Versicherung gründen: So geht’s!

Sie möchten Ihre eigene Versicherungsgesellschaft gründen? firma.de informiert Sie über alle wichtigen Schritte auf dem Weg in die Selbständigkeit: von der Rechtsformwahl und Gewerbeanmeldung über das Versicherungsaufsichtsgesetz bis hin zu Know-how und Marketing.

 

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Inhaltsverzeichnis

Know-how: Was müssen Sie für Ihre Versicherungsunternehmen-Gründung mitbringen?

Bevor Sie Ihr Versicherungsunternehmen gründen, sollten Sie sich bewusst sein, dass Sie über genügend Wissen verfügen müssen. Eine themenbezogene Ausbildung sollten Sie optimalerweise mitbringen, damit Sie über die Kernkompetenzen des Versicherungsgeschäftes verfügen, außerdem sollten Sie ausreichend Praxiserfahrung mitbringen. Des Weiteren sind Buchhaltungskenntnisse von großer Bedeutung, damit Ihr Unternehmen überhaupt funktionieren kann.

 

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Andreas Munck

Seit über 7 Jahren berate ich Existenzgründer auf dem Weg zum eigenen Unternehmen. Gerne rufe ich Sie an und helfe bei allen Fragen rund um Ihre Gründung in einem persönlichen Gespräch.

  • Startup Experte
  • 7 Jahre Erfahrung

 

Genehmigungen und gesetzliche Regelungen für die Gründung eines Versicherungsunternehmens

Versicherungsgesellschaft gründen: Die Aufsichtspflicht

Die Versicherungsaufsicht achtet darauf, dass die Interessen der Versicherten zu jedem Zeitpunkt gewahrt bleiben und die Versicherer ihre Verpflichtungen, die aus dem Vertrag der Policen herausgehen, jederzeit erfüllen können. Der Versicherer muss ein verlässlicher Vertragspartner sein – das Versicherungsgeschäft basiert nämlich, wie das Bankgeschäft, in hohem Maße auf Vertrauen, und das meist über einen langen Zeitraum. Des Weiteren wird überprüft, dass nur zugelassene Versicherer auf dem Markt tätig sind und diese ihre fachliche, persönliche und finanzielle Eignung sowie Zuverlässigkeit nachgewiesen haben. Außerdem ist es vorgegeben, dass Sie über unbelastete Eigenmittel und genügend Kapital verfügen, damit Sie auch im Falle unerwarteter Verluste Ihrer Pflicht als Versicherer nachkommen können.

Konzession: Gewerbeerlaubnis für Ihre Versicherung

Um ein Gewerbe ausüben zu dürfen, benötigt man in Deutschland meist nur eine Gewerbeanzeige. Für manche Berufe benötigt man zusätzlich zu dieser Anzeige noch eine Gewerbeerlaubnis. Diese Erlaubnis hat den Zweck, besondere Qualifikationen und persönliche sowie räumliche Eignungen festzustellen. Benötigen Sie für Ihren Beruf eine Gewerbeerlaubnis, ist diese der Gewerbeanmeldung beizufügen. In der Versicherungsbranche ist diese Erlaubnis besonders strengen Regulierungen unterworfen, so muss z. B. ein 5-Jahres-Plan vorgelegt werden, der detailliert und überzeugend ist. Neben dem umfassenden Geschäftsplan müssen noch Informationen über die beabsichtigte Tätigkeit, die finanzielle Ausstattung und den/die künftige(n) Geschäftsleiter vorliegen.

Versicherung gründen: Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)

Das VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz) bestimmt unter anderem, dass Versicherer der Aufsichtspflicht unterliegen. Außerdem benötigen Sie eine Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb, und müssen allgemeine Regeln für diesen beachten. Nachdem Sie nun die Erlaubnis besitzen und die Regelungen der Aufsicht befolgen, müssen Sie sich nun mit den allgemeinen Regeln befassen. Diese umfassen ein breites Feld, die wichtigsten sind jedoch:

  • die VAG bestimmt den Mindestumfang und die Details eines Versicherungsvertrags
  • Mindestvorschriften der Beiträge müssen eingehalten werden
  • jeder Versicherer muss einen verantwortlichen “Aktuar” bestellen, der über die Einhaltung dieser Regeln wacht

 

Weitere Regelungen für Versicherer

Bei der Gründung eines Versicherungsunternehmens müssen Sie auch die Regelungen, die die Sparten betreffen, die festlegen, in welchen Versicherungssparten Sie außer Ihrer aktuellen tätig werden dürfen.

  • Lebens- und Krankenversicherung: Sie dürfen nur diese beiden Sparten betreiben.
  • Rechtsschutzversicherung: Sie dürfen andere Sparten anbieten, müssen diese aber auf ein anderes Unternehmen ausgliedern.
  • Außerdem dürfen Sie grundsätzlich keine versicherungsfremden Tätigkeiten betreiben.

Des Weiteren gilt es zu beachten, dass Ihre zuständige Behörde einige Details Ihres Angebots genau vorschreibt. So haben Sie beispielsweise Vorgaben zu folgen, die festlegen, wie Sie Verbraucherinformationen gestalten müssen. Für den Krankenversicherungs-Bereich gibt es außerdem weitere umfassende Regelungen. Informieren Sie sich vor Gründung bei der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht).

 

Versicherung gründen als AG oder VVaG: Rechtsform wählen

Wer ein Unternehmen gründen will, muss sich entscheiden, welche Rechtsform er wählt. Für Versicherungen werden in den meisten Fällen die Rechtsform der Versicherungs-AG oder der speziell für Versicherungen gültige VVaG (Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit) gewählt. Beim Gründen einer Versicherung ist auch die Gründung eines Einzelunternehmens denkbar. Beachten Sie bei der Wahl außerdem, dass sich die einzelnen Rechtsformen auch steuerlich unterscheiden.

