Restaurant eröffnen: So machen Sie sich erfolgreich selbständig

Sie möchten sich mit Ihrem eigenen Restaurant selbständig machen? firma.de gibt Ihnen eine Übersicht der wichtigsten Schritte und professionelle Tipps für Ihren eigenen Gastronomiebetrieb.

 

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Inhaltsverzeichnis

Checkliste: Schritt für Schritt zum eigenen Restaurant

Schritt 1: Idee und Planung

Zuerst erstellen Sie den Businessplan, bestimmen Ihre Zielgruppe, finden Ihre Nische. Außerdem sollten Sie überlegen, was für ein Unternehmen Sie gründen möchten bzw. welche Rechtsform für Ihre Ziele am besten geeignet ist.

Schritt 2: Firmengründung oder Franchise?

Nun gründen Sie Ihr Unternehmen und unterzeichnen ggf. Ihren Franchise-Vertrag. Hier folgen auch alle Formalitäten und Amtsgänge. Jetzt steht auch der Gang zum Gewerbeamt an für Ihren Gewerbeschein.

Schritt 3: Genehmigungen

Ggf. müssen Sie jetzt eine Gaststättenkonzession beantragen, sofern Sie alkoholische Getränke ausschenken möchten. Sie sowie jeder Ihrer Mitarbeiter sind auch verpflichtet, über ein Gesundheitszeugnis zu verfügen.

Schritt 4: Standort finden

Führen Sie eine Standortanalyse durch, um den für Sie und Ihre Zielgruppe perfekten Standort zu finden. Zu berücksichtigen sind Infrastruktur und Kaufkraft, eine Bedarfsermittlung muss durchgeführt werden.

Schritt 5: Marketing

Finden Sie die ideale Marketingstrategie. Ob es Flyer sind oder die Werbung in lokalen Medien: Um mit Ihrem Restaurant erfolgreich zu werden, brauchen Sie Werbung zur Kundenakquise. Franchise-Nehmer haben es da leichter, da sie nur für lokale Werbung verantwortlich sind und von den großen Kampagnen des Franchise-Gebers profitieren können.

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Andreas Munck

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Restaurant eröffnen: Voraussetzungen & Genehmigungen

Gaststättenkonzession und Genehmigungen

Die Gaststättenkonzession – auch bekannt als “Gaststättenerlaubnis” sowie “Schankerlaubnis” – ist eine wichtige Voraussetzung für die Eröffnung Ihres neuen Restaurants. Sofern Sie keine alkoholischen Getränke, sondern ausschließlich zubereitete Speisen und alkoholfreie Getränke servieren, benötigen Sie diese Konzession nicht.

Um eine Gaststättenkonzession zu beantragen, benötigen Sie unter anderem den ausgefüllten Antrag (zu erhalten beim zuständigen Ordnungsamt), einen Gewerbezentralregisterauszug und ein Führungszeugnis. Weitere Details können Sie bei Ihrer zuständigen IHK erfragen, bei der IHK Bonn online finden Sie beispielsweise das Merkblatt zur Gaststättenkonzession. Bitte beachten Sie, dass je nach Bundesland andere Regelungen greifen können.

Weitere Genehmigungen außer dem Gewerbeschein und ggf. der Gaststättenkonzession benötigen Sie nicht, allerdings sollten Sie wissen, dass Sie als Gastronom und auch als Koch über ein Gesundheitszeugnis verfügen müssen. Dieses erhalten Sie beim Gesundheitsamt, nachdem Sie über das Lebensmittel- und Hygienegesetz belehrt wurden.

Restaurant eröffnen ohne Kochausbildung?

Ohne eine Kochausbildung ist es vielleicht schwieriger, hochwertige Speisen für Ihr Restaurant selbst zuzubereiten, aber nicht jeder Frittenbuden-Besitzer ist auch Koch. Allerdings sollten Sie, falls Sie keinen Koch einstellen möchten, sondern selbst für Ihre Kunden kochen möchten, das Kochhandwerk schon in gewissen Maßen beherrschen. Schließlich gilt es, Kunden zu überzeugen und zum Wiederkommen zu bewegen. Rein rechtlich gesehen brauchen Sie keine Kochausbildung vorzuweisen. Voraussetzung für die Eröffnung eines Restaurants ist jedoch nach wie vor, dass Sie ein Gesundheitszeugnis vorweisen können und ausnahmslos alle oben erwähnten Anforderungen erfüllen. Lassen Sie sich diesbezüglich von der für Sie zuständigen IHK beraten.

