Ingenieurbüro gründen: Tipps für Ihre Selbständigkeit

Sie möchten freiberuflich ein Ingenieurbüro eröffnen und sich so einen Weg in die Selbständigkeit erschließen? Erfahren Sie auf firma.de wertvolle Tipps und Infos zum Gründungsprozess, zur Anmeldung als Freiberufler, zur Rechtsformwahl, wo und wie Sie sich anmelden müssen, wie ein Businessplan auszusehen hat, welche Versicherungen Sie bereits im Vorfeld abschließen sollten und vieles mehr.

 

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Inhaltsverzeichnis

Ingenieurbüro gründen: Voraussetzungen

Um ein Ingenieurbüro zu gründen, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst ist eine Ausbildung erforderlich, die Sie für den Ingenieurberuf qualifiziert. Die Berufsbezeichnung „Ingenieur” ist durch Ingenieurgesetze der Länder geschützt und darf nur bei bestimmten Abschlüssen verwendet werden. Grundsätzlich ist in der Regel ein Studium an einer Hochschule oder Universität, einer Gesamthochschule, Fachhochschule oder Berufsakademie erforderlich. Nach Studienabschluss erhalten Ingenieure einen akademischen Grad wie

  • Ing. (grad.)
  • Diplomingenieur (Dipl.-Ing.)
  • Bachelor (B.A)
  • Master (M.A.)
  • Magister (M.A.)

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Know-how für Ingenieure

Neben dem obligatorischen Studium sollten Ingenieure darauf achten, stets über neue technische Entwicklungen in der Branche informiert zu sein. Auch Spezialisierungen in bestimmten Bereichen können Ihr Leistungsangebot aufwerten und womöglich eine Nischenzielgruppe ansprechen. Positionieren Sie sich in einem bestimmten Bereich als Experte, können Sie vielleicht bald Projekte annehmen, zu deren Umsetzung Ihre Konkurrenz nicht in der Lage ist.

 

Ingenieurbüro gründen als Freiberufler

Grundsätzlich zählt der Ingenieur als sogenannter Katalogberuf zu den freien Berufen. Freiberufler dürfen ihren Kunden einfach eine Rechnung ausstellen und bekommen ihr Honorar in voller Höhe ausbezahlt, Einkommen- und Umsatzsteuer müssen hierbei selbst abgeführt werden. Eine solche Selbständigkeit ist ohne Gewerbeanmeldung möglich und relativ unkompliziert.

Ingenieurbüro eröffnen: Vorteile als Freiberufler

Freiberufler genießen im Gegensatz zu Gewerbetreibenden zahlreiche Privilegien, die ihnen im Gegensatz zu anderen Rechtsformen zahlreiche Formalitäten ersparen. Dies ist ebenso der Fall, wenn Sie ein Ingenieurbüro eröffnen möchten.

Vorteile als Freiberufler:

  • Keine Zahlung von Gewerbesteuern
  • Keine Verpflichtung zur Mitgliedschaft bei der IHK
  • Vereinfachte Gewinnermittlung mittels Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
  • Keine Pflicht zur Erstellung handelsrechtlicher Bilanzen

 

Wo muss ich mich als freiberuflicher Ingenieur anmelden?

Eine formelle Anmeldeprozedur für Freiberufler existiert nicht, jedoch muss das Finanzamt Sie steuerlich als Freiberufler einstufen. Dazu stellen Sie beim für Sie zuständigen Finanzamt einen formlosen Antrag zur steuerlichen Erfassung. Daraufhin erhalten Sie eine Einstufung Ihrer Tätigkeit mit dem Status Freiberufler oder Gewerbetreibender. Außerdem erhalten Sie vom Finanzamt Ihre Steuernummer zur Rechnungsstellung. Werden Sie hingegen als Gewerbetreibender eingestuft, ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich.

