Praxis eröffnen: Als Arzt oder Heilpraktiker in die Selbständigkeit

Sie möchten eine eigene Praxis eröffnen als Arzt, Heilpraktiker, Logopäde oder in einem anderen Heilberuf? Hier finden Sie alle Infos rund um Ihre Praxiseröffnung im Überblick: Rechtsformen, Voraussetzungen, Businessplan, Praxisübernahme und wo Sie sich überall anmelden müssen.

 

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Inhaltsverzeichnis

Know-how: Was muss ich mitbringen, um eine Praxis zu eröffnen?

Unabhängig davon, ob Sie eine Praxis als Arzt oder als Heilpraktiker eröffnen wollen, ist betriebswirtschaftliches Wissen von Vorteil, denn Sie müssen Kredite aushandeln, Personal führen und Kosten berechnen. Sollten Sie keine betriebswirtschaftliche Kenntnisse mitbringen, sind sogenannte Gründer-Seminare dringend zu empfehlen.

Sie wollen eine Arztpraxis eröffnen?

Der Weg, um Arzt zu werden und um letzten Endes eine eigene Praxis eröffnen zu können, ist lang. Beginnend mit dem Studium, das fünf bis sechs Jahre dauert, vertiefen Sie anschließend Ihre Kenntnisse in einem praktischen Jahr. Erst dann erfolgt die sogenannte Approbation. Je nachdem, ob Sie später als Allgemein- oder Facharzt tätig sein wollen, gilt nun, eine Weiterbildung von vier bzw. fünf Jahren Dauer zu absolvieren. Bei der Weiterbildung zum Allgemeinarzt sind Sie verpflichtet, eine festgelegte Dauer in bestimmten Bereichen zu verbringen, beispielsweise Chirurgie, Innere Medizin oder Gynäkologie.

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Andreas Munck

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Als Heilpraktiker eine Praxis eröffnen

Heilpraktiker ist ein Beruf, der anders als der des Arztes nicht auf Schulmedizin zurückgreift, sondern auf natürliche Methoden. Der Beruf des Heilpraktikers kann durch eine Ausbildung oder durch ein Studium mit anschließender Heilpraktikerprüfung erlangt werden. Mehr zur Gründung einer Heilpraktiker-Praxis können Sie hier nachlesen.

Eine Logopädie-Praxis eröffnen

Wenn Sie als Logopäde eine Praxis eröffnen möchten, müssen Sie eine Ausbildung zum Logopäden mitbringen. Diese dauert klassischerweise drei Jahre und wird abwechselnd in der Berufsschule und in therapeutischen Einrichtungen geführt. Mit der Ausbildung in der Logopädie dürfen Sie lediglich Privatpatienten behandeln. Wenn Sie auch Kassenpatienten behandeln möchten, benötigen Sie eine Kassenzulassung.
Wenn Sie eine eigene Praxis eröffnen möchten – egal ob als Arzt oder als Heilpraktiker – steht Ihnen ein wahrer Spießrutenlauf bevor: die Anforderungen an Ärzte sind sehr umfangreich, z. B. gilt es, über zehn Jahre Erfahrung aus Studium, Praktikum und Weiterbildung nachzuweisen. Doch selbst mit ausreichenden Vorkenntnissen wird es Ärzten nicht leicht gemacht: Eine Praxisneugründung ist aktuell nur in zulassungsfreien Gebieten zulässig, die eine Unterversorgung an Allgemein- oder Fachärzten aufweisen. Dies ist momentan nur in den neuen Bundesländern der Fall. Ihnen bleibt jedoch die Option, eine bestehende Praxis zu übernehmen, was zudem mit vielen Vorteilen verknüpft ist. Eine bestehende Praxis hat beispielsweise bereits einen festen Kundenstamm und Sie können sich an den BWA (betriebswirtschaftlichen Auswertungen) der Vorjahre orientieren. Allerdings bringt eine Praxisübernahme auch einige Nachteile mit sich, wie im Folgenden erläutert wird.

