Spielhalle eröffnen: Selbständig mit Ihrer eigenen Spielothek

Im firma.de-Ratgeber finden Sie alle Tipps, wie Sie sich mit Ihrer eigenen Spielothek selbständig machen. Lesen Sie Hinweise rund um die Themen Spielhallenerlaubnis und gesetzliche Rahmenbedingungen, Kostenplanung und erfahren Sie die wichtigsten Schritte Ihrer Gründungsphase.

 

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Inhaltsverzeichnis

Voraussetzungen: Spielhallen eröffnen mit Gewerbeerlaubnis

Die Gewerbeordnung (§ 33i GewO) sieht vor, dass Spielhallen und ähnliche Gewerbe eine Betriebserlaubnis oder Spielhallenerlaubnis der zuständigen Behörde vorweisen müssen.

In der Regel müssen Sie einem Antrag folgende Unterlagen hinzufügen:

  • Gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
  • Persönliches Führungszeugnis
  • Pacht-, Miet- oder Kaufvertrag
  • Gültige Baugenehmigung und Geeignetheitsbestätigung Ihres Geschäftssitzes
  • Amtlicher Lageplan Ihres Geschäftssitzes
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Negativbescheinigung des Insolvenzgerichtes
  • Auszug aus der Schuldnerkartei
  • Betriebliches Sozialkonzept gem. GlüStV § 6
  • Evtl. Sachkundenachweis über Kenntnisse der rechtlichen Grundlagen gem. § 2 HmbSpielSchVO
  • Für juristische Personen: Auszug aus dem Handels- und Vereinsregister und eine Kopie der Satzung oder des Gesellschaftsvertrages

Unabhängig davon muss das Aufstellen der Spielgeräte per Konzession genehmigt werden.

Tipp: Die Erlaubnisvoraussetzungen können sich abhängig von Kreis und Bundesland, in dem Sie Ihre Spielhalle eröffnen möchten, deutlich unterscheiden, denn jedes Bundesland hat ein eigenes Spielhallengesetz. Erkundigen Sie sich bei Ihren zuständigen Behörden im Detail, welche Nachweise Sie benötigen. Die Anforderung von Nachweisen und die Bearbeitung der Anträge und Genehmigungen nehmen oftmals viel Zeit in Anspruch. Berücksichtigen Sie daher die geschätzten Wartezeiten und erwarteten Kosten unbedingt in Ihrem Businessplan.

Andreas Munck

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Rechtsform wählen: Spielhalle als GmbH gründen?

Während der Planungsphase müssen Sie zunächst entscheiden, welche Rechtsform sich für Ihre Spielhalle eignet. Gängige Rechtsformen für Existenzgründungen in der Branche sind die Kapitalgesellschaften GmbH und UG. Grundsätzlich stehen Ihnen natürlich weitere Rechtsformen zur Auswahl.

Mehr lesen zu den Rechtsformen:

Welches Unternehmen passt zu mir und meiner Geschäftsidee?

 

Unsere Pakete für Ihre einfache Gründung einer Spielhalle:

 

Checkliste: Anmeldungen und Mitgliedschaften für Spielgewerbe

Nachdem Sie Ihre Spielhallenerlaubnis erhalten haben, können Sie die üblichen Anmeldungen anpacken, die Existenzgründer während der Gründungsphase vornehmen müssen.

Handelsregistereintragung als Spielhalle

Die Unternehmensformen UG und GmbH erfordern eine Eintragung im Handelsregister. Das Handelsregister dokumentiert als öffentliches Verzeichnis Einträge über die angemeldeten Kaufleute im Bereich eines zuständigen Registergerichts.

Spielothek als Gewerbe anmelden

Der erste Schritt ist die Gewerbeanmeldung bei Ihrem zuständigen Gewerbeamt. Nach der Anmeldung bei der Gewerbemeldestelle kontaktiert Sie das Finanzamt automatisch zur steuerlichen Erfassung. Sobald Ihre Unterlagen vom Finanzamt gesichtet und geprüft wurden, erhalten Sie Ihre Steuernummer und dürfen Rechnungen ausstellen.

