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Zwei Varianten der vermögensverwaltenden GmbH
Eine vermögensverwaltende GmbH kann zwei unterschiedliche Formen annehmen. Zum einen kann es sich um die Einbringung von privatem Vermögen in die Gesellschaft handeln, zumeist in Form von Aktien, ETFs, Anleihen oder Immobilien. Zum anderen können direkte Beteiligungen an einer Kapitalgesellschaft (KG), GmbH, Aktiengesellschaft (AG) oder anderen Gesellschaftsformen in einer Muttergesellschaft (Holding) zusammengefasst werden.
Vermögensverwaltende GmbH: Einbringung von Privatvermögen
Mit einer vermögensverwaltenden GmbH haben GmbH-Gesellschafter die Möglichkeit, steuerliche Vergünstigungen auf ihr Privatvermögen anzuwenden, indem sie dieses ganz oder zum Teil in eine spezielle, vermögensverwaltende GmbH übertragen (auch „Spardosen-GmbH“ genannt).
Gesellschafter, die die Gewinnausschüttung aus dem Unternehmen in private Investitionen wie Immobilien, Aktien oder Wertpapiere umwandeln, müssen eine hohe Steuerbelastung hinnehmen. Zu den 15 Prozent Körperschaftsteuer (KStG) kommen in der Regel weitere 25 Prozent Abgeltungsteuer, ein Solidaritätszuschlag und die Gewerbesteuer, womit sich eine Steuerbelastung von etwa 56 Prozent ergibt. Insbesondere die Abgeltungssteuer kann umgangen werden, indem das private Vermögen entweder in eine bestehende GmbH eingebracht oder wenn eine vermögensverwaltende GmbH gegründet wird, die einzig dem Zweck der Vermögensverwaltung dient.
Andreas Munck
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Vermögensverwaltende GmbH: Kapitalertragsteuer umgehen mit einer Holding
Bei jeder Gewinnausschüttung in Ihr Privatvermögen zahlen Sie eine Kapitalertragsteuer. Sind Ihre Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen jedoch in einer Holding zusammengefasst, wird bei der Gewinnausschüttung an diese keine Kapitalertragsteuer fällig.
Eine Holding ist eine Organisationsform, mit welcher mehrere Unternehmen hierarchisch gegliedert werden. Sie besteht aus einer Mutter- und mindestens einer Tochtergesellschaft. Die Gesellschaften existieren jedoch rechtlich unabhängig voneinander. Darüber hinaus kann eine Holding in verschiedenen Formen vorkommen:
- Finanzholding/Vermögensholding: Bei dieser Holdingvariante hält die Muttergesellschaft Beteiligungen an den untergeordneten Tochtergesellschaften. Sie nimmt jedoch nur wenig Einfluss auf die Töchter. Wenn sie in erster Linie das Vermögen der Gesamtgruppe verwaltet, tritt sie nur als Vermögensverwaltungsgesellschaft ohne weitere Konzerneigenschaften auf.
- Operative Holding: Hierbei handelt es sich um die gängigste Form der Holding. Die Mutter ist selbst aktiv am Markt tätig und ihre Töchter hängen sowohl strukturell, strategisch als auch personell von ihr ab.
- Organisatorische Holding: Diese Form der Holding wird innerhalb eines Unternehmens eingesetzt, um dort die interne Struktur und Organisation von einzelnen Bereichen zu verwalten.
- Management Holding: Hierbei ist die Muttergesellschaft selbst nicht aktiv am Markt tätig, sondern ist für die strategische Planung und Steuerung der Tochtergesellschaften verantwortlich.
Für die Vermögensverwaltung bietet es sich gegebenenfalls an, eine Finanzholding zu gründen. Wenn Sie beispielsweise an mehreren Gesellschaften mit mindestens 10 Prozent am Stammkapital beteiligt sind, können Sie mit Hilfe einer Holding die Beteiligungen an den Gesellschaften gebündelt zusammenfassen.
