Transportunternehmen gründen: So machen Sie sich mit einer Spedition selbständig

Sich mit einer eigenen Transportfirma selbständig zu machen, ist keine schlechte Entscheidung: Durch den ständig wachsenden Strom durch Online-Bestellungen hat sich die Ausgangslage für Speditionen bzw. Logistik- und Transportunternehmen drastisch verbessert.

 

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Zusammenfassung

Die Gründung eines Transportunternehmens erfordert die Erfüllung spezifischer Voraussetzungen, darunter den Nachweis der fachlichen Eignung durch eine IHK-Fachkundeprüfung, die Sicherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit mit mindestens 9.000 Euro Eigenkapital für das erste Fahrzeug und 5.000 Euro für jedes weitere, sowie die Bestätigung der persönlichen Zuverlässigkeit durch polizeiliches Führungszeugnis und Auszüge aus dem Gewerbezentralregister. Zudem sind eine Gewerbeanmeldung und gegebenenfalls eine Güterkraftverkehrslizenz erforderlich.

Inhaltsverzeichnis

 

Logistikunternehmen gründen: Genehmigungen und Voraussetzungen

Versicherungspflicht im Transportgewerbe

Für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen Fracht ist das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) einzuhalten. Fahrzeuge von Transportunternehmen, die für innerdeutsche Transporte genutzt werden und ein zulässiges Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen aufweisen, sind zum Abschluss einer Transport-Versicherung gezwungen. Mit dieser werden die transportierenden Güter sowie die Transportmittel versichert.

Anforderungen für die Gewerbeerlaubnis

Innerhalb der Branchen bestehen gewisse Anforderungen und Voraussetzungen, die für eine Gewerbeerlaubnis erfüllt sein müssen. Abhängig von der jeweiligen Branche variieren diese stark und lassen sich in drei Kategorien einteilen:

  • Fachliche Voraussetzungen: Eine Fachkundeprüfung über Rechts, kaufmännische und finanzielle Unternehmensführung und andere Fachgebiete ist bei der IHK abzulegen. Die dort erhaltene Urkunde benötigen Sie für die Genehmigung Ihres Transportgewerbes.
  • Finanzielle Voraussetzungen: Sie benötigen eine Eigenkapitalbescheinigung Ihres Steuerberaters, die anzeigen muss, dass Sie über mindestens 9.000 Euro Eigenkapital verfügen. Jedoch sind für jedes weitere Fahrzeug weitere 5.000 Euro Eigenkapital gefordert.
  • Persönliche Zuverlässigkeit: Hier wird ein polizeiliches Führungszeugnis benötigt, ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts.

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Nachweis der fachlichen Eignung

Um Ihre fachliche Eignung nachzuweisen, ist eine der folgenden Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Fachkundeprüfung bei der für Ihren Wohnort zuständigen IHK
  • Anerkennung leitender Tätigkeit von der für Ihren Wohnort zuständigen IHK (GBZugV § 8)
  • Anerkennung einer gleichwertigen Abschlussprüfung bei der für Ihren Wohnort zuständigen IHK (§ 7 GBZugV)

 

Genehmigungen für Güterkraftverkehr

Wer gewerblichen Güterkraftverkehr innerhalb Deutschlands mit Kraftfahrzeugen betreiben möchte, die ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen (einschließlich Anhänger) überschreiten, benötigt eine Erlaubnis der Verkehrsbehörde (GüKG §3).

Genehmigung für grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr

Möchten Sie mit Ihrem Transportunternehmen Güterkraftverkehr über die Landesgrenzen hinaus betreiben, ist die oben genannte Erlaubnis der Verkehrsbehörde nicht ausreichend. Für Transporte über Grenzen von Staaten der Europäischen Union (EU) sowie des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) benötigen Sie eine Gemeinschaftslizenz, auch EG-Lizenz genannt. Diese berechtigt Sie zu Transporten über Grenzen aller Staaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein und Norwegen. Gemeinschaftslizenzen sind beim Regierungspräsidium Darmstadt zu beantragen. Nähere Details hierzu sind in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Güterkraftverkehrsrecht (GüKVwV) geregelt.