IHK-Mitgliedschaft für Spielhallen

Ihre örtliche Industrie- und Handelskammer wird wie das Finanzamt vom Gewerbeamt über Ihre Gründung informiert. Der Kontakt wird von Seiten der IHK aufgenommen. Bei der Anmeldung eines Gewerbes ist die Mitgliedschaft in der für Sie zuständigen IHK Pflicht.

Berufsgenossenschaft für Lotterieunternehmen und Spielbanken

Bitte melden Sie sich selbständig bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft an. Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Unternehmen und deren Beschäftigte. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hilft Ihnen unter der Telefonnummer 0800 60 50 40 4 weiter.

Bundesverbände für Spielhallenbesitzer

Erwägen Sie eine freiwillige Mitgliedschaft in einem relevanten Bundesverband. Der Fachverband Spielhallen e. V. und der Verband der Deutschen Automatenaufsteller e. V. sind nur zwei Möglichkeiten für eine Vereinsmitgliedschaft. Verbände übernehmen die Interessenvertretung Ihrer Mitglieder und bieten Ihnen Unterstützung und permanenten Erfahrungsaustausch mit anderen Gründern im Spielgewerbe.

 

Welche Gesetze und Verordnungen betreffen Ihre Spielothek?

Als Spielhallenbesitzer tragen Sie eine große Verantwortung, insbesondere gegenüber der Jugend, Suchtgefährdeten und Spielsüchtigen. Das Gesetz sieht deshalb viele gesonderte Regelungen für den Betrieb von Spielhallen vor. Es ist sehr zu empfehlen, sich intensiv mit den rechtlichen Grundlagen zu befassen, bevor Sie eine Spielhalle eröffnen. Falls Ihr zuständiges Gewerbeamt einen Sachkundenachweis über rechtliche Kenntnisse verlangt, müssen Sie ein Schulungszertifikat vorlegen. Zertifizierte Lehrgänge werden von privaten Lehrinstituten angeboten. Im folgenden Abschnitt erhalten Sie eine kurze Übersicht über die wichtigsten Regelwerke und Gesetze für das Spielgewerbe.

Spielverordnung: Regelwerk für Spielhallenbesitzer

Die Spielverordnung (SpielV) regelt, wo und wie viele Spielautomaten in Ihrer Spielothek aufgestellt werden dürfen. Sie benötigen für jeden Automaten eine Zulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt und des Bundeskriminalamtes. Die Zulassung ist jeweils auf ein Jahr befristet und kann auf Antrag verlängert werden.

Was genau sind Spielautomaten?

Geldspielgeräte sind in der Gewerbeordnung (§ 33c GewO) als gewerbsmäßig betriebene Spielautomaten mit Geldgewinnmöglichkeit definiert, “die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind und bei denen zum Schutz des Spielers Höchsteinsatz, Höchstgewinn, Mindestdauer eines Spieles sowie das Verhältnis des Einsatzes zum Gewinn gesetzlich festgelegt sind”.

Hinweis: Sie dürfen noch keine Spielautomaten aufstellen, solange sich die Spielgeräte noch im Prüfverfahren befinden.

Gewinne und Verluste

In Deutschland sind Höchstgewinn, Höchsteinsatz, Höchstverlust und das Zeitintervall zwischen zwei Spielen geregelt. Alle Obergrenzen werden durch eine Kontrolleinrichtung im Spielgerät gewährleistet. Zulässig sind beispielsweise der Einsatz von 20 Cent und 2 Euro Gewinn in fünf Sekunden. Außerdem gelten folgende Obergrenzen:

  • Der Verlust pro Stunde ist begrenzt auf höchstens 80 Euro bzw. 60 Euro für neu zugelassene Spielautomaten.
  • Der Gewinn pro Stunde darf nicht höher sein als 500 Euro bzw. 400 Euro für neu zugelassene Spielautomaten.
  • Der durchschnittliche Verlust pro Stunde ist begrenzt auf höchstens 33 Euro bzw. 20 Euro für neu zugelassene Spielautomaten.

