Taxiunternehmen gründen: So eröffnen Sie Ihre eigene Taxifirma

Sie sind ein zuverlässiger Fahrer und besitzen unternehmerisches Gespür. Jetzt wollen Sie Ihr eigenes Taxiunternehmen gründen? Hier finden Sie alle wichtigen Tipps rund um die Themen Voraussetzungen, Kosten, Fachkundeprüfung, Rechtsform und vieles mehr.

 

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Inhaltsverzeichnis

Voraussetzungen für eine Existenzgründung im Taxiverkehr

Taxiunternehmen gründen nur mit Genehmigung

Die Personenbeförderung mit Taxen oder Mietwagen gehört zu den erlaubnispflichtigen Berufen. Das bedeutet, dass jeder, der ein Taxiunternehmen gründen möchte, eine Erlaubnis der zuständigen Verkehrsbehörde benötigt. Die Genehmigung wird umgangssprachlich auch Taxilizenz oder Taxikonzession genannt. Nach Personenbeförderungsgesetz (§13 I PBefG) ist sie an folgende Voraussetzungen gebunden:

  • Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebs müssen gewährleistet sein.
  • Sie müssen Ihre Zuverlässigkeit und Unbedenklichkeit nachweisen
  • Nachweise fachlicher Eignung müssen vorliegen.
  • Betriebssitz oder Niederlassung muss im Sinne des Handelsrechts in Deutschland sein.

Tipp: Die Bearbeitungszeit für eine Taxikonzession kann mehrere Monate betragen. Kümmern Sie sich also so früh wie möglich um alle Unterlagen. Wenn Sie Ihre Zulassung beantragen, müssen Sie in der Regel diese Anlagen einreichen:

  • TÜV-Zertifikate Ihrer Fahrzeuge
  • Nachweis über vorhandenes Eigenkapital/Reserven von mindestens 2.250 Euro für das erste Fahrzeug, 1.250 Euro für jedes weitere Fahrzeug
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und der Krankenkasse
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Fachkundebescheinigung für den gewerblichen Personenverkehr (IHK)

Es gibt zwei Möglichkeiten, die fachliche Eignung zur Führung eines Taxiunternehmens nachzuweisen, die in den nachfolgenden Abschnitten erläutert werden.

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Andreas Munck

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Fachkundebescheinigung ohne Prüfung durch IHK

Sie können Ihre fachliche Eignung auch ohne Prüfung durch die Industrie- und Handelskammer nachweisen, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Tätigkeit von mindestens drei Jahren in leitender Funktion in einem Unternehmen des Taxi- oder Mietwagenverkehrs
    • Tätigkeit darf nicht länger als zwei Jahre her sein
    • Belege der Tätigkeit durch Zeugnisse
  • Erneuerung einer bestehenden Genehmigung
  • Vorhandene Genehmigung für ein Mietwagengewerbe
  • Abgeschlossene Ausbildung als Kaufmann oder Kauffrau im Eisenbahn-/Straßenverkehr mit Schwerpunkt Personenverkehr
  • Abgeschlossene Weiterbildung als Verkehrsfachwirt/in
  • Abgeschlossener Studienabschluss als
    • Betriebswirt/in (DAV)
    • Diplom-Betriebswirt/in im Fachbereich Wirtschaft
    • BA Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, inkl. Vertiefungsfach Personenverkehr
    • Diplom-Verkehrswirtschaftler/in

Die zuständige IHK kann Sie zu einem Beurteilungsgespräch einladen, um Ihre Sachkunde zu prüfen. Erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer, welche Nachweise im einzelnen benötigt werden und welche Gebühren anfallen.

Fachkundebescheinigung mit Prüfung der IHK

Falls die oben genannten Voraussetzungen nicht auf Sie zutreffen, müssen Sie eine Fachkundeprüfung durch die IHK ablegen. Üblicherweise besteht die Eignungsprüfung aus drei Teilen: Zwei schriftliche Examen à 60 Minuten und eine mündliche Prüfung à 30 Minuten. Die Prüfung kostet ca. 150 Euro.

Die Themenbereiche der Eignungsprüfung sind:

  • Recht
  • Kaufmännische und finanzielle Führung
  • Technischer Betrieb und Betriebsdurchführung
  • Straßenverkehrssicherheit

 

Kann man ein Taxiunternehmen gründen ohne Taxischein?

Es ist möglich, ein Taxiunternehmen zu gründen, ohne selbst den Taxischein zu besitzen. In diesem Fall sind Sie beschränkt auf die kaufmännischen Tätigkeiten und dürfen selbst keine Personen befördern. Trotzdem benötigen Sie eine Bescheinigung der Sachkunde.

