Inhaltsverzeichnis
Die Organe einer Aktiengesellschaft
Die Organe einer AG sind sind einerseits miteinander verflochten, haben andererseits jedoch jeweils unterschiedliche Funktionen und Aufgaben.
Organe einer AG: Der Vorstand
Die Funktion des Vorstandes besteht im Wesentlichen darin, die AG nach außen und innen zu vertreten und die Geschäftsführung zu organisieren. In der Regel besteht dieses Organ der AG aus mehreren Personen, die jeweils für fünf Jahre vom Aufsichtsrat bestellt werden. Jedes Mitglied hat dabei seinen eigenen Verantwortungsbereich, also sein spezifisches Ressort. Das Unternehmen kann selbst bestimmen, welche Ressorts eingerichtet werden, beispielsweise Finanzen, Produktion, Personal oder Vertrieb. Wenn der Vorstand etwas beschließt, geschieht das nach dem Mehrheitsprinzip.
Bei der Geschäftsführung hat der Vorstand grundsätzlich unbeschränkte Befugnisse und handelt auf eigene Verantwortung. Dabei unterliegt er nicht den Weisungen der anderen Organe einer Aktiengesellschaft, also des Aufsichtsrates oder der Aktionäre.
Die Mitglieder des Vorstandes sind in der Regel nicht haftbar zu machen – weder gegenüber den Aktionären noch gegenüber Außenstehenden. Jedoch muss die Geschäftsführung gewissenhaft nach der Sorgfaltspflicht des „ordentlichen Geschäftsmanns“ erfolgen. Verstößt ein Vorstandsmitglied gegen diesen Grundsatz und es entsteht dem Unternehmen ein Schaden aus diesem unsorgfältigen Handeln, haben die Aktionäre unter Umständen einen Haftungsanspruch gegenüber dem Vorstandsmitglied. Dritte können Schadensersatz nur geltend machen, wenn ein Mitglied des Vorstandes gegen ein Gesetz verstoßen hat und ihnen dadurch ein Schaden entstanden ist.
Organe einer AG: Der Aufsichtsrat
Neben der Kontrolle des Vorstandes ist die Prüfung der Geschäftsbücher die Hauptaufgabe des Aufsichtsrats. Er bestellt außerdem den Vorstand und überwacht zugleich, ob dieser seine Tätigkeiten ordnungsgemäß ausführt. Zudem vertritt er die Gesellschaft gegenüber dem Vorstand. Der Aufsichtsrat besteht aus einer begrenzten Zahl von Mitgliedern, aber mindestens aus drei Personen. Er bestellt auch den Prüfer, der für die Prüfung des Jahresabschlusses zuständig ist. Die Aufsichtsrats-Mitglieder werden von der Hauptversammlung gewählt.
Mehr erfahren zum Aufsichtsrat
Organe einer AG: Die Hauptversammlung
In der Hauptversammlung treffen sich die Aktionäre bzw. die Eigentümer der Aktien. Diese treffen sich einmal jährlich zur ordentlichen Hauptversammlung. Wenn es das Wohl der Gesellschaft erfordert, können auch außerordentliche Versammlungen einberufen werden.
Zu den Aufgaben der Hauptversammlung gehört u.a. die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder, das Ändern der Satzung, der Beschluss von Kapitalerhöhungen oder Kapitalherabsetzungen sowie die Bestimmung, für welchen Zweck der Bilanzgewinn eingesetzt werden soll. Die Beschlüsse der Hauptversammlung werden grundsätzlich mit einer Mehrheit von 50 Prozent der Unternehmensanteile plus einer Aktie gefasst. Auf das Tagesgeschäft hat die Hauptversammlung keinen direkten Einfluss.