Inhaltsverzeichnis
- Wann benötige ich eine Vollmacht für das Gewerbeamt?
- Inhalt der Vollmacht
- Vollmachtgeber: Rechtsform beachten!
- Vorlage und Muster als PDF
- Generalvollmacht, Spezialvollmacht und Prokura
Wann benötige ich eine Vollmacht für das Gewerbeamt?
Jedes Ordnungsamt bzw. Gewerbeamt hat seine eigenen Regeln – abhängig von der Kommune, für die es zuständig ist. Obwohl schon viele Gewerbemeldestellen eine schriftliche oder elektronische Gewerbeanmeldung ermöglichen, ist dies nicht der Normalfall.
Häufig müssen Sie als Gewerbetreibender persönlich vorstellig werden. Mit einer Vollmacht können Sie auch ohne selbst vor Ort zu sein, eine Gewerbemeldung vornehmen. Mit der firma.de-Mustervollmacht für die Gewerbeanmeldung wird der Behördengang möglichst effizient.
Andreas Munck
Seit über 7 Jahren berate ich Existenzgründer auf dem Weg zum eigenen Unternehmen. Gerne rufe ich Sie an und helfe bei allen Fragen rund um Ihre Gründung in einem persönlichen Gespräch.
- Startup Experte
- 7 Jahre Erfahrung
Vollmacht Gewerbeanzeige: Was muss drin stehen?
In den meisten Fällen genügt eine formlose, schriftliche Vollmacht für die Anmeldung eines Gewerbebetriebes. Es gibt keine Vorgaben für feste Formulierungen, solange die Angaben eindeutig und vollständig sind. Welche Angaben sind also zwingend notwendig, wenn Sie eine Vollmacht zur Werbeanzeige anfertigen?
- Vor- und Zuname des/r Vollmachtgeber/in (mehrere, falls nötig)
- Anschrift des/r Vollmachtgeber/in
- Vor- und Zuname des/r Bevollmächtigten
- Anschrift des/r Bevollmächtigten
- Umfang der Vollmacht (Gewerbeanmeldung, -abmeldung, -ummeldung)
- Gültigkeit
- Unterschrift des/r Vollmachtgeber/in
Optional können noch Untervollmachten erlaubt werden. Sie können auch durch einen zusätzlichen Satz die Möglichkeit eines nachträglichen Widerrufs der Vollmacht bewirken. Der Bevollmächtigte muss sich außerdem ausweisen können. Viele Gewerbeämter verlangen außerdem die Vorlage des Personalausweises/Reisepasses des Vollmachtgebers.
Wichtig: Die ausgefüllten Anträge zur Gewerbeanzeige muss der Vollmachtgeber ausgefüllt und unterschrieben haben! Eine Unterschrift des Bevollmächtigten reicht nicht aus.
Vollmachtgeber: Rechtsform beachten!
Grundsätzlich gilt: Jedes Gewerbeamt hat eigene Regeln. Manche erlauben eine rein elektronische oder schriftliche Kommunikation für die Gewerbeanzeige, andere verlangen ein persönliches Erscheinen. Abhängig von der Rechtsform Ihres Gewerbes können zusätzliche Bedingungen gestellt werden für das Anmeldungsprozedere. Es ist möglich, dass Ihr zuständiges Gewerbeamt auch bei Vollmachten zusätzliche Regeln vorgibt. Vergewissern Sie sich unbedingt vorher, welche Regelungen gelten.
Vollmacht: Gewerbeanmeldung einer Personengesellschaften
Bei den Personengesellschaften Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) und offene Handelsgesellschaft (oHG) sind alle Gesellschafter gleichzeitig auch Geschäftsführer. Bei der Kommanditgesellschaft (KG) sind nur die Komplementäre die gesellschaftsführenden Gesellschafter. Aus diesem Grund kann die Behörde verlangen, dass die Vollmacht für die Gewerbeanmeldung, -ummeldung oder -abmeldung von allen Gründern bzw. Komplementären unterschrieben wird. Fehlen die nötigen Daten und Unterschriften, wird das Gewerbeamt die Vollmacht wahrscheinlich nicht anerkennen.
