Friseursalon eröffnen – mit oder ohne Meisterbrief in die Selbständigkeit

Sie sind bereits Farbenmischer, Frisurenarchitekt und Experte an der Schere? Den eigenen Friseursalon eröffnen ist ein Traum von vielen. Damit Ihre Existenzgründung gelingt, finden Sie hier Antworten auf die wichtigsten Fragen.

 

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Inhaltsverzeichnis

Friseursalon eröffnen ohne Meister – geht das?

Die wohl am häufigsten gestellte Frage unter Gründern und Gründerinnen im Friseurgewerbe ist: Braucht man einen Meister, um einen Friseursalon zu eröffnen? Die Antwort auf diese Frage lautet: Ja und nein. Es gilt nach wie vor Meisterzwang im Friseurhandwerk. Trotzdem gibt es mehrere Möglichkeiten, auch ohne Meister einen Friseursalon zu eröffnen.

Friseursalon eröffnen mit Meister: Zulassungspflicht und Gewerbeerlaubnis

Das Friseurhandwerk gehört zu den zulassungspflichtigen Handwerken laut Handwerksordnung. Das bedeutet, dass nach wie vor Meisterzwang besteht. Wer also in die Handwerksrolle der Handwerkskammer eingetragen werden will, benötigt eine Gewerbeerlaubnis. Es gibt zwei Möglichkeiten, einen Friseursalon mit einem Meister zu gründen:

  • Sie selbst besitzen einen Meisterbrief.
  • Oder Sie beschäftigen einen Meister oder eine Meisterin in Vollzeit, der/die die Betriebsleitung übernimmt.

Bedenken Sie bei der zweiten Option, dass die Beschäftigung eines Friseurmeisters teuer sein kann. Da Sie ihn oder sie in einem Angestelltenverhältnis, aber dennoch als Betriebsleiter einstellen, müssen Sie mit einer Lohnforderung rechnen, welche die eines üblichen, angestellten Friseur übersteigt.

Friseursalon eröffnen ohne Meisterbrief

Es besteht die Möglichkeit auch ohne eigenen Meisterbrief oder angestellten Meister zu gründen. Grundsätzlich ist dies ein Ausnahmefall. Welche Möglichkeiten gibt es also?

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Ausübungsberechtigung für Friseure ohne Meisterbrief

Die Handwerkskammer überprüft, ob Sie die Voraussetzungen für eine Ausübungsberechtigung nach §7b des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks erfüllen.

  • Vorlage einer Gesellenprüfung im Friseurhandwerk
  • Nachweise einer sechsjährigen Anstellung im Friseurberuf, davon vier Jahre in einer leitenden Funktion (als Nachweise gelten u. a. Arbeitszeugnisse und Stellenbeschreibungen)
  • Besitz der “erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse”, die durch Berufserfahrung nachzuweisen sind

Die Handwerkskammer kann verlangen, dass die Nachweise der erforderlichen Kenntnisse durch eine zusätzliche Teilnahme an Lehrgängen nachgewiesen werden. Die Ausübungsberechtigung wird auf Antrag des Gewerbetreibenden von der höheren Verwaltungsbehörde nach Anhörung der Handwerkskammer erteilt.

Ausnahmebewilligung für Friseure ohne Meisterbrief

Die Handwerkskammer kann eine Ausnahmebewilligung nach §8 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks erteilen. Die Bedingungen hierfür sind:

  • Nachweise über Kenntnisse und Fertigkeiten im Friseurberuf
  • Beschränkung Ihres Tätigkeitsgebietes auf grundlegende Friseurdienstleistungen

Die schwammige Formulierung im Gesetzestext lässt der Handwerkskammer und anderen Behörden, die über eine Ausnahmebewilligung entscheiden, viel Freiraum, Ihren individuellen Fall zu bewerten. Erkunden Sie sich bereits im Vorfeld genau, welche Bedingungen im Detail zu erfüllen sind.

Beschränkte Tätigkeitsgebiete des Friseurhandwerks:

  • Herrenfriseure
  • Bartfriseure / Barbiere
  • Kinderfriseure
  • Kosmetiksalons, die zusätzlich Frisurendienstleistungen anbieten
  • Friseure, die sich auf waschen, schneiden, föhnen beschränken (nicht erlaubt sind Colorationen, das Handhaben von Chemikalien und erweiterte Dienstleistungen)
  • Mobile Friseure
  • Andere, definierte Spezialbereiche: Flechtfrisuren, Hochsteckfrisuren, Perücken

Achtung, eine Ausnahmebewilligung wird unter Umständen nur befristet erteilt.