Voraussetzungen, um eine Pizzeria zu eröffnen

Um eine Pizzeria zu eröffnen, benötigen Sie keine weiteren Fachkenntnisse als diejenigen für die einfache Restauranteröffnung. Eine Kochausbildung wäre zwar wünschenswert, aber nicht notwendig. Sie sollten allerdings Kenntnisse über die italienische Küche mitbringen, da außer Pizza schließlich noch andere typisch italienische Speisen auf der Karte einer Pizzeria stehen, wie zum Beispiel Pasta-Gerichte, Antipasti etc. Wenn Sie sich auf italienische Küche spezialisieren, ist es wichtig, dass diese Botschaft auch beim Kunden ankommt, z. B. durch landestypische Dekorationen, Farben und Musik. Das Personal sollte vielleicht auch italienisches Flair verbreiten, möglicherweise durch italienische Sprache oder zumindest ein “Ciao”. Was in keiner italienischen Küche fehlen darf, ist übrigens eine hochwertige Kaffeemaschine.

 

Was gehört in den Businessplan für die Gastronomie?

Für die Gründung in der Gastronomie ist ein gut ausgearbeiteter Businessplan spätestens dann erforderlich, wenn es um die Finanzierung Ihres Projekts “Selbständigkeit” geht. Die wichtigsten zu behandelnden Punkte in einem Businessplan sind:

  • Marktbetrachtung: Wie sieht der Wettbewerb aus?
  • Zielgruppe: Welche Kunden möchten Sie ansprechen?
  • Leistungsangebot: An die Zielgruppe angepasst; z. B. erwarten Studenten ein günstiges Angebot, während es bei exklusiven Speisen auch teurer sein darf. Zusätzlich sollten Sie hier auch von der Preisspanne abgesehen auch schon überlegen, auf welche Speisen Sie sich fokussieren wollen.
  • Zusatzangebote: Wollen Sie beispielsweise einen Lieferservice anbieten?
  • Standort: Wie sieht Ihre Standortanalyse aus?
  • Marketing: Welche Werbemittel wollen Sie einsetzen?

Zu diesen Punkten finden Sie weiter unten noch zusätzliche Hinweise und Details.

Die SWOT Analyse: Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken bestimmen

Durch die in der Gastronomie häufig genutzte SWOT-Analyse bietet sich Ihnen die Möglichkeit, im Vorfeld Gefahren und Risiken Ihrer Restaurant-Eröffnung zu erkennen und ggf. zu eliminieren. SWOT steht für Strengths, Weaknesses, Opportunities and Threats, ist also quasi ein Rundumschlag für Ihre Unternehmensplanung. Mittels der SWOT-Analyse können Sie eine Strategie für Ihren Erfolg entwickeln, indem Sie sich selbst Fragen zu Ihrem Unternehmen stellen, beispielsweise:

  • Worin sind Sie besser als alle anderen?
  • Was ist Ihr USP (Unique Selling Point)?
  • Welche neuen Trends gibt es in Ihrer Branche?
  • Was passiert seitens der Konkurrenz?

 

Restaurant als GmbH, UG, GbR oder als Einzelunternehmen: Rechtsform wählen

Um sich den Traum vom eigenen Restaurant erfüllen zu können, müssen Sie zunächst entscheiden, welche Rechtsform sich für Ihr Unternehmen eignet. Gängige Rechtsformen für Existenzgründungen in der Branche sind die GmbH, die UG, die GbR oder das Einzelunternehmen. Beachten Sie bei der Wahl außerdem, dass sich die einzelnen Rechtsformen auch steuerlich unterscheiden.

Mehr erfahren zu den möglichen Rechtsformen:

Grundsätzlich stehen Ihnen natürlich weitere Rechtsformen zur Verfügung.

Welches Unternehmen passt zu mir und meiner Geschäftsidee?

 

Unsere Pakete für Ihre Gründung:

Franchising als Alternative zur Neugründung?

Im Gastronomieumfeld haben Sie auch die Möglichkeit des Franchisings. Sie können also mit Ihrer Wunsch-Rechtsform als Franchise starten. Als Franchise-Nehmer eröffnen Sie auf Grundlage eines bestehenden Mutterkonzerns Ihre eigene Filiale, wobei Sie während und vor allem nach der Gründung vom Franchise-Geber unterstützt werden. Hierbei profitieren Sie von dem Wissen eines bereits etablierten Konzerns und genießen noch viele weitere Vorteile, z. B. wird es für Sie leichter sein, Fremdkapital zu akquirieren, da Sie mit einem bereits geprüften Konzept gründen. Hinsichtlich der idealen Rechtsform sowie weiterer zu klärender Aspekte kann Sie der Franchise-Geber in der Regel umfassend beraten, da er auf zahlreiche Erfahrungen und Best-Practice-Beispiele zurückgreifen kann.

