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GmbH-Geschäftsführergehalt: Das müssen Sie wissen
Der durchschnittliche GmbH-Geschäftsführer ist 50 Jahre alt und verdient pro Jahr 137.500 Euro (BBE-Media Studie zu Geschäftsführer-Gehältern, 2014). Doch wie sehen die gesetzlichen Werte aus? Was ist vorgeschrieben und was darf selbst gesetzt werden?
Das Geschäftsführergehalt in der GmbH bildet einen stetigen Streitpunkt zwischen Finanzamt und den Unternehmen. Unternehmer sollten darauf achten, dass die Vergütung des Geschäftsführers „gerichtsfest” ist und von den Finanzbehörden in dieser Höhe akzeptiert wird. Denn schnell kann sich der Verdacht einer verdeckten Gewinnausschüttung auftun.
Eine Möglichkeit, um Vorwürfe abzuweisen, ist auf jeden Fall der schriftliche Geschäftsführervertrag. Mit diesem sorgen Unternehmer für eine saubere Trennung von der Vergütung des Geschäftsführers und der Gewinnentnahme als Gesellschafter. Diese Trennung ist klar erkennbar, da die Vergütung des Geschäftsführers über die Lohnsteuer besteuert wird, die Gewinnentnahme jedoch über Einkünfte aus Kapitalvermögen. Im Endeffekt werden so zwar auch die Gewinnverlagerungen versteuert, das Unternehmen spart sich jedoch die Gewerbesteuer. Verdeckte Gewinnausschüttungen werden deshalb, sobald aufgedeckt, zusätzlich und nachträglich mit der GmbH-Steuer verrechnet (Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer). Gesellschafter-Geschäftsführer, die Anteile am Unternehmen tragen und ihr Gehalt mitbestimmen dürfen, sollten ebenso darauf achten, dass die Höhe ihres Gehalts branchenüblich und „angemessen” ist.
Wann ist ein GmbH-Geschäftsführergehalt angemessen?
Um zu beurteilen, ob das Gehalt eines Gesellschafter-Geschäftsführers angemessen ist, sollten Unternehmer die einzelnen Posten der Gesamtbezüge ihres Geschäftsführers genau unter die Lupe nehmen. Denn spätestens bei der Betriebsprüfung wird das Geschäftsführergehalt und seine Angemessenheit kontrolliert. Folgende Posten des Entgelts sollten überprüft werden:
- Monatliches oder Jahresfestgehalt
- Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld
- Tantiemen, Gratifikationen
- Pensionszusagen
- Preisnachlässe
- Dienstwagen
- Etc.
Die Vergütungen, Einmalzahlungen, Tantiemen etc. werden im sogenannten Geschäftsführeranstellungsvertrag geregelt. Dieser sollte grundsätzlich schriftlich festgehalten werden, um im Falle einer unerwarteten Betriebsprüfung alle wichtigen Details sofort zur Hand zu haben. Unternehmer sollten all diese Vergütungsbestandteile genau prüfen, mit in die Rechnung einbeziehen und diese einem umfassenden Branchenvergleich mit anderen Unternehmen unterziehen. Nur so gehen Sie auf Nummer sicher, dass das Geschäftsführergehalt einer Betriebsprüfung standhält. Zur Orientierung können Sie sich nach gängigen Vergütungsstudien richten, beispielsweise der Studie der BBE Unternehmensberatung, deren Zahlen vom Finanzamt als Zahlungsmaßstab anerkannt werden.
Das Geschäftsführergehalt wird nicht nur an der Branche, sondern an diversen weiteren Faktoren gemessen: dem Jahresumsatz der GmbH, der Unternehmensgröße sowie dem Verantwortungsgrad des Geschäftsführers (Allein- oder Mitgeschäftsführer, Vorsitzender).
Im Jahr 2013 haben die Ergebnisse der BBE Studie zum GmbH-Geschäftsführergehalt für unterschiedliche Branchen folgendes ergeben (oben):
Die untere Grafik zeigt das Jahresfestgehalt von GmbH-Geschäftsführern 2017 ohne Tantiemen. Diese Werte wurden jedoch nach Jahresumsatz der GmbH geordnet. Man erkennt, dass die Vergütung des GmbH-Geschäftsführers nicht nur von der Branche, sondern auch vom Umsatz abhängig ist.