Sonderfall: Ohne Meisterbrief mobilen Friseursalon aufmachen

Eine dritte Möglichkeit, sich den dem Traum vom eigenen Friseursalon ohne Meisterbrief zu erfüllen, ist die Tätigkeit als mobiler Friseur. Sie dürfen keinen Salon im klassischen Sinne besitzen, aber Sie sind selbständig tätig und arbeiten eigenverantwortlich als Friseur. Mehr zur Anmeldung eines Reisegewerbes können Sie hier nachlesen.

Eine Existenzgründung mit einem mobilen Friseur-Service erfordert eine Ausnahmebewilligung oder eine Ausübungsberechtigung. Ihr Gewerbe wird als Reisegewerbe mit Reisegewerbekarte angemeldet.

 

Was braucht man, um einen Friseursalon zu eröffnen? Wichtige Voraussetzungen

Gewerbeerlaubnis für Friseursalons

Ohne eine Gewerbeerlaubnis können Sie kein Friseurgewerbe anmelden. Der Antrag für eine Gewerbeerlaubnis kann bei der zuständigen Handwerkskammer gestellt werden. Unter Vorlage des Meisterbriefs wird Ihnen eine Handwerkskarte ausgestellt. Erst jetzt können Sie die eigentliche Gewerbeanmeldung vornehmen. Lesen Sie mehr dazu im Abschnitt Gründungsphase.

Bauaufsicht prüft Räumlichkeiten

Die zuständige Bauaufsichtsbehörde oder eine andere zuständige Behörde muss die Räumlichkeiten, in denen Sie Ihren Friseursalon eröffnen wollen, abnehmen. Pausenräume, Toiletten und ausreichende Belüftung sind Faktoren für eine positive Abnahme.

 

Friseursalon eröffnen als GmbH oder Einzelunternehmen: Rechtsform wählen

Um sich den Traum vom eigenen Haarsalon zu erfüllen zu können, müssen Sie entscheiden, welche Rechtsform sich für Ihr Unternehmen eignet. Gängige Rechtsformen in der Friseurbranche sind UG, Einzelunternehmen oder GbR.  Beachten Sie bei der Wahl außerdem, dass sich die einzelnen Rechtsformen auch steuerlich unterscheiden. Erfahren Sie alle Basics zu den möglichen Rechtsformen:

Grundsätzlich stehen Ihnen natürlich weitere Rechtsformen zur Verfügung.

Welches Unternehmen passt zu mir und meiner Geschäftsidee?

 

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Gründungsphase: Wie und wo Sie Ihren Friseursalon anmelden

Handelsregistereintragung Ihres Friseurgeschäfts
Das Handelsregister dokumentiert als öffentliches Verzeichnis Einträge über die angemeldeten Kaufleute im Bereich eines zuständigen Registergerichts. Die Unternehmensform UG (haftungsbeschränkt) erfordert beispielsweise eine Eintragung im Handelsregister.

Friseursalon als Gewerbe anmelden

Sobald Sie die Gewerbeerlaubnis der Handwerkskammer erhalten haben, können Sie Ihren Friseursalon als Gewerbe bei dem für Ihren Firmensitz zuständigen Gewerbeamt anmelden.

Nach der Anmeldung beim Gewerbeamt meldet sich das Finanzamt automatisch bei Ihnen zur steuerlichen Erfassung. Sobald Ihre Unterlagen vom Finanzamt gesichtet und geprüft wurden, erhalten Sie Ihre Steuernummer und dürfen Rechnungen ausstellen.

Handwerkskammer

Die Handwerkskammer wird wie das Finanzamt vom Gewerbeamt über Ihre Gründung informiert. Der Kontakt wird von Seiten der HWK aufgenommen. Bei der Anmeldung eines Gewerbes ist die Mitgliedschaft in der für Sie zuständigen HWK Pflicht.

Berufsgenossenschaft für selbständige Friseure

Bitte melden Sie sich selbständig bei einer Berufsgenossenschaft an. Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Unternehmen und deren Beschäftigte. Selbst als Kleinunternehmer ohne Personal sind Sie verpflichtet, sich bei Ihrer relevanten BG anzumelden. Friseure schließen sich in der Regel der BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege an. Wenn Ihnen unklar sein sollte, bei welcher der zahlreichen BGs Sie sich anmelden müssen, hilft Ihnen die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) unter der Telefonnummer 0800 60 50 40 4 weiter.

Bundesverbände der Friseurbranche

Eine freiwillige Mitgliedschaft in einem relevanten Bundesverband ist zu empfehlen. Der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks (ZDH) oder der Verband Deutscher Friseurunternehmen e.V. sind zwei Beispiele für Dachverbände, die die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber der Öffentlichkeit, der Wirtschaft und der Politik vertreten.

 

Finanzierung: Was kostet es, einen Friseursalon zu eröffnen?