 

Taximarkt: Habe ich eine Chance auf eine Genehmigung?

Die Verkehrsbehörde kann Ihren Antrag zur Genehmigung unter Berücksichtigung der folgenden Faktoren ablehnen:

  • Nachfrage nach Beförderungsaufträgen im Taxenverkehr
  • Taxendichte
  • Entwicklung der Ertrags- und Kostenlage unter Einbeziehung der Einsatzzeit
  • Anzahl und Ursachen der Geschäftsaufgaben

 

Ausstellung der Taxigenehmigung ist abhängig vom Wettbewerb

Generell gilt, dass bestehende Taxiunternehmen nicht gefährdet werden sollen. Eine Genehmigung für Neubewerber ist in der Regel auf zwei Jahre befristet. Bei Wiederbewerbern beträgt der gängige Zulassungszeitraum fünf Jahre.

 

Rechtsform für Taxiunternehmen wählen

Bevor Sie Ihr selbständiges Taxiunternehmen eröffnen können, müssen Sie sich für eine Rechtsform entscheiden, die zu Ihnen und Ihrem Businessplan passt. Gängige Unternehmensformen für Taxifirmen sind die UG (haftungsbeschränkt), die GmbH und das Einzelunternehmen. Denkbar wäre auch eine Existenzgründung als GbR. Beachten Sie, dass die einzelnen Rechtsformen sich steuerlich unterscheiden.

Hier erfahren Sie mehr zu den möglichen Rechtsformen:

Grundsätzlich stehen Ihnen natürlich weitere Rechtsformen zur Verfügung.

Welches Unternehmen passt zu mir und meiner Geschäftsidee?

 

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Wie und wo können Sie Ihre Taxigewerbe anmelden?

Handelsregistereintragung als Taxiunternehmen

Das Handelsregister dokumentiert als öffentliches Verzeichnis Einträge über die angemeldeten Kaufleute im Bereich eines zuständigen Registergerichts. Die Unternehmensformen GmbH und UG (haftungsbeschränkt) erfordern eine Eintragung im Handelsregister.

Gewerbeamt

Mit einer gültigen Genehmigung der Verkehrsbehörde können Sie Ihre Taxifirma als Unternehmen anmelden. Unabhängig von der von Ihnen gewählten Rechtsform, müssen Sie sich bei dem für Ihren Firmensitz zuständigen Gewerbeamt anmelden. Wenn Sie Ihr selbständiges Unternehmen als Einzelunternehmen eröffnen, genügt eine einfache Gewerbeanmeldung.

Nach der Anmeldung beim Gewerbeamt meldet sich das Finanzamt automatisch bei Ihnen zur steuerlichen Erfassung. Sobald Ihre Unterlagen vom Finanzamt gesichtet und geprüft wurden, erhalten Sie Ihre Steuernummer und dürfen Rechnungen ausstellen.

Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer

Die Industrie- und Handelskammer wird wie das Finanzamt vom Gewerbeamt über Ihre Existenzgründung informiert. Der Kontakt wird von Seiten der IHK aufgenommen. Bei der Anmeldung eines Gewerbes ist die Mitgliedschaft in der für Sie zuständigen IHK Pflicht.

Berufsgenossenschaft für Taxifahrer und Taxiunternehmer

Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Unternehmen und deren Beschäftigte. Bitte melden Sie sich selbständig bei der Berufsgenossenschaft für Verkehr an. Unabhängig von Ihrer Rechtsform müssen Sie sich bei Ihrer relevanten BG anzumelden. Fragen zur Mitgliedschaft beantwortet Ihnen die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) unter der Telefonnummer 0800 60 50 40 4.

Bundesverbände der Taxi- und Mietwagenbranche

Überlegen Sie sich, ob eine freiwillige Mitgliedschaft in einem relevanten Bundesverband für Sie sinnvoll ist. Neben zahlreichen regionalen Verbänden und Vereinen, gibt es bundesweite Dachverbände wie den Deutschen Taxi- und Mietwagenverband e. V. oder den Taxiverband Deutschland. Verbände vertreten die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit.

 

Kosten und Finanzierung: Wie viel kostet es, ein Taxiunternehmen zu gründen?

