemark, Luxemburg und Italien. Sollte der zuverlässige Dritten unsicher sein, wo Sie die Apostille erhalten, wenden Sie sich an das Generalkonsulat oder die Botschaft Ihres Landes. Adressen und Ansprechpartner finden Sie hier unter „Merkblätter”. Sobald alle Unterlagen vollständig sind, werden sie vom zuverlässigen Dritten postalisch versendet.

Falls in Ihrem Land keine Apostillen ausgestellt bzw. diese in Relation zu Deutschland nicht akzeptiert werden, benötigen Sie eine Legalisation. Entscheidend für die Auswahl eines bestimmten Verfahrens, also Apostille oder Legalisation, ist das Land der Ausstellung der Urkunde. Im Gegensatz zur Apostille, die im Ausland ausgestellt und beglaubigt wird, wird bei der Legalisation die ausgestellte Urkunde im Ausland erstellt, vorbeglaubigt und muss im Anschluss von der deutschen Auslandsvertretung beglaubigt werden. Die Liste der Staaten, aus denen zu Zeit keine oder zumindest nicht alle durch eine Apostille oder Legalisation beglaubigten Urkunden und Dokumente zur Kontoeröffnung in Deutschland akzeptiert werden, finden Sie am Ende dieses Artikels.

 

Vertretung bei der Kontoeröffnung in Deutschland

Falls die oben genannten Möglichkeiten keine Option für Sie sind oder Ihre Bank diese nicht akzeptiert, können Sie sich bei der Kontoeröffnung in Deutschland in einigen Fällen vertreten lassen. Die bevollmächtigte Person kann dann für Sie in Deutschland vor Ort bei Ihrer Filialbank Ihr Konto eröffnen. Damit Sie vertreten werden können, benötigen Sie eine beglaubigte Vollmacht bzw. eine beglaubigte Genehmigungserklärung. Diese können Sie in der für Sie zuständigen Auslandsvertretung (zur Länderübersicht) anfertigen lassen. Bringen Sie am besten den ausgedruckten Text der Vollmacht bzw. der Genehmigungserklärung und ein gültiges Ausweisdokument mit.

Informieren Sie sich im Voraus, ob Ihre Wunschbank eine Vertretung überhaupt akzeptiert und beantragen Sie frühzeitig die Apostillierung bzw. Legalisation der für die Eröffnung notwendigen Dokumente sowie der Vertretungsvollmacht. Sollte Ihre Bank die Vertretung nicht genehmigen, müssen Sie sich entweder eine andere Bank zur Kontoeröffnung in Deutschland suchen oder aber eine Reise nach Deutschland antreten.

 

Identitätsfeststellung zur Kontoeröffnung: Was Sie benötigen

Wenn Sie ein Konto in Deutschland eröffnen möchten, müssen Sie der Bank Ihre Identität bestätigen. Je nachdem, ob sie ein Geschäftskonto im Namen Ihrer Firma oder unter Ihrem bürgerlichen Namen eröffnen wollen, sind unterschiedliche Nachweise einzureichen.

Identitätsnachweis Ihrer Person: Notwendige Angaben und Dokumente

Möchten Sie ein Konto als natürliche Person eröffnen (z. B. für ein Einzelunternehmen), müssen Sie Ihre Identität bestätigen. Dazu benötigen Sie:

  • Ausweisdokument mit Apostille oder Legislation versehen (inkl. Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit und Adresse)
  • Ggf. Meldebescheinigung, Steuerbescheid oder aktuelle Strom-, Gas- oder Wasserrechnung (wird in der Regel verlangt, wenn Ausweisdokument keine Adresse enthält)

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Identitätsnachweis Ihres Unternehmens: Notwendige Angaben und Dokumente

Möchten Sie ein Geschäftskonto im Namen Ihres Unternehmens als juristische Person eröffnen, benötigen Sie folgende Angaben:

  • Firmenname
  • Rechtsform
  • Handelsregisternummer (falls bereits vorhanden)
  • Adressen und Namen der Mitglieder des Vertretungsorgans (wie etwa der Vorstand einer AG)
  • Auszug aus dem Handelsregister (falls vorhanden)
  • Amtliche Ausweise der Vertretungsberechtigten (inkl. Apostille oder Legalisation)
  • Ggf. Meldebescheinigung oder Steuerbescheid oder aktuelle Strom-, Gas- oder Wasserrechnung der Vertretungsberechtigten (wird in der Regel verlangt, wenn Ausweisdokument keine Adresse enthält)
  • Nach dem Notartermin: Beurkundete Satzung bzw. beurkundetes Musterprotokoll

 

Länderliste: Wer darf als Ausländer ein Konto in Deutschland eröffnen und wer nicht?

