Inhaltsverzeichnis
- Businessplan
- Alleinstellungsmerkmal
- Rechtsform
- Anmeldungen
- Genehmigungen
- Standort
- Zielgruppe
- Personal
- Marketing
Pension eröffnen: Was gehört in meinen Businessplan?
Um eine Pension zu eröffnen, benötigen Sie, wie bei allen anderen Gründungen auch, einen gut ausgearbeiteten Businessplan. Mit diesem müssen Sie mögliche Kreditgeber überzeugen können, also sollte Ihr Businessplan gut durchdacht sein und alle wichtigen Punkte beinhalten:
- Marktbetrachtung: Mitbewerber analysieren, Marktdichte bestimmen
- Zielgruppe: ausschlaggebend für Angebote und Dienstleistungen
- Leistungsangebot: an die Zielgruppe angepasst
- Zusatzangebote: z.B. Kooperationen mit Museen etc. vor Ort
- Marketing: Wie will ich für meine Pension werben? Wie sieht mein Budget aus?
Andreas Munck
Seit über 7 Jahren berate ich Existenzgründer auf dem Weg zum eigenen Unternehmen. Gerne rufe ich Sie an und helfe bei allen Fragen rund um Ihre Gründung in einem persönlichen Gespräch.
- Startup Experte
- 7 Jahre Erfahrung
Das Alleinstellungsmerkmal für meine Pension
Konkurrenz analysieren
Bevor sich bei Ihrer Planung ein USP (Alleinstellungsmerkmal) für Ihre Pension herauskristallisiert, sollten Sie zunächst die Konkurrenz analysieren. Wie viele Hotels, B&Bs oder Gästehäuser gibt es im näheren Umfeld und was bieten diese an? Wie hoch sind deren Preise? Und wie sehen die Online-Bewertungen aus? Wenn ein Hotel zwar günstige Preise, aber schlechte Bewertungen hat, müssen Sie diese Preise beispielsweise nicht unterbieten. Es bietet sich auch an, selbst eine Nacht in den umliegenden Beherbergungsbetrieben zu verbringen, um ein Gespür für deren Dienstleistungen und Service zu bekommen. So bekommen Sie einen Überblick, was Sie in Ihrem eigenen Hotel genauso bzw. besser machen wollen.
Zielgruppe definieren
Je nachdem, wo Ihr Hotel gelegen ist, bieten sich andere Modelle an. Wenn Ihr Hotel beispielsweise in einer ruhigen, ländlichen Lage gelegen ist, wollen Ihre Kunden vermutlich abschalten und dem Großstadtstress entkommen. Dementsprechend können Sie dann die Zimmer gestalten.
Zusatzangebote bestimmen
Menschen, die eine Pension und kein Hotel buchen, sind oft auf der Suche nach einer persönlichen Atmosphäre, also sollten Ihre Zusatzangebote und Dienstleistungen diesem Bedürfnis passen. Menschen, die ein Zimmer in einer Pension buchen, erwarten Ruhe und Entspannung. Eine ländliche Umgebung oder Kooperationen mit örtlichen Vereinen, Museen, etc. bieten sich an, um entspannte Ausflüge in schöner Atmosphäre anzubieten.
Geschäftsideen überlegen
Um Ihren USP zu bestimmen, sollten Sie sich überlegen, wie Sie die Kunden dazu bewegen wollen, gerade Ihre Pension zu buchen. Geschäftsideen sind vielfältig und viele davon funktionieren nur in bestimmten Gegenden oder bei einer bestimmten Ausrichtung Ihres Hotels. Einige Geschäftsideen sind zum Beispiel:
- Themen-Wochenenden veranstalten (Krimi-Dinner, Kochkurs, etc.)
- Picknicks im Freien mit Weitblick
- Hochzeitsfeiern anbieten
- Kooperationen mit Ausflugsveranstaltern
- Ein Motto für Ihre Pension finden
- Spezialitäten aus der Region anbieten
Know-how: Was muss ich mitbringen, um eine Pension zu eröffnen?
