Investmentfirma gründen: Tipps für die eigene Investmentgesellschaft

Sie wollen eine eigene Investmentfirma gründen? Die Firmengründung in dieser lukrativen, aber streng regulierten Branche kann durchaus eine Herausforderung sein. Behalten Sie daher den Überblick: firma.de gibt Tipps und Hinweise rund um die Themen Genehmigung, Möglichkeiten bei der Rechtsformwahl, Gewerbeanmeldung, behördliche Beaufsichtigung und vieles mehr.

 

Buchhaltung für Ihre Investmentfirma einfach selbst abwickeln: Rechnungen schreiben, Angebote erstellen, EÜR, Umsatzsteuervoranmeldung uvm. – Jetzt 6 Monate Lexware Office kostenlos testen!

Lexware Office sichern

Inhaltsverzeichnis

Abgrenzung: Was ist eine „Investmentfirma”?

Die umgangssprachlich verwendeten Begriffe „Investmentfirma” und „Investmentunternehmen” werden häufig als Synonym für die juristisch korrekte Bezeichnung “Investmentgesellschaft” verwendet. Zusätzlich gibt es im deutschen Recht auch die Kapitalanlagegesellschaft (KAG) als Sonderform der Investmentgesellschaft. Im Abschnitt zu den möglichen Rechtsformen finden Sie Details zu den Besonderheiten der KAG.

Nach dem Kreditwesengesetz gehören Investmentgesellschaften zu den Finanzdienstleistungsinstituten. Diese definiert das Gesetz so: „Finanzdienstleistungsinstitute sind Unternehmen, die Finanzdienstleistungen für andere gewerbsmäßig oder in einem Umfang erbringen, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, und die keine Kreditinstitute sind.” Gewerbliche Finanzdienstleister verwalten und handeln mit Wertpapieren (Aktien, Zertifikate, Optionsscheine), Investmentfonds (Hedge Fonds), Forderungen (Schuldscheindarlehen), Devisen und Derivaten.

Typische Finanzdienstleistungen einer Investmentfirma

Eine Investmentfirma kann folgende Dienste anbieten:

  • Verwaltung von Finanzportfolios
  • Verwaltung von alternativen Investmentfonds (AIF)
  • Platzierungsgeschäfte
  • Eigenhandel
  • Sortenhandel
  • Finanztransfer
  • Drittstaateneinlagenvermittlung
  • Anlagevermittlung
  • Abschlussvermittlung
  • Factoring
  • Finanzierungsleasing
  • Anlageberatung

 

[BEGIN: Insert an Image between this tag]

[END insert Image]

Andreas Munck

Seit über 7 Jahren berate ich Existenzgründer auf dem Weg zum eigenen Unternehmen. Gerne rufe ich Sie an und helfe bei allen Fragen rund um Ihre Gründung in einem persönlichen Gespräch.

  • Startup Experte
  • 7 Jahre Erfahrung

 

Welche Arten von Investmentfirmen unterscheidet man?

Man kann mehrere Arten von Kapitalanlageunternehmen unterscheiden:

  • Finanzdienstleister, deren Angebot auf Vermittlungstätigkeiten beschränkt ist
  • Finanzdienstleister, deren Tätigkeiten die Annahme von Kundenkapital einschließt
  • Finanzdienstleister, deren Tätigkeiten die Annahme von Kundenkapital und Vermögensverwaltung einschließen

 

Gesetzliche Regelungen und Genehmigungen für Investmentfirmen

Erlaubnispflicht für Investitionsgesellschaften

Wenn Sie eine Investmentfirma gründen, die sich nicht nur auf Vermittlungstätigkeiten beschränkt, brauchen Sie eine Zulassung der Aufsichtsbehörde nach § 32 Kreditwesengesetz. Dem Antrag sind unter anderem folgende Unterlagen beizufügen:

  • Nachweis der zum Geschäftsbetrieb erforderlichen Mittel
  • Angabe der Geschäftsleiter
  • Nachweis der Zuverlässigkeit der Antragsteller (Auskunft aus Gewerbezentralregister, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, Auszug aus dem Bundeszentralregister)
  • Nachweis der fachlichen Eignung der Inhaber (nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KWG)
  • Vorlage des Businessplans, aus dem die Art der geplanten Geschäfte, der organisatorische Aufbau und die geplanten internen Kontrollverfahren des Instituts hervorgehen

Der Erlaubnisantrag ist gebührenpflichtig. Die anfallenden Kosten sind abhängig von Ihrem individuellen Antrag. Laut Gebührenverzeichnis der BaFin belaufen sich die Kosten auf 2.000 bis 17.000 Euro.

Ausnahmeregelungen für die Erlaubnispflicht

Unternehmen, deren Tätigkeit auf reine Darlehensvermittlung und Vermittlung von Unternehmensbeteiligungen (§ 2 Abs. 6 KWG) beschränkt sind, gelten nicht als Finanzdienstleistungsinstitute und benötigen keine Erlaubnis der BaFin.

Regulierungsgrundlagen und Aufsichtsbehörde

Die Investmentbranche ist ein streng reguliertes Geschäftsfeld. Das Investmentgesetz (InvG) wurde im Juli 2013 vom Kapitalanlagengesetzbuch (KAGB) ersetzt. Die staatliche Regulierung und Kontrolle richtet sich nach dem Land, in dem eine Investmentfirma ansässig ist. Deutsche Investmentgesellschaften werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt.