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Vermögensverwaltende GmbH: Kürzung der Gewerbesteuer
Gründe für eine Minderung der Gewerbesteuer
Ist die Eintragung Ihrer Kapitalgesellschaft ins Handelsregister erfolgt, unterliegen die Erträge einer vermögensverwaltenden Gesellschaft der Gewerbesteuerpflicht. Von der Gewerbesteuer ausgeschlossen sind Erträge aus direkten Investitionen in das Privatvermögen. Unter bestimmten Umständen besteht aber auch für die Erträge einer vermögensverwaltenden GmbH eine geminderte steuerliche Belastung durch die Gewerbesteuer:
- Gemäß § 9 Nr. 1 S. 1 GewStG ist eine Gewerbeertragskürzung bei Einkünften aus Immobilien möglich.
- Gemäß § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG kann eine erweiterte Kürzung der Gewerbesteuer für Grundstücksunternehmen erfolgen (hier sind Kürzungen bis zu 100 % möglich)
- Gemäß § 9 Nr. 2, 3 GewStG werden die Gewinne aus inländischen Mitunternehmerschaften oder ausländischen Betriebsstätten bei der Berechnung des Gewerbeertrags gekürzt.
- Geschäftsführergehälter tragen zur Minderung des Gewerbeertrags bei, indem sie einen steuerlich angemessenen Betrag entrichten. Da Geschäftsführer gemäß § 19 EStG der Steuerpflicht unterliegen, muss die steuerliche Gesamtbelastung, die von dem Geschäftsführergehalt abhängt, genau berechnet werden.
- Auch Miet- und Schuldverhältnisse finden steuerliche Berücksichtigung.
- Je nach Sitz der vermögensverwaltenden GmbH ist der gewerbesteuerliche Hebesatz unterschiedlich hoch. Da Sie den Sitz Ihrer vermögensverwaltenden GmbH frei wählen können, haben Sie in gewisser Weise Einfluss auf die Höhe der zu zahlenden Gewerbesteuer.
Sollte bei Ihrer vermögensverwaltenden GmbH eine Kürzung der Gewerbesteuer in Betracht kommen, klären Sie dies bitte mit einem Steuerberater ab.
Für wen lohnt sich die vermögensverwaltende GmbH?
Vor allem für steuerpflichtige Personen, die ein hohes Kapital- und Grundvermögen haben, lohnt sich die vermögensverwaltende GmbH hinsichtlich der steuerlichen Vergünstigungen. Der Vorteil besteht insbesondere in der dauerhaften Thesaurierung der Kapitalerträge. Das bedeutet, dass die erwirtschafteten Gewinne des Unternehmens nicht ausgeschüttet, sondern als Gewinnrücklagen einbehalten werden. Diese werden wiederum zur Finanzierung des Unternehmens verwendet.
Die Einbringung von Privatvermögen in eine vermögensverwaltende GmbH ist auch im Zusammenhang mit der Planung langfristiger Vermögensübertragung sinnvoll. Diese Art der Vermögensübertragung ist einfacher als eine sukzessive Übermittlung von Immobilien, Aktien oder anderen Wertpapieren. Diese Form der Übertragung wählen vor allem Familien, die ihr Vermögen langfristig an ihre Kinder oder Enkelkinder weitergeben wollen.
Vorteile der vermögensverwaltenden GmbH
- Steuerpflichtige Personen, die ein hohes Privatvermögen haben, können von der vermögensverwaltenden GmbH in steuerlicher Hinsicht profitieren, wenn sie ihr Privatvermögen oder Teile aus diesem in die Gesellschaft einbringen.
- Eine Einbringung von Privatvermögen in das Unternehmen kann vor allem dann sinnvoll sein, wenn langfristig eine Vermögensübertragung an Kinder oder Enkelkinder geplant ist. Diese Form der Übermittlung von Vermögen ist einfacher als die sukzessive Übertragung von Immobilien, Aktien oder anderen Wertpapieren.
- Durch die Übertragung von privatem Vermögen in das Unternehmen, schützt die GmbH im Fall von privaten, finanziellen Problemen.
- Der steuerliche Vorteil ist wohl der häufigste Grund für die Einbringung von Privatvermögen in eine vermögensverwaltende GmbH. Unter Einhaltung gewisser Voraussetzungen können vor allem die Abgeltungsteuer und die Gewerbesteuer umgangen werden, was eine Minderung der Steuerlast von bis zu 29 Prozent bedeutet.
