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Der Meisterbrief: Diese Kosten sind zu erwarten
Wer seine Gesellenausbildung mit einer Prüfung erfolgreich abgeschlossen hat, ist berechtigt, die Meisterschule zu besuchen und den Meistertitel zu erwerben. Der Besuch der Meisterschule ist jedoch mit einem hohen Kostenaufwand verbunden. Je nach Berufszweig und zuständiger Handwerkskammer variieren die Kosten für die Ausbildung zum Meister stark. Die Kosten für die Meisterausbildung zum Fleischer belaufen sich beispielsweise auf etwa 4.000 bis 5.000 Euro, die Kosten für die Meisterausbildung zum Kosmetiker oder Friseur betragen hingegen rund 5.000 bis 6.000 Euro. Bei der Meisterausbildung zum Landmaschinenmechaniker muss mit etwa 8.000 bis 9.000 Euro gerechnet werden und die Meisterausbildung zum Dachdecker oder Elektrotechniker nimmt sogar bis zu 12.000 Euro in Anspruch.
Darüber hinaus fallen noch einige Zusatzkosten für die Ausbildung an, die Sie in Ihrer Kalkulation berücksichtigt sollten:
- Kosten für die vier Prüfungsteile (Gebühren liegen jeweils zwischen 150 und 340 Euro und werden von der zuständigen Handwerkskammer festgelegt)
- Kosten für Lernmaterial
- Kosten für Anmeldegebühren
- Mögliche Kosten für Verbrauchsstoffe
- Wohn- und Fahrtkosten
Finanzielle Förderung für die Meisterausbildung
Wer zum Zeitpunkt der Ausbildung nicht in der Lage ist, die Kosten für die Ausbildung selbst zu tragen, kann finanzielle Unterstützung in Form von „Meister-BaföG” (auch Aufstiegs-BaföG genannt) beantragen. Bund und Länder unterstützen hiermit die Finanzierung von Aus- und Weiterbildungen wie beispielsweise den Meister. Neben Bezuschussungen für Prüfungsgebühren und Materialkosten kann auch ein zinsgünstiges Darlehen beantragt werden.
Die Meisterausbildung: Das Wichtigste im Überblick
Wer sich dazu entschließt, eine Ausbildung zum Meister zu machen, der muss nicht nur mit einem hohen finanziellen Aufwand rechnen, sondern auch viel Zeit investieren. Je nach Branche und Ausbildungsmodell kann die Ausbildungsdauer unterschiedlich lang sein.
In Deutschland gibt es über 3.000 Schulen und Weiterbildungseinrichtungen, an denen die Ausbildung zum Meister oder zur Meisterin absolviert werden kann. In der Regel handelt es sich hierbei um private Ausbildungsstätten oder öffentlich-rechtliche Berufskammern, die Weiterbildungsmaßnahmen anbieten. Es gibt aber auch spezielle Fachhochschulen, an denen die Ausbildung zum Meister absolviert wird.
Je nach Berufszweig und Weiterbildungsmodell kann die Ausbildung zum Meister zwischen neun und 24 Monate in Vollzeit oder bis zu 48 Monate in Teilzeit in Anspruch nehmen. In den Lehrgängen werden die in der Gesellenausbildung bereits erworbenen Fachkenntnisse noch weiter vertieft und ausgebaut. Die Ausbildung besteht in allen Berufszweigen aus vier Teilen, die jeweils mit einer Prüfung abgeschlossen werden müssen:
- Praktischer Teil (I)
- Fachtheoretischer Teil (II)
- Betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Teil (III)
- Berufspädagogischer Teil und Erwerb des „AdA-Scheins” (Ausbildung der Ausbilder) nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (IV)
Die Meisterprüfung gilt als bestanden, wenn kein Kurs des Prüflings schlechter als ausreichend (4) benotet wurde. Die Kursnote setzt sich aus den erlangten Noten innerhalb des Kurses sowie der Note aus der Abschlussprüfung für den jeweiligen Kurs zusammen. In einzelnen Ausbildungsteilen gibt es jedoch sogenannte Sperrfächer. Diese Fächer dürfen ebenfalls nicht schlechter als mit der Note ausreichend abgeschlossen werden. Andernfalls gilt der gesamte Ausbildungsteil als nicht bestanden, selbst wenn die Durchschnittsnote des Ausbildungsteil besser als ausreichend ist. In vielen Berufszweigen ist es zudem üblich, zusätzlich zu den Prüfungen ein eigenes Meisterstück anzufertigen.
