GbR anmelden: Wie funktioniert die Gewerbeanmeldung bei der GbR?

Eine der großen Meilensteine Ihrer Gründungsphase ist die Gewerbeanmeldung der GbR. So gehen Gründerteams Schritt für Schritt vor.

 

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Inhaltsverzeichnis

Gewerbeanmeldung einer GbR: Was ist zu beachten?

Die GbR oder Gesellschaft des bürgerlichen Rechts gehört zu den Personengesellschaften. Geht es um die Gewerbeanmeldung, unterscheidet der Gesetzgeber grundsätzlich zwischen zwei verschiedenen Arten der GbR: die gewerbliche GbR und die nicht-gewerbliche GbR. Die Gewerbeanmeldung ist nur dann nötig, wenn Sie gewerblich tätig sein werden. Hierbei gilt, dass jede selbständige Gewerbetätigkeit nach § 14 Gewerbeordnung anzeigepflichtig ist. Nicht-gewerbliche GbRs, die sich aus Freiberuflern zusammen setzt wie etwa Fotografen, Künstlern und Journalisten sind von der Gewerbepflicht befreit. Eine weitere Ausnahme sind Gewerbetreibende, die zur Urproduktion (Landwirtschaft, Viehzucht, Fischerei, Fischzucht) zählen.

Planen Sie und Ihre Gesellschafter, gewerbetreibend zu sein, wird der Gang zum örtlichen Gewerbeamt notwendig. Die Anmeldung eines Unternehmens als Gewerbe wird auch Gewerbeanzeige genannt. In den meisten Fällen ist das für Ihren Geschäftssitz verantwortliche Gewerbeamt oder das übergeordnete Ordnungsamt der Gemeinde zuständig. Wichtig: Wenn Sie Ihre GbR anmelden, müssen Sie zwei verschiedene Gewerbeanmeldungen vornehmen.

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Schritt 1: GbR-Gesellschafter separat anmelden

Jeder der Gesellschafter muss eine eigene Gewerbeanmeldung vornehmen und einen Gewerbeschein beantragen. Die Gesellschafter sind zwei oder mehr Einzelunternehmer, die einen Zusammenschluss bilden in der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. Eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts besteht mindestens aus zwei natürlichen oder juristischen Personen. Mindestens einer der Gesellschafter muss aber eine natürliche Person sein.

Hinweis: Mit der Bezeichnung „juristische Personen” sind in diesem Fall  Kaufleute oder andere Gesellschaften gemeint, die im Handelsregister eingetragen sind. Im Gegensatz dazu gelten Freelancer, Freiberufler oder Einzelunternehmer, die nicht der Gewerbepflicht unterliegen, als natürliche Personen.

 

Schritt 2: GbR anmelden

Wenn Sie gewerblich tätig sein wollen, müssen Sie eine Gewerbeanmeldung vornehmen. Das für Ihren Geschäftssitz zuständige Gewerbeamt ist auch hier Ihre Anlaufstelle.

Welche Angaben verlangt das Gewerbeamt?

Die individuellen Formulare unterscheiden sich leicht von Behörde zu Behörde. Generell muss jede Gewerbeanmeldung Angaben zu den GbR-Gesellschaftern enthalten: persönliche Daten und Kontaktinformationen, sowie Adresse und Telefonnummer des Betriebssitzes. Ein wesentlicher Abschnitt ist auch die Formulierung Ihres Tätigkeitsbereiches. Wie Sie die angemeldete Tätigkeit definieren, sollte wohl überlegt sein, damit es durch Änderungswünsche des Amtes nicht zu unnötigen Verzögerungen kommt.

Welche Unterlagen benötigen Sie für die Gewerbeanmeldung einer GbR?

Wenn Sie das Formular Ihres Gewerbeamtes ausgefüllt haben, müssen Sie dem Gewerbeamt weitere Dokumente und Nachweise vorlegen:

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für ausländische Staatsangehörige inklusive Erlaubnis der Gewerbetätigkeit
  • Ggf. Inlandsbevollmächtigung und Inlandsanschrift
  • Persönliches Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Zusätzliche Nachweise und Unterlagen, abhängig von Ihrer gewählten Branche
  • Weniger häufig: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Zahlung der Gebühren (gewünschte Bezahlmethode variiert)

 

