Inhaltsverzeichnis
- Was ist eine OHG?
- Wer kann Gesellschafter werden?
- Vor- und Nachteile der OHG
- Wann muss eine OHG im Handelsregister stehen?
- Gesellschaftsvertrag und Gründung
- Stammkapital und Mindestkapital
- Geschäftsführung
- Haftung
- Firmenname
- Gewinn- und Verlustverteilung
- Steuern
- Auflösung
Was ist eine OHG?
Die OHG bzw. offene Handelsgesellschaft ist eine Rechtsform, bei der sich zwei oder mehrere Gesellschafter zu einer Personenhandelsgesellschaft zusammenschließen.
Alle Gesellschafter einer OHG haften persönlich für alle Verbindlichkeiten. Zudem besteht grundsätzlich Einzelgeschäftsführungs- und Einzelvertretungsbefugnis. Das bedeutet, dass jeder Gesellschafter die Gesellschaft alleine vertreten kann. Offene Handelsgesellschaften werden in Abteilung A des Handelsregisters (HRA) erfasst.
Rechtliche Grundlage für diese Rechtsform ist zum einen die im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegte Gesellschaft des bürgerlichen Rechts oder GbR (§§ 705-740 BGB), zum anderen das Handelsgesetzbuch (§§ 105-160 HGB). Vorrang haben die Regelungen des HGB.
Wer kann Gesellschafter einer OHG werden?
- Natürliche Personen
- Juristische Personen (z.B. Kapitalgesellschaften)
- Personengesellschaften
Vorteile und Nachteile der OHG
Vorteile
- Hohe Bonität aufgrund der persönlichen Haftung der Gesellschafter
- Kein Mindestkapital zur Gründung erforderlich
- Geringe Gründungskosten
- Weitestgehend freie Gestaltung des Gesellschaftsvertrages
Nachteile
- Keine Haftungsbeschränkung möglich
- Buchführungs- und Bilanzierungspflicht
Wann muss eine OHG im Handelsregister stehen?
Wer ein Handelsgewerbe mit der Rechtsform OHG betreibt, muss es im Handelsregister eintragen lassen. Hierbei ist zu beachten, dass die Eintragung nur deklaratorische Wirkung hat und dadurch nicht die Gründung abgeschlossen wird wie beispielsweise bei einer GmbH.
Was genau ist ein Handelsgewerbe?
Als Handelsgewerbe gilt ein Gewerbe dann, wenn es nach Art und Umfang einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Ob ein Unternehmen tatsächlich ein Handelsgewerbe betreibt, ist vom Finanzamt abhängig von Betriebszweck und Betriebsgröße einzustufen.
Freiwilliger Eintrag als OHG im Handelsregister
Ein Eintrag im Handelsregister ist in folgenden Fällen möglich, aber nicht erforderlich:
- GbR mit rein vermögensverwaltender Tätigkeit
- GbR als Kleingewerbe (Unterscheidung nach Art/Umfang des Betriebes)
In diesen beiden Fällen kann die GbR auf Wunsch als OHG ins Handelsregister eingetragen werden. Die Gesellschaft wird zum Zeitpunkt der Eintragung als offene Handelsgesellschaft rechtswirksam.
Gesellschaftsvertrag und Gründung
Die Gründung einer OHG erfordert einen formlosen Vertragsabschluss der Gesellschafter zur Gründung eines Handelsgewerbes. Aus dem Gesellschaftsvertrag sollten Sitz und der Zweck der offenen Handelsgesellschaft hervorgehen. Es steht den Gesellschaftern frei, weitere individuellen Vertragsvereinbarungen zu treffen. Ein Mindestkapital ist zur Gründung nicht notwendig.
Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es bei der Gründung einer offenen Handelsgesellschaft durchaus formelle Pflichten, z. B. bei einer Grundstücksübereignung an die Gesellschaft durch einen Gesellschafter.
Stammkapital und Mindestkapital
Die Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft müssen bei der Gründung weder ein Mindestkapital einbezahlen noch ein Stammkapital in der Bilanz ausweisen.
Geschäftsführung
In einer OHG ist jeder Gesellschafter automatisch auch Geschäftsführer. Jeder Geschäftsführer ist dazu berechtigt, Geschäfte ohne Absprache oder Mitwirkung seiner Mitgeschäftsführer abzuschließen (Grundsatz der Einzelgeschäftsführung). Nur bei außergewöhnlichen Geschäften bedarf es eines Beschlusses aller Gesellschafter, z. B. beim Erteilen einer Prokura.
