Schlosserei gründen: Selbständig als Metallbauer

Sie möchten sich als Metallbauer mit einer Schlosserei selbständig machen? Alle Infos zu Meisterpflicht, Rechtsform, Businessplan sowie Ausübungsberechtigung finden Sie hier, im firma.de Gründungsratgeber.

 

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Inhaltsverzeichnis

Als Schlosser selbständig machen: Voraussetzungen & Anforderungen

Sie möchten sich also mit einer Schlosserei selbständig machen. Als Schlosser werden einige Anforderungen an Sie gestellt: Laut Handwerksordnung (HWO) zählt der Metallbau zu den zulassungspflichtigen Handwerken, das bedeutet, dass Sie grundsätzlich einen Meisterbrief benötigen, um sich als Schlosser bzw. Metallbauer selbständig zu machen; die sogenannte Meisterpflicht greift. Alternativ stellen Sie einfach einen Schlosser mit Meisterbrief als Betriebsleiter ein, Sie qualifizieren sich für eine Ausübungsberechtigung oder Sie erhalten eine Ausnahmebewilligung.

Ausübungsberechtigung für Schlosser ohne Meisterbrief

Die Handwerkskammer (HWK) überprüft, ob Sie die Voraussetzungen nach § 7b HWO erfüllen:

  • Vorlage einer Gesellenprüfung im Metallbau-Handwerk
  • Nachweis einer sechsjährigen Berufserfahrung; zwei als Angestellter im Metallbau, vier in einer leitenden Funktion
  • Nachweis von erforderlichen kaufmännischen, betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnissen
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Ausnahmebewilligung im Metallbau ohne Meisterbrief

Die HWK kann eine Ausnahmeberechtigung für Ihre Existenzgründung nach § 8 HWO erteilen. Die Bedingungen hierfür sind:

  • Das Ablegen der Meisterprüfung würde eine unzumutbare Belastung bedeuten
  • Nachweise und Kenntnisse im Metallbauerberuf sind nachgewiesen
  • Nachweis von erforderlichen kaufmännischen, betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnissen

Haben Sie es erst einmal geschafft, ohne Meisterbrief eine Schlosserei zu gründen, ist es zu empfehlen, trotzdem einen Meister als Betriebsleiter einzustellen. So garantieren Sie qualitative Arbeit und Ihr Unternehmen genießt ein höheres Ansehen.

 

Schlosserei gründen als GmbH, UG, GbR oder Einzelunternehmen: Rechtsform wählen

Sie müssen überlegen, wie die langfristigen Ziele und Planungen für Ihren Metallbauer- bzw. Schlosserbetrieb aussehen, denn je nachdem, wie Ihre finanziellen Möglichkeiten aussehen und welche Sicherheiten Sie benötigen, brauchen Sie jeweils eine andere Rechtsform. Überlegen Sie sich gut, welche Ziele Sie sich setzen und welche Rechtsform dafür am besten geeignet ist. Für Gründer, die ein Unternehmen mit beschränkter Haftung gründen wollen, bietet sich daher die Gründung mit einer GmbH oder einer UG an. Die GmbH benötigt 25.000 Euro Kapitaleinlage, die UG können Sie bereits mit einem Euro Stammkapital gründen. Zusätzlich zu GmbH und UG gibt es noch die GbR und das Einzelunternehmen. Mit diesen beiden Rechtsformen gründen Sie vereinfacht, günstiger und mit weniger Bürokratie, dafür haften Sie auch mit Ihrem gesamten Privatvermögen. Beachten Sie auch, dass die jeweiligen Rechtsformen sich steuerlich unterscheiden und Sie sich für eine Rechtsform entscheiden sollten, die zu Ihrer Gründungssituation passt.

Mehr zu den möglichen Rechtsformen:

Welches Unternehmen passt zu mir und meiner Geschäftsidee?

 

Unsere Pakete für Ihre Gründung

Nachdem Sie sich für eine Rechtsform entschieden und mit dieser gegründet haben, stehen noch einige gewerberechtliche Anmeldungen an. So sind Sie dazu verpflichtet, Ihre Schlosserei als Gewerbe anzumelden. Bei den Rechtsformen GmbH und UG ist zudem noch eine Eintragung ins Handelsregister Pflicht.

Auch in den Handwerksberufen gehört ein professioneller Businessplan zu jeder Unternehmensgründung. In diesem halten Sie Ihre langfristige Zielsetzung sowie Ihren Finanzplan fest. Ein weiterer zentraler Aspekt Ihres Businessplans ist die Markt- und Standortanalyse. Mit einem ausgefeilten Businessplan sichern Sie sich nicht nur selbst ab, sondern können auch potentielle Kapitalgeber von Ihrer Geschäftsidee überzeugen.

 

Schlosserei gründen: Marketing

Um Ihre frisch gegründete Schlosserei zu bewerben, sollten Sie sich zunächst auf einige wenige Dienstleistungen, die Sie anbieten, spezialisieren oder sich überlegen, als „Schlosser für alles” zu agieren. Dann müssen Sie Ihre Firma noch bewerben. Bei Handwerksberufen funktionieren die traditionellen Werbemittel noch sehr gut, zum Beispiel Flyer drucken, ins Branchenbuch eintragen lassen, Annoncen schalten, usw. Jedoch können Sie online mit einer ansprechend und übersichtlich gestalteten Webseite ebenfalls viele Menschen erreichen, die sich so direkt über Ihr Angebot informieren können. Des Weiteren können Sie wunderbar die sozialen Medien nutzen, um Marketing für Ihr Unternehmen zu betreiben. Überlegen Sie sich, wohin Sie mit Ihrem Unternehmen wollen und wen Sie erreichen möchten, und dann finden Sie garantiert die passende Werbemethode.

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