Nötige Unterlagen rechtzeitig beschaffen

Das Amt prüft Ihre persönliche Eignung und erforderliche Qualifikationen, falls es sich um ein zulassungspflichtiges Gewerbe handelt. In vielen Fällen ist der entsprechende Antrag als PDF-Download verfügbar. Erkundigen Sie sich rechtzeitig, ob eventuell noch andere Dokumente nötig sind, um die Gewerbeanmeldung Ihrer GbR abzuschließen. Rechnen Sie damit, dass die Anforderung des Führungszeugnisses und anderen Unterlagen einige Wochen in Anspruch nehmen kann. Mit dem Stempel des Sachbearbeiters können Sie die Geschäftstätigkeit Ihrer GbR ohne Bedenken aufnehmen. Tipp: Prüfen Sie, ob Ihr Personalausweis noch gültig ist. Ein abgelaufener Ausweis kann Ihre Gewerbeanmeldung verzögern.

Ist die Anmeldung Ihrer GbR erfolgreich, werden Sie in das örtliche Gewerberegister Ihrer Gemeinde aufgenommen. Ein Gewerbeschein ist ohne zeitliche Begrenzung gültig. Bei Änderungen des Geschäftssitzes oder ähnlichem müssen Sie sich allerdings beim Gewerbeamt melden. Bei Um- und Abmeldung eines Gewerbes fallen erneut Kosten an.

Nach der Anmeldung und Bestätigung der Behörde werden Durchschriften an die anderen relevanten Ämter und Kammern gesendet: Finanzamt, IHK oder HWK, Krankenkasse, Arbeitsagentur, Steueramt und Berufsgenossenschaft.

Kosten

Die Kosten für die Anmeldung einer GbR unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde. In der Regel liegen sie zwischen 15 und 60 Euro pro Gewerbe. Die Gewerbeanmeldung der GbR macht also nur einen kleinen Teil Ihrer Gründungskosten aus.

 

Behörden & Versicherung: Wo müssen Sie Ihre GbR anmelden?

Wenn Sie den Gewerbeschein erhalten haben und Ihre Gewerbeanmeldung erfolgreich war, werden weitere Behörden über Ihre Gründung informiert. Hier ist ein Überblick der nächsten Stationen der Gründungsphase:

Kammermitgliedschaft

Abhängig davon, ob Ihr Unternehmen unter die Zuständigkeit der Handwerkskammer, der Industrie- und Handelskammer oder einer gesonderten Berufskammer fällt, ist eine Mitgliedschaft verpflichtend. Nach der Gewerbeanmeldung meldet sich die Kammer selbständig bei Ihnen. Befreit sind Berufsgruppen, die zu den freien Berufen zählen. Vorsicht, auch hier gibt es Ausnahmen: Für Steuerberater, Architekten und Anwälte gibt es eine Zwangsmitgliedschaft in branchenspezifischen Berufskammern. Informieren Sie sich vorab, welcher Kammer Sie angehören.

Haben Sie Fragen zur GbR? Wir helfen gerne!

Keine Registerpflicht für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts

Sie müssen Ihre GbR nicht im Handelsregister eintragen lassen. Die Gesellschafter einer GbR werden rechtlich nicht als Kaufleute betrachtet. Ein anderes Register speziell für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts gibt es nicht. Wie jedes andere Gewerbe wird Ihr Unternehmen nach der Gewerbeanzeige in das Gewerberegister aufgenommen.

Falls Sie Ihre GbR in eine offene Handelsgesellschaft (oHG) umwandeln, wird eine Eintragung im Handelsregister nötig. Lesen Sie mehr zum Thema im Abschnitt Umwandlung in eine oHG.

Finanzamt und Steuernummer

  • Nicht-gewerbliche GbR: Das Ausfüllen eines steuerlichen Erfassungsbogen ist ausreichend. Die Anmeldung erfolgt formlos. Ein Zusammenschluss zweier oder mehrerer Freiberufler muss die Gründung der GbR beim Finanzamt anzeigen.
  • Gewerbliche GbR: Das Finanzamt meldet sich nach der Gewerbeanmeldung mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung selbständig bei Ihnen. Sie müssen in der Regel Umsatz- und Gewerbesteuer entrichten. Füllen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung per ELSTER aus, um Ihre Steuernummer zu erhalten. Mit der Steuer-ID dürfen Sie Rechnungen ausstellen.

