Inhaltsverzeichnis
- Gleichwertigkeit
- Bezeichnung und Bachelortitel
- Deutscher Qualifikationsrahmen
- Meister ≠ Bachelor
- Gemeinsamkeiten und Unterschiede
- Fazit
Gleichwertigkeit von Meisterbrief und Bachelorabschluss
Im Jahr 2013 beschlossen der Bund und die Länder, den sogenannten „Deutschen Qualifikationsrahmen“ (DQR) einzuführen. Anhand dieses Rahmens lassen sich verschiedene Ausbildungen in eine von acht Niveau-Stufen einordnen. Der akademische Bachelortitel und der handwerkliche Meistertitel sind beide unter der Niveau-Stufe sechs einzuordnen und somit gleichgestellt. Dadurch sind der handwerkliche Meistertitel und der Bachelorabschloss einer Hochschule als gleichwertig anzusehen. Seit dem Beschluss von 2013 müssen alle Meisterbriefe mit dem Hinweis gekennzeichnet werden, dass der Abschluss gemäß dem DQR der Niveau-Stufe sechs entspricht. Das unterstreicht die Wertigkeit des Handwerksmeistertitels noch zusätzlich und hebt den hohen Stellenwert sowie die Gleichwertigkeit einer akademischen und einer beruflichen Ausbildung hervor.
Bezeichnung und Bachelortitel
In der Vergangenheit hat die Gleichwertigkeit der unterschiedlichen Ausbildungstitel zu Missverständnissen geführt. Einige Meister gingen davon aus, dass sie nun zusätzlich zu ihrem Meistertitel auch den Bachelortitel bei ihrer Berufsbezeichnung verwenden dürfen. Das ist aber falsch. Die Gleichwertigkeit der Abschlüsse bedeutet nicht, dass diese alternativ füreinander verwendet werden dürfen. In diesem Zusammenhang bedeutet Gleichwertigkeit, dass die beiden Abschlüsse dem gleichen Niveau gemäß dem DQR entsprechen. Will ein Meister sich auch Bachelor nennen, muss er diesen Titel durch eine akademische Ausbildung erst erwerben (und umgekehrt). Das bedeutet also, dass der Meister- und der Bachelortitel zwar gleichwertig, jedoch nicht gleichartig sind.
Der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR)
Das deutsche Bildungssystem ist komplex und bei der Vielfalt der zu erlangenden Abschlüsse, ist es schwer, die Gleichwertigkeit einzelner Berufsqualifikationen gegenüber anderen Abschlüssen einzuschätzen. Um dieser Problematik entgegenzuwirken, wurde 2013 der sogenannte „Deutsche Qualifikationsrahmen“ (DQR) eingeführt. Alle Abschlüsse, die durch das deutsche Bildungssystem erlangt werden können, lassen sich in eine der acht Niveau-Stufen einordnen. Das hat mehrere Vorteile. Zum einen kann hierdurch festgestellt werden, ob Abschlüsse verschiedenartiger Berufsausbildungen gleichwertig beziehungsweise höher oder niedriger als andere Berufsqualifikationen anzusehen sind. Zum anderen ist der DQR mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) kompatibel. Das bedeutet, dass die Niveau-Stufen aus dem DQR einfach den entsprechenden Niveau-Stufen aus dem EQR zugeordnet werden können. Somit ist es für Arbeitssuchende einfacher, ihre beruflichen Qualifikationen auch im europäischen Ausland anerkennen zu lassen.
Niveau-Stufen des DQR | Abschlüsse |
Stufe 1 und 2 | Berufsausbildungsvorbereitung |
Stufe 3 | Die zweijährige berufliche Erstausbildung |
Stufe 4 | Die drei- und dreieinhalbjährige berufliche Erstausbildung |
Stufe 5 | Fortbildungen, die vergleichbar sind mit dem IT-Spezialisten |
Stufe 6 | Bachelor, Meister, Fachwirt und Fachschulabschlüsse wie Techniker |
Stufe 7 | Master und der Strategische Professional (IT), geprüfter Betriebswirt nach der Handwerksordnung (HWO) |
Stufe 8 | Promotion |
Ein Meister ist kein Bachelor
Obwohl der Meister und der Bachelor gemäß dem DQR der gleichen Niveau-Stufe zuzuordnen sind, sind die Abschlüsse nicht gleichartig. Ein Meister darf sich also nicht automatisch auch Bachelor nennen beziehungsweise darf ein Akademiker mit Bachelortitel sich nicht einfach Meister nennen. Die Einordnung der beiden Bildungsabschlüsse in Niveau-Stufe sechs bedeutet, dass die Titelinhaber eine Tätigkeit ausüben können, deren Komplexitätsgrad gleichwertig ist. Hinsichtlich des Inhaltes der Problematik und der Methodik, die zur Lösung eines bestimmten Problems angewandt wird, unterscheiden sich die Qualifikationen aber deutlich voneinander.
