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Voraussetzungen für selbständige Lackierer mit und ohne Meisterbrief
Die Berufsbezeichnung Lackierer ist geschützt. Das bedeutet, dass der Beruf zu den zulassungspflichtigen Gewerben zählt. Wenn Sie also in die Handwerksrolle der HWK eingetragen werden möchten, müssen Sie eine Gewerbeerlaubnis des Gewerbeamtes besitzen. Für Lackierer besteht noch immer eine Meisterpflicht. Ohne eigenen Meisterbrief gibt es dennoch Wege in die Selbständigkeit:
Zulassungspflicht und Gewerbeerlaubnis für Lackierereien
Der klassische Werdegang ist der Besuch der Meisterschule mit abschließender Ablegung der Meisterprüfung.
Doch welche Alternativen gibt es ohne Meistertitel?
- Sie stellen einen Lackierermeister als Betriebsleiter an.
- Sie erlangen eine Ausübungsberechtigung nach § 7b HwO.
- Sie qualifizieren sich für eine Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO.
Wollen Sie eine Lackiererei ohne Meistertitel eröffnen? Lesen Sie weitere Details zum Thema Gründen ohne Meister im Ratgeber „Selbständig als Maler ohne Meisterbrief”.
Alternativen zu einer Meisterschule gibt es auch. Ein Studium in den Fächern Verfahrenstechnik oder Chemieingenieurwesen baut sinnvoll auf einer Ausbildung zum Fahrzeuglackierer auf. Voraussetzung für die meisten Studiengänge in diesem Fachbereich ist das Fachabitur, in manchen Fällen auch die Allgemeine Hochschulreife.
Lackiererei als GmbH, UG oder Einzelunternehmen: Rechtsform wählen
Um sich den Traum von der eigenen Lackiererei erfüllen zu können, müssen Sie zunächst entscheiden, welche Rechtsform sich für Ihr Unternehmen eignet. Gängige Rechtsformen für Existenzgründungen in der Branche sind die GmbH, die UG oder das Einzelunternehmen. Beachten Sie bei der Wahl außerdem, dass sich die einzelnen Rechtsformen auch steuerlich unterscheiden.
Mehr erfahren zu den möglichen Rechtsformen:
- GmbH gründen: Kosten, Checkliste, Voraussetzungen, Schritte, Ablauf, FAQ
- UG gründen: Kosten, Checkliste, Voraussetzungen, Schritte, Ablauf, FAQ
- Einzelunternehmen gründen: Basiswissen, Voraussetzungen, Anmeldungen
Grundsätzlich stehen Ihnen natürlich weitere Rechtsformen zur Verfügung.
Gründungsphase: Checkliste für selbständige Lackierer
Wahrscheinlich möchten Sie Ihre Lackiererei so schnell wie möglich eröffnen. Damit die sogenannte Gründungsphase Ihres Betriebes möglichst kurz andauert, finden Sie hier einen Überblick der wichtigsten Stationen bei Behörden und Versicherungen.
Handelsregistereintragung für selbständige Lackierer
Wenn Sie eine GmbH oder die kleinere Variante UG (haftungsbeschränkt) gründen möchten, müssen Sie Ihr Unternehmen im Handelsregister eintragen lassen. Als Einzelunternehmer (eingetragener Kaufmann – e. K.) benötigen Sie ebenfalls eine Eintragung.
Lackiererei als Gewerbe anmelden
Die Gewerbeerlaubnis für Lackierer berechtigt Sie zum Gründen. Unabhängig von der Rechtsform Ihres Unternehmens benötigen Sie einen Gewerbeschein von Ihrem zuständigen Gewerbeamt. Nach der Gewerbeanmeldung meldet sich das Finanzamt zur steuerlichen Erfassung bei Ihnen.
HWK-Mitgliedschaft für das Handwerk
Eine Mitgliedschaft in Ihrer ortsansässigen Handwerkskammer ist für Handwerksbetriebe Pflicht. Sie werden mit Ihrem Unternehmen so in die Handwerksrolle aufgenommen.
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Bitte melden Sie Ihr Gewerbe selbständig bei der Berufsgenossenschaft, der Bauwirtschaft (BG BAU), an. Sie ist der Träger Ihrer gesetzlichen Unfallversicherung. Auch ohne zusätzliches Personal sind Sie verpflichtet, Beiträge an die BG zu leisten.
Branchenverbände und Innungen der Lackiererbranche
Innungen für Maler und Lackierer gibt es auf regionaler und bundesweiter Ebene. Der Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz und der Dachverband der Landesinnungsverbände des Maler- und Lackiererhandwerks sind die zwei größten Branchenverbände. Alternativ ist der Zentralverband Karosserie- und Fahrzeigtechnik ein potentieller Partner. Eine freiwillige Mitgliedschaft ist grundsätzlich zu empfehlen. Neben einem großen Netzwerk an Handwerkern derselben Branche, bieten viele Verbände Unterstützung in Streitfällen, vergeben interessante Projekte und vertreten Ihre Mitglieder auf der politischen Ebene.
Kosten und Finanzierung: Businessplan für Lackierer
Eine reibungslose Existenzgründung basiert auf einem gründlichen Businessplan. Das Herzstück ist die Kostenplanung und der gegenüberstehenden Finanzierung. Mit welchen Kosten können Sie rechnen, wenn Sie eine Lackiererei eröffnen?
- Gründungskosten (Amtsgebühren, Steuerberater, Anwalt, sonstiger Expertenrat)
- Kosten für die Ausstattung Ihres Geschäftssitzes
- Ausrüstungskosten (wie Arbeitsbekleidung, Werkzeuge, Lackierkabine)
- Produktsortiment (Farben und Lacke)
- Werbekosten
- Evtl. Kosten für Betriebsfahrzeuge
Nach der Gründung des Lackierbetriebes fallen laufende Kosten an. Dazu zählen unter anderem:
- Ladenmiete oder Pachtkosten, Strom, Heizkosten, EDV
- Beiträge an Berufsgenossenschaft, Gewerbe- und Sozialversicherungen
- Steuern
- Lohnkosten Ihrer angestellten Lackierer und anderer Mitarbeiter
- HWK-Beitrag
Auch eine solide Kostenplanung schützt Sie nicht vor einer schleppenden Anlaufphase in den ersten Monaten. Kapitalreserven für unvorhergesehene Ereignisse und die Grundsicherung Ihres Lebensunterhalts sind unverzichtbar.
Finanzierung für das Handwerk
Reicht das Eigenkapital nicht, können Gründer sich für Fremdkapital in Form von Krediten und Darlehen bewerben. Handwerksbetriebe sind in Deutschland nach wie vor äußerst angesehen und werden häufig staatlich gefördert. Voraussetzung ist ein aussagekräftiger Businessplan.
Bevor Sie zu Ihrer Hausbank gehen, erkundigen Sie sich außerdem zu folgenden Möglichkeiten:
- Bürgschaftsbanken und Förderbanken: Sie sind darauf spezialisiert, Existenzgründer und -gründerinnen zu unterstützen.
- Die Arbeitsagentur vergibt Gründungszuschüsse.
- Die KfW bietet Kredite für Ihre Selbständigkeit. Erkundigen Sie sich über die unterschiedlichen Förderoptionen wie den ERP-Gründerkredit „StartGeld” oder „Universell.”