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Einzelunternehmen beim Finanzamt anmelden
Zu den Einzelunternehmern zählt jede natürliche Person, die im gewerblichen, selbständigen beziehungsweise freiberuflichen oder land- und forstwirtschaftlichen Bereich tätig ist. Im engeren Sinne zählen auch eingetragene Kaufleute gemäß des Handelsgesetzbuches (HGB) zu den Einzelunternehmern.
Das Einzelunternehmen gehört zwar nicht zu den Personengesellschaften, kann aber eine Beteiligung an einer solchen erlangen. Eine Ausfüllhilfe für die steuerliche Erfassung von Personengesellschaften (GbR, KG, OHG, etc.) finden Sie hier. Haben Sie eine GmbH, UG (haftungsbeschränkt) oder eine AG gegründet, hilft Ihnen diese Anleitung beim Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung von Kapitalgesellschaften.
Wann ist der beste Zeitpunkt, um Ihr Unternehmen anzumelden?
Wenn Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung korrekt ausgefüllt und beim Finanzamt eingereicht haben, erhalten Sie eine Steuernummer, die Sie benötigen, um Rechnungen auszustellen. Es ist also in Ihrem Interesse die Steuernummer möglichst schnell zu beantragen, damit Sie den Betrieb in Ihrem Unternehmen aufnehmen können.
Nachdem Sie Ihr Gewerbe beim Gewerbeamt angemeldet haben, erhalten Sie automatisch den entsprechenden Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Ihr Unternehmen. Sie können ihn sich aber auch als PDF von der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen herunterladen. Eine Ausnahme bilden die Selbständigen mit einer freiberuflichen Tätigkeit. Da die Anmeldung beim Gewerbeamt bei freiberuflichen Selbständigen nicht verpflichtend ist, müssen Freiberufler selbständig auf das Finanzamt zugehen, um den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu erhalten.
Für die elektronische Versendung des Fragebogens füllen Sie das Formular über ELSTER (dem Online-Finanzamt) aus.
Ausfüllhilfe für den steuerlichen Erfassungsbogen: Einzelunternehmen
Gehen Sie beim Ausfüllen des Fragebogens sorgfältig vor und schätzen Sie den Umsatz Ihres Unternehmens so genau wie möglich. Es können sich schnell Fehler einschleichen, was den Anmeldeprozess beim Finanzamt unnötig in die Länge ziehen kann. Damit alles professionell und reibungslos abläuft, sollten Sie daher am besten einen externen Steuerberater hinzuziehen, der Ihnen beim Ausfüllen des Fragebogens behilflich ist.
Im Formularkatalog des Bundesfinanzministeriums finden Sie alle Unterlagen in der Navigation unter:
> Steuerformulare
> Fragebögen zur steuerlichen Erfassung
> Fragebogen zur steuerlichen Erfassung/ Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit oder einer Vermietungstätigkeit/ Beteiligung an einer Personengesellschaft/-gemeinschaft
Druckversionen sind ebenfalls verfügbar.
Abschnitt 1: Allgemeine Angaben
In Abschnitt eins geben Sie allgemeine Angaben über sich, Ihren Ehe- oder Lebenspartner und die Art der Tätigkeit des Unternehmens an.
Zeilen 3 und 4: Hier kreuzen Sie an, ob Sie eine gewerbliche, selbständige (freiberufliche) oder land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit aufnehmen oder sich an einer Personengesellschaft beteiligen wollen.
Zeilen 5 bis 12: Füllen Sie hier die allgemeinen Angaben zu Ihrer Person, Ihrem aktuellen Beruf, Ihrer Anschrift und Ihrer Identifikationsnummer aus. Auch Namenszusätze wie „Prof.”, „Dr.” oder „Graf” können Sie hier eintragen. Haben Sie mehr als einen Wohnsitz, tragen Sie alle Wohnsitze auf einem Zusatzblatt ein und kennzeichnen Sie den Hauptwohnsitz.
Zeilen 13 bis 20: Hier tragen Sie die allgemeinen Angaben zu Ihrem Ehe-oder Lebenspartner ein.
Zeilen 25 und 26: Beschreiben Sie die Art der ausgeübten Tätigkeit in wenigen Worten. Zum Beispiel: Bäckerei (Handel mit Backwaren), Handel mit Baustoffen, landwirtschaftlicher Gartenbaubetrieb, etc.