Ingenieurbüro anmelden: Einstufung beim Finanzamt als Freiberufler

Wenn Sie als Freiberufler ein Ingenieurbüro gründen, entscheidet das Finanzamt aufgrund verschiedener Kriterien, ob Ihre Tätigkeit die Kriterien der Freiberuflichkeit erfüllt. Da der Beruf des Ingenieurs zu den sogenannten Katalogberufen zählt, erfüllt Ihr Ingenieurbüro bereits ein zentrales Kriterium für Freiberuflichkeit. Berücksichtigt werden vom Finanzamt außerdem die Abgrenzungskriterien zur gewerblichen Tätigkeit sowie der in der Tätigkeit des Unternehmens erkennbare Charakter freier Berufe. Bei der Tätigkeit eines Freiberuflers muss unter anderem der persönliche Arbeitseinsatz im Verhältnis zum Einsatz von Kapital eine tragende Rolle spielen. Einen Katalogberuf auszuüben reicht demnach nicht zwingend aus, um den Status der Freiberuflichkeit zugewiesen zu bekommen.

Nebenberuflich selbständig werden als freiberuflicher Ingenieur

Möchten Sie nebenberuflich als Ingenieur arbeiten, ist dies auch als Freiberufler möglich. Hierzu stellen Sie einen formlosen Antrag zur steuerlichen Erfassung. Selbständige können sich von der Umsatzsteuer befreien lassen, sofern sie weniger als 22.000 Euro im Jahr umsetzen. Dazu muss die Kleinunternehmerregelung beim Finanzamt beantragt werden.

In diesem Fall müssen Sie auf jeder Rechnung vermerken, dass Sie nach § 19 Umsatzsteuergesetz als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit sind. Hier sollten Sie abwägen, ob Sie die Umsatzsteuer nicht doch abführen sollten, da eine solche Rechnung vor Gewerbekunden nicht unbedingt als positiv eingestuft wird. Es ist dringend zu empfehlen, dies Ihrem Chef mitzuteilen, da er möglicherweise nicht begeistert sein wird, wenn er dies aus dem Internet oder über Kunden erfährt. Ihr Arbeitgeber darf Ihnen den Nebenerwerb außerdem untersagen, wenn Sie in Konkurrenz zu ihm treten und/oder Sie der Nebenerwerb so sehr beeinträchtigt, dass Ihre Arbeit darunter leidet.

Gilt die Berufsgenossenschaft auch für freiberufliche Ingenieure?

Freiberufliche Ingenieure können sich auf freiwilliger Basis bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) versichern, der zuständigen Berufsgenossenschaft für Ingenieure. Sie ist der größte Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland.

Ingenieurbüro als Partnerschaft anmelden

Bei einer Partnerschaft oder Partnerschaftsgesellschaft schließen sich Angehörige freier Berufe zur Rechtsform Partnerschaft zusammen. Diese Rechtsform zählt zu den Personengesellschaften. Grundvoraussetzung hierfür ist, dass es sich bei allen beteiligten Partnern, die ein Ingenieurbüro eröffnen möchten, um natürliche Personen handelt. Juristische Personen wie beispielsweise eine GmbH können einem solchen Zusammenschluss nicht angehören. Grundsätzlich ist diese Rechtsform kein Handelsgewerbe und wird daher auch nicht ins Handelsregister aufgenommen. Stattdessen müssen die Gesellschafter die Partnerschaft im Partnerschaftsregister eintragen lassen, in welchem jeder Ein- oder Austritt eines Partners oder sonstige Änderungen erfasst werden müssen.

Eine solche Partnerschaft muss alle Berufsbezeichnungen der in der Partnerschaft vertretenen Berufe im Namen enthalten. Zudem sollte wenigstens ein Name eines Partners sowie der Zusatz „& Partner“ oder „Partnerschaft“ darin enthalten sein.

Beispiel für die Firmierung der Rechtsform Partnerschaft: Ingenieurbüro Röber & Partner

 

Ingenieurbüro eröffnen als Gewerbetreibender: Rechtsform wählen

Ingenieurbüro gründen als gewerbetreibender Einzelunternehmer

Als Einzelunternehmer mit einem Ingenieurbüro werden Sie in der Regel nur dann als gewerbetreibend eingestuft, wenn Kapitaleinsatz in Ihrem Unternehmen schwerpunktmäßig eine große Rolle spielt. Wie oben beschrieben nimmt das Finanzamt nach Abwägung der Kriterien für Freiberufler eine Einstufung vor, nachdem ein informeller Antrag auf steuerliche Erfassung gestellt wurde. Wird Ihr Ingenieurbüro als Gewerbe eingestuft, sind andere Formalitäten zu erfüllen. Als gewerbetreibender Einzelunternehmer müssen Sie Gewerbesteuer bezahlen und sind dazu verpflichtet, sich in der IHK anzumelden.