So machen Sie Ihr GmbH-Geschäftsführergehalt rechtssicher
Bei welchen Regelungen schauen die Betriebsprüfer genau hin? Wie stellen Sie sicher, dass Ihr Geschäftsführergehalt dem Fiskus keine Angriffsfläche bietet? Überprüfen Sie die folgenden Punkte, um zu kontrollieren, ob Ihr GmbH-Geschäftsführervertrag die Vergütung angemessen regelt:
Gehaltsbestandteile prüfen
Sie sollten alle oben erwähnten Gehaltsbestandteile schriftlich im Vertrag festhalten: monatliches Festgehalt, jährliche Einmalzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld), Tantiemen, Provisionen, Prämien, Pensionszusagen, steuerfreie Zuwendungen, Versorgungsleistungen, ein privat genutzter Dienstwagen.
Nebenleistungen prüfen
Einige Leistungen müssen im GmbH-Geschäftsführervertrag im Gegensatz zum herkömmlichen Arbeitsvertrag zusätzlich geregelt werden, da der Geschäftsführer einer GmbH nur im Sonderfall als Arbeitnehmer zählt und somit Regelungen des Arbeitnehmerschutzgesetzes nicht für diesen gelten. Folgende Nebenleistungen müssen individuell im Geschäftsführervertrag festgehalten werden: Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Mutterschutz oder Hinterbliebenenversorgung.
Überstundenregelung
In der Regel ist eine gesonderte Vergütung für Überstunden tabu, da der GmbH-Geschäftsführer als Führungskraft nicht nach Stunden, sondern mit einem Festgehalt bezahlt wird.
Tantiemen und Vergütungsrelation regeln
Es gibt zwei Arten von Tantiemen: Umsatztantiemen und Gewinntantiemen. Während Gewinntantiemen von den meisten Unternehmern genutzt werden, setzen nur sehr wenige Unternehmer auf die Umsatztantieme, und das auch nur zeitlich begrenzt. Umsatztantiemen sind nur in bestimmten unternehmerischen Situationen zu empfehlen, beispielsweise unmittelbar nach der Gründung; diese werden auch nur im Ausnahmefall anerkannt. Wenn eine GmbH sich in einer Auf- oder Umbauphase befindet, wird die Umsatztantieme durchaus akzeptiert, da die Gewinntantieme in diesem Fall ins Leere laufen würde. Die Gewinntantieme ist abhängig von der Ertragslage und kann somit auch nicht die Liquidität der GmbH gefährden. Weiterhin sollte das Verhältnis Festgehalt zu Tantieme grundsätzlich bei 75 zu 25 liegen. Das bedeutet, dass die Vergütung nicht unverhältnismäßig erfolgsabhängig ausgestaltet werden darf. Abweichungen sind generell möglich und erlaubt, sollten aber hieb- und stichfest erklärbar sein, da sonst schnell das Urteil „verdeckte Gewinnausschüttung” fällt. Die Vergütungsrelation muss bei mehreren Geschäftsführern außerdem angepasst werden; so darf die Tantieme der gesamten Geschäftsführer zusammen 25 % nicht überschreiten.
Altersvorsorge für den GmbH-Geschäftsführer: Pensionszusage überprüfen
Da GmbH-Geschäftsführer meist kein Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung sind, müssen sie selbst für ihre Altersvorsorge aufkommen. Mit einer Pensionszusage kann die GmbH ihren Geschäftsführer bei der Sicherung der Altersvorsorge unterstützen; die Pensionszusage muss allerdings im Geschäftsführervertrag notiert werden. Die GmbH vergütet dem Geschäftsführer damit auch nach dessen Austritt weiterhin. Somit muss der GmbH-Geschäftsführer keine Versicherungen für das Alter abschließen und aus eigener Tasche bezahlen, sondern erhält den entsprechenden Schutz von der GmbH, indem diese ihm Leistungen verspricht, beispielsweise die Altersrente, Witwer/n- und Waisenrente für die Angehörigen oder Invalidenrente. Unternehmer sollten die Rückstellungen der Pensionszusage regelmäßig prüfen, denn die Beiträge erhöhen sich mit dem Gehalt jährlich und sind diesem anzupassen.
