Selbständig machen als Haushaltshilfe: So geht’s!

Sie möchten Ihre Dienste als hauswirtschaftliche Hilfskraft professionell anbieten? Hier finden Sie wertvolle Tipps, wie vorzugehen ist, um ordnungsgemäß ein Gewerbe anzumelden und rechtssicher als Haushaltsshilfe in die Selbständigkeit zu starten.

 

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Inhaltsverzeichnis

Was macht eine Haushaltshilfe aus?

Der Tätigkeitsbereich einer Haushaltshilfe beinhaltet eine sehr große Palette an möglichen Einsatzgebieten, die je nach Auftrag individuell abzusprechen sind, insofern wird theoretische und praktische Kompetenz in sehr vielen Bereichen von einer Haushaltshilfe abverlangt. Zu ihrem Standardrepertoire sollten zumindest alle hauswirtschaftlichen Tätigkeiten gehören, die in einem herkömmlichen Haushalt anfallen können. Dies umfasst sowohl Reinigungsarbeiten als auch Essenszubereitung, Waschen und Bügeln von Kleidung, Wechseln der Bettwäsche, Betten machen, Müllentsorgung bis hin zu Einkaufen und Haustierbetreuung. Im Einzelfall können Auftraggeber auch Sonderwünsche haben, mit denen Sie sich nach Absprache arrangieren können und vorab zu klären ist. Viele Haushaltshilfen übernehmen außerdem die Betreuung pflegebedürftiger Menschen. Mitunter wird auch die Beaufsichtigung und Erziehung von Kindern hinzugerechnet sowie die Verrichtung einfacher landwirtschaftlicher Aufgaben.

Nicht selten wird der Begriff „Haushaltshilfe” auch verwendet, wenn eigentlich eine ausschließliche Reinigungskraft gemeint ist. Klären Sie daher frühzeitig ab, welche Tätigkeiten Sie ausüben und welche nicht. Möchten Sie ausschließlich als Reinigungskraft arbeiten, sollten Sie sich auch so nennen. Wie Sie vorgehen, wenn Sie sich als Reinigungskraft selbständig machen, können Sie hier nachlesen: Wie mache ich mich selbständig als Putzfrau oder Putzmann?

 

Als Haushaltshilfe selbständig machen: Voraussetzungen

Berufliche Voraussetzungen für selbständige Haushaltshilfen

Der Begriff „Haushaltshilfe” kann von jedem benutzt werden, der eine Dienstleistung im Haushalt anbietet und ist nicht zu verwechseln mit dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Hauswirtschafter/in”. Möchten Sie sich als Haushaltshilfe selbständig machen ist nicht zwingend eine Berufsausbildung notwendig, aber natürlich hilfreich und zuträglich bei der Festlegung Ihres Stundenlohnes/Stundensatzes mit dem Auftraggeber. Je nach dem Tätigkeitsschwerpunkt Ihrer Selbständigkeit sind bei Haushaltshilfen Ausbildungen als Erzieher/in, Hauswirtschaftler/in, im Pflegebereich oder Hotelgewerbe vorteilhaft. Verfügen Sie über eine Ausbildung oder sonstige nachgewiesenen Qualifikationen sollten Sie diese unbedingt in Ihrer Ausschreibung hervorheben. Zwingend erforderlich ist praktische Erfahrung und Routine beim Großteil der zu verrichtenden Tätigkeiten. Sollten Sie in einem Tätigkeitsbereich besondere Kompetenz besitzen, können Sie gerne explizit darauf hinweisen.

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Als Haushaltshilfe selbständig machen mit einem Einzelunternehmen

Um sich als Haushaltshilfe selbständig machen zu können, müssen Sie zunächst ein Unternehmen gründen. In der Regel wird hierfür die Rechtsform Einzelunternehmen gewählt. Grundsätzlich stehen Ihnen natürlich weitere Rechtsformen zur Verfügung. Beachten Sie aber bei Ihrer Wahl, dass sich die einzelnen Rechtsformen auch steuerlich unterscheiden. Hier erfahren Sie, wie Sie ein Einzelunternehmen gründen inkl. Basiswissen, Voraussetzungen, Anmeldungen.

 

Wo muss ich mich als selbständige Haushaltshilfe anmelden?

Hier erfahren Sie, bei welchen Ämtern und Institutionen eine Anmeldung notwendig oder zu empfehlen ist:

Handelsregistereintragung als Haushaltshilfe?

Im Einzelfall kann es vorkommen, dass Ihr Gewerbe eine Größenordnung erreicht, die einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Ist dies der Fall, ist eine Eintragung im Handelsregister vorgeschrieben. Im Zweifelsfall ist unbedingt ein Steuerberater zu Rate zu ziehen.

Gewerbe anmelden als Haushaltshilfe

Melden Sie Ihr Gewerbe beim für Sie zuständigen Gewerbeamt an. Wenig später erhalten Sie vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den Sie ausgefüllt zurücksenden. Danach erhalten Sie eine Steuernummer, die auf all ihren Rechnungen anzugeben ist.

Selbständig als Haushaltshilfe: Eintragung in die Handwerkskammer

Die Handwerkskammer wird vom Gewerbeamt informiert und nimmt automatisch mit Ihnen Kontakt auf. In der Regel ist ein monatlicher Mitgliedsbeitrag zu zahlen.

Berufsgenossenschaft für selbständige Haushaltshilfen

Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Es ist vorgeschrieben, sich selbständig bei Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft anzumelden. Selbst als Kleinunternehmer ohne Personal sind Sie dazu verpflichtet. Ist Ihnen unklar, bei welcher der zahlreichen BGs Sie sich anmelden müssen, erkundigen Sie sich bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unter der Telefonnummer 0800 60 50 40 4.

Bundesverbände für Haushaltshilfen

Grundsätzlich empfiehlt es sich als Selbständiger, einem Bundesverband beizutreten, der die Interessen Ihrer Branche bundesweit vertritt, beispielsweise dem Bundesverband Haushaltshilfe und Seniorenbetreuung e.V (BHSB).

 

Berufshaftpflichtversicherung: Wie Sie sich als Haushaltshilfe versichern?

Schützen Sie sich während Ihrer Selbständigkeit unbedingt davor, Schadenersatz erstatten zu müssen, wenn bei Ihrer Arbeit etwas kaputt gehen sollte, indem Sie sich versichern. Eine Berufshaftpflichtversicherung ist oberstes Gebot, insbesondere wenn bei Ihren Kunden teure Möbel vorhanden sind, die zudem einer besonderen Pflege bedürfen.

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