 

Restaurant eröffnen: Welche Anmeldungen muss ich vornehmen?

Um Ihr Restaurant zu eröffnen, müssen Sie zunächst einige bürokratische Hürden meistern. Die Anmeldung bei den Ämtern steht hier an erster Stelle.

Handelsregistereintragung Ihres Restaurant-Betriebs

Das Handelsregister dokumentiert als öffentliches Verzeichnis Einträge über die angemeldeten Kaufleute im Bereich eines zuständigen Registergerichts. Die Unternehmensformen GmbH und UG (haftungsbeschränkt) erfordern eine Eintragung im Handelsregister.

Anmeldung beim Gewerbeamt als Gastronom

Um als sogenanntes „stehendes Gewerbe“ in die Selbständigkeit zu starten, steht zunächst die Gewerbeanmeldung beim für Ihren Betriebssitz zuständigen Gewerbeamt an. Nach der Anmeldung meldet sich das Finanzamt automatisch bei Ihnen zur steuerlichen Erfassung. Sobald Ihre Unterlagen vom Finanzamt gesichtet und geprüft wurden, erhalten Sie Ihre Steuernummer und dürfen Rechnungen ausstellen.

Anmeldung bei der Industrie- und Handelskammer

Die Industrie- und Handelskammer wird wie das Finanzamt vom Gewerbeamt über Ihre Gründung informiert. Der Kontakt wird von Seiten der IHK aufgenommen. Bei der Anmeldung eines Gewerbes ist die Mitgliedschaft in der für Sie zuständigen IHK Pflicht.

Berufsgenossenschaft Nahrung und Gaststätten

Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Unternehmen und deren Beschäftigte. Für die Gastronomie-Branche ist die Berufsgenossenschaft Nahrung und Gaststätten verantwortlich. Bitte melden Sie sich selbständig bei der Berufsgenossenschaft an. Selbst Kleinunternehmer ohne Personal sind verpflichtet, sich bei Ihrer relevanten BG anzumelden.

Bundesverbände für die Gastronomie: DEHOGA

Für die Gastronomie und die Hotelbranche ist der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) zuständig. Eine freiwillige Mitgliedschaft in einem relevanten Bundesverband ist zu empfehlen. Verbände übernehmen die Interessenvertretung der Mitglieder und der Branche gegenüber Öffentlichkeit, Politik usw.

 

Welche Kosten kommen auf mich zu, wenn ich ein Restaurant eröffnen möchte?

Stellen Sie sich einen konkreten Finanzplan zusammen, bevor Sie Ausgaben tätigen. Bedenken Sie dabei unter anderem folgende Kostenpunkte:

  • Kapitalbedarf für die Anlaufphase (z. B. für Umbaumaßnahmen, gezielte Werbung) und zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts
  • Evtl. Beratungs- und Bürokratiekosten in der Gründungsphase
  • Kapital für Wareneinkauf und -beschaffung, Gutachten und Zertifikate
  • Laufende Betriebskosten wie Ladenmiete, Lagerkosten, Strom- und Heizkosten, EDV
  • Steuern und Versicherungen
  • Finanzielle Reserven für unvorhergesehene Ereignisse

Je nachdem, für welches Gründungsmodell Sie sich entscheiden, fallen unterschiedliche Kosten an. Abhängig von der Rechtsform müssen Sie auch ein gewisses Startkapital mitbringen:

  • GmbH: 25.000 Euro Stammkapital werden benötigt; mindestens 12.500 davon müssen bereits vor der Gründung auf das Geschäftskonto eingezahlt werden
  • GbR sowie UG: kein bzw. geringes Mindestkapital
  • AG: 50.000 Euro Startkapital sind nötig

Auch als Franchise-Nehmer fallen Gebühren an: Sie zahlen beispielsweise eine sogenannte Eintrittsgebühr an den Franchise-Geber. Mit dieser wird die Nutzung der Produkte und Marken sowie der Geschmacksmuster an Sie übertragen und Sie bekommen die Berechtigung, diese in Ihrer Filiale zu verwenden. Zusätzlich ist auch eine Investition an das Unternehmen fällig, die sich je nach Größe des Konzerns unterscheidet. Generell verlangen kleinere Unternehmen der Gastronomie um 40.000 Euro Investitionssumme, bei größeren und bekannteren Firmen beträgt die Summe oftmals auch mehr als 100.000 Euro. Eingerechnet in die Investitionsgebühr werden auch Einrichtungsgegenstände, Warengrundstock und Equipment. Verschiedene Franchise-Unternehmen finden Sie zum Beispiel auf den Seiten der Deutschen Unternehmerbörse.