Bevor Sie Ausgaben tätigen, sollten Sie einen strukturierten Businessplan erstellen, indem Sie u. a. eine genaue Kostenplanung festhalten. Abhängig von der Größe und dem Personalbedarf Ihres Salons kann diese Planung ganz unterschiedlich aussehen. Unterteilen Sie dabei in Anschaffungskosten und laufende Betriebskosten.

Typische Anschaffungskosten für Friseurgeschäfte sind:

  • Gründungskosten bei Behörden und Ämtern
  • Ausstattungskosten für Ihr Interieur (Sessel, Waschbecken, Spiegel etc.)
  • Evtl. Umbaukosten (z. B. bei Übernahme eines Friseursalons)
  • Haarpflegeprodukte und anderes Equipment wie Scheren, Bürsten, Föns, Handtücher etc.
  • Website und Werbemaßnahmen
  • Evtl. Beratungskosten

    Zuschuss für Ihren Businessplan gefällig?

Typische laufende Kosten sind:

  • Ladenmiete Ihres Salons
  • Diverse Versicherungen (z. B. Gewerbe-, Berufshaftpflicht-, Sozial-, Kranken- und Rentenversicherungen)
  • Steuern
  • Lohnkosten Ihrer angestellten Friseure und/oder Auszubildenden
  • Haarpflegeprodukte
  • Werbung
  • HWK-Beitrag

Basierend auf Ihrem Businessplan sollten Sie die Preise für Ihre angebotenen Dienstleistungen berechnen. Bedenken Sie immer, dass jedes neue Unternehmen eine Anlaufphase hat, in der die Einkünfte noch nicht alle Kosten decken. Reservieren Sie also Kapital zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts.

Zuschüsse und Kredite für Friseure

Falls Sie als Gründer oder Gründerin Ihre anfallenden Kosten nicht allein stemmen können, gibt es oftmals Möglichkeiten, sich für Fördermittel, Zuschüsse und Kredite zu bewerben. Neben Banken und privaten Kreditinstituten bieten auch zahlreiche staatliche Institutionen finanzielle Unterstützung für Gründer an:

  • Die KfW bietet Kredite für Existenzgründer wie “ERP-Gründerkredit – StartGeld”. Diese Gründerkredite werden hauptsächlich an Gründer vergeben, die eine Unternehmensnachfolge oder -übernahme planen.
  • Als Existenzgründer können Sie sich für Gründungszuschüsse der Agentur für Arbeit bewerben.
  • Die EU bietet auch Fördergelder für Start-Ups und Jungunternehmer aller Art.

 

Standort Friseurladen: Wo sollten Sie Ihren Friseursalon eröffnen?

Die Friseurdichte in Deutschland ist hoch. 2016 gab es laut Statista über 80.000 Friseurunternehmen. Trotzdem wagen jedes Jahr neue Friseure den Schritt in die Selbständigkeit. Ein großer Erfolgsfaktor ist der Standort bei einer Neueröffnung.

Um Ihren erfolgreichen Einstieg zu sichern, müssen Sie bei der Wahl Ihres Standorts strategisch vorgehen, bevor Sie Ihren Friseursalon aufmachen. Lassen Sie sich Zeit für eine gründliche Recherche.

Grundlegende Fragen sind beispielsweise:

  • Wie groß ist Ihr Einzugsbereich potentieller Kunden?
  • Wie viele andere Friseursalons gibt es in Ihrem Einzugsbereich?
  • Wo haben sich Ihre Konkurrenten niedergelassen?
  • Welche Dienstleistungen und Zusatzleistungen (Kosmetik, Braut-Service) bieten Ihre Konkurrenten?
  • Wie viel Personal beschäftigen Ihre Konkurrenten jeweils?
  • Welche Zielgruppen gibt es?

Nur, wenn Sie die Friseurläden in Ihrer Umgebung gut kennen, können Sie sich besser platzieren – in Ihrer Region und auf einem umkämpften Markt. Formulieren Sie aus den Informationen eine einzigartige Strategie für Ihren Standort und Ihre Marktnische.

 

Marketing und Konzept finden: Friseursalon eröffnen mit Wiedererkennungsmerkmal

Ein wichtiger Teil Ihres Businessplans wird Ihr Salonkonzept und die damit verbundenen Marketingmaßnahmen sein. Haben Sie sich für Ihre Zielgruppen entschieden, gibt es viele Entscheidungen zu treffen.

  • Wie soll Ihr Friseursalon heißen?
  • Ist die Atmosphäre elegant, modern, zeitlos, gemütlich?
  • Passen Ambiente, Salonname, Standort und Ihre Zielgruppe(n) zusammen?
  • Unterscheiden Sie sich von anderen Friseursalons?

Alle Marketingmaßnahmen sollten auf Ihr Konzept abgestimmt sein. Angefangen bei einer Website, Flyern zur Eröffnung, Aufstellern für die Straße bis hin zu Visitenkarten sollte ein roter Faden erkennbar sein.

