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Was ist eine UG & Co. KG?
Die Abkürzung Co. KG steht für Compagnie Kommanditgesellschaft. Die Rechtsform zählt zu den Personengesellschaften. Jede UG & Co. KG besteht aus Komplementär und Kommanditist.
Dabei haftet der Komplementär in vollem Umfang mit seinem Privatvermögen und ist meist gleichzeitig auch Gründer des Unternehmens. Komplementäre einer Kommanditgesellschaft können (müssen aber nicht) natürliche Personen sein. Kommanditisten fungieren hauptsächlich als Geldgeber und haften nur mit ihrer einbezahlten Einlage. Bei der Rechtsform UG & Co. KG tritt eine Unternehmergesellschaft (UG) als Komplementär auf, mit dem Vorteil, dass die zusätzliche Haftungsbeschränkung der UG auch für die KG greift. Weiterhin gibt es die „große“ Variante der UG & Co. KG: eine GmbH & Co. KG.
Andreas Munck
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Theoretisch ist eine Co. KG-Gründung auch mit jeder anderen Rechtsform möglich. Dies ist jedoch eher unüblich, da so die Vorteile einer haftungsbeschränkten Gesellschaft als Komplementärin wegfallen.
Gründung einer UG & Co.KG
Bei einer UG & Co.KG müssen zunächst zwei Gründungen durchgeführt werden. Als erstes gründet man eine UG (haftungsbeschränkt). Diese kann entweder mit einer Satzung oder einem Musterprotokoll gegründet werden, welches dem Notar zur Beurkundung vorgelegt wird. Die Gründung geht dadurch einfacher und schneller von statten. Nachdem dem Notar der Einzahlungsbeleg des UG-Stammkapitals vorliegt, veranlasst er die Eintragung der UG ins Handelsregister.
Danach muss noch ein KG-Vertrag geschlossen werden. Dieser Gesellschaftsvertrag muss nicht notwendigerweise durch den Notar beurkundet werden, aber der Notar nimmt auch für die neue KG die Anmeldung zum Handelsregister vor.
Welche Vorteile hat die Gründung einer UG & Co. KG?
- Haftung: Durch die Gründung einer UG & Co. KG behalten Gründer den Vorteil der UG als haftungsbeschränkte Rechtsform. Der Zusatz Co. KG eignet sich für alle, die von den Vorteilen einer alleinigen Führungsposition in einem Unternehmen profitieren möchten.
- Geschäftsführung: Nur ein Geldgeber wird noch gebraucht, und diese Aufgabe erfüllt der Kommanditist. Er würde bei einer UG (haftungsbeschränkt) also sinngemäß dem geschäftsführenden Gesellschafter entsprechen.
- Startkapital: Auch bei der Gründung der UG für der UG & Co. KG genügt bereits 1 Euro als Stammkapital. Die UG ist in der Regel nicht direkt am Gewinn der KG beteiligt. Stattdessen wird ihr ein fixer Pauschalbetrag für die Übernahme der Haftung gezahlt.
- Steuern: Eine UG & Co. KG kann als Personengesellschaft diverse steuerliche Vorteile mit sich bringen. Zum Beispiel entfällt die Körperschaftsteuer. Sprechen Sie am besten mit einem Steuerberater Ihres Vertrauens.
Reguläre UG vs. UG & Co. KG
Kriterien | UG | UG & Co. KG |
Rechtsform | Kapitalgesellschaft | Personenhandelsgesellschaft |
Haftung | beschränkt | beschränkt |
Gesellschaftsvertrag |
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Handelsregistereintrag | HRB (als Kapitalgesellschaft) | HRB (UG als Kapitalgesellschaft)
HRA (UG & Co. KG als Personengesellschaft) |
Gründungprozess | einmalig | für jede Gesellschaft: erst die UG, dann die KG |
Rücklagen | Pflicht zur jährlichen Rücklagenbildung | keine Pflicht |
Geschäftsführung | Geschäftsführer der UG | Geschäftsführer der UG |