Zeilen 27 bis 38: Hier müssen Sie Angaben zur Bankverbindung machen. Sie sollten hier zwischen einem privaten und einem Geschäftskonto unterscheiden. Bei der Personenerstattung (Zeilen 31 bis 24) geben Sie die private Bankverbindung an und bei den Betriebserstattungen (Zeilen 35 bis 38) das Geschäftskonto.
Zeile 39: Wenn Sie am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen möchten, kreuzen Sie hier „Ja” an. Füllen Sie hierzu auch das entsprechende Formular aus und legen es dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bei. Mit dem SEPA-Lastschriftmandat können Sie Zeit sparen und vermeiden es, Fristen für Zahlungen zu verpassen.
Zeilen 40 bis 48: Wenn Sie einen Steuerberater beauftragt haben, der Sie beispielsweise beim Jahresabschluss und dem Erstellen Ihrer Steuererklärung unterstützt, können Sie hier Angaben zu seiner Person machen.
Zeilen 49 bis 58: Hier können Sie eine dritte Person als Empfangsbevollmächtigten eintragen. Dafür empfiehlt sich beispielsweise Ihr Steuerberater.
Abschnitt 2: Angaben zur gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit
Abschnitt zwei enthält vor allem Fragen über die selbständige Tätigkeit, die ausgeübt werden soll. Hierzu gehören beispielsweise die Kontaktdaten des Unternehmens, aber auch die Geschäftsbezeichnung und die Art der Unternehmensgründung.
Zeilen 66 bis 76: Tragen Sie hier die Bezeichnung des Unternehmens ein sowie die Postanschrift und die entsprechende Kommunikationsverbindung.
Zeile 77: Geben Sie hier das Datum des Tätigkeitsbeginns des Unternehmens an. Dazu zählen auch Vorbereitungsverhandlungen, die schon vor der Anmeldung stattgefunden haben, wie das Anmieten einer geeigneten Lokalität.
Zeilen 78 bis 89: Sind für das Unternehmen mehrere Betriebsstätten vorgesehen, müssen Sie hier alle Anschriften angeben. Zu einer Betriebsstätte zählen Geschäftseinrichtungen, die Teil der unternehmerischen Tätigkeit sind, beispielsweise der Sitz der Geschäftsleitung oder eine Zweigniederlassung).
Zeilen 90 bis 94: Die Frage über einen Handelsregistereintrag müssen Sie nur mit „Ja“ beantworten, wenn Sie gemäß dem Handelsrecht zur Eintragung ins Handelsregister verpflichtet sind.
Zeilen 95 bis 103: Geben Sie hier die Gründungsform und das Gründungsdatum Ihrer Firma an. Handelt es sich um eine Neugründung, entspricht das Datum dem Beginn der unternehmerischen Tätigkeit.
Abschnitt 3: Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen (Einkommenssteuer, Gewerbesteuer)
Unter Abschnitt drei müssen Sie Angaben über die geplanten Einkünfte beziehungsweise den unternehmerischen Gewinn machen, den Sie im ersten Jahr und im Folgejahr erwarten. Diese Angaben sind für das Finanzamt besonders interessant, da sie auf der Grundlage der geschätzten Summe die Höhe der Vorauszahlungen für die Einkommens- und die Gewerbesteuer festlegen. Seien Sie daher bei der Schätzung dieser Angaben so genau wie möglich und bedenken Sie, dass die Vorauszahlung Auswirkungen auf die Liquidität Ihres Unternehmens haben kann. Geben Sie einen zu hohen Wert an und erreichen den geschätzten Gewinn nicht, kann die Vorauszahlung Liquiditätsengpässe verursachen. Sind Ihre Schätzungen zu niedrig angesetzt, müssen Sie mit hohen Nachzahlungen rechnen, was sich ebenfalls negativ auf die Liquidität des Unternehmens auswirkt.
Zeilen 109 bis 115: Tragen Sie hier die geschätzten Einkünfte im ersten Jahr und dem Folgejahr ein.
Zeilen 116 und 117: Machen Sie hier Angaben zu voraussichtlichen Sonderausgaben und Steuerabzügen, die Sie im ersten und im folgenden Jahr erwarten.
Abschnitt 4, 5, 6: Angaben zur Gewinnermittlung und Lohnsteuer
Unter Abschnitt vier, fünf und sechs müssen Sie Aussagen treffen zu der Art der Gewinnermittlung, der Freistellung von Steuerbezügen und der Anzahl der Mitarbeiter, die Sie beschäftigen.
