Als Freiberufler in die Selbständigkeit starten: So geht's

Freiberufler zu werden ist für viele der erste Schritt in die Selbständigkeit. Aber nicht jeder kann in die Freiberuflichkeit einsteigen, es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

 

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Inhaltsverzeichnis

Was ist ein selbständiger Beruf?

Freiberufler fallen unter die Kategorie der selbständigen Berufe. Die selbständigen Berufe werden grundsätzlich in drei Untergruppen eingeteilt:

  • Freiberufler
  • Kleingewerbetreibende Einzelunternehmer
  • Gewerbetreibende Einzelunternehmer/Kaufleute (im Handelsregister eingetragen)

Gewerbetreibende Einzelunternehmer, die nicht die Voraussetzungen für freie Berufe erfüllen, müssen ein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden. Viele sind als Freelancer für andere Unternehmen tätig. Der Unterschied zwischen Kleingewerbe und Gewerbe ist unter anderem vom Gewinn und vom jährlichen Umsatz abhängig.

Haftung

Bei der Haftung verhält es sich bei Freiberuflern und Gewerbetreibenden gleich. Beide haften mit ihrem gesamten Privatvermögen. Anders als Freiberufler sind gewerbetreibende Einzelunternehmer zur doppelten Buchführung verpflichtet. Bei Kleingewerbetreibenden und Freiberuflern genügt hingegen eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung.

Steuern

Alle Gewerbetreibenden müssen Gewerbesteuer, Einkommenssteuer, Solidaritätszuschlag, Lohnsteuer und Umsatzsteuer abführen.

Als Freiberufler können Sie ohne Rechtsform in die Selbständigkeit starten oder aber auch eine Rechtsform für sich wählen. Welche Rechtsformen Freiberufler wählen können, erfahren Sie in unserem Artikel zum Thema.

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„Freiberufler“ – Was bedeutet das und wer kann es werden?

Nicht jeder kann sich als Freiberufler bezeichnen. Den Status Freiberufler erhält man grundsätzlich, wenn die ausgeübten Tätigkeiten in eine oder mehrere der folgenden Kategorien fallen:

  • Wissenschaftlicher Tätigkeitsbereich
  • Erzieherischer Tätigkeitsbereich
  • Künstlerischer Tätigkeitsbereich
  • Schriftstellerischer Tätigkeitsbereich

Sollte Ihnen die Zuordnung eines Berufes unklar sein, können Sie sich bei Ihrem zuständigen Finanzamt erkundigen, ob dieser zu den freiberuflichen Tätigkeiten zählt.

Die freien Berufe werden in Katalogberufe und katalogähnliche Berufe unterteilt. Eine Liste der Tätigkeiten finden Sie hier. Die Unterscheidung ist relevant für die Anerkennung des Status als Freiberufler.

Katalogberufe: Beispiele

  • Ärzte sowie Zahnärzte, Psychologen, Hebammen
  • Rechtsanwälte, Steuerberater
  • Architekten
  • Journalisten, Dolmetscher, Übersetzer, Schriftsteller, Lehrer und Erzieher

Katalogähnliche Berufe: Beispiele

Folgende Möglichkeiten bieten sich Freiberuflern beispielsweise:

 

Freiberufler vs. freie Mitarbeiter

„Freiberuflich“ bedeutet nicht unbedingt, ein freier Mitarbeiter zu sein: Freie Mitarbeiter sind für Unternehmen regelmäßig tätig. Jedoch besteht hierbei kein normales Angestelltenverhältnis. Für die Entlohnung seiner Arbeit wird vom freien Mitarbeiter eine Rechnung an den Arbeitgeber gestellt. Leistungen wie Urlaub, Kündigungsschutz oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall fallen weg und machen freie Mitarbeiter zu beliebten Arbeitskräften. Viele Freiberufler sind gleichzeitig auch freie Mitarbeiter, doch sollte man die beiden Begriffe klar voneinander abgrenzen.