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Praxisgründung: Voraussetzungen, Richtlinien und Genehmigungen

Zulassung als Vertragsarzt

Wenn Sie eine Approbation als Arzt besitzen, können Sie theoretisch sofort mit der Eröffnung loslegen, dürfen allerdings nur Privatpatienten und Selbstzahler behandeln. Damit Sie auch gesetzlich Versicherte behandeln dürfen, bedarf es einer Zulassung als Vertragsarzt. Diese können Sie beantragen, indem Sie über eine Eintragung im Ärzteregister verfügen sowie einen Antrag auf Zulassung eingereicht haben. Um als Vertragsarzt zugelassen zu werden, müssen Sie verschiedene Anforderungen erfüllen. Die Approbation muss vorliegen, der Arztregister-Eintrag sowie eine erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung in einem Fachgebiet. Folgende Dokumente müssen Sie bei Beantragung einreichen:

  • Auszug aus dem Arztregister
  • Lebenslauf
  • Führungszeugnis
  • Bescheinigung über die seit der Approbation ausgeübten (ärztlichen) Tätigkeiten

 

Bei Praxisübernahme: Die Warteliste

Sofern Sie eine Praxis übernehmen wollen, sollten Sie auf Ausschreibungen achten. Wenn Sie nachhaltiges Interesse an einem demnächst frei werdenden Praxisraum haben, tragen Sie sich in die Warteliste für ebendiese ein. Vor einer Praxisübernahme sind Eintragungen in die Warteliste besonders bei zulassungsbeschränkten Gebieten und Bereichen notwendig.

 

Businessplan, Kosten- und Finanzplan

Was gehört in meinen Businessplan?

Zur Praxiseröffnung gehört natürlich auch ein gut durchdachter Businessplan. In diesem setzen Sie sich Ziele, stecken den Umsatz ab und erstellen eine Zielgruppenanalyse. Der Businessplan dient zur Ausarbeitung Ihres Geschäftskonzepts, also sollten Sie sich ausreichend Zeit nehmen, alles genau zu analysieren. In Ihren Businessplan sollte auch eine eigene Geschäftsidee, damit Sie nicht in der Menge untergehen. Außerdem sollten Sie sich auch überlegen, ob Sie Zusatzangebote wie individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) anbieten möchten, die die Patienten privat bezahlen.

Kosten- und Finanzplan: Das gehört rein

Bevor Sie Ausgaben tätigen, sollten Sie sich einen umfassenden Finanzplan zusammenstellen, der sowohl einmalige als auch laufende Kosten auflistet. Folgende Kostenpunkte sollten dabei bedacht werden:

  • Einmalige Kosten: Gründungskosten, Kapitalbedarf für die Anlaufphase (ggf. Umbaumaßnahmen), Einrichtung, Geräte- und Materialbeschaffung
  • Laufende Kosten: Betriebskosten wie Strom, Heizung, Miete, EDV, Angestellte sowie Steuern, Versicherungen

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Praxisübernahme oder Neugründung? Vor- und Nachteile und Beschränkungen

Die Frage, ob Sie zur Praxisgründung eine bestehende Praxis übernehmen oder ob ein kompletter Neuaufbau besser geeignet ist, gehört zu den Grundsatzentscheidungen, die Sie treffen müssen, bevor Sie mit Ihrer Gründung fortfahren können. Beide Optionen bringen Vor- und Nachteile mit sich, die bei einer Entscheidung genau abzuwägen sind.

 

Praxisneugründung: Vor- und Nachteile

Bei einer Praxisneugründung müssen Sie sich an regionale Beschränkungen halten, welche die Ärzte-Dichte in Ihrer Region regulieren. Die sogenannte Niederlassungsfreiheit gilt nämlich nur für mit Ärzten bzw. Fachärzten unterversorgte Gebiete. Eine Ausnahme dieser Regel sind Zahnärzte und Kieferorthopäden, bei denen die Abdeckung in einem speziellen Gebiet keine Rolle spielt. Ein großer Vorteil einer von Grund auf neu gegründeten Praxis ist die eigene Standortwahl. Hier können Sie sich selbst einen Standort für Ihre Praxis aussuchen, der Ihnen am meisten zusagt. Allerdings können die immensen Bau- oder Umbaukosten auch abschrecken, ganz zu schweigen von der Dauer bis zur Eröffnung der Praxis – alternativ können Sie hier auch frei stehende Büroräume anmieten, die Ihren Wünschen entsprechen. Generell ist es wesentlich aufwändiger und zeitraubender, eine Praxis neu zu gründen, als diese zu übernehmen, doch Sie können Ihre eigenen Vorstellungen umsetzen.