Um ein Konto in Deutschland zu eröffnen, sind Dokumente vorzuweisen, die Ihre Identität bestätigen und in Deutschland anerkannt sind. Im Ausland erstellte Dokumente müssen je nach Ausstellungsland entweder per Apostillierung oder Legalisation beglaubigt werden. Den folgenden Länderlisten können Sie entnehmen, welche Beglaubigungsverfahren in einem entsprechenden Ausstellungsland von Deutschland akzeptiert bzw. abgelehnt werden.

Aus welchen Ländern werden Apostillen in Deutschland anerkannt?

Ausweisdokumente aus den meisten Staaten, die dem sogenannten Haager Abkommen angehören, können in Deutschland anerkannt werden, indem eine Apostillierung vollzogen wird. Ist dieses Beglaubigungsverfahren in einem Land nicht möglich oder wird in Deutschland nicht anerkannt, gilt es zu prüfen, ob eine Legalisation möglich ist.

Apostillen folgender Länder werden in Deutschland akzeptiert (Stand April 2019):

  • Albanien
  • Andorra
  • Antigua und Barbuda
  • Argentinien
  • Armenien
  • Australien
  • Bahamas
  • Bahrain
  • Barbados
  • Belarus
  • Belgien*
  • Belize
  • Bolivien
  • Bosnien-Herzegowina
  • Botsuana
  • Brasilien
  • Brunei Darussalam
  • Bulgarien
  • Chile
  • China (einschließlich Hongkong und Macau)
  • Cookinseln
  • Costa Rica
  • Dänemark* (außer Grönland und Färöer)
  • Dominica
  • Ecuador
  • El Salvador
  • Estland
  • Eswatini
  • Fidschi
  • Finnland
  • Frankreich*
  • Georgien
  • Grenada
  • Griechenland*
  • Guatemala
  • Guyana
  • Honduras
  • Indonesien
  • Irland
  • Island
  • Israel
  • Italien*
  • Jamaika
  • Japan
  • Kanada
  • Kap Verde
  • Kasachstan
  • Kolumbien
  • Kroatien
  • Lesotho
  • Lettland
  • Liechtenstein
  • Litauen
  • Luxemburg*
  • Malawi
  • Malta
  • Marshallinseln
  • Mauritius
  • Mexiko
  • Monaco
  • Montenegro
  • Namibia
  • Neuseeland (ohne Tokelau)
  • Nicaragua
  • Niederlande (auch für Aruba, Curacao, Sint Maarten und den karibischen Landesteil, Bonaire, Sint Eustatius und
  • Saba)
  • Niue
  • Nordmazedonien
  • Norwegen
  • Oman
  • Österreich*
  • Palau
  • Panama
  • Paraguay
  • Peru
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Russische Föderation
  • Samoa
  • San Marino
  • Sao Tome und Principe
  • Saudi Arabien
  • Schweden
  • Schweiz*
  • Serbien
  • Seychellen
  • Singapur
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • St. Kitts und Nevis
  • St. Lucia
  • St. Vincent und die Grenadinen
  • Südafrika
    Südkorea (Republik Korea)
  • Suriname
  • Swasiland (siehe Eswatini)
  • Tonga
  • Trinidad und Tobago
  • Tschechische Republik
  • Türkei
  • Ukraine
  • Ungarn
  • Uruguay
  • Vanuatu
  • Venezuela
  • Vereinigte Staaten
  • Vereinigtes Königreich (auch für Anguilla, Bermuda, Caymaninseln, Falklandinseln, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Britische Jungferninseln, Montserrat, Sankt Helena, Turks- und Caicosinseln)
  • Zypern.

*Mit diesen Staaten gibt es zusätzliche bilaterale Abkommen (s. Ziffer III, Nr.3), die für bestimmte Urkunden einen Verzicht auf jede Förmlichkeit einschließlich der Apostille vorsehen.