 

Rechtliche und steuerliche Vorgaben für Freiberufler

Zuerst ist es wichtig, dass Sie sich als Freiberufler bei Ihrem zuständigen Finanzamt melden. Für Freiberufler ist keine eigene Rechtsform vorgesehen und auch eine Gewerbeanmeldung ist nicht nötig.  Wie die Anmeldung im Detail abläuft, können Sie im entsprechenden Artikel nachlesen.

Sie können sich auch mit mehreren Freiberuflern unter anderem als Partnerschaftsgesellschaft zusammenschließen. In einem solchen Fall ist eine Anmeldung im Partnerschaftsregister erforderlich.

Als Freiberufler profitieren Sie von diversen steuerlichen Vorteilen: In der Regel zahlen Freiberufler nämlich keine Gewerbesteuer und müssen auch keine doppelte Buchführung betreiben. Eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung reicht vollkommen aus. Bei weniger als 22.000 Euro im Jahr genügt sogar eine reguläre Einkommensteuererklärung.

Auch vom Beitrag der Rentenversicherung sind die meisten Freiberufler befreit oder können freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung leisten. Für einige Freiberufler gibt es jedoch eine Standeskammer. Das bedeutet, dass die Mitgliedschaft in einem Versorgungswerk Pflicht ist. Dadurch werden automatisch die Beiträge für das Versorgungswerk fällig. Solche kammerpflichtigen Berufe sind zum Beispiel:

Bei Künstlern und Publizisten ist die Künstlersozialklasse für die Rentenversicherung verantwortlich. Sie übernimmt teilweise auch Aufgaben der Kranken- und Pflegeversicherung. Sollten Sie mit Ihrer Freiberuflichkeit nicht in den Wirkungskreis der Künstlersozialklasse fallen, müssen Sie zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenkasse wählen.

 

Buchführung und Freiberuflichkeit

Als Freiberufler ist man nicht buchführungspflichtig. Als Jahresabschluss reicht eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung aus. Für Freiberufler ist es bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung also nicht notwendig, eine doppelte Buchführung oder eine Bilanz zu erstellen. Man muss nur die Differenz aus betrieblichen Einnahmen und betrieblichen Ausgaben berechnen.

Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Beim Finanzamt können Sie ein Formular einfordern, auf dem Sie auch eine Anleitung zum Ausfüllen finden. Sollten Sie weniger als 22.000 Euro Betriebseinnahmen (einschließlich der Umsatzsteuer) im Jahr haben, genügt eine Steuererklärung. Ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnung stellt die Einnahmen und Ausgaben Ihrer freiberuflichen Tätigkeit gegenüber und errechnet den Gewinn oder Verlust des Geschäftsjahres. Dabei sollten Sie zwingend darauf achten, alle Belege aufzuführen. Es ist immer entscheidend, wann die Rechnungen bezahlt werden, und nicht, wann die Rechnung geschrieben wurde.

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Erträge

  • Betriebseinnahmen, z. B. ein selbständiger Dolmetscher schreibt eine Rechnung über 1.000 Euro für eine erbrachte Dienstleistung
  • Umsatzsteuerfreie Betriebseinnahmen, z. B. Schenkung

Aufwendungen (variable Kosten)

  • Wareneinkäufe (netto)
  • Bezogene Dienstleistungen (netto)
  • Gehälter, Löhne für Arbeitnehmer
  • Betriebsausgaben (Bewirtung, Geschenke etc.)

Fixe Kosten

  • Miete für Geschäfts-/Büroräume
  • KFZ
  • Abschreibungen

 

Vor- und Nachteile einer freiberuflichen Tätigkeit

Vorteile

  • Keine Gewerbesteuer
  • Kein Handelsregistereintrag
  • Freie Zeiteinteilung
  • Keine doppelte Buchführung

 

Nachteile

  • Keine beschränkte Haftung, Haftung mit Privatvermögen – ggf. sollten Sie eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung abschließen
  • Werbeverbot bei einigen Berufen
  • Mitarbeiter oftmals nur in einer Partnerschaftsgesellschaft möglich
  • Selbst krankenversichern

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