Inhaltsverzeichnis
- Brauche ich ein Impressum für die Website meiner Firma?
- Wo muss das Impressum auf der Website verankert sein?
- Welche Fehler sollten Sie unbedingt beim Webdesign vermeiden?
- Pflichtangaben im Impressum für UG und GmbH
- GmbH und UG: Musterimpressum als Vorlage
- Warum brauche ich ein Impressum für meine Kapitalgesellschaft?
- Welche Vorteile hat ein Impressum für mein Unternehmen?
- Welche Angaben im Impressum einer GmbH und UG sind freiwillig?
- Rechtliche Streitstände zum Thema Impressum
- Tipps für ein dauerhaft rechtskonformes Impressum
- Weitere wichtige Impressen für eine GmbH oder UG
Brauche ich ein Impressum für die Website meiner Firma?
Die Antwort lautet ja. Jede gewerblich betriebene Website muss ein Impressum aufweisen, ohne Ausnahme. Das bedeutet, dass jede von einer Kapitalgesellschaft betriebene Internetpräsenz der Impressumspflicht unterliegt.
Wo muss das Impressum auf der Website verankert sein?
Das Impressum darf nicht irgendwo versteckt sein, sondern muss „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar” sein. Was bedeutet diese Beschreibung konkret für Ihr Webdesign?
Auch wenn das Gesetz nicht genau definiert, wie ein Impressum integriert werden muss, erfüllen diese Kriterien die gesetzliche Definition:
- Impressum muss von jeder individuellen Unterseite erreichbar sein
- Link zum Impressum muss klickbar sein und eindeutig als „Impressum” betitelt werden
- Platzierung des Links im fixierten Seitenmenü, Kopf- oder Fußbereich der Website
- Immer verfügbar
Welche Fehler sollten Sie unbedingt beim Webdesign vermeiden?
Ungenaue Bezeichnung
Wenn Sie Ihr Impressum in einem Sammelbegriff wie „Rechtliches” oder „Kontakt” verstecken, ist das Kriterium der leichten Erkennbarkeit nicht erfüllt. Bezeichnen Sie den Link-Text immer eindeutig. Schwammige Bezeichnungen wie „Info” oder „Hinter den Kulissen” sind nicht erlaubt.
Verstecktes Impressum
Als Pop-up oder Menüpunkt in einem Aufklapp-Menü ist das Impressum nicht zulässig, denn der Nutzer der Website kann es nicht unmittelbar erreichen. Sobald mehr als zwei Klicks nötig sind oder das Erreichen durch Browser-Erweiterungen wie Pop-up Blocker verhindert werden kann, machen Sie Ihre Website abmahnbar. Ein Impressum innerhalb der AGBs reicht ebenso wenig aus. Die unmittelbare Erreichbarkeit ist gegeben, wenn der Nutzer das Impressum durch zwei Klicks erreichen kann. So entschied der Bundesgerichtshof (BGH) im Jahre 2006.
Impressum nur auf der Startseite
Jede Website hat statische und dynamische Elemente. Ein Beispiel ist die Navigationsleiste bei Facebook, die immer im Kopfbereich (Header) erscheint, egal auf welcher Unterseite Sie sich aktuell aufhalten. Der Fußbereich (Footer) der Website ist in der Regel auch fixiert und verändert sich nie. Genau in diesen Elementen der Website muss Ihr GmbH-Impressum integriert werden.
Ein klickbares Impressum, das einzig und allein von der Startseite oder ausgewählten Unterseiten zu erreichen ist, entspricht nicht dem Kriterium der unmittelbaren Erreichbarkeit.
Auch wenn Sie ein vollständiges, rechtskonformes Impressum bieten, ist die Zugänglichkeit entscheidend für die Abmahnsicherheit! Auch wegen Missachtung der Vorgaben zur Platzierung und Erreichbarkeit innerhalb der Website können Sie abgemahnt werden.
Kompatibilitätsprobleme
Um zu erreichen, dass das Impressum Ihrer GmbH oder Unternehmergesellschaft ständig verfügbar ist, muss dessen Darstellung kompatibel mit den gängigen Standardbrowsern sein. Dazu zählt ebenfalls das Thema Responsiveness: Auch auf Smartphones, Tablets und anderen Geräten muss das Impressum einwandfrei dargestellt werden. Ist diese Kompatibilität nicht gegeben, kann die Website abgemahnt werden.
Pflichtangaben im Impressum für UG und GmbH
- „Angaben gemäß § 5 TMG” als Einleitung
- Kontaktdaten
- Firmenname mit dem Rechtsformzusatz „GmbH” oder „UG (haftungsbeschränkt)”
- Ergänzung „i. G.”, „i. A.” oder „i. L.“ hinter dem Firmennamen (falls sich die Gesellschaft in Gründung, Abwicklung oder Liquidation befindet)
- Adresse des Geschäftssitz
- Telefonnummer
- E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme (klickbar)
- Link zur Startseite (klickbar)
- Angaben zum Handelsregistereintrag (sobald vorhanden)
- Registergericht
- Registernummer
- Vertretungsberechtigte Geschäftsführer mit Vor- und Nachnamen
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (falls vorhanden)
Dies sind die Minimalangaben, die jede GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) in ihrem Impressum auflisten muss.