Grundsätzlich benötigen Sie für die Eröffnung einer Pension keine speziellen fachlichen Kenntnisse. Jedoch ist von der Gründung ohne diese abzuraten. Sofern Sie weder eine Ausbildung im Hotelgewerbe noch betriebswirtschaftliche Kenntnisse mitbringen, kann es sehr riskant sein, eine Pension zu eröffnen. Mit einer Ausbildung beispielsweise als Hotelfachfrau/mann, als Fachkraft im Gastgewerbe oder als Hotelkaufmann/frau sind Sie auf jeden Fall gut gerüstet für den Arbeitsalltag in einer Pension, und wenn Sie zusätzlich noch ein Gründer-Seminar besuchen, sind Sie auch gewappnet für die Existenzgründung.
Pension als GmbH oder UG (haftungsbeschränkt): Rechtsform wählen
Um sich den Traum von der eigenen Pension erfüllen zu können, müssen Sie zunächst entscheiden, welche Rechtsform sich für Ihr Unternehmen am besten eignet. Gängige Rechtsformen für Existenzgründungen in der Branche sind vor allem die GmbH und die UG (haftungsbeschränkt). Bei der Wahl sollten Sie beachten, dass sich die einzelnen Rechtsformen auch in steuerlicher Hinsicht unterscheiden.
Mehr erfahren zu den möglichen Rechtsformen:
Grundsätzlich können Sie für die Gründung Ihrer Pension auch andere Rechtsformen wählen.
Welches Unternehmen passt zu meiner Geschäftsidee?
Unsere Pakete für Ihre einfache Gründung einer Pension
Pension eröffnen: Wie und wo melde ich meine Pension an?
Pension eröffnen: Handelsregistereintrag
Für die Rechtsformen GmbH sowie UG ist eine Eintragung ins Handelsregister erforderlich. Das Handelsregister dokumentiert als öffentliches Verzeichnis im Bereich eines zuständigen Registergerichts.
Gewerbeanmeldung für Ihre Pension
Egal, für welche Rechtsform Sie sich entscheiden, müssen Sie Ihre Pension beim Gewerbeamt anmelden. Das Gewerbeamt informiert das Finanzamt über Ihre Gründung, sodass Sie nach Anmeldung automatisch den Bogen zur steuerlichen Erfassung erhalten.
Industrie- und Handelskammer für Ihren Beherbergungsbetrieb
Das Gewerbeamt informiert die IHK über Ihre Gründung, wobei der Kontakt von Seiten der Industrie- und Handelskammer aufgenommen wird. Bei einer Gewerbeanmeldung ist die Mitgliedschaft in der für Sie zuständigen IHK Pflicht. Für Ihre Pension zuständig ist die IHK Hotel- und Gaststättengewerbe.
Pension eröffnen: Berufsgenossenschaften
Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Unternehmen und deren Beschäftigte. Für Ihre Pension ist die Berufsgenossenschaft Nahrung und Gaststätten verantwortlich. Selbst als Kleinunternehmer ohne Personal sind Sie verpflichtet, sich bei Ihrer relevanten BG anzumelden.
Bundesverbände für Ihre Pension
Für die Hotelbranche, der Sie mit Ihrer Pension zugehörig sind, sowie für die Gastronomie ist der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) zuständig. Eine Mitgliedschaft in einem für Sie relevanten Bundesverband ist zu empfehlen, selbst wenn diese nur auf freiwilliger Basis besteht. Verbände übernehmen die Interessenvertretung der Mitglieder und der Branche.
Genehmigungen und Gesetze, die meinen Beherbergungsbetrieb betreffen
Benötige ich eine Konzession für meine Pension?
Seit der Erneuerung des Gaststättengesetzes ist es nicht mehr von der Anzahl der Betten abhängig, ob Sie eine Konzession für Ihren Beherbergungsbetrieb benötigen, sondern von der Tatsache, ob Sie externe Gäste bewirten oder nicht. Sofern Sie nur für Ihre Hausgäste Speisen und Getränke zur Verfügung stellen, benötigen Sie keine Konzession. Wenn Sie aber durch bspw. ein Restaurant oder eine Bar auch externe Gäste mit Essen und Trinken versorgen möchten, benötigen Sie eine sogenannte Gaststättenkonzession. Um diese zu beantragen, benötigen Sie unter anderem den Antrag (zu erhalten bei Ihrem zuständigen Ordnungsamt), einen Gewerbezentralregisterauszug sowie ein Führungszeugnis. Weitere Details können Sie bei Ihrer zuständigen IHK erfragen. Bei der IHK Bonn online finden Sie beispielsweise das Merkblatt zur Gaststättenkonzession. Bitte beachten Sie, dass je nach Bundesland andere Regelungen gelten können.