Praxisübernahme: Die bessere Wahl?

Bei Übernahme einer bestehenden Praxis ist immer zu bedenken, dass Sie das meiste mit übernehmen, angefangen vom Kundenstamm, den Sie mit Zahlung des “Goodwill” übernehmen. Goodwill bezeichnet eine symbolische Summe, die den immateriellen Wert des Kundenstammes aufwiegen soll. Was Sie von einer bereits bestehenden Praxis auch übernehmen, ist der Ruf: ist der hier ansässig gewesene Arzt gut angesehen bei den Patienten, profitieren auch Sie von diesem guten Ruf. Ebenso beim Gegenteil: sollte der Ruf des alten Arztes ins Negative ausschlagen, werden Sie vermutlich Schwierigkeiten bei der Kundenakquise haben, außer Sie steuern mit gezielten Werbemaßnahmen dagegen. Zur Übernahme ausgeschriebene Praxen können Sie auf den Seiten der Praxisbörse finden. Die Praxisbörse ist ein Online-Portal, auf dem Sie sowohl Nachfolgestellen für das Nachbesetzungsverfahren in zulassungsbeschränkten Gebieten finden können als auch Praxen, die jetzt oder bald zur Übernahme bereitstehen.

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Arztpraxis eröffnen als GmbH, UG, GbR, PartG, Einzelunternehmen oder als Freiberufler

Bevor Sie mit der weiteren Planung Ihrer Praxis fortfahren, müssen Sie sich für eine Rechtsform entscheiden. Rechtsformen unterscheiden sich nicht nur bezüglich Haftung und Stammkapital, sondern auch steuerlich, weshalb Sie Ihre Wahl gut überdenken sollten. Als Arzt können Sie sich abhängig von Ihrer konkreten Tätigkeit als Freiberufler einstufen lassen und sind als solcher von der Gewerbesteuer befreit. Dies ist jedoch nur möglich bei einer entsprechenden Einstufung. Ist Ihr Tätigkeitsschwerpunkt nicht freiberuflicher Natur, müssen Sie Ihre Praxis als Gewerbe anmelden. Halten Sie hierbei unbedingt auch Rücksprache mit ihrem Anwalt oder einem Steuerberater.
Gängige Rechtsformen für Existenzgründungen in der Branche sind die GmbH, die UG, die GbR, das Einzelunternehmen, die Partnergesellschaft oder eine freiberufliche Selbständigkeit.

Hier erfahren Sie mehr zu den einzelnen Rechtsformen:

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Eine Praxis eröffnen: Anmeldungen bei Ämtern und Kammern

Ärztekammer informieren

Die für Sie zuständige Ärztekammer ist von Ihrer Praxisgründung in Kenntnis zu setzen. Ärztekammern sind zuständig für die Wahrung beruflicher Belange. Folgende Dokumente sind unter anderem zu übersenden:

  • Details über Ihre neue Praxis (Adresse, gepl. Sprechstundenzeiten, etc.)
  • Approbationsurkunde
  • ggf. Zulassung als Vertragsarzt

 

Gesundheitsamt, Versorgungswerk & TÜV

Das Versorgungs- und Gesundheitsamt muss auch von Ihrer Gründung informiert werden. Diese Mitteilung kann formlos erfolgen; Sie sollten lediglich das Schreiben, das an die Ärztekammer geschickt wurde, in Kopie beilegen. Dies gilt für beide Ämter.

Den TÜV müssen Sie zurate ziehen, wenn Sie in Ihrer Praxis Röntgengeräte aufstellen und benutzen möchten, denn diese müssen vom TÜV abgenommen werden.

Finanzamt, Krankenkasse, Berufsgenossenschaft

Das Finanzamt wird von Ihrem Steuerberater über Ihre Gründung informiert. Des Weiteren gilt es nun noch, Ihre Angestellten bei der GKV (gesetzlichen Krankenversicherung) sowie ArzthelferInnen bei der zuständigen BG (Berufsgenossenschaft) anzumelden.