Die BaFin registriert und erteilt Erlaubnisse für Kapitalanlage- und Kapitalverwaltungsgesellschaften mit satzungsmäßigem Sitz und Hauptverwaltung in Deutschland.

 

Qualifikationen: Welches Know-how brauchen Sie, um eine Investmentgesellschaft zu gründen?

Als selbständiger Investmentunternehmer müssen Sie das nötige Fachwissen mitbringen. Sie wissen bereits, was Ihre Investoren wollen und können kompetent beraten? Branchenkenntnisse und ein Feingefühl für gute Kontakte sind nur ein Teil Ihres Erfolges, denn Sie sind als Existenzgründer auch Arbeitgeber mit Personalverantwortung. Bilden Sie sich weiter in den Themen Unternehmensführung, Management und Personalführung.

Ein Hochschulabschluss im Bereich Finanzen und Investment sind Grundvoraussetzungen für den Berufseinstieg in der Branche. Da Sie für eine behördliche Zulassung Ihre fachliche Eignung nachweisen müssen, benötigen Sie einschlägige Berufserfahrung auf Führungsebene.

Fachliche Eignung für Investmentunternehmer

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht prüft Ihre Qualifikationen auf Herz und Nieren. Als Geschäftsleiter müssen Sie Ihre theoretischen und praktischen Kenntnisse nachweisen.

  • Nachweise über eine mindestens dreijährige leitende Tätigkeit bei einem Unternehmen von vergleichbarer Größe und Geschäftsart
  • Detaillierter, lückenloser, unterzeichneter Lebenslauf und Zeugnisse

 

Investmentfirma gründen: Welche Rechtsformen sind möglich?

Viele Investmentunternehmen in Europa haben spezielle Rechtsformen. Weit verbreitet ist die französische Rechtsform Société d’investissement à capital variable (Investmentgesellschaft mit variablem Grundkapital) oder kurz SICAV. Deutsche Investmentgesellschaften werden häufig als GmbH gegründet. Grundsätzlich kann aber jede denkbare Rechtsform gewählt werden. Nach deutschem Recht werden häufig eine GmbH oder AG als Kapitalanlagegesellschaft (KAG) gegründet. Bei diesen Sonderformen werden Anteile gegründeter Fonds an Anleger verkauft. Kapitalanlagegesellschaften unterliegen grundsätzlich besonderen gesetzlichen Regelungen, mit denen Gründer sich vertraut machen sollten. Beachten Sie bei der Wahl außerdem, dass sich die einzelnen Rechtsformen auch steuerlich unterscheiden.

Welches Unternehmen passt zu mir und meiner Geschäftsidee?

 

Unsere Pakete für Ihre einfache Gründung einer Investmentfirma:

 

Checkliste: Gewerbeanmeldung von Investmentgesellschaften

Handelsregistereintragung von Investmentunternehmen

Das Handelsregister dokumentiert als öffentliches Verzeichnis Einträge über die angemeldeten Kaufleute im Bereich eines zuständigen Registergerichts. Die Unternehmensformen AG und GmbH erfordern eine Eintragung im Handelsregister.

Investmentfirma als Gewerbe anmelden

Unabhängig von der von Ihnen gewählten Rechtsform, müssen Sie sich bei dem für Ihren Firmensitz zuständigen Gewerbeamt anmelden.

Nach der Anmeldung beim Gewerbeamt meldet sich das Finanzamt automatisch bei Ihnen zur steuerlichen Erfassung. Sobald Ihre Unterlagen vom Finanzamt gesichtet und geprüft wurden, erhalten Sie Ihre Steuernummer und dürfen Rechnungen ausstellen.

Industrie- und Handelskammer

Die Industrie- und Handelskammer wird wie das Finanzamt vom Gewerbeamt über Ihre Firmengründung informiert. Der Kontakt wird von Seiten der IHK aufgenommen. Bei der Anmeldung eines Gewerbes ist die Mitgliedschaft in der für Sie zuständigen IHK Pflicht.

Berufsgenossenschaften für Investmentunternehmer

Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Unternehmen und deren Beschäftigte. Bitte melden Sie sich selbständig bei der Berufsgenossenschaft an. Wenn Ihnen unklar sein sollte, bei welcher der zahlreichen BGs Sie sich anmelden müssen, hilft Ihnen die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) unter der Telefonnummer 0800 60 50 40 4 weiter.

Bundesverbände für Investmentgesellschaften

Eine freiwillige Mitgliedschaft in einem bundesweiten Dachverband ist empfehlenswert. Die größte Interessenvertretung ist der Bundesverband Investment und Asset Management e. V. (BVI).

 

Beratung und Sicherheit in der Investment-Banche

Das Dickicht an Regularien für alle, die ein Investmentunternehmen gründen möchten, ist spätestens seit der jüngsten Finanzkrise noch undurchschaubarer geworden. Selbst Branchenexperten brauchen hier Unterstützung. Insbesondere die Themen Rechtsformwahl, Rechtsschutz und Versicherung sind für Ihren nachhaltigen Unternehmenserfolg entscheidend. Lassen Sie sich von Anwälten und Versicherungsexperten gründlich beraten, bevor Sie Ihre Investmentfirma gründen.

Jetzt weiterstöbern im Ratgeber!