Rundfunkbeitrag und GEMA
Bei der Bereitstellung Ihrer Räume bzw. bereits davor müssen Sie sich auch mit den Themen Rundfunkgebühr und GEMA befassen, jedenfalls wenn Sie vorhaben, Fernseher, Radios o.Ä. in Ihren Zimmern zur Verfügung zu stellen. Der Rundfunkbeitrag orientiert sich hier an den vorhandenen Zimmern, wobei das erste Zimmer beitragsfrei ist, für jedes weitere Zimmer aber ein Drittel des Beitrages zu zahlen ist. Auf den Seiten des Rundfunkbeitrages finden Sie einen Gebührenrechner.
Ebenso bei öffentlicher Nutzung von Radios, Fernsehern, etc. ist ein Lizenzvertrag mit der GEMA abzuschließen, damit Sie urheberrechtlich geschützte Werke wiedergeben dürfen.
Nichtraucherschutzgesetz, Jugendschutzgesetz und Hausrecht
Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) bestimmt unter anderem, wer in welchem Alter welche Getränke konsumieren darf. Zudem regelt das JuSchG auch die Benutzung von Glücksspielautomaten. Sollten Sie also einen entsprechenden Automaten in Ihrer Pension aufgestellt haben, müssen Sie die entsprechenden Regelungen beachten.
Das Landesnichtraucherschutzgesetz (LNRSchG) bestimmt, an welchen öffentlichen Orten geraucht werden darf und wo nicht. Das Rauchen in Schulen, Tageseinrichtungen, Krankenhäusern oder eben auch in Beherbergungsbetrieben und Gaststätten ist verboten. Das Rauchverbot umfasst jedoch nicht die Eingangsbereiche und Foyers von Hotels und Pensionen, soweit der Speise-Bereich von diesen vollständig getrennt ist.
Das Hausrecht ist für die Einhaltung von Ruhe und Ordnung zuständig. Der Gastwirt ist dazu verpflichtet, lärmende Gäste zur Ordnung zu rufen. Ebenso hat der Gastwirt das Recht, bei begangenen Straftaten wie Zechprellerei oder Hausfriedensbruch Anzeige zu erstatten oder bei erheblichen Belästigungen die Polizei zu rufen.
Preisverzeichnisse und Infektionsschutzgesetz
Für Beherbergungsbetriebe gilt, dass bei der Anmeldestelle, also bei der Rezeption, ein sogenanntes Preisverzeichnis ausliegen muss. Dieses hat die Preise für Übernachtungen und ggf. den Preis für Frühstück sowie andere Speisen und Getränke zu beinhalten, damit diese vom Kunden jederzeit einsehbar sind.
Das Infektionsschutzgesetz besagt, dass Sie bei Bereitstellung von Speisen und Getränken über einen Gesundheitspass verfügen müssen. Diesen erhalten Sie beim Gesundheitsamt, nachdem Sie eine entsprechende Belehrung erhalten haben.
Über alle weiteren für Sie relevanten Gesetze und Verpflichtungen können Sie sich im Merkblatt zur Gründung und Führung eines Beherbergungsbetriebs der IHK Heilbronn informieren.
Der perfekte Standort für meine Pension
Durch eine Standortanalyse sollten Sie den idealen Standort für Ihre Pension finden. Analysieren Sie den Wettbewerb vor Ort und auch, welche Angebote die Konkurrenz anbietet. Gibt es womöglich bereits eine Marktsättigung an Ihrem gewünschten Standort? Je nachdem, ob Sie eine bestehende Pension aufkaufen und nach Ihren Wünschen umgestalten wollen oder ob Sie komplett von vorne beginnen und sich etwas aufbauen möchten, haben Sie ggf. Einschränkungen bei der Standortfrage. Bei einer zum Verkauf stehenden Pension stellt sich die Frage, ob diese möglicherweise deshalb zum Verkauf steht, weil der Standort ungünstig liegt. Beim Eigenbau eines Hotels müssen Sie mit dem zuständigen Bauamt vor Ort klären, ob Sie am gewünschten Standort und Grundstück überhaupt eine Pension errichten dürfen.