 

Vergnügungssteuer: Sondersteuer für Spielhallenbetreiber

Die zu entrichtende Vergnügungssteuer oder Spielautomatensteuer ist abhängig vom Berechnungsmaßstab: Ob der Umsatz als Grundlage gilt oder ein Pauschalbetrag veranschlagt wird, ist abhängig von Ihrem Geschäftssitz. Eine Pauschalbesteuerung von 10-15 % des Umsatzes ist üblich.

Hinweis: Die Gesetzeslage zur Erhebung der Vergnügungssteuer hat sich seit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgericht im Jahre 2009 verändert. Laut Statistischem Bundesamt ist das Aufkommen an Spielautomatensteuer in den letzten Jahren von 190 Millionen Euro (2006) auf 985 Millionen Euro (2016) angestiegen.

Jugendschutz und Glücksspiele

Laut Jugendschutzgesetz (§ 6 Abs. 1 JuSchG) ist die Anwesenheit in Spielhallen und die Teilnahme an Spielen mit Gewinnmöglichkeit für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nicht gestattet. Warnhinweise zur Altersbeschränkung und Hinweise zu Beratungsmöglichkeiten sind gut sichtbar an den Geldspielgeräten anzubringen. Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz werden in Deutschland mit hohen Geldstrafen geahndet. Zusätzlich droht der Verlust Ihrer Betriebserlaubnis.

Berufsgenossenschaftliche Vorschriften für Spielhallen

Dies sind die wichtigsten Unfallverhütungsvorschriften, die Sie als Spielhallenbetreiber beachten müssen:

  • Ihre Spielhalle muss an eine Überfallmeldeanlage angeschlossen sein und diese muss ständig betriebsbereit sein.
  • Ihre Spielhalle muss mit einer optischen Raumüberwachungsanlage ausgerüstet sein. Auf die optische Raumüberwachungsanlage ist im Eingangsbereich deutlich erkennbar und dauerhaft hinzuweisen.
  • Die Eingänge Ihrer Spielotheken müssen von innen überblickbar sein und mit einer Beleuchtungsanlage ausgerüstet sein, deren Beleuchtungsstärke mindestens 100 Lux beträgt.
  • Alle Bargeldbestände müssen so gesichert sein, dass der Anreiz zu Überfällen nachhaltig verringert wird.
  • Ihre Spielhalle muss mindestens mit einem Geldwechselautomaten ausgerüstet sein.

 

Bewerbung Ihrer Spielhalle

Marketingmaßnahmen für Ihre Spielhalle können nur in Absprache mit Ihrer zuständigen Behörde geplant werden. In vielen Gemeinden ist eine starke Außenwerbung der ansässigen Spielhallen untersagt. Wie bei allen erforderlichen Genehmigungen, erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld genau, welche Richtlinien gelten für die Anbringung von Lichtern, Schildern, Plakaten, Aufstellern und anderen Werbemitteln.

 

Kosten und Finanzierung: Businessplan für Ihre Spielhalle

Eine übersichtliche Aufstellung aller Kosten und deren Finanzierung ist das Kernstück Ihres Businessplans.

Finanzierung Ihrer Spielhalle

Bedenken Sie, dass ein strukturierter Businessplan im Regelfall zu den Grundvoraussetzungen einer seriösen Kreditvergabe gehört. Förderbanken, Bürgschaftsbanken und staatliche Förderprogramme sind gute Alternativen zu einem regulären Kredit Ihrer Hausbank. Erkundigen Sie sich im Vorfeld über alle Möglichkeiten, wie Sie Fremdkapital für Ihre Gründung erhalten können.

Spielhalle eröffnen mit guter Kostenplanung

Versuchen Sie als Grundlage für alle weiteren finanziellen Entscheidungen alle anfallenden Kosten zu kalkulieren. Eigen- und Fremdkapital sollten entsprechend gesichert sein, bevor Sie irgendwelche Ausgaben tätigen. Die Berechnung aller Kostenpunkte nimmt zwar einige Zeit in Anspruch, verringert das Risiko einer fehlenden Kapitalisierung aber deutlich.