Güterkraftverkehr ohne Genehmigung: Werkverkehr und weitere Ausnahmen

Wird Güterkraftverkehr lediglich für eigene Zwecke innerhalb eines Unternehmens betrieben, handelt es sich um Werkverkehr. Werkverkehr ist erlaubnisfrei und bedarf keiner Genehmigung. Welche Bedingungen vorliegen müssen, um Transporte als Werkverkehr einzustufen, ist im Güterkraftverkehrsgesetz § 1 (2) geregelt.

Vor der ersten Beförderung als Werkverkehr ist Ihr Transportunternehmen beim Bundesamt für Güterverkehr anzumelden. Neben Werkverkehr wird für eine Reihe weiterer Transporte ebenfalls keine Genehmigung benötigt. Jene sind in §2 GüKG als Ausnahmen aufgelistet.

Schulungspflicht für Gefahrgutfahrer

Alle in Ihrem Unternehmen tätigen Fahrer von Gefahrguttransporten in kennzeichnungspflichtigen Mengen müssen eine ADR-Bescheinigung vorweisen. Diese Bescheinigungen können im Rahmen von Schulungen erworben werden, die von der für Sie zuständigen IHK anerkannt werden.

Basiskurs Gefahrguttransporte

Alle Gefahrgutfahrer müssen einen Basiskurs zu Gefahrguttransporten absolviert und die Abschlussprüfung bestanden haben. Darüber hinaus müssen Ihre Fahrer Aufbaukurse für Tanktransporte sowie Transporte von explosiven (Klasse 1) und radioaktiven Stoffen (Klasse 7) zu belegen, falls Ihr Unternehmen solche Transporte vornimmt. Nach erfolgreichem Abschluss eines Aufbaukurses wird die ADR-Bescheinigung dann um die jeweilige Zusatzqualifikation erweitert. Näheres zu den einzelnen Kursen erfahren Sie bei der für Sie zuständigen IHK.

Fahrzeuge und Fuhrpark für Ihr Transportunternehmen

Bevor Sie Ihre Spedition oder Ihr Transportunternehmen gründen, sollten Sie sich überlegen, welche Dienstleistungen Sie anbieten, da davon auch die Wahl der Fahrzeuge abhängt: Je nachdem, welche Waren Sie transportieren wollen, müssen Sie genügend Platz einkalkulieren. So genügen für einen Kurierdienst beispielsweise Transporter oder ähnliches, bei einem Umzugsunternehmen hingegen sollten Sie auf jeden Fall LKWs einplanen.

 

Transportfirma gründen: Welche Rechtsform passt?

Damit der Traum vom eigenen Transportunternehmen wahr werden kann, müssen Sie zunächst entscheiden, welche Rechtsform sich für Ihr Unternehmen eignet. Gängige Rechtsformen für Existenzgründungen in der Logistikbranche sind GmbH, UG oder Einzelunternehmen. Beachten Sie bei Ihren Überlegungen, dass sich die einzelnen Rechtsformen auch steuerlich unterscheiden.

Grundsätzlich stehen Ihnen natürlich weitere Rechtsformen zur Verfügung.

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Unsere Pakete für Ihre einfache Gründung

Anmeldung von Transportunternehmen als Gewerbe

Handelsregistereintragung Ihrer Transportfirma

Das Handelsregister dokumentiert als öffentliches Verzeichnis Einträge über die angemeldeten Kaufleute im Bereich eines zuständigen Registergerichts. Die Unternehmensformen GmbH und UG erfordern eine Eintragung im Handelsregister.

Anmeldung Ihres Transportunternehmens beim Gewerbeamt

Unabhängig von der von Ihnen gewählten Rechtsform müssen Sie sich bei dem für Ihren Firmensitz zuständigen Gewerbeamt anmelden. Wenn Sie Ihr Transportunternehmen als Einzelunternehmen eröffnen, genügt eine einfache Gewerbeanmeldung.