Beispiel Impressum GmbH
Angaben gemäß § 5 TMG:
Musterfirmenname GmbH
Musterstraße 1
12345 Musterstadt
Kontakt:
01234 – 567890-1
mustermail@musterfirma.de
www.musterfirma.de
Registergericht: Musterstadt
Registernummer: HRB 666666
Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Conny Mustergründerin
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a UStG:
DE777777777
Ergänzungen der Impressums-Angaben
Zusätzlich gibt es einige Sonderfälle, in denen Ihr Unternehmen weitere Angaben verfügbar machen müssen. Bitte prüfen Sie immer für Ihren Einzelfall, welche Zusatzinformationen Sie im Impressum veröffentlichen müssen!
Redaktionelle Inhalte
Falls Sie redaktionelle oder journalistische Inhalte auf der Firmenwebsite anbieten, müssen die verantwortlichen Redakteure mit vollem Namen und Wohnsitz angegeben werden. Dies betrifft zum Beispiel Dienstleister, die einen Blog betreiben, Branchen-Nachrichten oder eine Community bereitstellen. Leiten Sie die Informationen beispielsweise mit folgendem Satz ein:
„Verantwortlich für den Inhalt [des Blogs o. ä.] nach § 55 Abs. 2 RStV”
Zulassungspflichtige Gewerbe
Betreiben Sie ein Unternehmen, dass eine Gewerbeerlaubnis voraussetzt, so müssen Sie die zuständige Aufsichtsbehörde inklusive Anschrift, Telefonnummer und Webadresse angeben. Waffenhändler müssen beispielsweise das verantwortliche Ordnungsamt im Impressum ausweisen.
Kammergebundene Berufe
Berufsgruppen mit Kammerpflicht wie etwa Steuerberater, Ärzte oder Rechtsanwälte, die innerhalb einer Kapitalgesellschaft organisiert sind, müssen die zuständige Kammer inklusive Anschrift, Telefonnummer und Webadresse angeben.
Online-Händler und E-Commerce
Wenn Sie Produkte und Dienstleistungen über Ihre Website vertreiben, müssen Sie auf die EU-weite Streitschlichtungsbehörde verweisen inklusive einer E-Mail-Kontaktadresse, unter der Kunden Beschwerden melden können. Zumindest der Link zur Online-Streitbeilegung muss klickbar sein. Diese Angaben sollen Verbrauchern helfen, sich im Streitfall zu orientieren und bei Bedarf an eine zuständige EU-weite Behörde zu wenden.
GmbH und UG: Musterimpressum als Vorlage
Wie die Angaben beispielhaft aussehen sollten, können Sie im Detail unserem Musterimpressum für GmbH und UG entnehmen. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um eine Textvorlage aus standardisierten Bausteinen handelt, die keine Abmahnsicherheit garantiert.
Warum brauche ich ein Impressum für meine Kapitalgesellschaft?
Nicht erst seit dem Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 sind Websitenbetreiber der Transparenz verpflichtet. Jeder Nutzer soll die Möglichkeit haben, Auskunft über die Verantwortlichen der Inhalte zu erhalten und diese zu kontaktieren. Im Laufe der letzten Jahre haben sich die gesetzlichen Vorschriften kontinuierlich verschärft, um Daten besser zu schützen und Internetkriminalität vorzubeugen.
Das war längst nicht immer so. Zu Zeiten, in denen das Internet tatsächlich noch „Neuland” war, tummelten sich viele Betreiber im Internet, über die keine oder nur sehr wenige Informationen zu finden waren. Im Betrugsfall stand der Verbraucher also vor der Frage: Wer steckt hinter der Abzocke? Die rechtliche Handhabe war deutlich eingeschränkt. Gesetzesreformen haben hier mittlerweile Abhilfe geschafft.
Die Informationen, die in einem Impressum enthalten sind, sollen im Streitfall dazu dienen, Rechtsverfolgungen aufzunehmen. So soll die Position der Internetnutzer aus rechtlicher Sicht nachhaltig gestärkt werden.
Welche Vorteile hat ein Impressum für mein Unternehmen?
Ein korrektes Impressum schützt Ihr Unternehmen nicht nur vor Abmahnungen, sondern schafft auch Vertrauen bei Besuchern Ihrer Firmenseite. Laut einer Bitkom-Umfrage 2017 nannten etwa die Hälfte aller Befragten das Impressum als entscheidenden Faktor bei der Bewertung der Seriosität des Webshop-Betreibers. Gleichzeitig haben Nutzer durch ein Impressum die Möglichkeit, möglichst unkompliziert den direkten Kontakt mit Ihnen zu suchen, bevor es zu einem Rechtsstreit kommen muss.
Welche Angaben im Impressum einer GmbH und UG sind freiwillig?