Hat das Finanzamt Ihnen mitgeteilt, dass Sie als Gewerbetreibender eingestuft werden, wenn Sie ein Ingenieurbüro gründen, können Sie die Begründung von einem Rechtsanwalt prüfen lassen und ggf. Widerspruch gegen die Einstufung einreichen. Im Zweifelsfall lassen Sie sich daher am besten frühzeitig von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater beraten.

Ingenieurbüro nebenberuflich gründen als gewerbetreibender Einzelunternehmer

Möchten Sie sich nebenberuflich als Ingenieur mit einem Kleingewerbe selbständig machen, ist ebenfalls eine Gewerbeanmeldung als Einzelunternehmer notwendig. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Ihre Tätigkeit als Ingenieur nicht den Schwerpunkt der Nebenberuflichkeit ausmacht und das Finanzamt Sie daher nicht als Freiberufler einstuft.

Ingenieurbüro gründen als UG (haftungsbeschränkt)

Möchten Sie Ihr Ingenieurbüro als UG (haftungsbeschränkt) oder eine andere Kapitalgesellschaft gründen, werden Sie zwingend als Gewerbetreibender eingestuft. Außerdem ist eine Eintragung ins Handelsregister wie bei jeder UG (haftungsbeschränkt) zwingend vorgeschrieben.

Eine UG (haftungsbeschränkt) oder Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) hat den großen Vorteil, dass Ihre Haftung sich auf Ihr Geschäftsvermögen beschränkt. Als Einzelunternehmer haften Sie grundsätzlich auch mit Ihrem gesamten Privatvermögen. Ein weiterer Vorteil der UG ist, dass Sie bereits mit einem Mindestkapital von nur 1 Euro eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung gründen können. Bis ein Stammkapital von 25.000 Euro angespart ist, sind Sie mit einer UG zur Bildung von Rücklagen verpflichtet (Thesaurierungspflicht).

Die UG (haftungsbeschränkt) wird Im Volksmund auch “Mini-GmbH” genannt und ist die Rechtsform für Ihr Ingenierbüro, wenn Sie mit nur wenig Kapital eine Unternehmensform mit eingeschränkter Haftung gründen möchten. Eine Umwandlung zur GmbH ist jederzeit möglich, wenn ausreichend Kapital vorhanden ist.

Ingenieurbüro gründen als GmbH

Haben Sie 25.000 Euro als Stammkapital verfügbar, können Sie sofort eine GmbH gründen und erlangen so eine beschränkte Haftung für Ihr Unternehmen. Die GmbH ist eine auch im Ausland hoch angesehene Rechtsform, deren Bonität kaum angezweifelt wird.

Haben Sie ausreichend Stammkapital für Ihr Ingenieurbüro als Kapitalgesellschaft parat, ist eine GmbH-Gründung empfehlenswert.

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Ingenieurbüro als Gewerbetreibender eröffnen: Wo muss ich mich anmelden?

Ingenieurbüro im Handelsregister eintragen lassen

Handelt es sich bei Ihrem Ingenieurbüro um eine Kapitalgesellschaft, ist eine Eintragung im Handelsregister zwingend erforderlich. Dies gilt außerdem für eingetragene Kaufleute (e.K.). Eingetragene Kaufleute sind gewerbetreibende Einzelunternehmer, deren Tätigkeit einen in kaufmännischer Weise ausgestatteten Geschäftsbetrieb erfordert. Ist dies nicht der Fall, können Sie sich als gewerbetreibender Einzelunternehmer auch freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen. Ist die Eintragung für Sie verpflichtend, gilt für Sie unabhängig vom Zeitpunkt der Eintragung das Handelsgesetzbuch (HGB). Erfolgt die Eintragung auf freiwilliger Basis, gilt das HGB für ein Unternehmen erst ab dem Zeitpunkt der Eintragung. Die Anmeldung beim Handelsregister erfolgt grundsätzlich durch einen Notar.

