Inhaltsverzeichnis
- Grundlegendes zur GbR für Freiberufler
- Voraussetzungen
- Vor- und Nachteile der GbR für Freiberufler
- Gründung einer Freiberufler-GbR
- GbR, oHG und Handelsregister
- Alternative zur GbR für Freiberufler: Die PartG
- Fazit
Grundlegendes zur GbR für Freiberufler
Die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) zählt zu den Personengesellschaften und muss aus mindestens zwei Gesellschaftern bestehen. Sie wird auch als BGB-Gesellschaft bezeichnet. Ziel ist das Erreichen eines gemeinsamen Zwecks, der in einem Gesellschaftsvertrag festgehalten ist. Die rechtlichen Grundlagen sind in §§ 705 ff. BGB festgelegt.
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Voraussetzungen
Die GbR als Rechtsform steht nicht nur Gewerbetreibenden und Interessengemeinschaften, sondern auch Freiberuflern offen. Als Freiberufler gilt jeder, der einen der sogenannten „Katalogberufe” oder ähnlichen Berufe ausübt. Diese Berufe sind im künstlerischen, medizinischen, erzieherischen, technischen und beratenden Bereich zu finden. Hier sind einige Möglichkeiten für GbRs im freiberuflichen Bereich:
- Professionelle Bands
- Gemeinschaftspraxen
- Ingenieurbüros
- Rechtsanwaltskanzleien, Steuerberaterbüros
- Kindertagesstätten
Neben dem Streben nach wirtschaftlichem Erfolg kann die GbR auch aus gemeinnützigen oder ideellen Zwecken geführt werden. Grundsätzlich ist es das Ziel der GbR-Gesellschafter, den Zweck nach aller Kraft zu fördern.
Rechtsfähig ist eine GbR dann, wenn sie nach außen auftritt und am Rechtsverkehr aktiv teilnimmt. Dann gilt sie als sogenannte „Außen-GbR”. Sie kann in diesem Fall vertraglich auftreten und ist im Zivilprozess parteifähig, kann also selbst klagen und verklagt werden.
Vor- und Nachteile der GbR für Freiberufler
Natürlich können Sie sich auch ein Büro mit anderen Freiberuflern teilen, ohne eine GbR zu gründen. Möchten Sie mit diesen Menschen auch zusammenarbeiten, bietet die GbR Vorteile, die Ihnen das Geschäft erleichtern können. Die einfache Organisation und die steuerlichen Vergünstigungen werden jedoch von einigen Nachteilen begleitet.
Vorteile der GbR für Freiberufler
- Kapital wird nicht alleine getragen
- Aufgaben der Unternehmensführung können auch an andere Gesellschafter delegiert werden
- Ausgleich fehlender eigener Fachkompetenzen
- Möglichkeit des gegenseitigen Feedbacks
- Teilung der entstehenden Kosten (Räumlichkeiten, Webseite etc.)
- Einfache Buchhaltung mit Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)
- Keine Bilanzpflicht, jährliche Steuererklärung genügt
- Gesellschafter handeln in gleichen Teilen
- Keine Einkommen- und Körperschaftsteuer
- Möglichkeit der Kleinunternehmerregelung
Nachteile der GbR für Freiberufler
- Keine Haftungsbeschränkung
- Die Verteilung der Gesellschafteranteile kann nicht individuell geregelt werden
- Möglichkeit der Klage gegen die gesamte GbR, bei der alle Gesellschafter zur Verantwortung gezogen werden
- Eingeschränkte Namenswahl, mindestens ein Gesellschafter muss mit vollem Vor- und Nachnamen im Namen genannt werden
- Klagen können nicht als GbR vorgenommen werden, sondern nur als Gesamtheit der Gesellschafter
- Ausgeschiedene Gesellschafter müssen noch fünf Jahre nach der Ausscheidung für die GbR mithaften
Gründung einer GbR für Freiberufler
Wie bei Gewerbetreibenden ist die Gründung einer GbR recht einfach. Dafür müssen Sie und die anderen Gesellschafter den gemeinsamen Zweck festlegen. Danach schließen Sie den Gesellschaftsvertrag ab. Darin bestimmen Sie die Rechte und Pflichten der Gesellschafter in gemeinsamer Absprache.
Der GbR-Vertrag
Zwar ist es rechtskräftig, mündlich oder per Handschlag den GbR-Vertrag abzuschließen, allerdings wird dies spätestens zum Zeitpunkt eines Rechtsstreits aufgrund mangelnden Beweismaterials problematisch. Als sinnvollere Alternative sollten Sie Ihren GbR-Vertrag schriftlich festhalten und von einem Notar beglaubigen lassen. Bei der Einbringung eines Grundstückes oder einer Immobilie ist der schriftliche Vertrag Pflicht.