Einige Angaben im Impressum einer Kapitalgesellschaft sind freiwillig zu treffen. Prüfen Sie für Ihren Einzelfall, ob die Veröffentlichung zusätzlicher, nicht verpflichtender Angaben sinnvoll ist.
- Faxnummer
- Kapitalisierung: Angaben zum Stammkapital der Gesellschaft sind freiwillig. Wenn Sie sich dazu entscheiden, dass Stammkapital aufzuführen, sind Sie allerdings dazu verpflichtet, den Gesamtbetrag noch fehlender Stammeinlagen auszuweisen.
- Steuernummer: Die inländische Steuer-ID muss nicht angegeben werden! Falls Sie eine USt-IdNr besitzen, gehört sie zu den Pflichtangaben des Impressums. Wenn Ihrem Unternehmen keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr) zugeteilt wurde, müssen Sie stattdessen nicht die Steuernummer oder Steueridentifikationsnummer im Impressum veröffentlichen
Rechtliche Streitstände zum Thema Impressum
Nach wie vor gibt es viele Feinheiten, die rechtlich nicht eindeutig definiert sind. Durch mehrere Gerichtsurteile in den vergangenen Jahren hat die Rechtsprechung auf nationaler und EU-Ebene versucht, Grauzonen einzuschränken und Unklarheiten auszumerzen.
Direkter Kommunikationsweg
Ob die Telefonnummer im Impressum neben einer E-Mail-Adresse verpflichtend ist, wurde bereits mehrfach vor Gericht diskutiert: Neben der Mail-Adresse muss noch eine weitere, unmittelbare und effiziente Kontaktmöglichkeit bestehen, entschied der Europäische Gerichtshof. Diese muss aber nicht zwingend eine Telefonnummer sein. Laut einem BGH-Urteil ist die Voraussetzung für einen zulässigen, alternativen Kommunikationsweg, dass für den Verbraucher keine zusätzlichen Kosten entstehen. Eine Mobiltelefonnummer ist zwar zulässig, aber ein Kontaktformular ersetzt die Angabe einer elektronischen Postadresse nicht!
Angaben zur Firma
Mehrere Urteile – wie das des Oberlandesgerichts Düsseldorf von 2013 – bestätigten außerdem, dass die Vertretungsberechtigten nicht zur „Angabe der Firma“ gehören. Das Urteil besagt, dass die Angabe der Geschäftsführer einer GmbH oder UG im Impressum nicht verpflichtend ist. Allerdings widerspricht das Urteil den Regelungen des Telemediengesetzes (§ 5 TMG Abs. 1 S. 1). Wir empfehlen also dennoch, die Vertretungsberechtigten in Ihr Impressum aufzunehmen.
Es gibt viele weitere Feinheiten, die Sie im Zweifelsfall mit einem Fachanwalt besprechen sollten.
Tipps für ein dauerhaft rechtskonformes Impressum
- Vertrauen Sie nicht ausschließlich auf Impressums-Generatoren im Internet. Oftmals werden hier nur die Standards per Eingabemaske abgefragt, die nicht alle Sonderfälle abdecken. Ein generiertes Impressum garantiert keine Rechtssicherheit.
- Halten Sie sich selbst auf dem Laufenden. Neue Urteile und Richtlinien im Bereich Daten- und Verbraucherschutz werden regelmäßig sowohl auf nationaler und EU-Ebene getroffen bzw. verabschiedet. Abonnieren Sie Newsletter vertrauenswürdiger Fachmedien.
- Sprechen Sie mit einem Experten und sichern Sie sich rechtlich ab. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihr Impressum allen rechtlichen Anforderungen entspricht, sollten Sie einen Fachanwalt für Internetrecht kontaktieren.
- Falls Sie eine Abmahnung erhalten: Prüfen Sie genau, wer Absender und Mandant ist. Manche Kanzleien haben sich auf Mahnschreiben spezialisiert, die großflächig Verstöße beim Inhalt des Impressums, der AGBs oder der Datenschutzerklärung abstrafen. Diese Rundumschläge basieren meistens auf dem Versuch, die Wettbewerber eines Mandanten abzustrafen. Nicht immer gibt es eine eindeutige rechtliche Grundlage, die eine solche Abmahnung auch stützt. Bevor Sie also etwas unternehmen oder unterschreiben, sollten Sie immer zuerst einen Anwalt kontaktieren!
Weitere wichtige Impressen für eine GmbH oder UG
Nicht nur Ihre Website, sondern auch gewerbliche Seiten in sozialen Netzwerken erfordern ein Impressum. Wie diese Impressen im Einzelnen gestaltet werden müssen, ist in vielen Fällen (noch) nicht vom Gesetzgeber geregelt. Zusätzlich brauchen Sie ein Impressum für alle Ihre geschäftlichen E-Mails. Wenn Sie die oben genannten Angaben auch für Ihre Mails und sozialen Netzwerke benutzen, sind Sie aber auf der sicheren Seite.