Versicherungs-Aktiengesellschaften bilden einen Spezialfall der AG, stellen aber keine eigenständige Rechtsform dar. Ihr Unterschied besteht lediglich im Geschäftszweck. Versicherungs-AGs unterliegen dem HGB (Handelsgesetzbuch) sowie dem AktG (Aktiengesetz), müssen aber zusätzlich noch eine Reihe versicherungsspezifischer Regelungen und Vorschriften beachten.

Mehr zur Gründung einer AG können Sie in diesem Artikel nachlesen.

Der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit ist eine gesonderte Rechtsform des Versicherungsrechts, die speziell für Versicherungen zulässig ist. Hierbei nehmen die Versicherungsnehmer eine Doppelstellung ein: so sind sie sowohl Versicherungsnehmer als auch Mitglieder des Versicherungsvereins. Im Gegensatz zu anderen Vereinen ist der VVaG rechtsfähig und muss beim Handelsregister als Kaufmann angemeldet werden.

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Anmeldungen für Ihre Versicherung

Handelsregistereintragung als Versicherung

Das Handelsregister dokumentiert als öffentliches Verzeichnis Einträge über die angemeldeten Kaufleute im Bereich eines zuständigen Registergerichts.

Gewerbe für Ihre Versicherungsgründung anmelden

Unabhängig von der von Ihnen gewählten Rechtsform müssen Sie sich bei dem für Ihren Firmensitz zuständigen Gewerbeamt anmelden. Hierbei ist unbedingt die Gewerbeerlaubnis (s.u.) beizufügen. Nach der Anmeldung beim Gewerbeamt meldet sich das Finanzamt automatisch bei Ihnen zur steuerlichen Erfassung. Sobald Ihre Unterlagen vom Finanzamt gesichtet und geprüft wurden, erhalten Sie Ihre Steuernummer und dürfen Rechnungen ausstellen.

Die Versicherung Unternehmensgründung: Industrie- und Handelskammer

Die Industrie- und Handelskammer Banken, Versicherungen und Finanzdienstleister wird wie das Finanzamt vom Gewerbeamt über Ihre Gründung informiert. Der Kontakt wird von Seiten der IHK aufgenommen. Bei der Anmeldung eines Gewerbes ist die Mitgliedschaft in der für Sie zuständigen IHK Pflicht.

Berufsgenossenschaft bei einer Versicherungsgründung

Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Unternehmen und deren Beschäftigte. Bitte melden Sie sich selbständig bei der Berufsgenossenschaft an. Für Versicherungen zuständig ist die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG).

Bundesverbände als Versicherer

Freiwillige Mitgliedschaft in einem relevanten Bundesverband ist zu empfehlen. Verbände übernehmen die Interessenvertretung der Mitglieder und der Branche gegenüber Öffentlichkeit, Politik usw. Für Versicherungsgesellschaften verantwortlich ist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und der BVK (Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V.).

 

Kosten- und Finanzplan für Ihre eigene Versicherung

Stellen Sie sich einen konkreten Finanzplan zusammen, bevor Sie Ausgaben tätigen. Bedenken Sie dabei unter anderem folgende Kostenpunkte:

  • Kapitalbedarf für die Anlaufphase (z. B. Startkapital, Umbaumaßnahmen, gezielte Werbung) und zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts
  • Evtl. Beratungs- und Bürokratiekosten in der Gründungsphase
  • Laufende Betriebskosten wie Ladenmiete, Lagerkosten, Strom- und Heizkosten, EDV
  • Steuern und diverse Versicherungen
  • Finanzielle Reserven für unvorhergesehene Ereignisse

 

Die Geschäftskonto-Eröffnung: Der nächste Schritt zu Ihrer Versicherung

Wenn Sie ein Versicherungsunternehmen gründen wollen, ist ein Geschäftskonto unerlässlich. Bei manchen Rechtsformen ist dieses sogar Teil der eigentlichen Gründung, da auf Ihr Geschäftskonto das Stammkapital eingezahlt werden muss. Bei Personengesellschaften ist ein Geschäftskonto auch wichtig, da Sie so private Zahlungen von geschäftlichen unterscheiden und abgrenzen können. Zunächst sollten Sie aber mehrere Anbieter vergleichen, um das für Sie beste Preis-Leistungs-Verhältnis herauszufinden. Des Weiteren ist noch zu überlegen, ob Sie ein Geschäftskonto bei einer Filialbank eröffnen möchten oder lieber online. Beide Varianten haben Ihre Vor- und Nachteile, über die Sie sich im Vornherein informieren sollten.

Die Versicherungslizenz

Auch Banken können Versicherungen anbieten, allerdings benötigen Sie hierfür eine Versicherungslizenz, die bei der BaFin zu beantragen ist.

 

Standort und Personal

Der Standort Ihrer Versicherungsgesellschaft ist nicht annähernd so wichtig wie der von beispielsweise Einzelhandelsunternehmen, sollte aber trotzdem gut erreichbar sein. Da Versicherungen generell mit gemäßigter Laufkundschaft rechnen sollten, können Sie andere Aspekte Ihrer Standortanalyse durchaus in den Vordergrund stellen, beispielsweise genügend Parkplätze, großzügige Flächen, etc.

Beim Personal sollten Sie hingegen keine Abstriche machen: ausgebildete Versicherungskaufleute sind unerlässlich, damit Ihr Versicherungsunternehmen keine Einbußen an Seriosität verzeichnet. Versicherungskaufleute beraten Ihre Kunden optimal, verkaufen ihnen die passenden Policen und sind sowohl für den gesamten Abschluss zuständig als auch für die Nachberatung.

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