Wann müssen Sie den Fragebogen ausfüllen?
Um Rechnungen ausstellen zu können, benötigt Ihre Personengesellschaft eine Steuernummer. Die erhalten Sie erst, nachdem das Finanzamt den ausgefüllten Fragebogen erhalten, geprüft und bearbeitet hat. Wenn Sie beispielsweise eine GbR gründen, müssen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung nach der Gründung ausfüllen.
Nicht vergessen: Sie sind verpflichtet Ihr Unternehmen innerhalb von vier Wochen nach Gründung beim Finanzamt anmelden (§ 138 Abgabenordnung Abs. 1 bis 4). Die Gründung einer GbR, KG, OHG, GmbH & Co. KG oder sonstigen Personengesellschaften gilt als meldepflichtiges Ereignis.
Kapitalgesellschaften und Einzelunternehmen haben jeweils einen separates Formular:
Hier finden Sie unsere Anleitung für den steuerlichen Erfassungsbogen für Kapitalgesellschaften
Hier geht’s zur Ausfüllhilfe für den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen
Ausfüllanleitung für den steuerlichen Erfassungsbogen: Personengesellschaft (GbR, KG, OHG etc.)
Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Personengesellschaften enthält sieben Seiten (Stand Februar 2018) und ist in sieben Abschnitte eingeteilt. Die Abschnitte entsprechen dabei nicht den Seitenzahlen. Damit Sie die Orientierung behalten, beziehen sich die Hinweise immer auf Abschnitte und Zeilen des Formulars. Die Ausfüllhilfen des Finanzamtes sind genauso aufgebaut.
Alle Unterlagen können Sie entweder im Online-Dokument ausfüllen (im formsforweb Format) oder als PDF herunterladen.
Im Formularkatalog des Bundesfinanzministeriums finden Sie alle Unterlagen in der Navigation unter:
> Steuerformulare
> Fragebögen zur steuerlichen Erfassung
> Fragebogen zur steuerlichen Erfassung/ Gründung einer Personengesellschaft/-gemeinschaft
Druckversionen sind ebenfalls verfügbar:
Hier finden Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung als Standard-PDF.
Hier finden Sie Anlage FB als Standard-PDF.
Bevor Sie beginnen: Tragen Sie das zuständige Finanzamt in Zeile 1 ein, aber lassen Sie das Feld für die Steuernummer frei.
Ausfüllhilfe Abschnitt 1 – Angaben zu Gründern und Zweck der Personengesellschaft
Der erste Abschnitt (Zeilen 1-90) des steuerlichen Erfassungsbogens ist der längste und enthält die Basisdaten der Personengesellschaft, ihrer Gründer und des Unternehmenszwecks.
Zeilen 13 und 14: Die Beschreibungen der Tätigkeiten sollten die Art und den Umfang kurz und prägnant erklären. Orientieren Sie sich an der Formulierung, die Sie für die Gewerbeanmeldung gewählt haben.
Zeile 16: Kreuzen Sie Nein an, wenn Sie keine weiteren Betriebsstätten in anderen Gemeinden betreiben. In diesem Fall können Sie mit Abschnitt 1.3 weitermachen.
Zeilen 28 und 29: Tragen Sie nur etwas ein, wenn einer der Fälle zutrifft. Nutzen Sie hierzu das Datum der Gewerbeanmeldung.
Zeile 52: Wenn Sie am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen möchten, kreuzen Sie Ja an und bereiten Sie das Lastschriftmandat als Anhang vor.
Zeile 53: Wählen Sie aus, ob Sie zur steuerlichen Erfassung Angaben zum Geschäftsführer der Personengesellschaft oder zu einem Gesellschafter/Beteiligten machen.
Zeile 60: Geben Sie die persönliche Steuernummer der in Z. 53 gewählten Person an.
Zeile 67: Kreuzen Sie an, ob Ihre Personengesellschaft bereits eine/n Steuerberater/in gewählt hat.
