Institut gründen: Rechtsform, Richtlinien, Voraussetzungen

Der Begriff „Institut“ taucht vor allem in Verbindung mit Lehr- und Forschungseinrichtungen auf, die überwiegend wissenschaftliche Aufgaben verfolgen. Lesen Sie in diesem Artikel, mit welchen Rechtsformen Sie ein Institut gründen können und worauf Sie dabei achten müssen.

 

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Inhaltsverzeichnis

Institut gründen: Diese Kosten kommen auf Sie zu

Da ein Institut unterschiedliche Rechtsformen haben kann, ist es schwer, eine eindeutige Aussage über die finanziellen Erfordernisse zu treffen, die bei der Gründung auf Sie zukommen. Je nach Rechtsform ist beispielsweise mehr Stammkapital notwendig.

Sie sollten in jedem Fall einen Businessplan erstellen, in welchem sie detailliert alle erwarteten Einnahmen und Kosten kalkulieren und auflisten. So erhalten Sie einen guten Überblick über die finanziellen Erfordernisse. Außerdem benötigen Sie einen Businessplan, um Investoren und andere potentielle Geldgeber von ihrer Geschäftsidee zu überzeugen und Gelder für Ihre Gründung zu beschaffen.

Durch die Wahl der Rechtsform variieren auch die steuerlichen Verpflichtungen. Ein Steuerberater kann Ihnen hier weiterhelfen, sollten Sie sich unsicher sein, welche Steuerpflichten mit der gewählten Rechtsform auf Sie zukommen.

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Andreas Munck

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Institut gründen: Rechtsformen und Richtlinien

Ein Institut kann im Prinzip jeder gründen, solange es nachweislich einen künstlerischen, wirtschaftlichen oder wissenschaftlichen Zweck verfolgt (z. B. eine Lehreinrichtung oder Forschungseinrichtung, ein Wirtschafts- oder Rechtsinstitut, ein Institut für Lobbyarbeit oder ein künstlerisch orientiertes Institut). Der Begriff „Institut“ wird eher selten verwendet, kann aber im Prinzip von jedem genutzt werden, da der Begriff nicht rechtlich geschützt ist. Die bekanntesten Institute sind Lehr- und Forschungsinstitute von Bildungseinrichtungen, aber auch in den Bereichen des Kredit- und Bestattungswesens oder der Sprachwissenschaften findet die Begrifflichkeit Anwendung. Allerdings gibt es hier einige Besonderheiten zu beachten. Es gibt zwei Arten von Instituten, die öffentlichen und die gewerblichen.

Das öffentliche Institut

Wenn Sie vorhaben, ein öffentliches Institut an einer Lehr- und Forschungseinrichtung zu gründen, müssen Sie vor allem die jeweiligen Grundsätze der Universitäten sowie die Landeshochschulgesetze berücksichtigen. Häufig gibt auch die Leitung der Einrichtung Leitlinien vor, auf die Sie bei der Gründung Ihres Instituts besonders achten müssen.

Das gewerbliche Institut

Wie bei jedem anderen Gründungsprozess, müssen Sie auch bei der Institutsgründung die Geschäftstätigkeit klar definieren. In den Bereichen der Forschung und Lehre ist die Gründung eines Instituts in der Regel problemlos. Wenn Sie aber ein privatwirtschaftliches (gewerbliches) Institut gründen wollen, müssen Sie zuerst ein Unternehmen eröffnen. Welche Rechtsform das Unternehmen hat, spielt dabei keine Rolle. Für die Gründung eines gewerblichen Instituts kommen alle gängigen Rechtsformen in Frage, wie beispielsweise eine GmbH, eine UG (haftungsbeschränkt) oder ein Einzelunternehmen. Bei der privaten Gründung eines gewerblichen Instituts oder bei einer privaten Beteiligung müssen Sie sich an die Vorschriften der gewählten Rechtsform halten. Der Bundesgerichtshof hat klare Anforderungen für Unternehmen definiert, die den Namenszusatz „Institut” nutzen wollen (Az.: I ZR 157/84). Es soll beispielsweise der Eindruck vermieden werden, dass es sich bei Ihrem gewerblichen Institut um ein öffentliches handelt beziehungsweise dass Ihr Institut einen öffentlichen Träger hat und dass die ausgeübte Tätigkeit in Ihrem Institut wissenschaftlicher Natur ist.

Die Bezeichnung „Institut“ darf nicht irreführend verwendet werden. Das bedeutet, dass Sie sicherstellen müssen, dass aus dem Unternehmensnamen deutlich hervorgeht, welche Tätigkeit Sie ausüben, zum Beispiel „Bestattungsinstitut“, „Kreditinstitut“ oder „Massageinstitut“.

Zusammengefasst:

  • Es gibt öffentliche und gewerbliche Institute.
  • Bei öffentlichen Forschungs- und Wirtschaftsinstituten müssen Sie sich an die Grundsätze der jeweiligen Universität und die Landeshochschulgesetze halten.
  • Bei den gewerblichen Instituten können Sie die Rechtsform frei wählen.
  • Stellen Sie sicher, dass der Unternehmensname die Tätigkeit klar definiert, um Irreführung zu vermeiden (z. B. Bestattungsinstitut oder Kreditinstitut).

 

Irreführung durch die Bezeichnung „Institut“ im Namen

Die Bezeichnung „Institut“ wird zwar vorwiegend in den Bereichen Forschung und Lehre genutzt, findet aber auch in den Unternehmensnamen vieler nichtwissenschaftlicher, privatwirtschaftlicher Firmen Gebrauch. Das ist möglicherweise darauf zurückzuführen, dass das Wort „Institut“ eine gewisse Seriosität ausstrahlt, die auf den Kunden einen positiven Einfluss hat. Der Namenszusatz sagt jedoch nichts über die Qualität des Unternehmens aus.

Wenn Sie sich dazu entscheiden „Institut“ zu Ihrem Unternehmensnamen hinzuzufügen, müssen Sie sicherstellen, dass durch den Namen nicht fälschlicherweise der Eindruck von Wissenschaftlichkeit oder einer öffentlichen Trägerschaft entsteht.

Wann eine Unternehmensbezeichnung mit der Zusatzbezeichnung „Institut“ irreführend ist, hängt von der Auffassung des zuständigen Gerichts und Bundeslandes ab. Sie sollten sich also vor der Gründung eines Instituts informieren, wie die Rechtslage in dem betreffenden Bundesland ist und ob es Richtlinien über die Verwendung der Bezeichnung „Institut“ gibt.

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