Egal ob Sie eine Würstchenbude oder ein Technologie-Startup eröffnen wollen: Sie benötigen eine Rechtsform. Nur welche Rechtsform ist die Richtige? Ein Überblick.
Inhaltsverzeichnis
Die Rechtsform hat viele Auswirkungen
Die Geschäftsidee ist überzeugend, der Businessplan in Arbeit, doch eine Frage ist noch offen: Welche Rechtsform soll das Unternehmen bekommen? Ein Thema, das gut durchdacht sein sollte, schließlich hat die Entscheidung finanzielle, steuerliche und rechtliche Auswirkungen.: Je nach Rechtsform haben Sie verschiedene Vorteile: Beispielsweise können Sie bei einem Einzelunternehmen von einer vereinfachten Buchführung profitieren oder als gemeinnützige Gesellschaft Steuerbegünstigungen in Anspruch nehmen. Ein Grund mehr, sich vor der Gründung ausgiebig zu informieren, welche Rechtsform zu Ihnen und Ihrer Geschäftsidee passt.
Andreas Munck
Seit über 7 Jahren berate ich Existenzgründer auf dem Weg zum eigenen Unternehmen. Gerne rufe ich Sie an und helfe bei allen Fragen rund um Ihre Gründung in einem persönlichen Gespräch.
- Startup Experte
- 7 Jahre Erfahrung
Vorüberlegungen: Gründen Sie allein oder im Team?
Bei der Rechtsformwahl ist ist zunächst zwischen Einzel- und Teamgründungen zu unterscheiden.
Rechtsformen für Solo-Gründer: Einzelunternehmen
Einzelunternehmen sind vergleichsweise einfach zu gründen. Sie brauchen nur eine Steuernummer und einen Gewerbeschein und können als Einzelunternehmen direkt mit Ihrer Geschäftsidee loslegen. Mit dieser Rechtsform sind Sie ausschließlich für sich selbst verantwortlich, haften aber unbeschränkt mit Ihrem Privatvermögen. Wollen Sie im Alleingang gründen, stehen Ihnen außerdem noch andere Rechtsformen zur Auswahl. Welche Rechtsformen außerdem für Solo-Gründer in Frage kommen, können Sie im Artikel zum Thema nachlesen. Üben Sie eine Tätigkeit aus, die unter die Katalogberufe fällt, zählen Sie zu den Freiberuflern. Mehr zu dieser Untergruppe der Einzelunternehmen finden Sie weiter unten.
Rechtsformen für Gründungen im Team
Teamgründungen sind beispielsweise in Form einer Personengesellschaft als GbR oder oHG möglich. Bei Personengesellschaften haften alle Gründer gemeinsam mit ihrem Privatvermögen. Anders ist dies bei Gründungen in der Form von Kapitalgesellschaften, wie beispielsweise als GmbH oder UG. Hier haften Gründer nicht mit ihrem Privatvermögen, sondern in der Regel mit dem Gesellschaftsvermögen.
Die wichtigsten Rechtsformen im Überblick
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Die einfachste Form der Unternehmensgründung geschieht mit einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Sie kommt in Frage, wenn Sie zusammen mit einem oder mehreren Partnern gründen und dafür möglichst wenig Aufwand betreiben möchten. Wie bei Einzelunternehmen haften die Gründer nicht nur mit dem Gesellschaftsvermögen, sondern auch mit ihrem privaten Vermögen. Nimmt Ihr Partner im Namen der GbR einen Kredit auf, kann die Bank die Rückzahlung also auch von Ihnen fordern.
Eine GbR zu gründen, ist denkbar einfach und günstig. Im Grunde handelt es sich um einen lockeren Zusammenschluss, für den es theoretisch nicht einmal eines schriftlichen Vertrags bedarf – praktisch sollten Sie darauf natürlich keinesfalls verzichten. Kosten müssen Sie allenfalls für Rechtsberatung und gegebenenfalls die Gewerbeanmeldung kalkulieren. Startkapital ist ebenfalls nicht vorgeschrieben. Einlagen können in Geld, Sachwerten oder Dienstleistungen erfolgen.