Zeile 76: Setzen Sie hier ein Kreuz, wenn Ihr Steuerberater auch gleichzeitig Empfangsbevollmächtigter sein soll. Bereiten Sie eine gesonderte Vollmacht vor. Fehlt das Dokument, wird die Angabe nicht berücksichtigt.
Falls kein vertretungsberechtigter Geschäftsführer vorhanden ist, steht dem benannten Empfangsbevollmächtigten im Feststellungsverfahren grundsätzlich die ausschließliche Einspruchs- und Klagebefugnis zu.
Zeile 86: Wenn die Personengesellschaft Teil einer Konzernstruktur ist, müssen Sie an dieser Stelle Angaben zur Muttergesellschaft/dem herrschenden Unternehmen machen.
Ausfüllhilfe Abschnitt 2 – Anlage FB
Der zweite Abschnitt besteht aus der Anlage FB und muss separat ausgefüllt werden. Hier müssen Sie weitere Angaben zu den Gesellschaftern und Beteiligten machen. Die meisten Angaben können durch das Eintragen einer Ziffer erledigt werden. An dieser Stellen müssen Gründer die Aufteilungsquote des Vermögens und der Gewinne aufschlüsseln. Wichtig: Die Zeilennummerierung fängt in der Anlage wieder bei 1 an.
Für jeden Beteiligten muss die Anlage ausgefüllt werden. Wenn einer der Beteiligten eine juristische Person ist, wird die Anlage für das Unternehmen ausgefüllt.
Ausfüllhilfe Abschnitt 3 – Steuerliche Vorauszahlungen
In Abschnitt 3 werden die Laufnummern der Zeilen von Abschnitt 1 fortgesetzt. Eventuell benötigen Sie für den nächsten Abschnitt Hilfe von einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin. Auf der Basis der Gewinnvorhersagen kann das Finanzamt die Vorauszahlungen der Steuer kalkulieren.
Zeile 91: Machen Sie lieber eine leicht pessimistische Angabe. So wird die Vorsteuerbelastung gering. Setzen Sie die Gewinnprognose jedoch viel zu niedrig an, sollten Sie in jedem Fall Rücklagen für Steuernachzahlungen einkalkulieren.
Zeile 92: Hier können Sie die Gewinnprognose für mehrere Betriebsstätten (siehe Abschnitt 1.2) aufschlüsseln.
Ausfüllhilfe Abschnitt 4 – Gewinnermittlung
Zeilen 101-104: Wählen Sie die Art Ihrer Gewinnermittlung. Wenn Ihre Gesellschaft zur Buchführung gemäß Handelsrecht verpflichtet ist, müssen Sie die Eröffnungsbilanz als Anhang hinzufügen. In den meisten Fällen ist die Gewinnermittlung durch die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) möglich.
Ausfüllhilfe Abschnitt 5 – Freistellungsbescheinigung
Zeile 107: Dieser Punkt ist nur relevant wenn Sie von der so genannten Bauabzugsteuer (§ 48b EStG) betroffen sind. In diesem Fall können Sie eine Bescheinigung zur Freistellung beantragen. Besprechen Sie die Details unbedingt mit Ihrer steuerlichen Beratung.
Ausfüllhilfe Abschnitt 6 – Lohnsteuer
Verpassen Sie keinesfalls die Frist für die Anmeldung der Lohnsteuer. Stichtag für die Übermittlung der Daten ist der zehnte Tag nach Ablauf jedes Anmeldungszeitraums.
Zeile 108: Geben zu im ersten Feld immer die gesamte Anzahl der Arbeitnehmer an!
Zeilen 111-114: Die relevante Betriebsstätte muss im Inland sein.
Ausfüllhilfe Abschnitt 7 – Umsatzsteuer
Auch bei der Umsatzsteuer müssen Sie eine Frist einhalten: Bis zum zehnten Tag nach Ablauf der Umsatzsteuer-Voranmeldungszeitraums müssen Sie die Daten elektronisch übermitteln.
Zeile 115: In dieser Zeile werden die geschätzten Umsätze des laufenden und folgenden Geschäftsjahres eingetragen.
Zeile 116: Wenn Sie kein weiteres Unternehmen erworben haben, können Sie diesen Teil überspringen.