Ingenieurbüro als Gewerbe anmelden

Im Gegensatz zu freiberuflich tätigen Ingenieuren müssen Sie Ihr Unternehmen als gewerbetreibender Ingenieur beim Gewerbeamt anmelden. Dies gilt sowohl für gewerbetreibende Einzelunternehmer als auch für jede Kapitalgesellschaft. Der Antrag ist beim für Ihren Unternehmenssitz zuständigen Amt einzureichen. Ihre Daten werden dann an das Finanzamt weitergeleitet, welches Sie dann zur Einreichung der Daten zur steuerlichen Erfassung auffordert. Nachdem Sie Ihre Daten eingereicht haben und diese geprüft wurden, erhalten Sie für Ihr Unternehmen eine Steuernummer und dürfen offiziell Rechnungen ausstellen

Ingenieurbüro bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) anmelden

Als gewerbetreibendes Ingenieurbüro müssen Sie sich bei der für Sie zuständigen IHK anmelden. Die IHK ist Ihnen bei vielen Fragen ein kompetenter Ansprechpartner. In der Regel wird die IHK vom Gewerbeamt über Ihre Selbständigkeit informiert und kontaktiert Sie bezüglich der Anmeldung.

Welche Berufsgenossenschaft ist für Ingenieure zuständig?

Die zuständige Berufsgenossenschaft für Ingenieure ist die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG). Sie ist der größte Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland. Eine Mitgliedschaft für Gewerbetreibende ist Pflicht, Freiberufler können sich auf freiwilliger Basis versichern.

 

Welche Bundesverbände gibt es für Ingenieure?

Nach der Eröffnung Ihres Ingenieurbüros, ist es dringend zu empfehlen, den für Sie interessanten Verbänden für Ingenieure beizutreten.

Wichtige Berufsverbände für Ingenieure sind:

  • VDI – Verein Deutscher Ingenieure
  • ZDI – Zentralverband Deutscher Ingenieure e.V.
  • VBI – Verein beratender Ingenieure
  • BDB – Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e.V.
  • BWK – Bund der Umweltingenieure
  • GIH – Verband der Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker

 

Ingenieurbüro gründen: Welche Betriebsversicherungen sind zu empfehlen?

Sichern Sie Ihr Unternehmen rechtzeitig ab, indem Sie sich professionell versichern. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist als Ingenieur sicherlich zu empfehlen.

 

Ingenieurbüro: HOAI beachten bei der Rechnungsstellung

Zusätzlich zu den individuell vereinbarten Regelung gilt für die Ingenieursbranche eine besondere Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), die als verpflichtendes gesetzliches Preisrecht für Ingenieure sowie Architekten und Bauherren gilt. Die aktuelle HOAI ist stets online einzusehen auf www.bundesingenieur-kammer.de. 2009 wurden einige Neuerungen vom Bundesrat abgesegnet, unter anderem finden seither die Vorgaben der europäischen Dienstleistungsrichtlinie Anwendung. Außerdem haben öffentliche Auftraggeber neben dem GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) Regelungen der VOL (Verdingungsordnung für Leistungen), VOB Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen) und VOF (Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen) zu beachten. Weitere Details zu Vergabeverfahren und rechtlichen Vorschriften können beim Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Inneren erfragt werden.

 

Ingenieurbüro eröffnen: Ihr Businessplan

Wie in jeder Branche ist es empfehlenswert, möglichst früh einen Businessplan aufzustellen, der Ihnen zum einen als Orientierung und Rentabilitätsanalyse dient und zum anderen potentielle Finanzierungspartner von Ihrer Geschäftsidee überzeugen soll. Egal ob Sie Finanzierungsgespräche mit Banken und Business Angeln führen oder ob Sie einen Existenzgründungszuschuss beantragen: Jeder Gesprächspartner wird Sie als erstes nach dem Businessplan fragen. Häufig ist der Grad der Professionalität eines Businessplanes ausschlaggebend für eine Zusage, wobei natürlich der professionellste Businessplan nicht beschönigen kann, wenn Ihre Kennzahlen und Kalkulationen nicht viel hergeben.