Der Vorteil der GbR liegt in ihrer Einfachheit: Es gibt kaum rechtliche oder formelle Vorgaben, die Buchführung ist unkompliziert. Heikel kann allerdings die Haftung mit dem persönlichen Vermögen werden. Zudem ist eine GbR als Unternehmensform nur beschränkt rechtsfähig.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Eine der beliebtesten Rechtsformen bei Gründungen ist die GmbH, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Hierbei handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft mit eigenständiger Rechtspersönlichkeit. Sie haften also nur mit dem Betriebsvermögen des Unternehmens. Das Privatvermögen der Gesellschafter kann in einem Haftungsfall (meistens) nicht herangezogen werden. Nur wenn Sie als Geschäftsführer oder Gesellschafter Ihre Pflichten verletzen, können Sie auch persönlich haftbar gemacht werden.
Für die GmbH-Gründung brauchen Sie mindestens 25.000 Euro Stammkapital. 12.500 Euro davon müssen die Gesellschafter schon vor der Eintragung ins Handelsregister mitbringen. Dabei wird nicht nur ihr Geld als Betriebsvermögen herangezogen, Sie können auch Sachwerte einbringen. Das macht die Gründung allerdings komplizierter, weil die Sachwerte erst beschrieben und geschätzt werden müssen.
Auch wenn Sie die GmbH als Einzelperson gründen, brauchen Sie eine Satzung, den sogenannten Gesellschaftsvertrag. In besonderen Konstellationen kann dafür anwaltliche Beratung nötig sein. Die Gründung und die anschließende Anmeldung im Handelsregister muss vom Notar beurkundet werden. Zusammen mit den Registerkosten müssen Sie dafür je nach Höhe des Stammkapitals der Gesellschaft mit Kosten von mindestens 400 Euro rechnen. Insgesamt sollten Sie für die Gründung mindestens einen dreistelligen Betrag kalkulieren.
Der Vorteil einer GmbH: Sie bietet in der Praxis hohe Rechtssicherheit und wird von Geschäftspartnern wie Lieferanten und Kunden, aber auch von Banken anerkannt. Zudem profitieren Sie von niedrigen Körperschaftsteuersätzen.
Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder Mini-GmbH
Die Mini-GmbH oder auch Unternehmergesellschaft (UG) haftungsbeschränkt ist die Lösung für alle, die ihre Haftung auf das Betriebsvermögen begrenzen möchten, aber nicht die 25.000 Euro Stammkapital für die Gründung einer GmbH aufbringen können. Sie ist eine Art „GmbH light“. Die Gründung funktioniert ebenso wie bei einer GmbH, allerdings sind die Notarkosten günstiger.
Das wichtigste Merkmal der Unternehmergesellschaft ist das geringe Startkapital: Ein Euro Stammeinlage pro Gesellschafter reicht bereits aus, um eine UG zu gründen – anders als bei der GmbH können Sie beim Stammkapital jedoch keine Sacheinlagen einbringen. Zudem müssen Sie jährlich ein Viertel des erwirtschafteten Gewinns als Rücklage sichern, um das Stammkapital zu erhöhen. Sind 25.000 Euro Rücklagen erreicht, können Sie die UG in eine GmbH umwandeln.
Die Gründung mit wenig Stammkapital ist natürlich verlockend, birgt aber gewisse Nachteile: Die Rechtsform der Unternehmergesellschaft wird aufgrund des geringen Startkapitals oftmals weniger positiv eingeschätzt als eine „richtige” GmbH – dies wird besonders bei der Kreditvergabe der Banken deutlich. Wenn Sie ein Darlehen aufnehmen wollen, sind Sie mit einer GmbH in einer deutlich besseren Verhandlungsposition.
Aktiengesellschaft (AG)
Sie haben einen hohen Kapitalbedarf und liebäugeln damit, Teile Ihres Unternehmens an die Börse zu bringen? Dann könnte die Aktiengesellschaft (AG) die richtige Rechtsform für Sie sein. Nicht nur als Team, sondern auch als Solo-Gründer können Sie sich mit einer Aktiengesellschaft selbständig machen.
Auch bei der AG ist die Haftung auf das Unternehmensvermögen begrenzt, das Privatvermögen der Aktionäre bleibt unberührt. Als Herausforderung könnte sich jedoch das hohe Grundkapital erweisen: 50.000 Euro sind zum Start nötig. Das Geld müssen Sie jedoch nicht allein aufbringen, selbst wenn Sie die AG als Einzelperson gründen: Das Besondere an der AG ist, dass sich Aktionäre am Unternehmen beteiligen können, ohne Mitgründer des Unternehmens zu sein. So wird Ihnen das Aufbringen der 50.000 Euro Startkapital womöglich vereinfacht.