  • Gründungskosten: Unterlagen und Anträge bei diversen Behörden, Notarkosten, Anmeldegebühren
  • Evtl. Lehrgangskosten
  • Evtl. Beratungskosten bei Steuerberater
  • Konzessionskosten für die Spielautomaten
  • Ausstattungskosten für Ihr Interieur: Spielautomaten, Bewachungssysteme, Stühle, Sessel, Tische, zusätzliche Unterhaltungsspiele
  • Warensortiment der Erfrischungsgetränke und Speisen
  • Laufende Betriebskosten wie Personalkosten, Ladenmiete oder Pacht, Strom- und Heizkosten, EDV, Wartung Ihrer technischen Systeme
  • Diverse Versicherungen (Sozialversicherungen, Betriebshaftpflichtversicherung, Gewerbeversicherung, Inhaltsversicherung)
  • Steuerliche Abgaben (Achtung: Vergnügungssteuer nicht vergessen)
  • IHK-Mitgliedschaftsbeitrag
  • Finanzielle Reserven für unvorhergesehene Ereignisse

 

Standort: Regulierte Niederlassungen für Spielotheken

Die Standortbedingungen für Spielhallen sind streng reguliert. So darf sich in 350 Metern Luftlinie keine weitere Spielothek befinden. Außerdem darf sich auch keine weitere Spielhalle im gleichen Gebäudekomplex befinden. Diese Regelung gilt zum Beispiel für Einkaufszentren, Bahnhöfe und Flughäfen. Des Weiteren darf sich innerhalb von 350 Metern Distanz keine Kinder- und Jugendeinrichtung befinden.

Als Kinder- und Jugendeinrichtungen gelten:

  • Öffentliche Schulen
  • Kindergärten
  • Jugendheime
  • Jugendherbergen
  • Spielplätze

Um Ihre Spielhallenerlaubnis zu erhalten, benötigen Sie eine Abnahme Ihrer Räumlichkeiten von der Baubehörde. Die Räumlichkeiten müssen außerdem polizeilichen Anforderungen entsprechen. Die erfolgreiche Abnahme wird auch als Geeignetheitsbestätigung bezeichnet.

 

Angebot und Produkte in Ihrer Spielhalle

Neben den Spielautomaten können Sie natürlich auch weitere Unterhaltungsspiele anbieten. Arcade-Spiele, Flipperautomaten und andere elektromechanische Spiele zielen auf die Geschicklichkeit Ihrer Kundschaft ab. Üblicherweise ist hier kein Geldgewinn möglich.

Beliebte Ergänzungen zu den angebotenen Glücksspielen sind außerdem Billard oder Snooker, Dartscheiben und Tischkicker. Unterhaltungsspiele sind eine gute Möglichkeit, Kunden für Ihre Spielhalle zu begeistern, die sich (zunächst) nicht für die angebotenen Glücksspiele interessieren. Unterhaltungsspiele gepaart mit einer gemütlichen Atmosphäre können Ihnen daher Kundschaft verschaffen, die nicht wegen Ihres Kerngeschäfts in Ihre Spielhalle kommt.

Speisen und Getränke

Spielhallen dürfen keine alkoholischen Getränke ausschenken. Eine ausreichende Bandbreite an nicht-alkoholischen Getränken und kleinen Snacks sollten Sie allerdings anbieten, um Ihre Gäste zum Verweilen zu animieren.

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Andreas Munck

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Andreas Munck

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Personal: Mitarbeiter für Ihre selbständige Spielhalle

Die speziellen Voraussetzungen für Ihr Personal sind von den Glücksspielgesetzen auf Länderebene geregelt. Das Land Hessen beispielsweise verlangt eine Schulung für Spielhallen-Personal durch öffentlich geförderte Suchthilfeeinrichtungen. Freundliche Mitarbeiter tragen zur Attraktivität Ihrer Spielhalle bei. Kompetenter gastronomischer Service stärkt zudem die Kundenbindung. Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein sollten bei der Personalsuche besonders im Vordergrund stehen. In unserem Ratgeber finden Sie Tipps und Tricks, wenn Sie ein Casino eröffnen möchten.

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