Pflegedienst gründen: So eröffnen Sie Ihren eigenen Pflege-Service

Die Gesundheit und das Wohlbefinden Ihrer Patienten stehen im Mittelpunkt: Einen ambulanten Pflegedienst eröffnen – privat und selbständig – birgt große Verantwortung. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Aspekte bei der Vorbereitung Ihrer Gründung.

 

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Die Gesundheit und das Wohlbefinden Ihrer Patienten stehen im Mittelpunkt: Einen ambulanten Pflegedienst eröffnen – privat und selbständig – birgt große Verantwortung. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Aspekte bei der Vorbereitung Ihrer Gründung.

Inhaltsverzeichnis

 

Ambulanten Pflegedienst gründen: Voraussetzungen

Berufliche Voraussetzungen für die Zulassung als Pflegeeinrichtung

Im elften Sozialgesetzbuch ist die Definition eines ambulanten, sozialen Pflegedienstes festgehalten. Laut § 71 SGB XI müssen Pflegedienste „selbständig wirtschaftende Einrichtungen sein, die unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft Pflegebedürftige in ihrer Wohnung mit Leistungen der häuslichen Pflegehilfe […] versorgen.“

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Andreas Munck

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Kein Pflegedienst ohne Pflegefachkraft

Gründen Sie einen ambulanten sozialen Dienst, so müssen Sie eine ausgebildete Pflegefachkraft sein oder beschäftigen. Für eine Zulassung müssen Sie entweder eine Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in oder zum Altenpfleger/in abgeschlossen haben. Gleichzeitig müssen Sie praktische Berufserfahrungen in Ihrem Ausbildungsberuf von zwei Jahren (innerhalb der letzten acht Jahre) nachweisen.

Je nachdem, welche Patienten Sie hauptsächlich betreuen, gibt es zusätzliche oder abweichende Auflagen für Ihre Zulassung. Versorgt Ihr sozialer Pflegedienst hauptsächlich behinderte Menschen, gelten in vielen Fällen ausgebildete Heilerzieher/innen und Heilerziehungspfleger/innen auch als ausgebildete Pflegefachkräfte.

Braucht ein Pflegedienst eine ausgebildete Pflegedienstleitung (PDL)?

Darüber hinaus ist eine Weiterbildung zur Pflegedienstleitung oder PDL für Sie oder eine Pflegefachkraft erforderlich. Obwohl die Berufsbezeichnung Pflegedienstleitung gesetzlich nicht geschützt ist, gibt es anerkannte PDL-Weiterbildungen, die mindestens 460 Unterrichtsstunden umfassen. Die Weiterbildung hat unter anderem die Schwerpunkte Pflegeorganisation, Qualitätsmanagement, Personalführung, Betriebswirtschaftslehre und Recht. Oft werden PDL-Weiterbildungen von privaten Bildungseinrichtungen angeboten.

Alternativ ist ein Fachhochschulstudium in Pflegemanagement möglich, um eine Anerkennung als Pflegedienstleitung zu erhalten. Ein verpflichtendes Studium gibt es bislang nicht für den Beruf der Pflegedienstleitung.

In vielen Fällen unterscheiden sich die Details der erforderlichen Qualifikation je nach Bundesland. Informieren Sie sich deshalb ausführlich bei den zuständigen Behörden und Verbänden.

Zulassungsverfahren – Zulassung der Pflege- und Krankenkasse

Selbständige Pflegedienste müssen einen Zulassungsantrag stellen, in dem alle fachlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen geprüft werden, die für eine Zulassung als Pflegeeinrichtung erforderlich sind. Den Antrag müssen Sie bei der für Ihren Betrieb zuständigen Pflegekasse stellen. Nutzen Sie, wenn möglich, Checklisten für die einzureichenden Unterlagen, die viele Landesverbände der Pflegekassen zum Download anbieten. Die Zulassung der verantwortlichen Krankenkasse erfordert einen ähnlichen Antrag.

Wichtige Ansprechpartner sind außerdem Ihre zuständige Landesvertretung des Verbandes der Angestellten Krankenkassen, der Verband der gesetzlichen Krankenkassen und der Verband der Ersatzkassen.