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Die 10 Stationen Ihrer Gründung: Checkliste
1. Geschäftsidee entwickeln
2. Beratung und Vorbereitung
3. Rechtsform auswählen
4. Namensprüfung durch IHK
5. Beurkundung beim Notar
6. Eröffnung des Geschäftskontos
7. Handelsregistereintragung
8. Gewerbeanmeldung
9. Anmeldung beim Finanzamt
10. Erste Schritte als Unternehmer
Bei der AG gibt es weiterhin keinen Geschäftsführer, sondern einen Vorstand. Außerdem muss ein mindestens dreiköpfiger Aufsichtsrat eingesetzt werden. Als Nachteil der Aktiengesellschaft könnten neben dem hohen Gründungs- und Verwaltungsaufwand auch die Offenlegungspflichten angesehen werden. Nicht jeder möchte, dass die Konkurrenz den Lagebericht oder den Jahresabschluss zu Gesicht bekommt. Die AG bringt aber nicht nur Nachteile mit sich, es gibt auch einige Vorteile: Die Aktiengesellschaft kann ohne Banken schnell Geld einsammeln und so ihr Eigenkapital erhöhen. So kann sie noch stärker als die GmbH den Eindruck von Finanzkraft und Seriosität vermitteln. Zudem lassen sich Aktien unkompliziert übertragen. Auch ein Wechsel der Aktionäre hat keine Auswirkungen auf das Unternehmen.
Rechtsformen für Projekte
Sie wollen gar kein Unternehmen gründen, sondern einem ggf. gemeinnützigen Projekt einen rechtlichen Rahmen geben? Auch hier gibt es verschiedene Lösungen, etwa einen Verein, der sich in erster Linie durch Spenden und Beiträge finanziert. Die Gründung ist relativ unkompliziert und auch nicht teuer, aber nichts für Leute, die es eilig haben. Die Eintragung ins Vereinsregister kann einige Zeit in Anspruch nehmen.
Eine Alternative zum Verein könnte die gemeinnützige GmbH sein. Für sie gelten dieselben Voraussetzungen wie für die kommerzielle GmbH, beispielsweise 25.000 Euro Mindeststammkapital. Die Gewinne dürfen nur für gemeinnützige Zwecke verwendet werden – dafür genießt die gemeinnützige GmbH Steuervorteile.
Wenn Sie ein relativ großes Vermögen sinnvoll einsetzen möchten, bietet sich möglicherweise die Gründung einer Stiftung an. Steuern sparen ist auch hier möglich. Dabei trennen Sie sich dauerhaft von dem Vermögen, das Sie der Stiftung überlassen. Das Stiftungskapital bleibt unangetastet, lediglich Zinserträge und Spenden werden für den Stiftungszweck verwendet.
Freiberufler
Sie üben einen Katalog- oder katalogähnlichen Beruf aus und sind demzufolge Freiberufler? Dann benötigen Sie nicht zwingend eine der oben genannten Rechtsformen. Wie das funktioniert und welche Rechtsformen Sie als Freiberufler wählen können, erfahren Sie in unserem Artikel zum Thema. Generell können Sie sich als Freiberufler als einzelne Person oder im Zusammenschluss mit weiteren Freiberuflern als PartG, Freiberufler-GbR oder auch als Freiberufler-GmbH selbständig machen.
Weitere Rechtsformen
Natürlich gibt es noch einige weitere Rechtsformen als die oben genannten, wie etwa die Kommanditgesellschaft (KG), die gemeinnützige Variante der Unternehmergesellschaft (gUG) oder auch Kombinationen aus zwei Rechtsformen, beispielsweise die GmbH & Co. KG. Je nach Ihrer Geschäftsidee, Ihrem vorhandenen Kapital und Ihrem Zielvorhaben können ganz unterschiedliche Rechtsformen für Sie in Frage kommen.
Rechtsformen in der Schnellübersicht
In der folgenden Tabelle finden Sie die gebräuchlichsten Rechtsformen für Erstgründer und die Kernaspekte bezüglich der Gründung.
Rechtsform | GmbH | UG | AG | Einzelunter-nehmen | GbR |
Anzahl Gründer | 1-x | 1-x | 1-x | 1 | 2-x |
Stammkapital | 25.000 € | ab 1 € / Gesellschafter | 50.000 € | keins | keins |
Haftung | beschränkt | beschränkt | beschränkt | unbeschränkt | unbeschränkt |
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Handelsregister
Gewerbe-anmeldung Transparenz-register |
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Gewerbe-anmeldung Transparenz-register |
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ggf. Gewerbe-anmeldung |