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UG vs. GmbH: Grundlegendes
Unter Firmengründern ist die GmbH sehr beliebt, unter anderem aufgrund der Haftungsbeschränkung auf das Geschäftsvermögen. Allerdings sind die vorgeschriebenen 25.000 Euro an Stammkapital für viele Gründer nicht aufzubringen. Für Unternehmer, die nur wenig Kapital zur Verfügung haben, bietet sich daher die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) an, einer Sonderform der GmbH. Bei der UG ist ein Stammkapital von nur 1 Euro ausreichend. Daher wird sie auch häufig als Mini-GmbH, kleine GmbH oder 1-Euro-GmbH bezeichnet.
Hier geht’s zur großen Checkliste für die Gründung einer UG und für eine GmbH-Gründung.
UG vs. GmbH: Unterschiede
Mindeststammkapital
Während man bei einer GmbH ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro braucht, reicht bei einer UG-Gründung bereits ein einziger Euro als Stammkapital aus. Die UG ist also besonders gut für Gründer ohne viel Startkapital geeignet, die trotzdem von der Haftungsbeschränkung profitieren möchten. Bei einer UG (haftungsbeschränkt) sind, ganz im Gegensatz zur GmbH, allerdings keine Sachgründungen möglich, es darf also kein Stammkapital aus materiellem Wert bestehen. Dem Gründer der UG (haftungsbeschränkt) steht es allerdings frei, sein Unternehmen im Falle einer Kapitalerhöhung auf 25.000 Euro zu einer GmbH umzuwandeln. Diese Umwandlung ist allerdings nicht rechtlich vorgeschrieben.
Gründungskosten
Ein weiterer Unterschied zwischen der UG und der GmbH sind die Gründungskosten, die bei einer UG (haftungsbeschränkt)-Gründung deutlich niedriger ausfallen können als die Kosten bei der Gründung einer „normalen“ GmbH. Die Kosten der GmbH-Gründung (inkl. Notargebühr, Handelsregistergebühr, Gewerbeanmeldung, Beratung) belaufen sich meist auf zwischen 500 bis 1.000 Euro. Bei einer UG-Gründung kann bei bestimmten Voraussetzungen ein Musterprotokoll anstelle einer individuellen Satzung zur Gründung verwendet werden, wodurch sich die Gründungskosten deutlich reduzieren, in der Regel 240 bis 300 Euro. Entscheidet man sich für eine UG-Gründung ohne Musterprotokoll, betragen die Kosten genauso viel wie bei einer GmbH-Gründung.
Pflicht zur Rücklagenbildung
Auch was den Gewinn betrifft, gibt es einen Unterschied zwischen der GmbH und der UG (haftungsbeschränkt). So ist die UG verpflichtet, ein Viertel Ihres jährlichen Gewinns als Rücklage einzubehalten. Dies ist so lange vorgeschrieben, bis sie das Stammkapital einer GmbH erlangt hat. Dieser Vorgang wird als „Rücklagenbildung“ bezeichnet und diese ist bei der UG Pflicht. Danach kann die UG in eine GmbH umgewandelt werden.
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