Qualitative Voraussetzungen

Sachverständige des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) nehmen Qualitätsprüfungen (oft auch als Teil des Zulassungsverfahren) von Pflegediensten und Pflegeeinrichtungen vor, um die Qualität der Pflegeleistungen zu gewährleisten. Seit 2009 werden die Ergebnisse der MDK-Qualitätsprüfung veröffentlicht. Qualitätskriterien werden so messbar, transparent und vergleichbar. So können sich Pflegebedürftige und deren Angehörige genau informieren. Bewertet werden ambulante Pflegedienste auf Grundlage der Qualitätsprüfungsrichtlinien (QPR). Prüfungen Ihres ambulanten sozialen Dienstes werden stets unangekündigt vorgenommen. Einer Prüfung folgt ein Bericht der Landesverbände der Pflegekassen. Falls qualitative Mängel vorliegen, müssen diese innerhalb einer vorgegebenen Frist beseitigt werden.

Persönliche Voraussetzungen

Der Beruf eines Pflegedienstleiters setzt neben fachlichen Fähigkeiten auch persönliche und soziale Kompetenzen voraus. Lernbereitschaft, Empathie, Zuverlässigkeit und ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft für die Patienten sind entscheidende Soft Skills für Ihre erfolgreiche Gründung im Bereich ambulanter sozialer Dienste. Als wichtiges Bindeglied zwischen pflegebedürftigen Patienten, Angehörigen, Ärzten und Krankenkassen, stehen Ihre organisatorischen und kommunikativen Fähigkeiten im Vordergrund.

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Um die Qualitätskriterien für ambulante Pflegedienste zu erfüllen, müssen Sie sich unter anderem an folgende Richtlinien und Gesetze halten:

  • Rahmenverträge und Bundesempfehlungen für die Versorgung mit häuslicher Krankenpflege nach § 132 a SGB V
  • Rahmenverträge und Bundesempfehlungen über die pflegerische Versorgung nach §75 SGB XI
  • Pflege-Qualitätssicherungsgesetz
  • Bundessozialhilfegesetz
  • Infektionsschutzgesetz
  • Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen für Pflegeberufe

Sie sollten sich ein umfangreiches Wissen aller Regelungen und Gesetze anlesen, die für die Gründung und den Betrieb Ihres ambulanten Pflegedienstes relevant sind.

Was ist ein Versorgungsvertrag?

Zwischen den Pflegekassen und den Trägern öffentlich-rechtlicher oder privater Pflegedienste besteht ein sogenannter Versorgungsvertrag nach dem Sozialgesetzbuch. Der Vertrag erlaubt Ihrem ambulanten sozialen Dienst an der pflegerischen Versorgung des Versicherten teilzunehmen. Hier sind die Bedingungen (Art, Inhalt, Umfang) geregelt, unter denen Pflegeleistungen für Patienten erbracht werden dürfen. Nur wenn ein Versorgungsvertrag besteht, sind Sie berechtigt versicherte Pflegebedürftige zu versorgen.

 

Know-how für einen ambulanten sozialen Dienst

Unternehmerisches Wissen

Wie bei jeder Existenzgründung sind auch bei der Gründung eines ambulanten sozialen Dienstes unternehmerische Fähigkeiten essentiell. Der Markt für Pflegeversorgung – privat und staatlich – weist deutschlandweit ein starkes Wettbewerberfeld auf. Weiterbildungen in den Bereichen Marketing und Kundenakquise sind daher sehr zu empfehlen.

Als Inhaber eines Pflegedienstes sind Sie automatisch Arbeitgeber. Sie sollten sich also Wissen über Management und Personalführung aneignen, um erfolgreich in die Selbständigkeit starten zu können. Es gibt außerdem viele fachspezifische Fort- und Weiterbildungen für Pflegekräfte.

Branchenspezifisches Wissen

Große Relevanz hat ebenfalls die Struktur Ihrer Arbeitsprozesse. Je genauer Sie Abläufe definieren und kontrollieren, desto einfacher ist es, gleichmäßig und dauerhaft eine hohe Service-Qualität für Pflegebedürftige zu sichern. Wenn Sie beispielsweise Arbeitsabläufen und Ihrer Pflegedokumentation eine nachvollziehbare Struktur geben, stellen Sie die Kontinuität Ihrer Dienstleistungen sicher.

