Inhaltsverzeichnis
- Was ist ein Einzelunternehmen?
- Typen von Einzelunternehmen
- Einzelunternehmen gründen: Checkliste
- Kein „Geschäftsführer“ im Einzelunternehmen
- Angestellte im Einzelunternehmen
Was ist ein Einzelunternehmen?
Wer ein Unternehmen alleine gründen möchte, aber eine Kapitalgesellschaft (UG oder GmbH) nicht in Frage kommt, dem bleibt das Einzelunternehmen. Ein anderer Name ist Einzelgewerbe. Das Einzelunternehmen gilt als eigene Rechtsform. Für die Gründung ist meistens eine einfache Gewerbeanmeldung ausreichend.
- Keine besonderen Voraussetzungen erforderlich
- Haftung ist unbeschränkt mit dem Privatvermögen des Inhabers
- Kein Start- oder Mindestkapital erforderlich
- Beschäftigung von Mitarbeitern möglich
- Keine weiteren Teilhaber/Inhaber möglich
- Gewerbliche Tätigkeit
Hier erfahren Sie mehr Details über die Vor- und Nachteile eines Einzelunternehmens.
Typen von Einzelunternehmen
Gewerbe
Gewerbetreibende erfüllen die folgenden Merkmale:
- Selbständige, eigenverantwortliche Tätigkeit
- Arbeit auf eigene Rechnung und Steuernummer
- Tätigkeit mit Ausrichtung auf Gewinnerzielung
Wenn Sie Dienstleistungen oder Produkte mit Gewinnabsicht und auf regelmäßiger Basis anbieten (z. B. auf ebay), gilt eine selbständige Tätigkeit bereits als gewerblich.
Freiberufler
Eine Ausnahme bei den Einzelunternehmern sind Freiberufler. Sie sind keine Gewerbetreibenden. Wer also eine rein freiberufliche Tätigkeit ausüben möchte, benötigt keine Gewerbeanmeldung. In diesem Text liegt der Fokus auf den Gewerbetreibenden.
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Kleingewerbe
Das „Kleingewerbe“ ist keine offizielle Rechtsform, da sich weder im Handelsgesetzbuch noch in der Gewerbeordnung eine entsprechende Definition findet. Wer also von einem Kleingewerbe spricht, meint umgangssprachlich ein Unternehmen, für das eine einfache Buchführung und eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) am Jahresende ausreicht. Ein weiteres Indiz für ein Kleingewerbe ist die Nutzung der Kleinunternehmerregelung. Letztendlich entscheidet das Finanzamt, wer als Kleingewerbetreibender gilt.
Abgrenzung zum eingetragenen Kaufmann (e. K.)
Als Kaufleute zählen alle, die ein Handelsgewerbe betreiben (§ 1 Abs. 1 HGB). Ein Handelsgewerbe gilt jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, das Unternehmen erfordert in Art und Umfang keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb (§ 1 Abs. 2 HGB). Diese grobe Umschreibung liefert das Handelsgesetzbuch. In der Praxis entscheidet das Finanzamt, ob die „Kaufmannseigenschaft” auf ein Einzelunternehmen zutrifft. Einzelkaufleute sind dazu verpflichtet, sich ins Handelsregister eintragen zu lassen und müssen doppelte Bücher führen. Lesen Sie hier mehr zum obligatorischen und freiwilligen Handelsregistereintrag.
Einzelunternehmen gründen: Checkliste
Kapital
Für die Gründung eines Einzelunternehmens ist kein Startkapital erforderlich – aber sinnvoll. Sie müssen keinen Nachweis über Ihr verfügbares Kapital erbringen, doch ganz ohne Investition ist eine Gründung kaum zu stemmen. Erste Kosten entstehen zum Beispiel für folgende Posten:
- Gewerbeanmeldung
- Einrichtung einer Website
- Kauf einer Domain
- Büromiete
- Softwarelizenzen
- Personal
- Steuerberatung
Standort
Wer sich (zunächst) kein Ladenlokal oder Büro anmieten möchte, darf grundsätzlich ein Einzelunternehmen von Zuhause aus betreiben. Für viele ist das der erste logische Schritt in die Selbständigkeit. Allerdings hier ist Vorsicht geboten, denn nicht an jeder Wohnadresse ist dies zulässig. Fast überall in Deutschland definieren Gemeinden und Stadtbezirke, wo sich Gewerbe ansiedeln dürfen – und wo nicht. In reinen Wohngebieten ist dies meistens nicht erlaubt.
