Gewerbeanmeldung: Formular richtig ausfüllen

Mit unseren Tipps füllen Sie Ihr Formular zur Gewerbeanmeldung garantiert richtig aus – damit Ihre Gewerbeanmeldung gelingt und das ausgefüllte Formular nicht zurückgewiesen oder abgelehnt wird.

 

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Inhaltsverzeichnis

Pflicht zur Anmeldung!

Gemäß § 14 der Gewerbeordnung (GewO) ist jeder Gewerbetreibende zur Anzeige seiner gewerblichen Tätigkeit angehalten. Diese Anzeige wird auch als Gewerbeanmeldung bezeichnet. Wie eine Gewerbeanmeldung generell funktioniert, können Sie in unserem Ratgeber nachlesen. Bevor Sie jedoch das Formblatt zur Anmeldung ausfüllen, sollten Sie sich unsere Ausfüllhilfe durchlesen.

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Andreas Munck

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Andreas Munck

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Gewerbeanmeldung: Das Formular

Bevor wir mit Ihnen jedes Feld durchgehen, sollten Sie das allgemeine Gewerbeanmeldungs-Formular vor sich haben. Die IHK Wiesbaden stellt auf ihren Seiten ein digital ausfüllbares Formular zur Verfügung, welches Sie hier herunterladen können. Lesen Sie sich zunächst alle Felder komplett durch, bevor Sie mit dem Ausfüllen beginnen. Einige Felder sind relativ selbsterklärend, bei anderen gibt es je nach der Rechtsform, die Sie wählen, unterschiedliche Antwortmöglichkeiten.

 

Ausfüllhilfe für die Gewerbeanmeldung

Die folgenden Hinweise beziehen sich auf das Formular GewA 1 zur Neuerrichtung oder Übernahme eines Gewerbes.