Nach der Anmeldung beim Gewerbeamt meldet sich das Finanzamt automatisch bei Ihnen zur steuerlichen Erfassung. Sobald Ihre Unterlagen vom Finanzamt gesichtet und geprüft wurden, erhalten Sie Ihre Steuernummer und dürfen Rechnungen ausstellen.

Anmeldung Ihrer Spedition bei der Industrie- und Handelskammer

Die Industrie- und Handelskammer wird wie das Finanzamt vom Gewerbeamt über Ihre Gründung informiert. Der Kontakt wird von Seiten der IHK aufgenommen. Bei der Anmeldung eines Gewerbes ist die Mitgliedschaft in der für Sie zuständigen IHK Pflicht.

Berufsgenossenschaft für Transportunternehmen

Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Unternehmen und deren Beschäftigte. Bitte melden Sie sich selbständig bei der Berufsgenossenschaft an. Selbst Kleinunternehmer ohne Personal sind verpflichtet, sich bei Ihrer relevanten BG anzumelden. Wenn Ihnen unklar sein sollte, bei welcher der zahlreichen BGs Sie sich anmelden müssen, hilft Ihnen die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) unter der Telefonnummer 0800 60 50 40 4 weiter.

Bundesverbände für Speditionen

Als Existenzgründer ist eine freiwillige Mitgliedschaft in einem relevanten Verband zu empfehlen. Verbände und Vereine übernehmen die Interessenvertretung der Mitglieder und der Branche gegenüber der Öffentlichkeit und der Politik.

 

Logistikunternehmen gründen: Kosten, Finanzierung, Zuschüsse

Bevor Sie mit Ihrem Transportunternehmen überhaupt Geld verdienen können, fällt einiges an Kosten an: Je nach Gründung und Unternehmensform fallen unterschiedliche Gründungskosten sowie Mindestkapital an. Wenn Sie eine Spedition gründen möchten, fallen außerdem Kosten für den Kauf von Transportfahrzeugen sowie ggf. Miete für Fuhrpark o.Ä. an. Des Weiteren entstehen Kosten für Fahrer und Versicherungen, ebenso für Kraftstoff. Deshalb gilt es zuallererst, die Finanzierung Ihrer Existenzgründung zu klären.

Stellen Sie sich einen konkreten Finanzplan zusammen, bevor Sie Ausgaben tätigen. Bedenken Sie dabei unter anderem folgende Kostenpunkte:

  • Kapitalbedarf für die Anlaufphase (z. B. für Umbaumaßnahmen, gezielte Werbung) und zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts
  • Evtl. Beratungs- und Bürokratiekosten in der Gründungsphase
  • Kapital für Wareneinkauf und -beschaffung, Gutachten und Zertifikate
  • Laufende Betriebskosten wie Ladenmiete, Lagerkosten, Strom- und Heizkosten, EDV
  • Steuern und Versicherungen
  • Finanzielle Reserven für unvorhergesehene Ereignisse

 

Gründungszuschuss vom Staat

Der sogenannte „Gründungszuschuss” ist ein staatliches Fördermittel, das Menschen mit Motivation und Ideen aus der Arbeitslosigkeit helfen soll. Diese Finanzhilfe ist steuerfrei und muss nicht bei der Einkommenssteuer angegeben werden. Den Antrag für den Gründerzuschuss müssen Sie vor der eigentlichen Gründung bei der für Sie zuständigen Arbeitsagentur einreichen. Zu beachten: Gehen Sie nicht von einer Vollfinanzierung aus! Die Agentur für Arbeit setzt in der Regel eine Eigenbeteiligung des Gründers voraus. Mehr zum Thema erfahren Sie auf der Seite der Arbeitsagentur.

 

Spedition gründen: Welche Dienstleistungen biete ich an?