Zielgruppe für den Beherbergungsbetrieb: Betriebsarten
Die Pension ist nur eine Betriebsart im Hotellerie-Gewerbe. Laut IHK ist eine Pension „ein Beherbergungsbetrieb, in dem Unterkunft normalerweise für mehr als eine Nacht und Speisen überwiegend Hausgästen angeboten werden”, und unterscheidet sich dadurch und vor allem durch seine Größe von einem Hotel. Des Weiteren gibt es noch andere sehr gefragte Betriebsarten, die sich aktuell großer Beliebtheit erfreuen. Jede hat eine andere Zielgruppe.
Das Bed & Breakfast
Ein B&B ist eine Übernachtungsmöglichkeit in einem Privathaushalt, bei der die Betreiber auch ein Frühstück anbieten. Hier steht vor allem die heimelige Atmosphäre im Vordergrund und dazu sind die Zimmer meist günstig.
Hostel – die junge Betriebsart
Als Hostel bezeichnet man Beherbergungsbetriebe, die Zimmer für mehrere Personen anbieten. Hiermit sind nicht die üblichen 1-2 Personen pro Hotelzimmer gemeint, sondern kleinere Gruppen. Zwischen 6 und 12 Personen teilen sich in Hostels ein Zimmer. Das senkt die Betriebskosten und auch die Preise für die Kunden, die meistens durchreisende Jugendliche sind.
Die Katzenpension
Bei einer Katzenpension bewirtet man keine Menschen, sondern Katzen. Sie können besonders gut mit Tieren umgehen und haben Qualifikationen, die dies bestätigen? Dann ist eine Katzenpension vielleicht für Sie geeignet. Sie benötigen weniger Platz als für eine herkömmliche Pension. Wenn Sie sich für Tierpensionen, interessieren, lesen Sie unseren Gründungs-Ratgeber zum Thema Hundepension.
Benötige ich Personal, um meine Pension zu eröffnen?
Um Ihre Pension erfolgreich zu eröffnen und auch zu betreiben, sollten Sie womöglich Personal einstellen. Je nach Größe der Pension reichen vermutlich einige Aushilfskräfte, die bei Bedarf einspringen und Ihnen zur Hand gehen. Sie benötigen Mitarbeiter aus vier verschiedenen Branchen: Reinigungskräfte, Rezeptionisten, Hausmeister und ggf. auch Köche. Die Anzahl der Mitarbeiter, die Sie benötigen, hängt natürlich von der Größe Ihrer Pension ab und davon, wie viele der Arbeiten Sie komplett alleine erledigen können.
Marketing: Wie werbe ich richtig für meine Pensionseröffnung?
Zunächst einmal sollten Sie sicherstellen, dass man Ihre Pension auch findet. Tragen Sie sich dazu in allen relevanten und bekannten Reise- und Hotel-Portalen ein (Beispiel: Expedia oder Hotels.com). Am besten verfügen Sie auch über eine eigene Webseite, die übersichtlich und ansprechend ist und auf der man alle aktuellen Preise und ggf. Aktionen findet. Weitere kostengünstige Werbemaßnahmen sind zum Beispiel der Auslegen von Flyern und Broschüren an Autoraststätten. So werden Menschen, die durch die nähere Umgebung reisen und vielleicht schon die Landschaft genießen, auf Ihre Pension aufmerksam.
Achten Sie darauf, dass Ihre Gäste einen tollen Aufenthalt haben. Fragen Sie sie vielleicht nach dem Aufenthalt, was ihnen gut gefallen hat und was nicht so gut war, um Ihr Angebot konstant verbessern zu können und allein durch diese Frage einen Pluspunkt bei zukünftigen Online-Bewertungen zu erhalten.