Vollmacht: Gewerbeanmeldung für Einzelunternehmen, Kleingewerbe, Solo-Selbständige
Hier ist der Fall klarer: Als Inhaber eines Einzelunternehmens oder Solo-Selbständiger benötigen Sie nur die eigene Vollmacht. Die Tätigkeit spielt dabei keine Rolle.
Vollmacht: Gewerbeanmeldung für Kapitalgesellschaften
Bei Kapitalgesellschaften Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) und Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) wird die rechtliche Vertretung nach außen von einem oder mehreren Geschäftsführern übernommen. Deshalb sind sie die Vollmachtgeber. Bei der Aktiengesellschaft (AG) hat der Vorstand die Gesamtgeschäftsführungsbefugnis. Alle Mitglieder müssen folglich ihre Vollmacht erteilen, wenn eine dritte Person Geschäfte im Namen der AG ausführen soll.
Wie streng das Gewerbeamt in Ihrer Gemeinde oder Stadt die gesetzlichen Vertretungsrechte berücksichtigt, müssen Sie selbständig im Vorfeld prüfen. Wollen Sie auf Nummer sicher gehen, sollten Sie allerdings vorsorglich alle notwendigen Vollmachten einholen.
Wenn Sie sich unsicher sind, hilft ein Anruf bei Ihrem zuständigen Gewerbeamt!
-
Die 10 Stationen Ihrer Gründung: Checkliste
1. Geschäftsidee entwickeln
2. Beratung und Vorbereitung
3. Rechtsform auswählen
4. Namensprüfung durch IHK
5. Beurkundung beim Notar
6. Eröffnung des Geschäftskontos
7. Handelsregistereintragung
8. Gewerbeanmeldung
9. Anmeldung beim Finanzamt
10. Erste Schritte als Unternehmer
Vollmacht Gewerbeanmeldung: Vorlage und Muster als PDF
Mit der Vollmacht-Vorlage können Sie auch eine Gewerbeummeldung oder Gewerbeabmeldung vornehmen. Kreuzen Sie dazu einfach das passende Kästchen an
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Vorlage nur zur Orientierung dient. Falls Sie mehrere Vollmachtgeber benötigen oder weitere Einschränkungen oder Befugnisse hinzufügen möchten, ist das Aufsetzen einer individuellen Vollmacht empfohlen. Bitte wenden Sie sich bei Rechtsfragen an eine Anwältin oder einen Anwalt.
Generalvollmacht, Spezialvollmacht und Prokura
Wenn Sie eine Generalvollmacht erteilt haben, kann der Bevollmächtigte die Gewerbeanmeldung ebenfalls für Sie vornehmen. Generalvollmächte berechtigen zur Stellvertretung in allen Rechtsangelegenheiten. In der Regel sind sie notariell beglaubigt und räumen dem Bevollmächtigen umfangreiche Rechte ein.
Eine Prokura räumt dem Prokuristen ebenfalls viele Rechte ein. Ob die Unterschrift des Prokuristen auf einer Vollmacht ausreicht, ist nicht pauschal zu beantworten. In § 54 das Handelsgesetzbuches sind die Rechte von Prokuristen geregelt, aber lassen einen gewissen Interpretationsspielraum. Fragen Sie bei Ihrem Ordnungsamt nach!
Das Gegenteil zu einer Generalvollmacht ist eine Spezialvollmacht, denn sie wird für ein spezifisches Rechtsgeschäft erteilt. Darüber hinaus ist diese Vollmacht nicht für weitere Rechtsgeschäfte gültig. Sie wird auch Sondervollmacht genannt. Wenn Sie also jemanden für die Gewerbeanmeldung – und nur dazu – an Ihrer Stelle bevollmächtigen, so ist diese Vollmacht ebenfalls eine Spezialvollmacht.