 

Welches Personal eignet sich für Ihren Friseursalon?

Von Laufkundschaft und Einmal-Kunden können nur die wenigsten Friseure leben, deshalb sind Mundpropaganda und persönliche Empfehlungen immer noch sehr wichtig zur Neukundengewinnung. Gutes Personal bindet Kunden und schafft eine angenehme, professionelle Arbeitsatmosphäre.

Sorgfältige Auswahl der Friseure

Egal ob angestellte Friseure, Kosmetiker oder Auszubildende: Ihr Personal ist der Schlüssel zu Ihrem unternehmerischen Erfolg. Achten Sie bei der Auswahl Ihrer angestellten Friseure und Friseurinnen auf Qualität und Zuverlässigkeit. Ein herzlicher Umgang mit Kunden und professionelle Beratungsgespräche sind genauso wichtig wie die korrekte Verwendung der Produkte und die Ausführung der eigentlichen Dienstleistung. Nicht zu vernachlässigen ist außerdem, wie Ihr Personal reagiert, wenn etwas schief läuft. Eine fehlerhafte Behandlung, ein misslungener Haarschnitt oder eine Reklamation müssen freundlich und professionell gehandhabt werden. Probearbeitstage sind ein Muss, wenn Sie sorgfältige Personalentscheidungen treffen wollen.

Aus- und Weiterbildung für Friseure: Investieren Sie in die Zukunft

Ein gutes Team ist außerdem eines, das sich gegenseitig ergänzt. Aber nicht jeder kann alles. Hat einer Ihrer Mitarbeiter ein besonderes Talent? Gibt es Spezialisierungsmöglichkeiten für Ihre individuellen Angestellten? Fördern Sie das Potential Ihrer Angestellten und investieren Sie so nachhaltig in Ihren Friseursalon. Augenbrauenzupfen, Gesichtsmassagen oder kosmetische Behandlungen sind Beispiele für zusätzliche Leistungen, die Sie anbieten können.

Trendbranche Haar und Frisur: Neue Techniken und Produkte nicht verpassen

Die Mode ändert sich schnell und die passenden Frisuren dazu natürlich auch. Verpassen Sie nicht die Gelegenheit, mit Ihrem eigenen Friseursalon auf dem neuesten Stand zu bleiben. Bieten Sie Schulungen an und besuchen Sie Friseurmessen, um Ihr Personal (und sich selbst) immer auf dem Laufenden zu halten. So schaffen Sie es nicht nur, Kunden auf lange Zeit zu binden, sondern auch Ihre Mitarbeiter dauerhaft zu begeistern.

 

Weitere Chancen, einen Friseursalon zu eröffnen

Friseur-Franchise anschließen

Einzelunternehmer gelten als Kleinunternehmer, solange ihr Jahresumsatz zzgl. entfallender Steuern unter 22.000 Euro liegt. Verdienen Sie als Friseursalonbesitzer mehr, müssen Sie Umsatzsteuern entrichten. Dieser Umstand bremst viele Friseursalons, die als Ein-Personen-Betriebe geführt werden. Um dauerhaft wettbewerbsfähig zu bleiben, besteht die Möglichkeit sich mit dem eigenen Friseursalon einem Franchise anzuschließen.

Eines der prominentesten Franchise-Beispiele ist Hairkiller. Als Lizenz-Nehmer genießen Sie viele Vorteile, wie zum Beispiel:

  • Markenbekanntheit bei Kunden
  • Vorhandenes Geschäftskonzept und Marketing
  • Vermeidung typischer Fehler
  • Lieferantennetzwerk
  • Einkaufsvorteile für Haar- und Pflegeprodukte
  • Weiterbildungen
  • Auslagerung der administrativen Tätigkeiten
  • Erfahrungsaustausch

 

Friseur-Franchise und Ketten: Wichtige Entscheidungen mit Vorsicht und Expertenrat treffen

In Deutschland gibt es mehrere Franchise-Konzepte und Friseur-Ketten, die unterschiedlich aufgebaut sind. Allerdings sollten Sie auf der Hut sein vor allzu großen Versprechungen der Franchise-Geber. Die Anschaffungskosten sind in der Regel hoch, denn Ihr Ladenlokal muss den Vertragsvorgaben entsprechen. Umsatzvorgaben können in schwachen Geschäftsjahren einen permanenten Druck ausüben, möglichst viele (unnötige) Dienstleistungen und Produkte zu verkaufen. Die Lizenz und anderweitige Gebühren sind oftmals sehr teuer und das Unternehmensrisiko bleibt in manchen Fällen trotz des Franchise-Vertrages beim Filialinhaber.

Erfahrung und Übersicht sind Grundvoraussetzungen, um eine nachhaltige Entscheidung zum Thema Franchise-Lizenz zu treffen. Lassen Sie sich gründlich und unabhängig beraten.

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