Nachteile der vermögensverwaltenden GmbH
- Die Einbringung von Privatvermögen in eine GmbH lohnt sich erst ab einem sechsstelligen Betrag, denn die GmbH muss Grundkosten wie Jahresabschluss, Steuerberatung oder ähnliches abdecken.
- Das eingebrachte Kapital gehört aus rechtlicher Sicht nicht mehr Ihnen, sondern wird zum Betriebsvermögen. Sie müssen sich also gegenüber der GmbH wie eine unbeteiligte Person verhalten, da sonst der Verdacht von verdeckten Gewinnausschüttungen oder Einlagen aufkommen könnte.
- Besitzen Sie eine vermögensverwaltende GmbH gegründet, gelten Sie selbst nicht mehr als Privatperson. Sie müssen sich an unternehmerische Bedingungen halten, entsprechende Beiträge an die Industrie- und Handelskammer (IHK) abführen und können einige Angebote wie kostenlose Depots nicht mehr in Anspruch nehmen. Dies kann sich wiederum nachteilig auf die Rendite auswirken.
- Zudem besteht immer das Risiko, dass zwischen dem Schließen des Notarvertrags und der Eintragung ins Handelsregister ein langer Zeitraum liegt, in welcher die GmbH als sogenannte Vorgesellschaft gilt. Sollte die GmbH in dieser Zeit vermögensverwaltende Tätigkeiten ausüben, die über die Vorbereitungshandlungen hinausgehen, ist die GmbH zur Abführung der Gewerbesteuer verpflichtet.
Vermögensverwaltende GmbH & Co. KG oder Immobiliengesellschaft?
Die vermögensverwaltende GmbH ist nicht die einzige Rechtsform, in welche Sie Ihr Privatvermögen einbringen oder mit der Privatvermögen verwaltet werden kann. Vermögensverwaltende Gesellschaften können alle gängigen Rechtsformen annehmen. Im Zusammenhang mit der Verwaltung und der langfristigen Erhaltung des Familienvermögens werden vor allem die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Kommanditgesellschaft (KG), die GmbH und Co. KG und die GmbH gewählt.
Sind keine minderjährigen Personen an der Gesellschaft beteiligt, bietet sich vor allem die GbR zur Vermögensverwaltung an. Mit geringem Vollzugsaufwand können durch diese Rechtsform die gewünschten zivil- und steuerrechtlichen Effekte erzielt werden.
Vermögensverwaltende GmbH für Immobilien
Besonderer Beliebtheit erfreut sich die vermögensverwaltende Immobiliengesellschaft. In der Regel handelt es sich hierbei um Kapitalgesellschaften (UG, GmbH, AG) oder Personengesellschaften. Sind Sie im Besitz von Mietobjekten, sind Sie verpflichtet, Ihre Mieteinnahmen mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz zu versteuern. Rechnet man noch den Solidaritätszuschlag hinzu, kommen schnell bis zu 50 Prozent steuerliche Abgaben hinzu. Lassen Sie Ihre Immobilien aber über eine Immobiliengesellschaft verwalten, können Sie Steuern sparen. In diesem Fall kommen nur die Körperschaftssteuer und 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf Sie zu.
Fazit
Entscheidende Kriterien für die Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH sind beispielsweise:
- Die Zusammensetzung des Vermögens des Steuerpflichtigen
- Welchem Einkommenssteuersatz der Steuerpflichtige aktuell und zukünftig unterliegt
- Wie hoch die Steuerbelastung bei Einbringung der Vermögensgegenstände in die vermögensverwaltende GmbH ist
- Ob das Vermögen häufig umgeschichtet wird
- Ob Immobilien im Familienbesitz bleiben oder veräußert werden sollen
- Ob die Erträge dauerhaft thesauriert werden können oder ob der Steuerpflichtige auf hohe Gewinnausschüttungen angewiesen ist
Da es sich bei der vermögensverwaltenden GmbH um ein komplexes Thema handelt, sollten Sie sich in jedem Fall von Ihrem Steuerberater beraten lassen.
Andreas Munck
Seit über 7 Jahren berate ich Existenzgründer auf dem Weg zum eigenen Unternehmen. Gerne rufe ich Sie an und helfe bei allen Fragen rund um Ihre Gründung in einem persönlichen Gespräch.
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