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Businessplan und Finanzplan für Ihre Elektrofirma
Bevor Sie Ihren Elektrobetrieb gründen, müssen Sie sich an die Gründungsplanung machen. Im Businessplan erläutern Sie Ihre Pläne, Finanzierungsideen, Ihr Dienstleistungsangebot und vor allem Ihre Zielsetzung. Ein professioneller Businessplan ist aber nicht nur für Sie und Ihre Unterlagen wichtig, sondern wird spätestens beim Gang zur Bank oder einem Kreditinstitut gefordert. Mit dem Businessplan steht oder fällt Ihre Unternehmung, also nehmen Sie sich genügend Zeit für die Erstellung. In den Businessplan für Existenzgründer gehört auch die Planung der Tätigkeitsfelder, also der Dienstleistungen, die Sie anbieten möchten, sowie Ihre Geschäftsidee. Ob Elektroinstallationsbetrieb oder Elektriker für Informationstechnik, die Beschreibung der Tätigkeiten sollte in Ihren Businessplan aufgenommen werden; Sie müssen schließlich auch Ihre Zielgruppen bestimmen und gezieltes Marketing betreiben.
In Ihrem Finanzplan listen Sie alle Ausgaben auf, auch die zukünftigen – laufend und einmalig. Planen Sie Gründungskosten und Kapitalbedarf für die Anlaufphase ein, genauso wie Neuanschaffung von Werkzeugen, Maschinen oder einem Firmenfahrzeug. Laufende Kosten wie Versicherungen, Steuern, ggf. Gehälter, sollten Sie auch mit in Ihre Finanzplanung einkalkulieren.
Elektrofirma als GmbH, UG oder GmbH & Co. KG: Rechtsform wählen
Wenn Sie eine Elektrofirma gründen wollen, müssen Sie zunächst entscheiden, welche Rechtsform sich für Ihr Unternehmen eignet. Gängige Rechtsformen für Existenzgründungen in der Branche sind die GmbH, die UG oder die GmbH & Co. KG. Beachten Sie bei der Wahl außerdem, dass sich die einzelnen Rechtsformen auch steuerlich unterscheiden.
Mehr erfahren zu den möglichen Rechtsformen:
Grundsätzlich stehen Ihnen natürlich weitere Rechtsformen zur Verfügung.
Zur Gründung der gewählten Rechtsform stehen nun noch einige gewerberechtliche Anmeldungen und Behördengänge an. Diese sind notwendig, damit Ihre Firmengründung offiziell und legitim ist. Vergessen Sie nicht, sich auch in einer Elektroinnung für Ihren Landkreis anzumelden.
Elektrofirma gründen ohne Meister?
Das Handwerk des Elektrikers ist zulassungspflichtig. Die Handwerkskammern bestehen grundsätzlich darauf, dass der Elektriker, der sich mit einem Elektroinstallationsbetrieb o. Ä. im Elektrohandwerk selbständig machen möchte, einen Meistertitel inne hat. Alternativ können Sie aber auch einen Meister als Betriebsleitung einstellen. Gelegentlich können Sie aber auch Gebrauch von der Altgesellenregelung machen: Diese sieht vor, dass Sie mehrere Jahre Ausbildung sowie Berufserfahrung in einer leitenden Tätigkeit vorweisen können, um sich auch ohne Meistertitel selbständig machen zu können.