Im Vertrag legen Sie folgendes fest:
- Zweck der GbR
- Höhe der Beiträge der Gesellschafter
- Aufteilung von Gewinnen und Verlusten innerhalb der GbR
- Regelung der Geschäftsführung
- Regelung der Gesellschafterversammlung inkl. Rhythmus der Tagungen und Einladungen
- Art der Entscheidungsfällung
- Regelung der Mehrheit bei Abstimmungen: einfach, Zweidrittelmehrheit, Beschluss nur bei Einstimmigkeit
- Stimmgewichtung
- Regelung für Abwesenheiten bei Gesellschafterversammlungen
- Möglichkeit der Vergütung für Gesellschafter
- Rücklagenbildung
- Übertragung der Anteile an Dritte
- Möglichkeit der Vertragskündigung durch Gesellschafter
- Auflösung
- Zeitliche Terminierung
Sie benötigen kein Mindestkapital. Zusätzlich entfällt die Gewerbeanmeldung, da Sie freiberuflich tätig sind. Sie müssen die GbR lediglich beim Finanzamt anmelden. Außerdem müssen Sie keinen Geschäftsführer bestimmen, weil alle Gesellschafter gleichsam über Entscheidungen abstimmen.
Unternehmensbezeichnung für die GbR
Grundsätzlich muss die GbR eine offizielle Unternehmensbezeichnung wählen und nutzen. Sie ist etwas anders geregelt als der Firmenname, denn Fantasienamen sind in der Regel nicht erlaubt. Stattdessen müssen die Vor- und Nachnamen der Gesellschafter enthalten sein. Bei mehr als zwei Gründern reichen in der Regel auch die Nachnamen aus. Daneben darf für Werbezwecke eine informelle Geschäftsbezeichnung genutzt werden. Im offiziellen Geschäftsverkehr wird sie jedoch nicht eingesetzt.
- Eine Branchen- oder Etablissementbezeichnung (z. B. Frauenärztliche Praxis Dieter Kerner, Kindertagesstätte Purzelbaum) darf für Werbezwecke ergänzt werden.
- Irreführende Angaben, etwa zum Ort oder zur Branche, dürfen in der Geschäftsbezeichnung nicht vorkommen.
- Der Zusatz „GbR” ist verpflichtend.
- Die Geschäftsbezeichnung kann ohne weitere Zusätze für Werbematerial genutzt werden.
- Arbeiten Sie in einer offenen Geschäftsstelle, müssen die zusätzlichen Angaben neben der Unternehmensbezeichnung öffentlich sichtbar sein.
Hier unser Top-Ratgeber rund um die Gründung: GbR gründen: Infos zu Haftung, Kapital, Anmeldung & Muster-Vertrag
GbR, oHG und Handelsregister
Beachten Sie, dass die GbR im rechtlichen Sinne keine „Firma” sind. Es gibt keinen Handelsregistereintrag. Nimmt Ihre GbR dennoch gemäß § 1 Abs. 2 HGB eine gewerbliche Tätigkeit auf, muss sie in eine offene Handelsgesellschaft (oHG) umgewandelt und im Handelsregister eingetragen werden. In diesem Fall müssen Sie ein Gewerbe anmelden.
Alternative zur GbR für Freiberufler: Die PartG
Für Freiberufler kommt außerdem die Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft (PartG) als Alternative in Frage. Dafür erstellen Sie einen Vertrag, der vom Notar beurkundet wird, und lassen Ihre PartG beim Amtsgericht ins elektronische Partnerschaftsregister eintragen. Danach schließen Sie eine Haftpflichtversicherung ab. In den meisten Fällen haften die Gesellschafter wie bei der GbR mit ihrem Privatvermögen. Ein Ausnahmefall tritt ein, wenn nur ein Partner für den Auftrag verantwortlich war. Dann haftet der Verantwortliche. Wenn Anwaltskanzleien und Steuerberaterbüros als PartG agieren, dürfen jeweils ausschließlich Rechtsanwälte und Steuerberater an der Gesellschaft beteiligt sein. Bei den so genannten Kammerberufen ist sogar die Rechtsform Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) möglich. Hier werden die Haftungsregelungen der Partner zusätzlich durch das jeweilige Berufsrecht geregelt.
Fazit
Gerade in der Anfangszeit bietet die Gründung einer GbR attraktive finanzielle und organisatorische Vorteile. Achten Sie für den Haftungsfall auf ein Finanzpolster. Ergreifen Sie schon früh die richtigen Maßnahmen, um bei der GbR-Haftung Ihr Privatvermögen zu schützen.