Länder, deren Apostille in Deutschland nicht akzeptiert wird

Folgende Länder sind zwar Mitglieder des Haager Abkommens, dort ausgestellte Apostillen werden jedoch in Deutschland nicht anerkannt:

  • Aserbaidschan
  • Burundi
  • Dominikanische Republik
  • Indien
  • Kirgisistan
  • Kosovo
  • Liberia
  • Marokko
  • Moldau
  • Mongolei
  • Paraguay
  • Philippinen
  • Tadschikistan
  • Tunesien
  • Usbekistan

Quelle: Auswärtiges Amt (Stand 2024)

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Aus welchen Ländern wird eine Legalisation in Deutschland anerkannt?

Ist die Möglichkeit der Apostillierung in einem bestimmten Land nicht vorhanden oder eine dort ausgestellte Apostille wird in Deutschland nicht anerkannt, ist zu prüfen, ob eine Legalisation möglich ist.

Eine Legalisation kann in fast allen Ausstellungsländern, in denen keine Apostillierung möglich ist oder in Deutschland nicht anerkannt wird, grundsätzlich durchgeführt werden und wird auch als solche anerkannt. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen:

Länder, deren Legalisation in Deutschland nicht akzeptiert wird

  • Afghanistan**
  • Algerien*
  • Äquatorialguinea
  • Äthiopien
  • Bangladesch
  • Benin
  • Burundi
  • Côte d’Ivoire (Elfenbeinküste)
  • Dominikanische Republik*
  • Dschibuti**
  • Eritrea**
  • Gabun
  • Gambia
  • Ghana
  • Guinea
  • Guinea-Bissau
  • Haiti
  • Indien
  • Irak**
  • Jemen**
  • Kambodscha*
  • Kamerun
  • Kenia
  • Kongo (Demokratische Republik)
  • Kongo (Republik)
  • Kosovo*
  • Laos
  • Liberia**
  • Libyen *
  • Madagaskar
  • Mali
  • Mosambik
  • Mongolei
  • Myanmar
  • Nepal
  • Niger
  • Nigeria
  • Pakistan
  • Philippinen
  • Sambia*
  • Sierra Leone**
  • Somalia**
  • Sri Lanka
  • Sudan**
  • Südsudan**
  • Syrien *
  • Tadschikistan**
  • Togo
  • Tschad
  • Tunesien *
  • Turkmenistan**
  • Uganda
  • Usbekistan
  • Zentralafrikanische Republik

* In diesen Ländern sind nur bestimmte Arten von Urkunden betroffen. Personenstandsurkunden können in der Regel legalisiert werden. Genaue Informationen finden Sie auf der Webseite der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung
** In diesen Ländern ist eine Überprüfung von Urkunden durch die deutschen Auslandsvertretungen derzeit nicht möglich.

Quelle: Auswärtiges Amt (Stand 2024)

 

Aus welchem Land ist es derzeit nicht möglich, ein Konto in Deutschland zu eröffnen?

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist Banken auf Länder hin, die laut der Europäischen Kommission wesentliche Risiken für das internationale Finanzsystem darstellen. Kontoeröffnungsanträge von Personen mit Staatsangehörigkeit dieser sogenannten Hochrisiko-Staaten werden daher mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit von jeder Bank abgelehnt.

Hochrisiko-Staaten laut der Europäischen Kommission

  • Afghanistan
  • Barbados
  • Burkina Faso
  • Demokratische Republik Kongo
  • Gibraltar
  • Iran
  • Haiti
  • Jamaika
  • Jemen
  • Mali
  • Mosambik
  • Myanmar
  • Nigeria
  • Nordkorea
  • Panama
  • Philippinen
  • Senegal
  • Südafrika
  • Südsudan
  • Syrien
  • Tansania
  • Trinidad und Tobago
  • Uganda
  • Vanuatu
  • Vereinte Arabische Emirate
  • Vietnam

Stand: 08/2024
Quelle: Europäische Kommission

Staaten ohne ein in Deutschland zulässiges Beglaubigungsverfahren

In folgenden Ländern ist weder eine Apostillierung noch eine Legalisation möglich, die in Deutschland anerkannt wird:

  • Aserbaidschan
  • Burundi
  • Dominikanische Republik
  • Indien
  • Kirgisistan
  • Kosovo
  • Liberia
  • Marokko
  • Moldau
  • Mongolei
  • Pakistan
  • die Philippinen
  • Ruanda
  • Senegal
  • Tadschikistan
  • Tunesien
  • Usbekistan

Stand: 2020

* Bei diesem Staat ist aktuell keine Urkundenüberprüfung durch die deutschen Auslandsvertretungen möglich.