Ingenieurbüro gründen: Kurzer Businessplan-Check für Inhalte und Aufbau

Im Prinzip ist ein Businessplan immer gleich aufgebaut. Herzstück und wichtigster Teil ist der Executive Summary (Zusammenfassung). Der Executive Summary dient vor allem dazu, das Interesse für ein detailliertes Studium des gesamten Dokumentes zu wecken. Idealerweise stellen Sie hier Ihre Geschäftsidee in den Mittelpunkt und ergänzen USPs (Alleinstellungsmerkmale), Marktsituation, Managementkompetenz, notwendiges Kapital und Prognosen für die anstehende Rendite. Generell sollte hier alles enthalten sein, was ein Investor wissen muss, die anderen Kapitel dienen lediglich der Vertiefung einzelner Aspekte. Darüber hinaus sollten Geschäftsidee, Produktanalyse, Marketing etc. ebenfalls so detailliert wie möglich analysiert und mittels Kennzahlen messbare Ziele gesetzt werden. Teil eines Businessplanes sollte in jedem Fall auch ein ausführlicher Finanzplan sein, der für Sie und auch Außenstehende klar ersichtlich macht, wie es die Liquidität des Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt planmäßig aussieht.

 

Zielgruppe, Produkt und Dienstleistung

Überlegen Sie sich genau, wie Ihr Service bzw. Ihre Produkte aussehen und setzen Sie diese in Vergleich zur Konkurrenz. Was unterscheidet Ihre Produkte vom Wettbewerb? Unterscheiden sich die Zielgruppen? Und falls ja: Wie unterscheiden sich die Zielgruppen? Welchen besonderen Nutzen hat Ihre Kundschaft? Diese Fragen gilt es, so präzise wie möglich zu beantworten. Auch diese Daten sollten im Businessplan klar ersichtlich sein, zum Beispiel indem Sie die aktuellen Preise der Hauptkonkurrenten als Vergleich auflisten und die konkrete Ersparnis der Kunden anführen. Dabei muss es sich nicht zwingend um monetäre Werte handeln, es können durchaus auch qualitative Kennzahlen sein, welche die Hochwertigkeit Ihrer Rohmaterialen o.ä. belegen. Denken Sie insbesondere in der Entwicklungsphase Ihrer konkreten Leistungen daran, dass Sie im Businessplan immer den aktuellen Stand aller Aspekte Ihrer Dienstleistung inklusive einem konkreten Zeitplan für die Fertigstellung angeben.

Viele Ingenieurbüros schließen sich mit Architekturbüros zusammen, um ein höheres Leistungsspektrum anbieten zu können.

 

Standort für mein Ingenieurbüro

Je nachdem, welche Ausrichtung Ihr Ingenieurbüro hat, ist die Standortanalyse mehr oder weniger relevant. Müssen Sie häufig auf Baustellen vor Ort sein, sollte Ihr Bürostandort möglichst zentral liegen und Autobahnanschluss bzw. guten Anschluss an öffentliche Verkehrsmittel bieten. Auch die Erreichbarkeit durch potentielle Kunden sollte sichergestellt sein.

 

Personal für Ihr Ingenieurbüro

Ingenieurbüros gibt es in verschiedensten Größen. Übliche Angestellte sind Projektleiter, Bauleiter, Fachplaner, CAD-Fachkräfte oder Buchhalter.

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Andreas Munck

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Andreas Munck

Seit über 7 Jahren berate ich Existenzgründer auf dem Weg zum eigenen Unternehmen. Gerne rufe ich Sie an und helfe bei allen Fragen rund um Ihre Gründung in einem persönlichen Gespräch.

  • Startup Experte
  • 7 Jahre Erfahrung

 

Marketing und Werbung für Ihr Ingenieurbüro

Auch wenn Sie relativ breit aufgestellt sind, was Ihr Leistungsspektrum angeht, sollten Sie Ihre „idealen” Kunden so klar wie möglich definieren. Im Anschluss gilt es, herauszufinden, welche Wünsche und Bedürfnisse Ihre Kernzielgruppe hat und wie Sie diesen entsprechen können. Diese Bedürfnisse zu erfüllen ist jedoch nicht genug, sie müssen Sie auch in Ihren Marketingaktivitäten vermitteln. Um zu überprüfen, ob Kunden die gewünschten Eigenschaften wie beispielsweise „kompetent” oder „zuverlässig” mit Ihrem Ingenieurbüro verbinden, können Sie Befragungen bei ehemaligen Kunden durchführen und feststellen, welches Image aktuell transportiert wird. Im Einzelfall ist es durchaus empfehlenswert, eine Marketing-Agentur einzuschalten, die Ihnen eine Positionierung einfacher macht. Da das Marketing in jeder Branche seine Eigenheiten hat und nach unterschiedlichen Gewichtungen abläuft, greifen Sie am besten auf eine Agentur mit Branchenerfahrung zurück.

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