 

Betriebsnummer beantragen für GbRs mit Personal

Falls Sie weitere Beschäftigte für Ihre GbR anstellen, benötigen Sie eine Betriebsnummer der Bundesagentur für Arbeit. Die Betriebsnummer ist notwendig, um Ihre Angestellten bei der Krankenkasse und anderen Trägern der Sozialversicherungen anzumelden. Dies ist auch der Fall, wenn Sie nur geringfügig Beschäftige, Mini-Jobber oder Auszubildende einstellen. Der Betriebsnummern-Service der Bundes Agentur für Arbeit bietet ein Online-Meldeverfahren zur Sozialversicherung. Die Beantragung der Betriebsnummer ist kostenlos.

Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft

Wie jedes andere Gewerbe müssen Sie Ihre GbR auch bei einer zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden. Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Welche der zahlreichen Berufsgenossenschaften für Ihre Branche zuständig ist, können Sie durch eine einfache Recherche herausfinden oder beim Der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) kostenfrei erfragen unter der Telefonnummer 0800 60 50 40 4.

Ausnahme: Falls Sie in der Landwirtschaft tätig sind, ist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau der Träger Ihrer gesetzlichen Sozialversicherungen.

Mitgliedschaft in Branchenverbänden

Es gibt unzählige Vereine für Existenzgründer jeder Branche. Mitgliedschaften sind freiwillig. Erkundigen Sie sich, welche regionalen und bundesweiten Vereine, Verbände oder Innungen es gibt und welche Schwerpunkte sie haben. Die Vorteile eines Verbandsmitgliedes können vielfältig sein wie zum Beispiel:

  • Juristische Unterstützung
  • Mediatoren-Funktion im Streitfall
  • Kontinuierlicher Erfahrungs- und Informationsaustausch
  • Netzwerk und Kontakte
  • Vergabe von Aufträgen
  • Branchenrelevante Neuigkeiten: Statistiken, Schlagzeilen, Trends, Rechtliches
  • Eintrag in Branchensuchmaschine
  • Vertretung der Berufsgruppe nach außen: starke Interessenvertretung auf politischer und wirtschaftlicher Ebene
  • Vergabe von Auszeichnungen und Zertifizierungen

 

Sozialversicherungspflicht: Überblick behalten

Die Gründer und Gesellschafter einer GbR unterliegen als natürliche Personen der Sozialversicherungspflicht, wenn sie auch als Selbständige der Versicherungspflicht unterliegen. Die Träger der gesetzlichen Sozialversicherungen müssen folglich über Ihre GbR-Gründung informiert werden. Im Regelfall übernimmt das Gewerbeamt die Weiterleitung der Durchschriften. Prüfen Sie aber in jedem Fall, ob die Kranken- und Pflegekasse, die Arbeitsagentur, die Rentenversicherung, die Berufsgenossenschaft und ggf. die Künstlersozialkasse über Ihre Gründung informiert wurde. Zahlen Sie keine Beiträge, haben Sie keinen Anspruch auf Leistungen im Schadensfall.

Wenn Sie unsicher sind, welchen Pflichtversicherungen Sie als Gesellschafter und Geschäftsführer Sie betreffen, können Sie bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund Ihren Status prüfen lassen.

Sind alle notwendigen Anmeldungen der GbR erledigt, haben Sie einen der Meilensteine Ihrer Gründungsphase bereits erreicht.

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Umwandlung der GbR in eine offene Handelsgesellschaft (oHG)

Planen Sie Großes für Ihre GbR? Dann wird vermutlich früher oder später ein Rechtsformwechsel nötig: Es ist möglich, dass Ihre GbR zu einer offenen Handelsgesellschaft umfirmiert werden muss. Sobald Ihre Jahresumsätze 500.000 Euro überschreiten, geht der Gesetzgeber davon aus, dass Ihre Gesellschaft „in kaufmännischer Weise betrieben” wird.

Wichtige Eckdaten zur Rechtsform oHG:

  • Personengesellschaft mit Handelszweck.
  • Handelsregistereintrag erforderlich
  • Kein Mindestkapital notwendig
  • Gesellschafter bleiben Vollhafter

Mit der Umwandlung einer GbR zur oHG wird aus Ihrem Kleingewerbe ein Handelsgewerbe. Sprechen Sie mit einem Steuerberater, sobald Ihre jährlichen Umsätze die Viertelmillion Euro übersteigen.

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