In welcher Reihenfolge die vier Teile der Ausbildung belegt und abgeschlossen werden, ist nicht vorgeschrieben. Teil III und IV sind in allen Berufszweigen gleich. Nur Teil I und II sind berufsspezifisch konzipiert, da hier die entsprechenden Fachkenntnisse speziell vertieft und ausgebildet werden.
Mit der bestandenen Prüfung wird dem Prüfling der Meisterbrief verliehen, welcher ihn oder sie dazu berechtigt, einen eigenen Betrieb zu eröffnen und gemäß dem § 51 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (HandwO) selbst Lehrlinge auszubilden. Außerdem erhält er die Berechtigung, eine Hochschule zu besuchen.
Ist die Ausbildung zum Meister notwendig?
Eine Ausbildung zum Meister ist nicht zwingend erforderlich, jedoch ist sie für die berufliche Laufbahn in der Regel von großem Vorteil. Im Prinzip ist jeder, der eine Ausbildung zum Gesellen gemacht und diese mit einer Prüfung erfolgreich abgeschlossen hat, dazu berechtigt die Meisterausbildung zu machen. Bei der Ausbildung zum Meister handelt es sich um eine Fort- und Weiterbildung in dem Fachbereich, in welchem auch die Ausbildung zum Gesellen absolviert wurde. Zur reinen Ausübung des entsprechenden Handwerksberufs ist die Ausbildung zum Meister nicht notwendig oder verpflichtend. Wer jedoch plant, einen eigenen Handwerksbetrieb zu eröffnen, kann dies in der Regel nur mit einer erfolgreich abgeschlossenen Meisterausbildung tun. Unter gewissen Voraussetzungen kann ein Betrieb auch ohne Meisterbrief eröffnet werden, wie beispielsweise ein Blumenladen, jedoch gibt es viele Gründe, die für die Ausbildung zum Meister sprechen:
- Mit der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung zum Meister, erhält der Inhaber des Meistertitels die Berechtigung, einen Betrieb in dem entsprechenden Handwerksbereich zu eröffnen und sich in die Handwerksrolle eintragen zu lassen.
- Dem Meister wird die Berechtigung erteilt, eine Hochschule zu besuchen. Der Meisterbrief ist demnach mit dem Abitur bzw. der allgemeinen Hochschulreife gleichzusetzen.
- Der Meistertitel wird europaweit anerkannt.
- Mit dem Meisterbrief wird bescheinigt, dass der Inhaber des Meistertitels über umfangreiche Sach- und Fachkenntnisse in seinem Berufszweig und über das notwendige betriebswirtschaftliche, kaufmännische, rechtliche sowie berufserzieherische Wissen verfügt, um Lehrlinge in dem entsprechenden handwerklichen Bereich ordnungsgemäß auszubilden.
Obwohl ein Handwerksbetrieb unter gewissen Voraussetzungen auch ohne Meisterbrief gegründet werden kann, ist die Ausbildung zum Meister empfehlenswert. Denn nur, wer wirklich einen Meisterbrief erworben hat, darf seinen Betrieb „Meisterbetrieb“ nennen. Viele Kunden verbinden mit dem Meistertitel bis heute ein Qualitätsmerkmal. Ein Meisterbetrieb wird sich demnach vermutlich am Markt eher gegen Wettbewerber durchsetzen können, als ein Betrieb ohne Meister.