Gehaltserhöhung für GmbH-Geschäftsführer?
Sollten Sie sich als GmbH-Geschäftsführer ein höheres Gehalt auszahlen? Tatsächlich gibt es gute Gründe, die für eine Gehaltserhöhung sprechen. Jedoch sind Gehaltserhöhungen auch immer mit Vorsicht zu genießen. So vermeiden Sie eventuelle Probleme und überzeugen auch die Gesellschafterversammlung von ihrer Gehaltserhöhung:
Bei Liquiditätsproblemen können Sie ohne Verzögerung handeln
Selbst falls es kurzfristig zu einem Liquiditätsengpass kommen sollte, beispielsweise durch eine Finanzkrise oder den Ausfall eines wichtigen Kunden, bleiben Unternehmer trotz des erhöhten Geschäftsführergehalts handlungsfähig und steuerlich risikofrei: denn der Geschäftsführer der GmbH kann jederzeit beschließen, auf sein Gehalt zu verzichten und einen Gehaltsverzicht durchzuführen. Das Finanzamt wird diesen sogar anerkennen, wenn Sie mit der GmbH vereinbaren, dass die Zahlungen nachgeholt werden, sobald sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens gebessert hat.
Durch das Vorsichtsprinzip verdient der Fiskus
Die meisten Geschäftsführer handeln tatsächlich wie Geschäftsleute und zahlen sich selbst eher zu wenig als zu viel, um die finanzielle Lage der GmbH zu schonen. Allerdings wird es teuer, wenn Sie den Gewinn des Unternehmens ins Privatvermögen überführen wollen: Für Gewinnrücklagen zahlen Unternehmer doppelt Steuern, nämlich die GmbH-Steuer (= Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer) und obendrauf noch die Abgeltungsteuer der Gewinnausschüttung (25 %). Wenn Sie jedoch Ihr Gehalt höher ansetzen, kommen Sie nach Lohnsteuer und Einkommenssteuer mit mehr Gewinn ans Ziel.
Ein Mindestverdienst kann nicht ausgeglichen werden
Sollten Sie nach Jahren feststellen, dass Sie sich eigentlich mehr auszahlen könnten, kann dieser private Einkommensverlust nicht steuerneutral nachgebessert werden. Vom Finanzamt akzeptiert werden grundsätzlich nur gleitende Gehaltserhöhungen und keine Gehaltssprünge. Solange sich Steigerungen am allgemeinen Lohnniveau orientieren, wird meist keine Beanstandung des Finanzamtes folgen; sobald die Lohnerhöhung jedoch 10 % übersteigt, können Unternehmer damit rechnen, dass von einer verdeckten Gewinnausschüttung ausgegangen wird.
Fazit: Vergütung des GmbH-Geschäftsführers
Das GmbH-Geschäftsführergehalt kann sehr verschieden ausfallen. Je nach Betriebsgröße, Jahresumsatz, Verantwortungsgrad des Geschäftsführers und Branche kann es zu erheblichen Unterschieden in der Vergütung kommen. Eine Summe, die man konkret und allgemein als Gehaltsempfehlung nennen könnte, gibt es nicht. Wenn alle obigen Schritte befolgt sind und es immer noch Unklarheiten geben sollte, ob die errechnete Summe angemessen ist, kann ein Unternehmer folgende Faustregel anwenden: Ein GmbH-Geschäftsführer darf steuerlich gefahrlos das 2,5-Fache des zweitbestbezahltesten Mitarbeiters verdienen. Diese Daumenregel gilt nach der BFH-Rechtsprechung und wird als betriebsinterner Gehaltsvergleich bezeichnet. Bitte beachten Sie, dass diese Kennzahl Schwankungen unterliegen kann; so liegt sie in der Industrie beispielsweise bei 2,2, in der Dienstleistungs-Branche hingegen bei 2,95.
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