Erfolgreiche Existenzgründer brauchen Weitblick. Die Branche der privaten sozialen Pflegedienste ist vielen gesetzlichen Regulierungen unterlegen. Sie sollten sich über Newsletter-Abos, Fachzeitschriften und mithilfe des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste immer auf dem aktuellsten Stand halten. Änderungen der Gesetzeslage oder der Richtlinien des MDK können Sie so frühzeitig in Ihr Geschäftsmodell integrieren.

 

Pflegedienst gründen als UG, GmbH oder GbR: Rechtsform wählen

Wer ein Unternehmen gründen will, muss sich für eine Rechtsform entscheiden. Für soziale Pflegedienste sind mehrere Rechtsformen denkbar, wie zum Beispiel die UG (haftungsbeschränkt), die GmbH oder die GbR. Beachten Sie bei der Wahl außerdem, dass sich die einzelnen Rechtsformen auch steuerlich unterscheiden. Besonders gerne werden die Rechtsformen UG, GmbH oder GbR gewählt, um einen Pflegedienst zu gründen.

Hier erfahren Sie weiteres zu den einzelnen Rechtsformen:

Grundsätzlich stehen Ihnen natürlich weitere Rechtsformen zur Verfügung.

Welches Unternehmen passt zu mir und meiner Geschäftsidee?

 

Unsere Pakete für Ihre einfache Pflegedienst-Gründung

Pflegedienst als Gewerbe anmelden

Während und nach der Gründung müssen Sie Ihren ambulanten sozialen Dienst bei verschiedenen Ämtern und Institutionen anmelden. Hier erfahren Sie, welche Anmeldungen Sie vornehmen müssen.

Handelsregistereintragung

Die Rechtsformen der UG und GmbH erfordern eine Eintragung in das Handelsregister. Das Handelsregister dokumentiert als öffentliches Verzeichnis Einträge über die angemeldeten Kaufleute im Bereich eines zuständigen Registergerichts.

Gewerbe anmelden

Unabhängig von der von Ihnen gewählten Rechtsform müssen Sie sich bei dem für Ihren Firmensitz zuständigen Gewerbeamt anmelden. Nach der Anmeldung beim Gewerbeamt meldet sich das Finanzamt automatisch bei Ihnen zur steuerlichen Erfassung. Sobald Ihre Unterlagen vom Finanzamt gesichtet und geprüft wurden, erhalten Sie Ihre Steuernummer und dürfen Rechnungen ausstellen.

Gesundheitsamt

Abhängig vom Standort Ihres Pflegedienstes, erfordert die Gewerbeanmeldung außerdem eine Meldung beim zuständigen Gesundheitsamt. Eventuell sind zusätzlich Gesundheitszeugnisse und polizeiliche Führungszeugnisse Ihrer Mitarbeiter vorzulegen.

Industrie- und Handelskammer

Die Industrie- und Handelskammer wird vom Gewerbeamt informiert und schickt Ihnen die benötigten Unterlagen zu. Bei der Anmeldung eines Gewerbes ist die Mitgliedschaft in der für Sie zuständigen IHK Pflicht.

Berufsgenossenschaft

Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Unternehmen und deren Beschäftigte. Bitte melden Sie sich selbständig bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege an. Falls Sie sich unsicher sein sollten, bei welcher der zahlreichen BGs Sie sich anmelden müssen, hilft Ihnen die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) unter der Telefonnummer 0800 60 50 40 4 weiter.

Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (BPA)

Als Inhaber eines selbständigen, ambulanten Dienstes haben Sie die Möglichkeit, Mitglied des Deutschen Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste zu werden. Der BPA vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber der Politik, der Öffentlichkeit und den Kostenträgern.

 

Standort für sozialen Pflegedienst

Eine gründliche Recherche ist besonders wichtig, wenn Sie den Standort für Ihren ambulanten Pflegedienst festlegen. Der Wettbewerb und die Anzahl potentieller Patienten sind starke Faktoren für Ihre Entscheidung. Grundlegende Fragen sind beispielsweise:

  • Wie viele Konkurrenten gibt es?
  • Wo haben sich Ihre Konkurrenten niedergelassen?
  • Welches Leistungsangebot bieten Ihre Konkurrenten?
  • Wie viel Personal beschäftigen Ihre Konkurrenten jeweils?
  • Wer sind meine Zielgruppen?
  • In welchem Radius kann ich Patienten versorgen?

