Inhaltsverzeichnis
- Was bedeutet „börsennotierte“ AG?
- Voraussetzungen für den Börsengang
- Aktienpreis festlegen
- Der erste Tag an der Börse
- Herausgabe neuer Aktien
- Gesetzliche Anforderungen
Was bedeutet „börsennotierte“ AG?
Wer Aktien bzw. Wertpapiere seiner AG an der Börse handeln möchte, muss die AG an der Börse anmelden, indem er/sie von einem Finanzinstitut eine Börsennotierung vornehmen lässt. Ist eine Aktiengesellschaft nicht an der Börse notiert, spricht man von der sogenannten „kleinen“ AG.
Voraussetzungen für eine börsennotierte AG
- Beauftragung eines Finanzinstituts zur Umsetzung des Börsengangs
- Mindestkapital von 730.000 Euro als Haftungsgrundlage
- Auflage eines Prospekts inkl. transparenter Darstellung der wirtschaftlichen Situation
Der Prospekt soll zukünftigen Anlegern eine realistische Entscheidung hinsichtlich eines Investments ermöglichen. Ist diese Voraussetzung erfüllt, suchen die beauftragten Kreditinstitute, also das Bankenkonsortium unter der Leitung der führenden Bank, nach potentiellen Anlegern.
Aktienpreis festlegen
Vor dem Börsengang wird ein Preis festgesetzt, zu dem die Aktien am Tag der Erstnotiz ausgegeben werden. In der Regel gibt das Unternehmen eine Preisspanne an, innerhalb derer sich dann der tatsächliche Preis bewegt. Auf welche Art und Weise der Preis bestimmt wird, ist den emittierenden Finanzinstituten vorbehalten, denn sie bestimmen das Verfahren der Preisfestlegung. In der Regel richtet sich der Ausgabepreis nach dem Interesse der Großanleger, also den Investoren, die eine große Zahl an Anteilen kaufen.
Der erste Tag an der Börse
Inwieweit der Börsengang von Erfolg gekrönt ist, zeigt sich am ersten Tag als börsennotierte AG. Denn ab diesem Tag können Anleger Anteile der AG erwerben. Damit wird auch das Interesse der Anleger an den Aktien des Unternehmens deutlich.
Ein Absturz in den ersten Tagen ist keine Seltenheit, vor allem, wenn es sich um ein bekanntes Unternehmen handelt. Hier wird die Bewertung des Unternehmens oftmals zu großzügig angesetzt und spiegelt nicht die Einstellung der Aktionäre wider. Die Konsequenz ist ein rasantes Abrutschen des Börsenkurses bereits am Tag der Erstnotiz.
Um solchen Entwicklungen in den ersten Wochen entgegenzuwirken, begleiten die Mitglieder des Bankenkonsortiums das Unternehmen meist noch einige Zeit. Diese haben in dieser Zeit die Möglichkeit, auf den Kurs korrigierend einzuwirken, indem sie bspw. einen Teil der Aktien zurückkaufen. Ob sich solch ein Vorgehen lohnt, bemisst sich nach den Kosten für eine potentielle Rückkaufaktion.
Herausgabe neuer Aktien
Die Rechtsform AG bietet den Vorteil (Vor- und Nachteile einer AG), dass relativ schnell neues Kapital beschafft werden kann und das unabhängig von Banken und Krediten. Dabei erteilt die Hauptversammlung dem Vorstand durch Beschluss die Erlaubnis zur Kapitalerhöhung und dieser emittiert dann neue Aktien.
Dadurch kann es sein, dass die Beteiligungen der Altaktionäre „verwässert“ werden, also der prozentuale Wert ihrer Anteile am Unternehmen geringer wird, weil mehr Firmenbeteiligungen ausgegeben werden. Angenommen, ein Unternehmen hat eine Million Aktien ausgegeben und ein Aktionär besitzt davon 100.000 Stück, also 10 %: Wenn die AG nun eine Million neue Aktien ausgibt und der Aktionär weiterhin 100.000 Stück davon hält, sinkt seine Unternehmensbeteiligung auf 5 % ab.
Börsennotierte AG: Gesetzliche Anforderungen
Die Deutsche Börse AG schreibt den an der Börse gehandelten AGs folgendes vor:
- Veröffentlichung eines Geschäftsbericht/Quartal
- Veröffentlichung des Berichts zur Corporate Governance
Im Bericht zur Corporate Governance wird beschrieben, ob und wie die Aktiengesellschaft die Vorschriften und Empfehlungen des Corporate Governance Index erfüllt. Werden Teile dieser Vorschriften-Sammlung nicht erfüllt, muss die börsennotierte AG erklären, warum die Vorgaben nicht eingehalten wurden.