Feld Beschreibung
Name der entgegennehmenden Stelle Tragen Sie die Gemeinde ein, in welcher die Betriebsstätte liegt
Gemeindekennzahl Tragen Sie hier die Kennzahl der Gemeinde ein, in der die Betriebsstätte liegt. Die Kennzahl können Sie hier herausfinden.
1 Sind Sie im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister, ggf. im Stiftungsverzeichnis eingetragen? Falls ja: Geben Sie den eingetragenen Namen mit Rechtsform (bei GbR: weitere Gesellschafter) an. Dieses Feld können Sie frei lassen, falls keine Eintragung vorliegt.
2 Geben Sie Ort und Nummer des Eintrages im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister oder Nummer im Stiftungsverzeichnis an.
3 Geben Sie den Namen Ihres Geschäfts an, wenn er vom Namen in Feld 1 abweicht (Geschäftsbezeichnung: z. B. Gaststätte Sonnenschein, Friseur Haarspalter).
11 In diesem Feld müssen Sie die vertretungsberechtigte Person angeben. Bei Aktiengesellschaften wird auf diese Angabe verzichtet; bei Zweigniederlassungen oder unselbständigen Zweigstellen muss ebenfalls die vertretungsberechtigte Person angegeben werden.
12 Geben Sie die Zahl der geschäftsführenden Gesellschafter (nur bei Personengesellschaften) oder die Zahl der gesetzlichen Vertreter (nur bei juristischen Personen) an. Dieses Feld können Sie frei lassen, falls Sie mit einem Einzelunternehmen oder als eingetragener Kaufmann ein Gewerbe anmelden möchten.
13 Kreuzen Sie an, ob eine Beteiligung der öffentlichen Hand vorliegt.
14 Bei inländischen Aktiengesellschaften, Zweigniederlassungen und unselbstständigen Zweigstellen; Nennen Sie die vertretungsberechtigte Person / den Betriebsleiter.
15-17 Nennen Sie Adresse und Kontaktdaten der Betriebsstätte, Hauptniederlassung (nur falls Betriebsstätte lediglich Zweigniederlassung oder unselbstständige Zweigstelle ist) und früherer Betriebsstätte.
18 Der Gegenstand des Betriebes ist hier umfassend und genau zu beschreiben; dabei reichen allgemein gehaltene Angaben nicht aus (Beispiel: “Handel mit Waren aller Art”). Bezeichnungen der folgenden Art sind jedoch erlaubt: Elektroinstallationen, Großhandel mit Tiernahrung, Herstellung von Möbeln, etc. Unterstreichen Sie bei mehreren Tätigkeiten bitte den Schwerpunkt.
19 Kreuzen Sie an, ob es sich um einen Nebenerwerb handelt.
20 Nennen Sie das Datum, an dem Sie mit der Ausübung des Gewerbes beginnen.
21 Kreuzen Sie die Art des Betriebs an.
22 Feld 22 muss immer zwingend ausgefüllt werden, auch wenn Sie keine Mitarbeiter beschäftigen oder dies noch nicht bekannt ist. Einzutragen ist hier die Anzahl der bei Gewerbebeginn Beschäftigten.
23 Kreuzen Sie an, ob es sich um eine Hauptniederlassung, eine Zweigniederlassung oder eine unselbstständige Zweigstelle handelt.
24 Machen Sie hier ein Kreuz, wenn es sich um ein Reisegewerbe handelt.
25 Geben Sie an, ob es sich um eine Neugründung, eine Wiedereröffnung, einen Wechsel der Rechtsform, einen Übergang nach dem Umwandlungsgesetz (z.B. Verschmelzung, Spaltung), einen Gesellschaftereintritt oder eine Übernahme (Erbfolge, Kauf oder Pacht) handelt.
26 Außer bei Neugründung: Nennen Sie den Namen des früheren Gewerbetreibenden oder den früheren Firmennamen.
27 Außer bei Neugründung: Nennen Sie den bisherigen gesetzlichen Unfallversicherungsträger.
28 Klären Sie mit dem Gewerbeamt ab, ob der Betriebsinhaber für die angemeldete Tätigkeit eine Erlaubnis benötigt. Ist diese erforderlich, geben Sie an, ob diese vorliegt. Lautet die Antwort „Ja“, nennen Sie außerdem das Ausstellungsdatum und die erteilende Behörde.
29 Klären Sie mit der Handwerkskammer ab, ob Ihr Betrieb in die Handwerksrolle einzutragen ist (gilt für alle Handwerksbetriebe der Anlage A der Handwerksordnung). Ist eine Eintragung verpflichtend, kreuzen Sie bitte an, ob diese erfolgt ist. Lautet die Antwort „Ja“, nennen Sie außerdem das Ausstellungsdatum und den Namen der Handwerkskammer.
30 Klären Sie ab, ob der Betriebsinhaber einen Aufenthaltstitel bzw. ein Visum benötigt? Falls ja, kreuzen Sie bitte an, ob dieser vorliegt. Lautet die Antwort „Ja“, nennen Sie außerdem das Ausstellungsdatum und die erteilende Behörde.
31 Liegt ein Aufenthaltstitel/Visum vor: Kreuzen Sie bitte an, ob Erwerbstätigkeit auf dem Aufenthaltstitel mit einer Auflage oder Beschränkung versehen ist. Lautet die Antwort „Ja“, geben Sie diese an.

Gewerbe ummelden oder abmelden

Um Ihr Gewerbe umzumelden oder abzumelden, benötigen Sie ein anderes Formblatt als das oben angegebene. Die IHK Wiesbaden hat diese ebenfalls auf ihrer Seite veröffentlicht:

Bitte beachten Sie auch die Fußnoten in den PDFs.

Beide Formblätter weisen ungefähr dieselben Felder auf wie das der Gewerbeanmeldung, weshalb es nicht allzu schwierig sein dürfte, mit unserer Ausfüllhilfe auch diese Formulare auszufüllen.

  1. Die 10 Stationen Ihrer Gründung: Checkliste

    1. Geschäftsidee entwickeln
    2. Beratung und Vorbereitung
    3. Rechtsform auswählen
    4. Namensprüfung durch IHK
    5. Beurkundung beim Notar
    6. Eröffnung des Geschäftskontos
    7. Handelsregistereintragung
    8. Gewerbeanmeldung
    9. Anmeldung beim Finanzamt
    10. Erste Schritte als Unternehmer

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