Eine genaue Analyse der vorhandenen Mitbewerber, deren Leistungen und Einzugsgebiete wird Ihnen zum einen helfen, Ideen für die Struktur Ihres eigenen ambulanten Dienstes zu sammeln. Zum anderen können Sie durch Ihre Recherche erkennen, welche Teilmärkte noch nicht übersättigt sind und somit für Sie interessant bleiben.

Eine gründliche Standortanalyse schließt auch Kriterien wie Mietpreise, die aktuelle Arbeitsmarktsituation, Lohnkosten und viele andere Faktoren mit ein. Entscheidend für die Wahl eines wirtschaftlich sinnvollen Standorts ist die individuelle Gewichtung Ihrer Standortfaktoren.

 

Kosten für einen stationären sozialen Dienst

Bevor Sie Ihren mobilen Pflegedienst gründen, sollten Sie einen detaillierten Businessplan erstellen, in dem Sie alle anfallenden Kosten kalkulieren. Berücksichtigen Sie unter anderem folgende Punkte in Ihrem Finanzplan:

  • Kosten für den Gründungsprozess
  • Equipment wie z. B. Fuhrpark, medizinische Ausstattung, Arbeitsbekleidung, Büroausstattung
  • Pacht bzw. Ladenmiete für Ihre Geschäftsräume
  • Personalkosten
  • Versicherungen für Ihr Unternehmen, Ihr Personal, Ihre Geschäftsräume
  • Steuern
  • EDV-Kosten
  • Werbekosten
  • fachliche Weiterbildungen
  • Rücklagen zur Absicherung des Unternehmens

Beachten Sie bei der Kalkulation sowohl Anschaffungskosten als auch laufende Betriebskosten, wie zum Beispiel für Ihre Dienstfahrzeuge.

Versichern Sie Ihren Pflegedienst hinsichtlich aller Eventualitäten

Beim Thema Versicherung sollten Sie sich im Speziellen gründlich beraten lassen, um alle Bereiche Ihres Gewerbes abzudecken. Neben der Gewerbeversicherung sind auch Unfall-, Sozial- und Berufshaftpflichtversicherung wichtig. Lassen Sie sich umfangreich beraten, bevor Sie Ihren ambulanten Pflegedienst eröffnen, um im Fall von entstandenen Personenschäden, Vermögensschäden oder Sachschäden gewappnet zu sein.

Kosten voraussehen

Bedenken Sie bei Ihrer Finanzplanung stets, dass ein neues Unternehmen oft erst nach und nach Einnahmen erzielt. Sie sollten in der Lage sein mit Ihrem verfügbaren Kapital die Ausgaben der ersten Monate aufzufangen, in denen Ihre Neukundengewinnung und Ihre Marketingmaßnahmen anlaufen.

Unvorhergesehene Ereignisse, wie z. B. Ausfall von Personal oder Schäden an Fahrzeugen sollten Sie ebenfalls mit einem Posten in Ihrem Businessplan versehen.

 

Personal für einen ambulanten Pflegedienst

Abhängig davon, in welchem Bundesland Sie Ihren ambulanten Pflegedienst gründen möchten, müssen Sie eine Mindestanzahl zusätzlicher Pflegekräfte beschäftigen. Falls Sie selbst nicht die Pflegedienstleitung übernehmen, müssen Sie mindestens eine Pflegefachkraft beschäftigen, die als Pflegedienstleitung fungiert. Eine Vertretung der PDL im Krankheitsfall oder während Urlaubstagen muss gewährleistet sein, um die Versorgung Ihrer pflegebedürftigen Patienten sicherzustellen.

Die Mitarbeiter, die Sie für Ihren ambulanten sozialen Dienst einstellen, sind einer der wichtigsten Erfolgsfaktoren für Ihre Selbständigkeit. Genau wie Sie selbst sollte Ihr Personal sowohl fachliche als auch persönliche Fähigkeiten mitbringen, die das Wohlbefinden Ihrer Patienten garantieren.

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Andreas Munck

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