Zeilen 117-118: Abschnitt 7.3 ist nur relevant, wenn Sie Kleinunternehmer-Regelung nutzen möchten. Liegen die erwarteten Umsätze unter 22.000 Euro und erwarten Sie im zweiten Jahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz, gelten Sie als Kleinunternehmer.
Zeilen 119-128: Abschnitt 7.4 ist nur relevant, wenn die Personengesellschaft Organträger, d. h. ein weiteres eingegliedertes Unternehmen eingegliedert hat nach § 2 UStG.
Zeile 130: An dieser Stelle können Tätigkeiten angeführt werden, für die der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % gilt. Ansonsten fällt der Regelsteuersatz von 19 % an.
Zeile 131: Dieser Teil ist relevant, wenn Sie einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb führen. Die Umsatzsteuersätze sind gemindert für bestimmte Erzeugnisse.
Zeile 132: Hier müssen Sie festlegen, ob Sie von der Durchschnittssatzbesteuerung gemäß § 24 UStG Gebrauch machen. Der ermäßigte Steuersatz ist nur die land- und forstwirtschaftliche Betriebe relevant.
Zeilen 133-136: Geben Sie in diesem Abschnitt an, ob Sie die Sollversteuerung oder Istversteuerung anwenden. Die Grenze für die Wahl liegt bei einem erwarteten Jahresumsatz von 600.000 Euro. Wenn Ihre Personengesellschaft weniger als eine halbe Million Euro Umsätze erwartet, können Sie die Istversteuerung auswählen. Das heißt, die tatsächlichen Umsätze werden rückwirkend versteuert und als Umsatzsteuer abgeführt. Mit dieser Variante können Sie Liquiditätsprobleme vermeiden. Gleiche Ausnahmen gelten für Personengesellschaften, die von der Buchführungspflicht befreit sind oder freiberuflich tätig sind.
Zeilen 140-142: Nur relevant, wenn Sie Bau- oder Gebäudereinigungsdienstleistungen anbieten.
Zeile 143: Bitte füllen Sie Abschnitt 7.7 nur aus, wenn Ihr Unternehmen Dienstleistungen im Bereich Telekommunikation, Rundfunk, TV und Internet an Endverbraucher im europäischen Ausland erbringt. In diesem Fall muss die Umsatzsteuer im In- und Ausland erbracht werden. Die Regelung zum Mini-One-Stop-Shop vereinfacht das Anmeldeverfahren und die Steuererklärung.
Anlagen und Anhänge des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung
Nicht für jede Rechtsform oder Körperschaft sind alle Anhänge relevant. Entnehmen Sie dem Formular, welche auf Ihr Unternehmen zutreffen.
- Gesellschaftsvertrag der Personengesellschaft (falls vorhanden)
- Alternativ: Erklärung über die gesellschaftsrechtlichen Vereinbarungen inklusive Angaben zu:
- Vertretung der Geschäftsführung
- Gewinn- und Verlustbeteiligungen
- Vermögensbeteiligungen
- Kündigungsregelungen
- Regelungen für den Fall eines Ausscheidens oder die Auflösung der Personengesellschaft
- SEPA-Lastschriftmandat
- Gesonderte Empfangsvollmacht für den/die bestellte/r Empfangsbevollmächtigte/n
- Eröffnungsbilanz (falls erforderlich)
- Erklärung zu einer organschaftlichen Verbindung (falls vorhanden)
- Anlage FB
Prüfen und Absenden des steuerlichen Erfassungsbogens
Falls Unklarheiten bestehen, sollten Sie sich mit einem Steuerberater besprechen. Wenn Sie alle nötigen Informationen eingeholt und alle erforderlichen Anhänge vorbereitet haben, kommt der letzte Schritt: Füllen Sie das Formular online aus und erzeugen Sie eine PDF-Datei. Die zweite Möglichkeit ist der Download der Blanko-PDF, die Sie ausdrucken und handschriftlich ausfüllen können. Sie finden alle genannten Optionen in der oberen Menüleiste des Online-Formulars.