Darüber hinaus ist der Bachelortitel nur über eine akademische Ausbildung zu erlangen, während der Meisterbrief nur durch eine entsprechende Lehre mit angeschlossener Meisterausbildung erworben werden kann. Der Inhaber eines Meistertitels hat jedoch den Vorteil, dass ihm seine fachliche Ausbildung angerechnet wird, so dass er durch den Erwerb des Meistertitels auch die Berechtigung erhält, eine Hochschule zu besuchen. Der Inhaber eines Bachelortitels hingegen muss eine komplette Lehre durchlaufen, ehe er die Meisterausbildung machen kann.
Meister versus Bachelor: Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Der Meister und der Bachelor sind im Deutschen Qualitätsrahmen zwar gleichwertig und in der selben Niveau-Stufe angesiedelt, sie unterscheiden sich aber dennoch in einigen wesentlichen Punkten voneinander. Der Meister ist beispielsweise der höchste Abschluss, der in der handwerklichen Berufslaufbahn erlangt werden kann. Der Bachelor hingegen ist im Prinzip nur die erste Stufe der akademischen Ausbildung. Mit Erhalt des Bachelortitels kann anschließend ein Masterstudium und darauf aufbauend auch eine Promotion erfolgen.
Der Meistertitel
Im handwerklichen Bereich hat der Meisterbrief eine lange Tradition und stellt bis heute ein Qualitätsmerkmal für Kunden und Auftraggeber dar. Mit der Abschlussurkunde der Handwerkskammer (HWK) wird dem Meister eine hohe fachliche Kompetenz bescheinigt. Außerdem markiert der Meistertitel den Abschluss der handwerklichen Ausbildung. Wenn ein Geselle die Meisterausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, erhält er den Meisterbrief.
Nach dem Ablegen der Meisterprüfung ist eine Aufstiegsfortbildung zum Geprüften Betriebswirt nach der Handwerksordnung (ehemals Betriebswirt HWK) möglich. Die Lehrgänge werden von den Akademien des Handwerks angeboten. Für die abschließende Prüfung ist die zuständige Handwerkskammer verantwortlich. Der Geprüfte Betriebswirt HwO ist die höchste Qualifikationsebene im Handwerk und ist dem akademischen Grad Master oder Diplom gleichzusetzen.
Dem Inhaber eines Meistertitels werden zudem bestimmte Privilegien und Vorrechte eingeräumt. Hierzu zählen beispielsweise die Ausbildung von Lehrlingen und die Eröffnung eines eigenen Meisterbetriebs. Die Eröffnung eines eigenen Handwerkbetriebs ohne Meistertitel, etwa als Maler, ist zwar ebenfalls möglich, gestaltet sich aber wesentlich schwieriger.
Der Bachelortitel
Im Gegensatz zum Meister stellt der Bachelor erst die erste Stufe der akademischen Ausbildung dar. Anschließend kann noch ein aufbauendes Studium erfolgen, das mit dem Mastertitel abgeschlossen wird (Niveau-Stufe 7). Gegebenenfalls kann danach noch eine Promotion erfolgen (Niveau-Stufe 8). Während eines Bachelor-Studiums werden also nur die Grundlagen eines bestimmten Fachbereichs erlernt. Erst mit dem Masterstudium und der Promotion werden die fachlichen Kompetenzen vertieft.
Fazit
Mit der Einführung des Deutschen Qualitätsrahmens wurde die akademische und die berufliche Ausbildung als gleichwertig eingestuft. Das ist insbesondere für das Deutsche Handwerk ein enormer Fortschritt, da der Meistertitel durch die Einordnung in die Niveau-Stufen des DQR eine enorme Anerkennung zuteil wurde. Mit der Einführung des DQR ist es außerdem wesentlich einfacher geworden, die deutschen Bildungsabschlüsse auch im Europäischen Ausland einzustufen und sie mit anderen Abschlüssen aus der europäischen Union zu vergleichen.