 

Infografik Umfrage Restaurantbesuch
Quelle: LINK Institut

 

Wie finde ich den besten Standort für mein Restaurant?

Ein sehr wichtiger Aspekt Ihrer Gründung oder Ihres Franchise im Gastronomiegewerbe ist der Standort. Dieser entscheidet oft über den Erfolg eines Restaurants. Deshalb ist es von äußerster Wichtigkeit, dass Sie eine Standortanalyse durchführen, um so den perfekten Ort für Ihr Restaurant zu finden. So können Sie schon vorher die Wettbewerbslage herausfinden und häufige Fehler vermeiden wie beispielsweise falsches Einschätzen der Konkurrenz. In die Wahl des Standorts sollte auch die Überlegung einfließen, ob das Geschäft für Ihre Zielgruppe gut erreichbar ist. Je nachdem, wen Sie mit Ihrem Restaurant ansprechen möchten, sollten Sie analysieren, wie die Infrastruktur in der näheren Umgebung aussieht, z. B. was Parkplätze oder die Verbindung zu den öffentlichen Verkehrsmitteln betrifft. Sie sollten sich auch im Klaren darüber sein, ob es für Ihre Dienstleistung an diesem Standort einen Bedarf gibt und ob die Kaufkraft der möglichen Kunden dort gut einzuschätzen ist. Wenn jedoch an derselben Stelle direkt mehrere Mitbewerber ihren Standort haben, sollten Sie sich möglicherweise weiter umschauen.

 

Welche Produkte biete ich in meinem Restaurant an?

Beim Franchising sind die Grenzen klar abgesteckt: jede Filiale hat dieselben Vorgaben, die eingehalten werden müssen. Sofern Sie aber ohne ein Franchise Ihr Restaurant eröffnen, sollten Sie zielgruppenorientiert eine Speisekarte erstellen. Je nachdem, welches Publikum Sie ansprechen möchten, sollten Sie den angebotenen Speisen und Getränken auch eine passende Einrichtung wählen. Ob Sie nun den neuesten Trends folgen und vegane Küche anbieten oder mit einer noch nicht in Ihrem Umfeld vertretenen Landesküche, ob “gutbürgerliche Küche” oder klassisch italienisch loslegen: Finden Sie eine Nische, die zu Ihnen passt, und nutzen Sie diese über die komplette Produktpalette hinaus.

 

Nische im Markt, Wettbewerb und Zielgruppen: Marketing für Ihr Restaurant

Wie oben bereits erwähnt, müssen Sie sich zuallererst überlegen, welche Nische im Markt Sie besetzen wollen. Alternativen zum klassischen Restaurant sind beispielsweise ein Café oder ein gemütliches Bistro, unter Umständen auch ein Imbiss. Wenn Sie jedoch ein unspezifisches Spektrum wie zum Beispiel „Deutsche Küche“ anbieten, kann es sein, dass Ihnen das jüngere Publikum verloren geht. Sofern Sie jedoch trendorientiert eine Nische finden, die bestenfalls noch unbesetzt ist in Ihrer Umgebung, sollten Sie vielleicht die Chance nutzen und sich auf diesen Bereich spezialisieren und dann auch nur dabei bleiben, nicht also beispielsweise Sushi mit Steaks mischen.

An Werbung sollte es jedoch selbst mit der besten Nische nicht mangeln: Sie können z. B. günstig Kunden akquirieren, indem Sie Social Media-Kanäle benutzen, um auf Ihr Restaurant aufmerksam zu machen. Auch beliebt in der Gastronomie-Branche sind Flyer zur Eröffnung, eventuell mit einem Gutschein oder einem Rabatt darauf. Des Weiteren bietet es sich auch an, in den lokalen Zeitungen und Medien zu werben, da Sie so die Personen ansprechen, die den Weg auf sich nehmen, um Ihr Restaurant auszuprobieren.

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Andreas Munck

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Andreas Munck

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Als Franchise-Nehmer haben Sie zudem die Möglichkeit, sich aus dem Marketing-Pool des Franchise-Gebers zu bedienen; Sie profitieren von der Werbung dessen und müssen kein eigenes Geld in Werbung oder Marketing stecken (außer standortspezifische Werbung, die auf Ihre Filiale hinweist).

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