Der Weg in die Selbständigkeit muss in jeder Branche wohl überlegt und strukturiert geplant sein. Fertigen Sie einen detaillierten Businessplan an, indem Sie die Anschaffungskosten und laufenden Betriebskosten kalkulieren. Bedenken Sie, dass jedes neue Unternehmen eine Anlaufphase hat, in der die Ausgaben die Einkünfte übertreffen. In Ihrem Businessplan sollten folgende Kosten berechnet sein:

  • Gründungskosten: Nachweise, Zeugnisse, Anträge, Anmeldungen
  • Gebühren für Taxigenehmigung und Sachkundebescheinigung
  • Evtl. Gebühren für IHK-Prüfung
  • Anschaffungskosten der Fahrzeuge oder Leasinggebühren
  • Mindestbetriebskapital: 2.250 Euro für das erste Fahrzeug, 1.250 Euro für jede weitere Taxe
  • Steuerliche Abgaben
  • Versicherungen: Berufshaftpflichtversicherung, Fahrzeugversicherung, Gewerbeversicherung
  • Technische Ausstattung der Fahrzeuge: Navigation, Taxameter, Eichung
  • Wartungskosten des Fuhrparks
  • Treibstoffkosten
  • Evtl. Lohnkosten für Ihre angestellten Taxifahrer
  • Reserven für unvorhergesehene Ereignisse
  • Rücklagen zur Sicherung des Lebensunterhalts
  • Werbekosten
  • Evtl. Gebühren für Taxizentrale

 

Marketing: Wie erfahren Kunden von Ihrem Taxiunternehmen?

Eine erfolgreiche Taxifirma zu gründen, setzt eine schlaue Platzierung in einem hart umkämpften Markt voraus. So gut Ihre finanzielle Planung auch ist, sind Sie letztendlich doch von Ihren Kunden abhängig. Wie können Sie also neue Kunden auf sich aufmerksam machen?

Eigenwerbung für Ihr Taxigewerbe

Abhängig von der Konkurrenz an Ihrem Standort sind einfache Werbemittel ein guter Einstieg. Platzieren Sie Werbung auf Ihrem Taxi, in Telefonbüchern und Werbeflächen in Ihrer Stadt. Knüpfen Sie Kontakte! Vermittlungen von Hotel- und Gastronomiebetrieben, die Taxen für ihre Gäste bestellen, sind eine gute Einnahmequelle, die Sie nichts kostet. Krankenhäuser und Arztpraxen sind ebenfalls gute Ansprechpartner für Partnerschaften.

Nutzen Sie Google für sich

Im Zeitalter der Smartphones greifen die meisten Menschen, die ein Taxi bestellen möchten, nach Ihrem Handy oder Laptop und googeln nach dem ersten Taxiunternehmen in ihrer Nähe. Sorgen Sie mit einer eigenen Website für eine seriöse Präsentation Ihres Unternehmens. Je besser Sie Ihre Homepage für Suchmaschinen optimieren, desto schneller finden potentielle Kunden Sie online. Tragen Sie Ihren Betriebssitz in Google Maps ein. So werden Sie besser gefunden und Ihre Fahrgäste haben die Möglichkeit, Ihren Service zu bewerten.

Taxi-Zentralen und Taxi-Vermittlungen

Generell gibt es zwei Arten von sogenannten Taxi-Zentralen: Dienstleister, die lediglich Aufträge an Taxiunternehmen vergeben ohne eigenen Fuhrpark und Zusammenschlüsse mehrerer Taxiunternehmen. Zusammenschlüsse sind oft eingetragene Vereine oder eingetragene Genossenschaften.

Der Anschluss an eine Taxi-Zentrale hat den Vorteil, dass Sie sich nicht selbst um die Annahme und Verteilung von Aufträgen kümmern müssen. Oft werden über Vermittlungen auch spezielle, lukrative Aufträge verteilt, wie etwa Shuttle-Dienste zu Flughäfen, Krankentransporte oder Transportfahrten. Gleichzeitig fallen für die Mitgliedschaft in einer Vermittlungszentrale Gebühren an, die Sie mit einkalkulieren müssen.

Taxi-Apps als Alternative zur Zentrale

Mittlerweile gibt es viele verschiedene Apps, die den Anruf bei der traditionellen Taxizentrale überflüssig machen. Taxi Deutschland, myTaxi, Easy Taxi und taxi.eu sind nur einige Beispiele für Apps, die bundesweit Taxen vermitteln. Auch hier ist eine Partnerschaft mit Kosten verbunden.

Erkundigen Sie sich vorher detailliert über Ihre Kooperationsmöglichkeiten und starten Sie erfolgreich in die Selbständigkeit.

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