Aus den oben genannten Ländern ist die Kontoeröffnung in Deutschland also nicht oder nur erschwert möglich. Die Urkunden der einfach besternten Staaten sind nur zum Teil betroffen; hier müssen Sie sich bei Ihrer zuständigen Auslandsbehörde informieren, welche Urkunden und Dokumente zur Zeit nicht für die Verwendung in Deutschland geeignet sind.

 

Kontoeröffnung aus dem Ausland bei der DKB Bank oder comdirect

Die DKB Bank akzeptiert als Direktbank derzeit Personen aus vielen Ländern (Ausnahme: Iran und Nordkorea – hier bestehen EU-Sanktionen) ohne Wohnsitz in Deutschland zur Kontoeröffnung. Zur Kontoeröffnung füllen Sie einfach online den Antrag aus. Sobald dieser bearbeitet wurde (die DKB Bank akzeptiert die Identitätsbestätigung durch jede Bank), teilt Ihnen die DKB mit, welche Möglichkeiten zur Identifizierung in Ihrem Land bestehen. Nachdem Sie sich für eine der obigen Methoden entschieden haben, ist Ihr Konto eröffnet.

Die comdirect eröffnet ebenfalls Konten für Ausländer aus vielen Ländern ohne Wohnsitz in Deutschland. Einzige Bedingung ist hier jedoch: Ihre Bonität muss über die SCHUFA abfragbar sein. Sofern Sie innerhalb Deutschlands als Verbraucher aufgetreten sind, wie etwa beim Abschluss eines Handyvertrags, ist dies eine Voraussetzung.

 

Konto für Ausländer ohne Wohnsitz in Deutschland

Wie lange dauert die Kontoeröffnung?

Bis die Entscheidung der Bank getroffen wurde, vergehen meist mehrere Tage. Meist kann von der Bank keine Entscheidung getroffen werden, solange nicht alles vorliegt. Reichen Sie daher am besten bereits mit Anmeldung alle erforderlichen Dokumente ein, und falls doch etwas fehlen sollte, bemühen Sie sich, schnellstmöglich zu handeln.

Kann im Ausland kostenlos Geld abgehoben werden?

Ob Sie im Ausland kostenlos Geld von Ihrem deutschen Konto abheben können, hängt vom Angebot der Bank ab. Meistens fällt für das Geldabheben im Ausland eine Gebühr von ein bis zwei Prozent des Geldbetrags an, den Sie abheben. Informieren Sie sich hierzu bitte bei der Bank, bei der Sie ein Konto eröffnen möchten.

 

Warum wurde meine Kontoeröffnung abgelehnt?

Bei einigen deutschen Direktbanken liegt die Ablehnungsquote bei 60 Prozent, denn viele haben hohe Anforderungen an ihre Kunden. Kunden aus dem Ausland ohne Wohnsitz in Deutschland müssen bei der Kontoeröffnung neben einer hohen Kreditwürdigkeit stets einen nachvollziehbaren Grund für die Kontoeröffnung nennen (beispielsweise die Selbständigkeit). Sind diese beiden Aspekte nicht oder nicht ausreichend nachweisbar, kann es für Ausländer bei der Kontoeröffnung durchaus schwierig werden. So sind einige Banken auch gegenüber Selbständigen vorsichtig, da zur Eröffnung des Kontos ein regelmäßiger, gleichbleibender Geldeingang bzw. Gehalteingang bevorzugt wird.

Auch fehlende Schufa-Daten können zu einer Ablehnung des Antrags führen. Da die Schufa ausschließlich in Deutschland arbeitet und Daten sammelt, haben alle Nichtdeutschen generell eine Hürde bei der Kontoanfrage. Zudem läuft der Prozess zur Bewertung einer Anfrage bei vielen Banken mittlerweile vollautomatisiert ab. Und selbst bei vollständigen Dokumenten und einwandfreier Bonität ist eine Ablehnung möglich. Falls Sie das Gefühl haben, Ihr Antrag wurde ungerechtfertigt abgelehnt, können Sie sich an den Kundensupport der Bank wenden und um eine händische Prüfung des Antrags bitten.

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