Feinkostladen eröffnen: Selbständig mit Delikatessen

Sie möchten einen Feinkostladen eröffnen? firma.de informiert zu Themen wie Geschäftsidee und Businessplan, zur Anmeldung bei Gewerbeamt und IHK sowie den möglichen Rechtsformen, damit Ihre Gründung als Delikatessengeschäft im Einzelhandel gelingt.

 

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Inhaltsverzeichnis

 

Feinkostladen eröffnen: Know-how für eine Gründung

Feinkostläden verkaufen Speisen und Getränke, die man im Alltag eher nicht zu sich nimmt und etwas besonderes sind. Diese werden vom Einzelhändler sorgfältig ausgewählt und fordern von Kunden gewisse kulinarische Kenntnisse. Beispiele für solche Lebensmittel sind Schnecken, Austern, exotische Früchte und Gemüse oder aber Kaviar. Im Feinkostladen erwarten und fordern Kunden wesentlich mehr Beratung als in einem herkömmlichen Supermarkt, da die meisten angebotenen Lebensmittel von besonderer Herkunft oder eine außergewöhnliche Spezialität sind. Der Genuss im Feinkost-Gewerbe nimmt mit Kenntnis der Materie zu: Wer sich mit gehobenen Lebensmitteln auskennt und diese zu schätzen weiß, ist auch bereit, mehr dafür auszugeben. Deshalb sollten Geschäftsführer sowie ggf. Mitarbeiter fundierte Kenntnisse über Kulinarik mitbringen, da der Kunde häufig nur zahlungsbereit ist, wenn er gut beraten wird.

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Persönliche Voraussetzungen

Um sich im Einzelhandel selbständig zu machen, sind keine speziellen Fachkenntnisse erforderlich. Hilfreich sind sicherlich eine mehrjährige Berufserfahrung im Einzelhandel sowie betriebswirtschaftliche Kenntnisse.
Speziell im Feinkostgeschäft sollten Sie einen umfangreiches Wissen zu mindestens einem speziellen Feinkost-Bereich mitbringen, da Kunden eines Delikatessenladens einer umfassenderen Beratung bedürfen als beispielsweise ein Supermarkt-Kunde, der die Waren bereits kennt und genau weiß, was er sucht und braucht.

 

Einzigartige Geschäftsidee gesucht

Für Ihre Existenzgründung im Einzelhandel brauchen Sie das gewisse Etwas, ein Alleinstellungsmerkmal, das Sie und Ihren Feinkostladen aus der Masse hervorhebt. Verkaufen Sie Delikatessen aus bestimmten Regionen oder aus spezieller Herstellung? Planen Sie, spezielle Themen-Tage oder Workshops anzubieten? Dies alles fließt zusammen zu Ihrer einzigartigen Geschäftsidee. Auf diese sollten Sie in Ihrem Businessplan genau eingehen, damit Sie erstens langfristig planen können und zweitens Ihre Zielgruppe kennen. Durch Bestimmung der Zielgruppe können Sie Ihr geplantes Angebot noch genauer ausrichten und vor allem Ihr Marketing anpassen. Den Standort Ihres Ladens sollten Sie auch sorgfältig auswählen, da dieser neben den angebotenen Produkten ein Grundpfeiler für Ihren Erfolg darstellt. Häufig findet man Feinkostläden zwar nicht direkt, jedoch zumindest in der näheren Umgebung einer Fußgängerzone vor. Dies macht Ihr Delikatessengeschäft leicht auffindbar und garantiert häufig Laufkundschaft.

Doch noch bevor der Feinkostladen seine Pforten öffnet, sollten Gründer oder Gründerinnen ihr Marketing angehen. Setzen Sie neben traditionellen Werbemitteln wie Flyern oder Zeitungsannoncen auch auf digitale Medien: Soziale Netzwerke wie Facebook oder Instagram können Sie ideal als Schnittstelle zwischen sich und potentiellen Kunden nutzen. Verbreiten Sie Fotos von Ihren Waren und denken Sie auch daran, dass für jeden Betrieb eine eigene, professionell gestaltete Webseite Pflicht ist. Auf dieser können sich Interessierte über Ihr Sortiment und die Qualität Ihrer Waren informieren.

 

Feinkostladen als GmbH oder GbR: Rechtsform wählen

Um sich den Traum vom eigenen Feinkostladen erfüllen zu können, müssen Sie zunächst entscheiden, welche Rechtsform sich für Ihr Unternehmen eignet.

Gängige Rechtsformen für Existenzgründungen in der Branche sind zum Beispiel die GmbH oder die GbR. Beachten Sie bei der Wahl außerdem, dass sich die einzelnen Rechtsformen auch steuerlich unterscheiden.

Mehr erfahren zu den möglichen Rechtsformen:

Grundsätzlich stehen Ihnen natürlich weitere Rechtsformen zur Verfügung.

Welches Unternehmen passt zu mir und meiner Geschäftsidee?

 

Unsere Pakete für Ihre einfache Gründung

Nach der Rechtsformwahl stehen diverse Behördengänge an, die sich je nach Geschäftsform unterscheiden. Diese sind notwendig, damit Ihr Unternehmen offiziell und legitim gegründet und angemeldet ist und Sie eine gewerbliche Tätigkeit ausüben dürfen.

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