Innenverhältnis vs. Außenverhältnis
Der Grundsatz der Einzelgeschäftsführung gilt in jedem Fall für das Außenverhältnis der Gesellschaft. Im Innenverhältnis können andere Vereinbarungen getroffen werden, beispielsweise dass bestimmte Gesellschafter nur für bestimmte Aufgaben zuständig sind. Mitgesellschafter können außerdem bestimmte Handlungen explizit verbieten, indem sie Widerspruch einlegen. Handelt ein Gesellschafter entgegen einer vertraglichen Vereinbarung oder eines Widerspruchs, können Mitgesellschafter Schadensersatz geltend machen.
Haftung
In einer OHG haften alle Gesellschafter unbeschränkt, gesamtschuldnerisch und persönlich gegenüber den Gesellschaftsgläubigern. Dies unterscheidet die offene Handelsgesellschaft von Kapitalgesellschaften. Auch nachdem ein Gesellschafter die Gesellschaft verlassen hat, haftet er oder sie weiterhin für Verbindlichkeiten, die vor dem Austrittsdatum entstanden sind.
Firmenname
Der Firmenname einer OHG kann die Namen der Gesellschafter, Abkürzungen oder auch eine Sachbezeichnung enthalten. Außerdem muss im Namen eine der folgenden Kennzeichnungen der Rechtsform enthalten sein: offene Handelsgesellschaft, OHG oder oHG.
Beispiel: Schmitt und Schulze OHG
Handelt es sich bei den Gesellschaftern ausschließlich um juristische Personen, muss aus dem Namen der OHG hervorgehen, dass keine natürliche Person privat für Verbindlichkeiten haftet. Üblich ist eine Nennung des Rechtsformzusatzes der juristischen Person.
Beispiel: Schmitt Gartenbedarf GmbH & Co. OHG
Gewinn- und Verlustverteilung
Die Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft können die Verteilung von Gewinn und Verlust im Gesellschaftsvertrag regeln. Ist darin nichts anderes vereinbart, erhält jeder Gesellschafter vor Verteilung des Restgewinns einen Anteil von 4 % auf seinen Kapitalanteil (§ 121 Abs. 1 HGB). Der Restgewinn wird gleichmäßig unter den Gesellschaftern aufgeteilt.
Steuern
Einkommensteuer
Die OHG als Gesellschaft ist nicht einkommensteuerpflichtig. Besteuert werden nur die Gewinnanteile der einzelnen Gesellschafter. Diese müssen in den persönlichen Einkommensteuererklärungen als Einkünfte aus einer gewerblichen Tätigkeit angegeben werden.
Der Abzug von Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen richtet sich nach den persönlichen Verhältnissen des einzelnen Gesellschafters. Auch die steuerlichen Freibeträge (z. B. Kinderfreibetrag oder Altersentlastungsbetrag) kann ein Gesellschafter nur für sich in Anspruch nehmen, wenn er oder sie persönlich die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt.
Gewerbesteuer
Eine OHG ist gewerbesteuerpflichtig, Bemessungsgrundlage ist der Gewerbeertrag. Dieser ermittelt sich auf Basis des Jahresgewinns und der Berücksichtigung von Hinzurechnungen und Kürzungen (§§ 8-9 GewStG).
Bei der Gewerbesteuer kann die OHG einen Freibetrag von 24.500 Euro nutzen. Liegt der Gewerbeertrag darunter, muss die Gesellschaft keine Gewerbesteuer bezahlen. In jedem Fall ist jedoch die Abgabe der jährlichen Gewerbesteuererklärung erforderlich.
Umsatzsteuer
Eine OHG ist umsatzsteuerpflichtig. Findet ein Leistungsaustausch zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern statt, kann auch ein Gesellschafter umsatzsteuerpflichtig werden.
Auflösung einer OHG
Eine OHG kann aufgelöst werden durch:
- Beschluss der Gesellschafter
- Richterliche Entscheidung
- Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
Um eine Auflösung final zu vollziehen, muss die Gesellschaft alle laufenden Geschäftsvorfälle abwickeln und alle Verbindlichkeiten begleichen. Anders als z. B. bei einer GbR erlischt die OHG nicht mit dem Tod eines Gesellschafters.