Bereits bevor Sie Ihre Spedition gegründet haben, sollten Sie sich Gedanken darüber gemacht haben, welche Güter Sie transportieren möchten und welchen Service Sie konkret anbieten. Als Spedition haben Sie die Wahl, sich zwischen dem folgenden breit gefächerten Dienstleistungsspektrum zu spezialisieren und/oder eine breite Service-Palette anzubieten:

  • Fernverkehr national und international
  • Möbeltransporte
  • Recyclingdienstleistungen
  • Gefahrguttransporte
  • Schwerlasttransporte
  • Eiltransporte
  • Kurierdienste

Sie sollten in jedem Fall genau analysieren, wie der Wettbewerb in der näheren Umgebung aufgestellt ist. Eine umfassende Marktanalyse gehört darüber hinaus ohnehin in jeden Businessplan und gewährt Ihnen Einblick in den aktuellen Status Quo im Transportwesen. Auch die SWOT-Analyse kann Ihnen bei der Findung einer geeigneten Branche und Nische behilflich sein.

Die SWOT Analyse: Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken bestimmen

Durch eine SWOT-Analyse bietet sich Ihnen die Möglichkeit, bereits im Vorfeld Gefahren und Risiken Ihrer Gründung im Transportgewerbe zu erkennen und ggf. zu eliminieren. SWOT steht für Strengths, Weaknesses, Opportunities and Threats, ist also quasi ein Rundumschlag für Ihre Unternehmensplanung. Mittels der SWOT-Analyse können Sie eine Strategie für Ihren Erfolg entwickeln, indem Sie sich selbst Fragen zu Ihrem Unternehmen stellen, beispielsweise:

  • Worin sind Sie besser als alle anderen?
  • Was ist Ihr USP (Unique Selling Point)?
  • Welche neuen Trends in Ihrer Branche gibt es?
  • Was zeichnet die Konkurrenz aus?

 

Welcher Standort ist der richtige für meine Spedition?

Bei einer Speditionsgründung ist nicht Kundennähe das Stichwort bei der Standortanalyse, sondern die perfekte Verkehrsanbindung: Ihre Geschäftsstelle bzw. Ihr Fuhrpark sollte so positioniert sein, dass die Anbindungen in möglichst alle Richtungen optimal sind. Die Autobahn sollte zudem auch schnell erreichbar sein, bestenfalls geeignet wäre also der Geschäftsstandort an einem größeren Knotenpunkt.

 

Wie viel Personal benötige ich für mein Transportunternehmen?

Je nach Größe Ihres Transportunternehmens benötigen Sie womöglich mehr Personal, als Sie zunächst vielleicht denken: Die Waren müssen im Lager sortiert und für die Lieferungen verpackt werden, die Fahrzeuge beladen, die Fahrten durchgeführt werden und danach bleibt immer noch der bürokratische Teil der Arbeit. Mit Angestellten aus dem Logistikbereich können Sie sich die Arbeit erleichtern; Berufskraftfahrer nehmen Ihnen die weiten Wege zu den Kunden ab. Informieren Sie sich hierbei unbedingt zur geeigneten Ausbildung Ihrer jeweiligen Mitarbeiter.

 

Logistik-Unternehmen: Wie mache ich Werbung für meine Spedition?

Um erfolgreiches Marketing für Ihr neu gegründetes Transportunternehmen zu betreiben, müssen Sie sich Ihre Zielgruppe und deren Bedarf genau vor Augen führen. Denn erst wenn Sie eine bzw. mehrere so genannte „Personas”, Zielgruppen- bzw. Kundenprofile erarbeitet haben, können Sie eine Marketingstrategie ausarbeiten und planen. Günstig und effektiv ist Werbung häufig über das Internet. Mit Social Media ist Ihre Dienstleistung schnell und kostengünstig beworben. Als Spedition ist in jedem Fall auch Offline-Werbung empfehlenswert, allen voran sollten Sie Ihre LKWs als mobile Werbeträger nutzen und Ihr Logo in großen Lettern auf Ihren Fahrzeugen platzieren.

Fazit

Die erfolgreiche Gründung eines Transportunternehmens setzt eine sorgfältige Planung und die Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen voraus. Durch den Nachweis der fachlichen Kompetenz, finanziellen Stabilität und persönlichen Zuverlässigkeit schaffen Gründer eine solide Basis für den Einstieg in die Transportbranche. Eine gründliche Vorbereitung und professionelle Beratung sind dabei entscheidend.

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