Für Mieter gelten noch weitere: Ohne Absprache mit dem Vermieter sollten Sie besser keinen Gewerbe in der Privatwohnung betreiben. Das gilt auch dann, wenn der Mietvertrag dazu keine gesonderte Klausel enthält. Eine schriftliche Genehmigung bietet Sicherheit.
Gründung
Der erste Schritt in Ihre Selbständigkeit ist die Anmeldung des Einzelunternehmens beim Gewerbeamt. Zunächst sollten Sie prüfen, ob die geplante Tätigkeit eine Gewerbeerlaubnis voraussetzt. Falls ja, ist die Beantragung der Erlaubnis der erste Schritt. Die Gewerbeanmeldung an sich ist unkompliziert und günstig. Gründer können sie vor Ort im zuständigen Gewerbeamt ausfüllen oder digital vornehmen – letzteres funktioniert leider noch nicht überall in Deutschland.
Nach einer erfolgreichen Gewerbeanzeige wird das neue Unternehmen ins Gewerberegister aufgenommen. Das Gewerbeamt informiert weitere Behörden und Kammern über die Neugründung:
- Finanzamt
- Handwerkskammer oder Industrie-und Handelskammer
- Berufsgenossenschaft
Haftung
Die Haftung ist persönlich, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch. Das heißt, der Inhaber haftet mit dem gesamten betrieblichen und privaten Vermögen.
Unternehmensbezeichnung
Der Name eines Einzelunternehmens unterliegt einigen Regeln und Bestimmungen.
Bei Einzelunternehmen sollte der volle Name (Vor- und Nachname) des Inhabers oder der Inhaberin in der Unternehmensbezeichnung enthalten sein. Die gesetzliche Vorschrift dazu ist zwar weggefallen, jedoch sollte aus dem Namen klar hervorgehen, dass das Unternehmen identisch mit dem Inhaber ist. Beispiele: für einen zulässigen Firmennamen wären „Klaus Müller, Florist“ oder „Rohrreinigung Britta Hausen“.
Für die Außendarstellung und Werbezwecke gelten andere Regeln: So genannte Etablissementbezeichnungen sind erlaubt, solange auf Rechnungen und Visitenkarten, im Schriftverkehr und Impressum der Inhaber klar bezeichnet wird. Beispiele: „Restaurant zum Berg“ oder „Versicherungscheck 360°”. Für Außenstehende muss klar erkenntlich sein, welche natürliche Person das Gewerbe betreibt.
Steuernummer und Buchhaltung
Die Daten der Gewerbeanmeldung werden automatisch an das Finanzamt weitergegeben. Danach werden Sie bald aufgefordert, die steuerliche Erfassung per ELSTER durchzuführen. Mit der erfolgreichen Anmeldung beim Finanzamt erhalten Sie eine Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (falls gewünscht), die Sie für jede Rechnung benötigen. Erst jetzt können Sie richtig loslegen und erste Rechnungen schreiben und Steuern korrekt abführen. Dieser Zeitpunkt ist außerdem die beste Gelegenheit, eine Buchhaltung einzurichten.
Kein „Geschäftsführer“ im Einzelunternehmen
Als Inhaber eines Einzelunternehmens begeben Sie sich auf rechtliches Glatteis, wenn Sie die Bezeichnung „Geschäftsführer“ verwenden. Der Hintergrund: Offiziell ist der Begriff ausschließlich für Gesellschaften nach HGB vorgesehen. Ein Außenstehender könnte also in die Irre geführt werden was die Größe, Rechtsform und nicht zuletzt die Kreditwürdigkeit des Unternehmens angeht. Um Konflikte zu vermeiden, sollten Sie generell auf diesen Titel verzichten und stattdessen „Betriebsführer“ oder „Inhaber“ verwenden.
Angestellte im Einzelunternehmen
Auch als Einzelunternehmer können Sie Mitarbeiter einstellen und ein großes Unternehmen aufbauen. Personal können Sie klassisch in Festanstellung beschäftigen. Aber auch die Einstellung von Freelancern, Werkstudenten oder Mini-Jobbern ist möglich. Alle Beschäftigungsverhältnisse sind mit Vor- und Nachteilen verbunden, beispielsweise fällt immer ein gewisser bürokratischer Aufwand an.
Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Mitarbeiter beschäftigen möchten, benötigen Sie eine Betriebsnummer. Falls dies nicht der Fall ist, kann die Betriebsnummer zu einem späteren Zeitpunkt bei der Arbeitsagentur beantragt werden.