Zeilen 118 bis 122: Geben Sie hier die Art der Gewinnermittlung an. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten zur Gewinnermittlung. Bei der ersten machen Sie eine Bilanzierung (Buchführung mit Jahresabschluss), bei der zweiten machen Sie Gebrauch von der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR). Wenn Sie die EÜR anwenden wollen, müssen Sie sicherstellen, dass der Umsatz Ihres Unternehmens weniger als 600.000 Euro beträgt und der Gewinn unter der Grenze von 60.000 Euro bleibt. Ihr Unternehmen darf außerdem nicht im Handelsregister eingetragen sein. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, müssen Sie am Jahresende eine Bilanz erstellen.
Zeile 123: Unter Abschnitt fünf können Sie sich von Steuerabzügen freistellen lassen, vorausgesetzt Sie sind im Baugewerbe tätig und können eine Bauleistung gemäß § 48b des Einkommenssteuergesetzes (EStG) nachweisen.
Zeilen 124 bis 126: Hier müssen Sie alle Mitarbeiter angeben, die Sie beschäftigen. Dies schließt auch Aushilfskräfte, Familienangehörige und geringfügig Beschäftigte ein.
Abschnitt 7: Umsatzsteuer
Unter Abschnitt sieben müssen Sie Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer machen. Hierbei müssen Sie auch den voraussichtlichen Umsatz Ihres Unternehmens im ersten Jahr und im Folgejahr schätzen.
Zeile 131: Geben Sie hier den geschätzten Umsatz im Jahr der Betriebseröffnung und im Folgejahr an. Gehen Sie hierbei möglichst genau vor, denn je nach geschätzter Höhe des Umsatzes können Sie Gebrauch von der Kleinunternehmerregelung machen.
Zeilen 133 und 134: Geben Sie hier an, ob sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Die Kleinunternehmerregelung können Sie jedoch nur anwenden, wenn der voraussichtliche Umsatz bei maximal 22.000 Euro im ersten Jahr und im Folgejahr unter 50.000 Euro liegt.
Zeile 148: Hier können Sie angeben, ob Sie die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG anwenden möchten.
Zeilen 149 bis 152: Tragen Sie hier ein, ob Sie die Ist- oder Sollversteuerung anwenden wollen. Die Ist-Versteuerung ist in der Regel vorteilhafter, denn hier muss die Umsatzsteuer nicht zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung abgeführt werden (anders bei der Soll-Versteuerung), sondern erst, wenn der Kunde die Rechnung tatsächlich gezahlt hat. Dadurch besteht für kurze Zeit eine höhere Liquidität des Unternehmens.
Zeilen 153 bis 155: Wenn Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer benötigen oder bereits besitzen, können Sie das hier angeben.
Zeilen 156 bis 158: Wenn Sie einen Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bau- und/oder Gebäudereinigungsleistungen beantragen wollen, kreuzen Sie hier das entsprechende Feld an. Allerdings sind hierfür gewissen Voraussetzungen notwendig.
Zeile 159: Wenn Sie Telekommunikationsleistungen, Rundfunk und Fernsehdienstleistungen und auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen ausüben, können Sie hier ein besonderes Besteuerungsverfahren beantragen.
Abschnitt 8: Beteiligung an einer Personengesellschaft
Der Abschnitt acht ist für Neugründer nicht relevant. Wenn Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen ausfüllen müssen, weil Sie eine Beteiligung an einer Personengesellschaft anmelden wollen, füllen Sie diesen Abschnitt aus.
Zeilen 160 bis 165: Hier müssen Sie allgemeine Angaben über die Personengesellschaft machen, an der Sie beteiligt sind.
Fragebogen beim Finanzamt einreichen
Wenn Sie den Fragebogen ausgefüllt haben, reichen Sie ihn zusammen mit allen erforderlichen Anlagen beim Finanzamt ein. Die Bearbeitung kann einige Wochen in Anspruch nehmen. Sobald Ihr Antrag geprüft und bewilligt wurde, wird Ihr Unternehmen automatisch steuerlich beim Finanzamt erfasst. Sie erhalten ein Bestätigungsschreiben für Ihr Unternehmen zusammen mit der Steuernummer, mit welcher Sie ab sofort Rechnungen ausstellen dürfen.