Inhaltsverzeichnis
Inkasso Büro eröffnen: Erlaubnis erforderlich!
Die Inkassobranche ist erlaubnispflichtig. Das heißt, dass Sie nur unter speziellen Bedingungen ein Inkassounternehmen führen dürfen:
Fachliche Voraussetzungen: Theoretische und praktische Sachkunde
Ein Studium oder eine Aus- oder Weiterbildung im Bereich Recht dienen als Nachweis. Der Nachweis ist durch Lehr- und Prüfungszeugnisse zu erbringen. Nachweis der praktischen Sachkunde setzt mindestens zwei Jahre Berufsausübung oder praktische Ausbildung im Bereich der Inkassodienstleistungen o.Ä. voraus. Der Antragsteller muss also rechtstheoretisches Wissen in allen für die Inkassotätigkeit erforderlichen Gebieten mitbringen (Bürgerliches Recht, Handels-, Wertpapier- und Gesellschaftsrecht, Zivilprozessrecht inkl. des Zwangsvollstreckungs-, Insolvenz- und Kostenrechts).
Sachliche Voraussetzungen: Geschäftsräume und Leistungsfähigkeit
Diese betreffen z. B. den erforderlichen Zustand der Gewerberäume oder den Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.
Persönliche Zuverlässigkeit: Keine Vorstrafen
Hier wird ein polizeiliches Führungszeugnis benötigt, ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts.
Wichtige Anmeldungen
Handelsregistereintragung für Ihr Inkassounternehmen
Wenn Sie als GmbH oder UG ein Inkasso-Büro eröffnen, sind Sie dazu verpflichtet, sich im Handelsregister anzumelden. Dies gilt auch für den Einzelunternehmer (e. K.), denn für diesen besteht auch HRG-Pflicht.
Inkasso Büro eröffnen und beim Gewerbeamt anmelden
Unabhängig von der von Ihnen gewählten Rechtsform müssen Sie Ihr Inkassounternehmen bei dem für Ihren Firmensitz verantwortlichen Gewerbeamt anmelden. Nach der gewerblichen Anmeldung meldet sich das Finanzamt zur steuerlichen Erfassung bei Ihnen.
Inkassobüro gründen: IHK
Die Industrie- und Handelskammer wird vom Gewerbeamt über Ihre Gründung informiert. Die Mitgliedschaft bei der für Sie zuständigen IHK ist Pflicht.
Berufsgenossenschaft für Inkassobüros
Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Auch hier sind Sie verpflichtet, sich und Ihre Mitarbeiter anzumelden. Wenn Ihnen unklar sein sollte, bei welcher BG Sie sich anmelden müssen, hilft Ihnen die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) unter der Telefonnummer 0800 60 50 40 4 gerne weiter.
Bundesverbände für Ihr Inkassounternehmen
Die Mitgliedschaft in einem Bundesverband ist freiwillig, jedoch empfohlen. Bundesverbände setzen sich für die Interessen der Branche ein. Für Inkassobüros gibt es einige Bundesverbände, unter anderem den Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e. V. (BDIU) und den Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e. V. (BFIF).
Andreas Munck
Seit über 7 Jahren berate ich Existenzgründer auf dem Weg zum eigenen Unternehmen. Gerne rufe ich Sie an und helfe bei allen Fragen rund um Ihre Gründung in einem persönlichen Gespräch.
- Startup Experte
- 7 Jahre Erfahrung
Anmeldung als Rechtsdienstleister
Als baldiger Inkassounternehmer müssen Sie sich bei der zuständigen Aufsichts- oder Zulassungsbehörde im Rechtsdienstleistungsregister eintragen. Dies ist nur möglich, wenn Sie als Antragsteller alle bisherigen Anforderungen erfüllen sowie eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 25.000 Euro nachweisen können. Für die Anmeldung zuständig sind die Präsidenten der ermächtigten Amts-, Oberlandes- und Landesgerichten zuständig, je nach Firmensitz Ihres Inkassobüros. Damit Sie Forderungen versenden dürfen, benötigen Sie diese Anmeldung zwingend.
Inkasso Büro als GmbH, UG, GbR oder Einzelunternehmen: Rechtsform wählen
Um ein Inkasso Büro eröffnen zu können, müssen Sie zunächst entscheiden, welche Rechtsform sich für Ihr Unternehmen eignet. Gängige Rechtsformen für Existenzgründungen in der Branche sind die GmbH, die UG, die GbR oder das Einzelunternehmen. Beachten Sie bei der Wahl außerdem, dass sich die einzelnen Rechtsformen auch steuerlich unterscheiden.
Mehr erfahren zu den möglichen Rechtsformen:
Grundsätzlich stehen Ihnen natürlich weitere Rechtsformen zur Verfügung.
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Alternative zur Neugründung: Inkasso-Franchise
Auch im Inkasso-Sektor gibt es Franchise-Lösungen, die für Sie interessant sein könnten. Firmen wie Straetus Inkasso oder debit Inkasso-Service bieten Existenzgründern als Franchise-Geber eine bewährte Geschäftsidee zur Filialeröffnung an. Der Franchise-Geber unterstützt Sie auch während und vor allem nach der Gründung. Weitere Details zum Thema Franchise finden Sie in unserem Ratgeber.