Eintrag ins Ärzteregister

Um in das Ärzteregister eingetragen zu werden, müssen Sie einige Unterlagen einreichen. Sie benötigen sowohl Ihre Geburtsurkunde sowie Bescheinigungen über ärztliche Tätigkeiten von Approbation bis Antragsstellung.

Bundesverbände für Ärzte: BVÖGD

Auch als Arzt ist es zu empfehlen, freiwilliges Mitglied eines sogenannten Bundesverbandes zu werden. Bundesverbände setzen sich in der Öffentlichkeit für Ihre Interessen sowie für die der Branche ein. Unter anderem setzt sich beispielsweise der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes e.V. (BVÖGD) für die Interessen von Ärzten ein.

Wann muss ich meine Arzt-Praxis beim Handelsregister anmelden?

Haben Sie Ihre Praxis als Kapitalgesellschaft wie eine UG (haftungsbeschränkt) oder eine GmbH gegründet oder sind Sie aufgrund Ihrer Tätigkeit als eingetragener Kaufmann einzustufen, müssen Sie sich per Notar beim Handelsregister anmelden lassen.

Praxis als Gewerbe anmelden

Werden Sie vom Finanzamt nicht als Freiberufler eingestuft, müssen Sie beim für den Sitz Ihrer Praxis zuständigen Gewerbeamt ein Gewerbe anmelden.

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Der perfekte Standort für Ihre Praxis

Je nachdem, ob Sie eine Praxis übernehmen wollen oder eine Praxisneugründung planen, müssen Sie, verschiedene Dinge beachten, die Ihren Standort betreffen. Bei einer Praxisübernahme sollten Sie sich vor der Eintragung in die Warteliste überlegen, ob Sie an diesem Standort Ihre Zielgruppe auch tatsächlich erreichen. Bei einer Neugründung haben Sie die freie Wahl, was den Standort angeht. Trotzdem sollten Sie eine Standortanalyse und Marktbetrachtung vornehmen. Nur so können Sie den für Sie perfekten Standort für Ihre neue Praxis finden.

 

Benötige ich Personal für meine eigene Praxis?

Wenn Sie eine Praxis übernehmen, können Sie womöglich das bestehende Personal ebenfalls übernehmen. Bei einer Praxisneugründung sieht die Sache anders aus: Sie müssen sich das Personal für Ihre eigene Praxis erst noch zusammenstellen. Angefangen von der Empfangsdame, die Ihre Termine vergibt und den Überblick behält, bis hin zur Arzthelferin, die kleinere Tätigkeiten wie beispielsweise die Blutentnahme übernimmt, benötigen Sie einige unterstützende Kräfte.

 

Zielgruppe: Welche Patienten möchte ich ansprechen?

Je nachdem, welche Menschen Sie mit Ihrer Praxis ansprechen möchten, sollten Sie die Zusatzangebote abstimmen. Als Arzt sind Sie natürlich beschränkt in Ihrer Werbefähigkeit, dennoch können Sie im Wartezimmer der Zielgruppe entsprechende Flyer oder Infobroschüren auslegen, zusätzlich zu Info-Postern, die Sie an Wände oder eine Pinnwand anbringen können.

 

Marketing: Wie mache ich meine Praxis bekannt?

Bevor Sie Ihre Praxis eröffnen, gilt es, die Anwohner in Kenntnis darüber zu setzen, dass es einen neuen Arzt im Ort gibt. Vor der Arztpraxis müssen Sie ein Schild anbringen, auf dem man leicht erkennen kann, dass sich hier ein Arzt niedergelassen hat. Pflichtangaben sind Name, (Fach-)Richtung bzw. Bezeichnung und die Sprechzeiten. Auch für die Gestaltung und Größe dieses Schilds gibt es Regelungen, die Sie beachten müssen.

Des Weiteren sollten Sie bedenken, dass ein praxiseigener Internetauftritt das A und O ist. Mögliche Patienten informieren sich gerne im Vorfeld über Leistungen, Qualifikationen und Sprechstundenzeiten, bevor sie einen Termin machen. Bei Gestaltung der Webseite sollten Sie stets im Kopf behalten, dass es bezüglich des Werbeverbots für Heilberufe Auflagen und Grenzen gibt, die der eigene Web-Auftritt nicht überschreiten darf.

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